Familie Keh


Juden Judenhaus Wiesbaden Adelheidstr. 94
Die Adelheidstr. 94 heute
Eigene Aufnahme
Adelheidstr 94, Judenhaus, Wiesbaden
Lage des Hauses
Adelheidstr. 94, Judenhaus Wiesbaden
Belegung des Judenhauses

 

 

 

 

 


Auch das Ehepaar Keh,[1] das mit seinen vier Töchtern zuletzt in der Adelheidstr. 94 wohnte, entstammte dem osteuropäischen Judentum und war 1938 ebenfalls für die Abschiebung nach Polen vorgesehen. Unter schwierigsten Bedingungen gelang es zumindest einem Teil der Familie durch die rechtzeitige Flucht ins Ausland der nationalsozialistischen Todesmaschinerie zu entkommen.

Moses / Moritz Keh war am 26. März 1903 Brnik im Bezirk Dabrowa geboren worden, das damals noch zum Kaiserreich Österreich-Ungarn gehörte. Da das Gebiet nach der Neuordnung im Gefolge des Ersten Weltkriegs dem neu gegründeten polnischen Staat zugeschlagen worden war, besaßen er wie auch seine Frau Kaja /Chaja die polnische Staatsangehörigkeit. Kaja Keh, geborene Berglas, war am 4. Januar 1901 im benachbarten Ryglice zur Welt gekommen.

Moses Moritz Morris Keh, Chaja Klara Keh, Kalmann Keh, Hanna Keh, Margot Ke, Judith Keh, Zita Keh, Rita Toni Keh, Judenhaus Adelheidstr. 94, Wiesbaden
Stammbaum der Familie Keh
(GDB_PLS)

In der Geburtsurkunde von Moses Keh, der später in den USA seinen Vornamen in Morris ändern ließ, ist vermerkt, dass sein Vater Chaim Hirsch mit seinem zweiten Namen Keh hieß und von Beruf Viehhändler war. Verheiratet war er mit Dobah / Dobrah Metzker, die Tochter von Yehuda Leib Metzker und seine Frau Reisel, die in Brnik eine Metzgerei betrieben. Von den insgesamt sieben Kindern des Paares haben neben dem Enkel Moses zumindest noch zwei den Weg nach Wiesbaden gefunden. Die älteste Tochter Chana Metzker hatte Kalmann Keh, den Bruder von Chaim Keh, geheiratet [2] und auch die zweitälteste Chava / Eva Metzker lebte später mit ihrem ebenfalls aus Galizien stammenden Ehemann Moses Weiser in Wiesbaden.[3]

Am 7. Januar 1903 hatten Chaim Keh und Dobrah Metzker geheiratet und am 26. September des gleichen Jahres wurde Moses / Moritz als erstes von insgesamt sechs Kindern geboren.[4] Als er später im des Rahmen einer ärztlichen Untersuchung im Entschädigungsverfahren nach seinen Geschwistern gefragt wurde, konnte er sich nur erinnern, dass er welche gehabt hatte, ihre Zahl und die Namen waren ihm nicht mehr gegenwärtig. Ein Cousin von Moses präzisierte später, dass es vier Brüder und eine Schwester gewesen seien, die, wie auch seine Mutter, alle dem Holocaust zum Opfer gefallen waren.[5] Der Vater war bereits im Ersten Weltkrieg oder in den Wirren danach in Rumänien gefallen. Nach eigenen Angaben hatte Moses bei ihm noch eine kaufmännische Ausbildung gemacht und zunächst ebenfalls den Beruf eines Viehhändlers erlernt.[6]

Keh, Klara, Chaja Wiesbaden Judenhaus Adelheidstr. 94
Chaja Klara Keh, geb. Berglas
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Der Geburtsurkunde seiner Frau Chaja ist zu entnehmen, dass sie die Tochter von Rachel Berglas war, die wiederum die Tochter von Symchy Berglas und dessen Frau „aus dem Hause Lide in Ryclice“ war. Offensichtlich war Chaja unehelich geboren worden, denn in der Geburtsurkunde des israelitischen Matrikelamtes von Ryglice heißt es weiter, dass ein Chaim Lewi vor Zeugen seine Vaterschaft erklärt habe, eine Trauung aber nicht vollzogen worden sei.[7]

Der Onkel von Moses, nämlich Kalman Keh, wird es gewesen sein, der seinem Neffen und dessen Frau den Weg nach Wiesbaden geebnet hatte, denn er lebte dort mit seiner Frau Chana, geborene Metzker, bereits seit 1910.[8] Als Hausierer für Wäscheartikel konnte er bis zur Flucht im Jahre 1939 bzw. 1940 für sich und seine Familie, zu der vermutlich fünf Kinder gehörten, ein bescheidenes Auskommen erwirtschaften.[9]

Judenhaus Adelheidstr. 94, Wiesbaden
Kalman Keh
https://photos.yadvashem.org/photo-details.html?language=en&item_id=1251092&ind=255

Wann Moses selbst nach Wiesbaden kam, ist amtlicherseits nicht vermerkt. Nach eigenen Aussagen geschah dies bereits 1919, was insofern glaubhaft ist, als das auch das Todesjahr des Vaters gewesen sein soll. Es erscheint plausibel, dass der Onkel den Sechszehnjährigen bei sich aufgenommen hatte und er deswegen auch in den Wiesbadener Adressbüchern zunächst nicht in Erscheinung tritt.[10]

Dies ist erstmals 1929 der Fall, nachdem er am 8. Juni 1927 die aus seiner Heimat stammende Chaja in Gravenhage in Holland geheiratet hatte.[11] Wann und wo die Verbindung zustande gekommen war, ist nicht bekannt, aber vermutlich kannten sie bzw. die Familien sich bereits aus ihrer galizischen Heimat. Chaja war nach Aussage ihrer Tante Eva Weiser 1927 erstmals in Wiesbaden gemeldet.[12] Das junge Paar lebte aber weiterhin im Haus, vielleicht sogar auch in der Wohnung des Onkels in der Bertramstr. 21. Sie konnten auch in der gleichen Branche wie er wirtschaftlich Fuß fassen. Wie er betrieben auch sie unter dieser Adresse einen Etagenhandel mit Textilien und anderen Manufakturwaren. Möglicherweise arbeiteten sie zunächst auch zusammen, denn wenn Moses tatsächlich schon 1919 gekommen war, dann war er sicher auch bisher im Geschäft des Onkels tätig gewesen.

Jehuda Leib Metzker
Jehuda Leib Metzker, der Großvater mütterlicherseits von Moses Keh
https://photos.geni.com/p6/8853/4658/53444836abb43177/Yehuda_Leib_Metzger_original.jpg

Bis zum Jahre 1929 sind beide Familien Keh in den Wiesbadener Adressbüchern mit der Anschrift Bertramstr. 21 verzeichnet. Danach müssen wiederum beide Familien in das Haus Nr. 9 umgezogen sein, wo sie bis 1935 gelebt und ihre Geschäfte betrieben haben.

Nach ihrer Heirat hatten Moses und Chaja Keh die Kinder Margot am 29. Januar 1929, Jakob am 29. März 1930, Henny Zita am 2. Mai 1932 und zuletzt Rita Toni am 26. April 1936 bekommen.

Die wachsende Kinderzahl könnte der Grund dafür gewesen sein, dass die beiden Familien sich trennten, denn im Wiesbadener Adressbuch 1936/37 ist erstmals für Moritz Keh, und diesmal nur für ihn, die Adresse des späteren Judenhauses Adelheidstr. 94 eingetragen. Zu diesem Zeitpunkt kann es sich in keinem Fall um eine Zwangsumsiedlung gehandelt haben, da die entsprechenden generellen Planungen erst 1938 einsetzten und die Umsetzung in Wiesbaden noch später erfolgte.[13]

Wann genau sich das Paar unternehmerisch selbstständig gemacht hatte, ließ sich nicht mehr ermitteln. Zwar hatte Moses Keh in seiner eidesstattlichen Erklärung angegeben, „schon als Junggeselle ein Weiss- und Wollwarengeschäft betrieben“ zu haben,[14] was allerdings nicht ausschließt, dass es den Handel zunächst mit dem Onkel gemeinsam betrieben hatte. Mit der wohnlichen Veränderung war es dann vermutlich auch zu Trennung in den geschäftlichen Beziehungen gekommen.

Nach den Recherchen der Auskunftei Blum für das spätere Entschädigungsverfahren „(war) das Geschäft  allerdings kleinerer Ausdehnung und waren die finanziellen Verhältnisse recht wechselnd“.[15]

Im Mai 1932 sei Moses Keh wegen einer Forderung über 80 RM sogar verklagt und verhaftet worden, weil er die Schulden nicht habe zahlen können. Dass diese Strafe aber allein der allgemeinen katastrophalen wirtschaftlichen Situation geschuldet werden muss, ergibt sich daraus, dass die Familie von Geschäftspartnern und Kunden als „fleissige und rechtschaffende Leute geschildert“ wurden. Ein Warenlager habe man nicht unterhalten, vielmehr seien die Geschäfte als Hausierhandel abgewickelt worden, an denen auch Chaja umfassend mitgewirkt habe, weshalb zur Versorgung der Kinder immer auch eine Hausgehilfin angestellt gewesen sei.[16]

Die Zeitzeugin Sophie Wagner, deren Eltern zu dem Kundenstamm von Moritz Keh zählten, gab in einer Notiz Kenntnis darüber, wie diese Geschäfte von statten gingen: „Er kam wöchentlich und kassierte Geld aus dem Abzahlungsgeschäft. Die kassierten Beträge waren unterschiedlich, so wie die Leute es hatten und was sie ihm gaben. Er hatte auch wieder neue Ware angeboten, wenn die bereits erhaltene Ware so ziemlich abgezahlt war. Es war ein sehr mühsames Geschäft!“[17]

In der Zeit von 1930 bis 1933 hatte Moses Keh nach eigenem Bekunden – die Finanzakten waren im Krieg verloren gegangen – ein Jahreseinkommen von etwa 5.400 RM. Die mit Beginn der Naziherrschaft einsetzenden Diskriminierungen führten dazu, dass die Umsätze zusehends einbrachen. So berichtete die Zeitzeugin Frau Wagner, dass ihre Mutter von dem im Hause wohnenden Polizisten Seib mit den Worten „wenn der Jud noch weiter ins Haus kommt, muss mit Anzeige gerechnet werden!“ eingeschüchtert wurde.[18] Wem die Drohung galt, dem „Jud“, der Mutter oder gar beiden, ist dem Zitat nicht zu entnehmen. Als die Mutter Herrn Keh von der Äußerung des Polizisten berichtete und ihn fragte, ob er angesichts der Lage nicht ins Ausland gehen wolle, habe er die vielen Außenstände, die er noch habe, als Grund für sein Bleiben angeführt.[19] Nicht nur wurden die Verkaufsmöglichkeiten immer schwieriger, auch beim Eintreiben von Schulden konnten jüdische Händler kaum mehr auf staatliche Hilfe rechnen, schon gar nicht, wenn es sich um polnische Juden handelte. 1938 war sein Einkommen auf nur noch 1.800 RM abgesunken.[20]

Die Familie Keh
AMS-Archiv

Im Rahmen der Aktion gegen die polnischen Juden im Herbst 1938 sollte auch die Familie von Moses Keh aus Deutschland ausgewiesen werden. Auf der Karte der Gestapo-Kartei ist sogar mit dem Datum 27.10.38 vermerkt, dass Moses Kahn „mit Familie nach Polen ausgewiesen“ worden sei, was allerdings offensichtlich, aus welchen Gründen ist nicht bekannt, so nicht stattgefunden hatte. Aber Moses Keh selbst war nach eigenen Angaben mit einem Transport polnischer Staatsangehöriger nach Beuthen verbracht worden, dort einige Tage in einer Synagoge festgehalten, dann aber wieder nach Wiesbaden zurückgeschickt worden.[21] Darüber, ob die Rückkehr nach Wiesbaden mit der Auflage verbunden war, Deutschland so schnell wie möglich zu verlassen, oder ob die Emigration eine eigene Entscheidung war, machte Moses Keh keine Angaben. In jedem Fall sahen die Kehs spätestens ab diesem Zeitpunkt für sich in Deutschland keine Zukunft mehr und betrieben unmittelbar danach ihre Auswanderung. Eine mit dem 27. Januar 1939 datierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Wiesbaden wegen möglicher Steuerrückstände kann dafür als Beleg gelten. Sie war Voraussetzung für die Überführung von Umzugsgut ins Ausland.[22]

Von diesem Zeitpunkt an bleibt das weitere Schicksal der Familie sehr vage und verworren und konnte auch in zwei Gerichtsverfahren nicht wirklich geklärt werden.
Wiederum nach eigenen Angaben von Moses Keh hielt er sich im Februar 1939 in Köln bei Verwandten auf, war dann – zu den Gründen sagte er nichts – sechs Wochen in Aachen inhaftiert, bis er mit Hilfe seiner Frau wieder frei kam. Bei der Inhaftierung seien ihm Juwelen im Wert von etwa 10.000 RM entwendet worden.[23]

Zu der gleichen Zeit, in der Moses sich im Raum Köln / Aachen aufhielt, hatten Kehs bei der Devisenstelle Frankfurt durch die bevollmächtigte Cousine Rosa Keh, eine der Töchter des Onkels Kalmann Keh, einen Antrag auf Mitnahme von Umzugsgut eingereicht, der aber dann wegen Änderung der Bestimmungen unbearbeitet zurückgesandt wurde. Dennoch war im Juni 1939 in der Devisenstelle Frankfurt im Rahmen des Ausreiseantrags der Kehs eine E-Mappe mit entsprechender Karteikarte für Moses und Chaja Keh angelegt worden. [24]

Ohne die weiteren bürokratischen Abläufe abzuwarten hatten Kehs, bzw. Chaja Keh und die Kinder danach, ihre Habe in Wiesbaden zurücklassend, die Grenze nach Belgien überschritten, wo sie zunächst wohl in Antwerpen eine Unterkunft fanden. Ein Brief der Devisenstelle vom 22. Juni 1939 erreichte sie nicht mehr unter der bekannten Adresse in Wiesbaden, was den Sachbearbeiter zu dem folgenden Aktenvermerk veranlasste: „Die Antragsteller Keh sind bereits ins Ausland verzogen. Sie benannten weder einen Bevollmächtigten noch einen Spediteur zur Erledigung ihres Umzugsguts.“[25]

Anders als in der Notiz festgehalten hatten Kehs aber ihre Cousine Rosa mit der Wahrung ihrer Interessen betraut. Dies teilte sie der Devisenstelle am 14 Juli mit und übersandte „i.V.“ von Moritz Keh den Antrag auf Mitnahme des Umzugsguts, das in einer beigefügten zweiseitigen Liste detailliert aufgeführt war. Es handelt sich um eine Liste mit 44 Posten, darunter 4 Betten mit Matratzen, Bettwäsche und diverse Kleidungsstücke. Neben weiteren Haushaltsgegenständen waren auch Artikel wie Zahnpasta und Zahnbürsten gelistet, aber auch einige Gegenstände aus Gold und Silber, wie Besteckteile und Schmuck.[26] Die Aufstellung wurde am 25. Juli 1939 „ohne Streichungen“ von der Devisenstelle Frankfurt genehmigt, nachdem ihr am Tag zuvor die goldenen und silbernen Wertgegenstände noch einmal zur Begutachtung vorgelegt worden waren.[27]

Ob Rosa Keh tatsächlich noch die Möglichkeit hatte auch die Verfrachtung des Umzugsguts zu organisieren, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Sie hatte auf die schnelle Bearbeitung des Antrags gedrungen, weil sie als polnische Jüdin selbst ausgewiesen worden war und deshalb am 18. Juli Deutschland verlassen wollte, wie sie der Devisenstelle in einem Brief vom 14. Juli 1939 mitteilte.[28] Sie hatte inzwischen nach längerer Vorbereitung eine Einreisegenehmigung für England erhalten. Offensichtlich gab es aber dann doch noch eine Verzögerung, denn erst am 13. August 1939 verließ sie zusammen mit ihren beiden jüngeren Brüdern Heinz und Leo Deutschland mit dem Ziel England.[29] Ob sie in dieser kurzen Zeitspanne die Angelegenheiten ihres Cousins und seiner Familie noch regeln konnte, bleibt ungewiss, ist aber eher unwahrscheinlich. Zumindest wurde im späteren Entschädigungsverfahren von der ehemaligen Hausangestellten bezeugt, dass in der 2-Zimmerwohnung in der Adelheidstr. 94 die Einrichtung, die sie detailliert beschrieb, zurückgeblieben sei.[30]

Eigenartigerweise steht auf dem ebenfalls auszufüllenden „Fragebogen für die Versendung von Umzugsgut“ unter den weiteren Personen, die mit dem Antragsteller Moses Keh ebenfalls ausreisen wollen, neben Chaja einzig die älteste Tochter Margot. Ob die drei übrigen Kinder zu diesem Zeitpunkt bereits in der Obhut des Vaters, anderer Verwandter oder Bekannter im Ausland waren, ist nicht bekannt.

Die Frage nach dem vorhandenen Vermögen der Ausreisenden wurde von Rosa Keh mit einem Strich quittiert, was wohl soviel bedeutete, dass ein Vermögen nicht mehr vorhanden war. Völlig mittellos, abgesehen von den wenigen Habseligkeiten, die sie vielleicht noch erreicht hatten, musste die Familie ihr Leben im belgischen Exil beginnen.

 

Die Angaben, die die einzelnen Familienmitglieder über diese Zeit später machten, bleiben aber insgesamt sehr widersprüchlich.
In der eidesstattlichen Erklärung, die Moses Keh am 28.August 1950, also relativ zeitnah, abgegeben hatte, schrieb er, dass die Familie nach dem zweiten, diesmal gelungenen Grenzübertritt zunächst in Antwerpen / Berchen gewohnt hätte. „Während der Besatzung der Deutschen wurden wir von Berchen am 12. Februar 1941 nach Behringen Provinc (Kreis) Limbourg Belgien von der Gestapo ausgewiesen, und blieben bis den 17. Juli 1941. Im Juli 1941 kamen wir nach Bruxelle.
Bei einer Judenratzia
(sic !) im Jahre 1942 wurde ich mit meiner Familie in das K.Z. Lager Malin verschleppt und blieben ab Dezember 1942 bis zur Befreiung 1944 den 3. September.“[31]

In drei gleichlautenden eidesstattlichen Erklärungen von Moses und den beiden Töchtern Zita und Judith, abgegeben im Juli 1957, werden diese frühen Aussagen über die Abläufe bestätigt und noch dadurch ergänzt, dass sie sich in Behringen regelmäßig bei der Polizei hatten melden müssen, also nicht in Freiheit waren.[32]

Die 1965 in der Anamnese des Arztes Dr. Weiner enthaltene Darstellung der Abläufe bezieht sich fast ausschließlich auf das Schicksal von Moses selbst, inwieweit die übrige Familie dieses teilte, bleibt unerwähnt. Es heißt dort: „Er [Moses Keh, – K.F.] hielt sich vier Wochen in Frankreich auf, wurde dann gezwungen nach Antwerpen zurückzukehren. Er blieb bis Februar 1942, wurde dann Behungen [Ghettolager Behringen – K.F.] in Limburg, Holland, ausgewiesen. Trotzdem ging er im Juli nach Antwerpen zurück und soll sich, ohne eine Wohnung zu haben, 5 Monate dort aufgehalten haben. Darauf, so sagt er, sei er mit Genehmigung des deutschen Kommandanten nach Brüssel gegangen. Er sei hier von der Regierungswohlfahrt unterstützt worden. Er kann keine genauen Angaben darüber machen, was weiter mit ihm passierte, soll jedoch zwei Jahre im Lager Mecheln untergebracht gewesen sein. Er hat nicht gearbeitet. Er weiß nicht, ob er ärztlich behandelt wurde. Nach der Freilassung im September 1944 ging er nach Brüssel zurueck. Von einem jüdischen Komitee unterstuetzt, blieb er bis 1949. (…) 1949 kam er in die Vereinigten Staaten …“[33]

Nicht klar ist, ob die verwirrende Darstellung den unklaren Aussagen von Moses Keh, jetzt immerhin in einem zeitlichen Abstand von etwa 10 Jahren und ganz offensichtlich in einem sehr labilen psychischen Zustand, oder dem fehlenden Verständnis des Arztes für die Zusammenhänge zuzuschreiben ist. Dass Moses Keh aber mit Zustimmung des deutschen Kommandanten aus dem Internierungslager Beringen im Dreiländereck zwischen Belgien, Niederlande und Deutschland entlassen und nach Brüssel gelangt sein soll, klingt eher unwahrscheinlich. Auf welche Weise er oder auch sie aus dem Lager herauskamen, wenn sie denn überhaupt dort gewesen waren, muss offen bleiben.

Unklar in der gesamten Darstellung ist zudem, in welcher Weise Chaja darin involviert war. In den verschiedenen eidesstattlichen Erklärungen war immer nur von der Familie die Rede, die 1942 nach Malin eingeliefert worden sei. Gesichert ist allerdings, dass Chaja am 21. April 1944 außerhalb des Lagers gefasst und zu diesem Zeitpunkt dort eingeliefert wurde.[34]

Aus dem Lager selbst lagen später nur Meldungen zu Chaja vor, nicht aber für die übrige Familie, dennoch vertrat das Centre Documentation Juive Contemporaine die Meinung, die Darstellung von Moses sei glaubhaft.[35]

Die Entschädigungsbehörde gewährte daraufhin die geforderten Entschädigungen. Erst in den Verfahren mit den Töchtern wurden die Abläufe hinterfragt. Zita hatte damals auf Vorhalt der Behörde geäußert, dass ihnen nach der Verhaftung 1942 von der Gestapo gesagt worden sei, im Lager Malines zu sein. Sie, die Kinder, seien dort von den Eltern getrennt worden und in der Kinderabteilung des Lagers untergebracht worden.[36] Margot hatte aber dann in ihrem Verfahren eingeräumt, die gesamte Familie sei vom 17. Juli 1941 bis zum 7. Januar 1944 „bei gutherzigen Christen in Dörfern und Städten, teilweise unter fremdem Namen, versteckt gehalten“ worden.[37]

Wegen „Verstoßes gegen die Wahrheitspflicht“ wurde die Entschädigung für den ‚Schaden an Freiheit’ von Moses Keh wieder zurückgefordert. In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden hatte die Entscheidung Bestand. In einem neuen Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt wurde dieses Urteil am 5. Juni 1976 dann aber wieder aufgehoben.

Man konstatiert in der Urteilsverkündung, „dass sich aus den Entschädigungsakten der verschiedenen Familienmitglieder eine Reihe von Unklarheiten ergeben, die die Möglichkeit offen lassen, der Kläger [Moses Keh, K.F.] habe in Wahrheit ein anderes als das behauptete Schicksal gehabt. Für einen Widerruf [der Entschädigung – K.F.] aber ist erforderlich, dass der Versagungsgrund feststeht. Dem Kläger müsste also nachgewiesen werden, dass er unrichtige Angaben gemacht hat und worin die Unrichtigkeit besteht. Solche Feststellungen lassen sich nach Sachlage nicht feststellen.“[38]

Zum einen wurde die Version vom Leben im Untergrund infrage gestellt, da sie nur von den drei in den USA lebenden Töchtern vorgebracht worden sei – und dies auch nur indirekt über ihren Rechtsanwalt. Entscheidend war aber, dass das Lager Malines mehrere Lagerabteilungen gehabt hatte, ein Sammellager, ein Judenlager und ein Durchgangslager für Juden. Es sei daher möglich, dass sie bereits zuvor in einem dieser Lagerteile untergebracht gewesen seien.

Man habe zwar nach den ersten Eingaben der Familie Keh den Eindruck gewinnen müssen, „als sei die Familie in der gesamten Lagerzeit zusammen geblieben, während nach dem jetzigen Ermittlungsstand anzunehmen ist, sie sei in Wirklichkeit auf verschiedene Abteilungen des Lagers verteilt worden … Es lässt sich daher nicht mit Sicherheit feststellen, dass die Töchter in ihren Entschädigungsverfahren unrichtige Angaben über das Verfolgungsschicksal gemacht haben. Soweit Unklarheiten bleiben, ist auch zu berücksichtigen, dass die Töchter des Klägers zur Verfolgungszeit noch im Kindes- oder Heranwachsendenalter standen – also schon deshalb möglicherweise Erinnerungslücken bestehen.“[39]

 

Trotz des rechtskräftigen Urteils bleiben Fragen bezüglich der wirklichen Verfolgungsgeschichte bestehen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob Kehs die Entschädigung zu Recht erhalten hatten oder nicht, sondern einzig um eine möglichst genaue Rekonstruktion einer Lebens- und Verfolgungsgeschichte. Die Frage, ob die Verfolgten in Belgien in einem Lager oder im Untergrund leben mussten, ist im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit einer angemessenen Entschädigung völlig irrelevant. Angesichts der Vielzahl von Verfahren, bei denen den Verfolgten mit allen nur möglichen Mitteln, ihre rechtlichen und moralischen Ansprüche bestritten wurden, ist es nur zu verständlich, dass sie diesem Rechtsystem nicht trauten und versuchten ihr unbestrittenes Leid so vorzutragen, dass ihre Chance auf Wiedergutmachung wenigstens ansatzweise gewahrt blieb. Insofern ist das Urteil des OLG Frankfurt sicher auch Indiz für ein seit dem Ende der sechziger Jahre sich allmählich wandelndes öffentliches Bewusstsein im Hinblick auf die eigene Vergangenheit.

Auch wenn letztlich nicht geklärt werden konnte, wann Chaja erstmals in das Lager Malin gekommen war, so ist doch sicher, dass sie am 21. April 1944 dort eingeliefert wurde.[40] Wie die meisten der Lagerinsassen wurde sie bald darauf in eines der Todeslager im Osten überstellt. Die überaus genaue Bürokratie des Lagers hat festgehalten, dass sie mit dem Transport XXV/No 238 am 19. Mai 1944 mit weiteren 507 Gefangenen nach Auschwitz gebracht wurde.[41] Dort wurde sie vermutlich unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Gaskammern ermordet.[42]

 

Moses selbst war mit den Kindern nach der Befreiung im September 1944 im Jahr 1949 nach Amerika ausgewandert, hatte dort zunächst als Altwarenhändler und danach noch eine gewisse Zeit als Synagogendiener in New York gearbeitet, aber dann auch diese Tätigkeit aufgeben müssen. Er sei, so sein Cousin, bei dem Moses einige Jahre in den USA gewohnt hatte, tagelang nicht aus dem Haus gegangen, selbst für den Gang in die Synagoge habe er nicht mehr die Kraft aufgebracht. Der Arzt Dr. Luwisch diagnostizierte eine chronische und irreversible Depression, was angesichts des unmittelbar selbst ertragenen Leids und des Schicksals seiner Familie, des Verlusts seiner Frau und seiner Geschwister nur zu verständlich sei. Es handle sich bei Moses um einen 61-Jährigen, der „wie ein verbrauchter Greis aussieht“, konstatierte Dr. Luwisch abschließend in seinem psychiatrischen Gutachten aus dem Jahr 1964.[43] Und ganz sicher wird sich das nicht nur auf sein äußeres Erscheinungsbild bezogen haben. Moses Keh war ein Mensch, der zwar dem Tod in der Gaskammer entkommen war, aber nicht mehr zurück ins Leben finden konnte.

 

Veröffentlicht: 12. 11. 2017

Letzte Revision: 7. 4. 2020

 

 

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Anmerkungen:

 

[1] Der Familienname „Keh“ ist im Jüdischen Adressbuch 1935 auch für die Familie von Kalman Keh mit „Kah“ angegeben, dann aber in die alphabetische Reihenfolge als „Keh“ eingeordnet worden, nämlich nach „Kaufmann“ und vor „Kehrmann“. Auch im Wiesbadener Adressbuch 36/37, aber auch nur in diesem Band und nur für Moritz Keh, ist der Name „Kah“ eingetragen.

[2] Zum Schicksal dieser Familie Keh siehe das Erinnerungsblatt des AMS Wiesbaden unter http://www.am-spiegelgasse.de/wp-content/downloads/erinnerungsblaetter/EB-Keh-Kalman.pdf. (Zugriff: 1.11.2017).

[3] Zur Familie Weiser siehe das Erinnerungsblatt des Aktiven Museums Spiegelgasse http://www.am-spiegelgasse.de/wp-content/downloads/erinnerungsblaetter/EB-Weiser-Moses.pdf. (Zugriff: 7.4.2020).

[4] HHStAW 518 21300 Bd. 2 (20) Abschrift der polnischen Geburtsurkunde.

[5] HHStAW 518 21300 Bd. 3 (15, 16).

[6] Der begutachtende Arzt im Entschädigungsverfahren hielt das Erinnerungsvermögen von Moses Keh für sehr ungenau und war der Meinung, dass er mehrfach widersprüchliche Aussagen gemacht habe. Er sei zu der Auffassung gekommen, „dass viele der Angaben, wenn nicht unrichtig, so doch zum wenigsten zweifelhaft sind“. HHStAW 518 21300 Bd. 3 (6, 7). So habe er auch angegeben, im gleichen Zeitraum, in dem er angeblich die Ausbildung im väterlichen Betrieb machte, einen Abschluss an einer Elementarschule erworben zu haben.

[7] HHStAW 469-33 3867 (7). Für den Geburtsnamen von Chaja sind in den Akten unterschiedliche Schreibweisen zu lesen. So steht im Aufgebot zur Todeserklärung „Berglaes“, in der Gestapo-Kartei ist Bergglas mit Doppel-G geschrieben. Rahel Berglas wurde nach Angaben ihrer Enkelin Betty Reich, geborene Berglas auch Opfer des Holocaust. Über die näheren Umstände ist allerdings nichts bekannt. Betty Reich hatt für ihre Großmutter in Yad Vashem eine ‚Page of Testimony’ hinterlegt, siehe https://namesfs.yadvashem.org/YADVASHEM/NEW_APP/20060101_1834_450_8007/120.jpg. (Zugriff: 7.4.2020).

[8] Erstmals erwähnt wird Kalman Keh, in den weiteren Wiesbadener Adressbüchern auch als Karl verzeichnet, im Wiesbadener Adressbuch 1910 mit der Adresse Bleichstraße 29. 1915 war er in die Bertramstr. 21 umgezogen, in der er mit seiner Frau Hanna, geborene Metzger, und den sechs bzw. nach dem Tod der jüngsten Tochter mit fünf Kindern bis 1938 wohnte.

[9] Zur Familie Keh siehe auch GENI https://www.geni.com/family-tree/canvas/6000000001466527264. (Zugriff: 7.4.2020).

[10] HHStAW 518 21300 Bd. 1 (38). Die Jahresangabe 1919 machte er in einer eidesstattlichen Erklärung am 22.8.1950. Nach dem Anamnesebericht eines amerikanischen Arztes hatte er bei ihm angegeben, er sei mit der ganzen Familie im Alter von etwa 13 bis 14 Jahren nach Wiesbaden übersiedelt. Das wäre dann schon 1916/17 gewesen, noch vor dem Tod des Vaters, sofern die Angabe über dessen Todeszeitpunkt stimmen sollte. Falsch ist aber ganz sicher, dass er mit seiner Familie gekommen sein will. Ebd. Bd. 3 (15).

[11] HHStAW 469-33 3867 (5) Eine Kopie der Heiratsurkunde ist in HHStAW 518 21300 Bd. 1 (30).

[12] Eva Weiser, die im späteren Entschädigungsverfahren als Bevollmächtigte für die Kinder und den Ehemann Moritz fungierte, hatte auch die Abwesenheitspflegschaft für Chaja inne, siehe HHStAW 518 21399 (5). Eva Weiser, geborene Metzker, war die Schwester von Moses Kehs Mutter Deborah. Auch sie war in Brnik geboren worden.

[13] Siehe dazu grundsätzlich das Kapitel „Einrichtung der Judenhäuser“. Im Erinnerungsblatt des Aktiven Museums Spiegelgasse für Chaja Keh http://www.am-spiegelgasse.de/wp-content/downloads/erinnerungsblaetter/EB-Chaja-Keh.pdf (Zugriff: 7.4.2020) heißt es fälschlicherweise, dass die Familie Moritz Keh erst 1938 in die Bertramstr. 9 gezogen sei, „aber bereits Anfang 1939 von der Gestapo in das Judenhaus Adelheidstr. 94 einquartiert“ worden sei, was ebenfalls nicht den Tatsachen entspricht. Natürlich hätte es sein können, dass ein antisemitischer Vermieter schon in der Zeit um 36/37 versuchte, seine jüdischen Mieter los zu werden. Im vorliegenden Fall wird das aber allein schon deswegen nicht zutreffend sein, weil der Onkel Kalman Keh mit seiner großen Familie bis zu seiner Flucht 1939 in dem Haus wohnen blieb.
Wie unzuverlässig die damaligen Behörden offensichtlich arbeiteten, lässt sich daran erkennen, dass bei der polizeilichen Meldestelle als letzte Adresse der Familie Moses Keh noch immer die Bertramstr. 21 vermerkt war, obwohl diese spätestens seit 1932 nicht mehr gültig war. Siehe dazu die Anfrage der Entschädigungsbehörde an die Auskunftei Blum vom 13.7.57, HHStAW 518 21399 (70).

[14] HHStAW 518 21300 Bd. 1 (38).

[15] HHStAW 518 21399 (73) Das monatliche Einkommen habe – so Blum – zwischen 200 und 250 RM gelegen.

[16] HHStAW 518 21399 (73), siehe auch die eidesstattliche Erklärung der Tante Eva Weiser, die allerdings im Unterschied zu Blum den Geschäftsumfang als „mittel“ bezeichnete, ebd. (69).

[17] Die Aussage der Zeitzeugin liegt als schriftliches Dokument unsigniert im Archiv des Aktiven Museums Spiegelgasse. Der gesamte Text ist zitiert in Schneider, Familie Tiefenbrunner, S. 152 f.

[18] Ebd.

[19] In einer eidesstattlichen Erklärung hatte ein ehemaliger Bekannter der Familie, der Moses Keh in Antwerpen noch einmal getroffen hatte, die Aussage von Moses wiedergegeben, „er habe sein ganzes Lager mit Waren, seinen gesamten Familienschmuck und Außenstände von insgesamt 60.000 RM zurücklassen müssen, da er bei Nacht und Nebel flüchten musste.“ Siehe HHStAW 518 21300 Bd. 1 (18). Dieser Betrag erscheint angesichts der sonstigen Geschäftslage sehr hoch. Auch bezüglich des Schmucks stellen sich Frage. So sagte Moses Keh aus, man habe ihm Schmuck im Wert  von 10.000 RM bei der ersten Verhaftung weggenommen, siehe dazu unten. Bei seinem Antrag auf ‚Schaden an Eigentum und Vermögen’ gab er dagegen an, dass der in Aachen geraubte  Schmuck einen Wert von 28.000 RM hatte, siehe ebd. (10).  Bei der Verhaftung seiner Frau Chaja 1944 soll diese noch Juwelen im Wert von 18.000 RM bei sich getragen haben, die man ihr bei der Verhaftung abgenommen haben will, siehe HHStAW 518 21300 Bd. 1 (23).

[20] HHStAW 518 21300 Bd. 1 (19).

[21] HHStAW 518 21300 Bd. 3 (6).

[22] HHStAW 519/3 18448 (o.P.).

[23] HHStAW 518 21300 Bd. 1 (19.

[24] HHStAW 519/3 18448 (1) Der Antrag war am 29.3.1939 eingereicht worden. Eine solche E-Mappe wurde von den Devisenstellen im Rahmen von Emigrationsgenehmigungen und dem damit verbundenen Export von Umzugsgut erstellt. Siehe dazu Meinl / Zwilling, Legalisierter Raub S. 434.

[25] HHStAW 519/3 18448 (3).

[26] HHStAW 519/3 18448 (19, 11). Als Adresse des Auswanderers Moses Keh ist in dem im Juli 1939 gestellten Antrag auf Mitnahme von Umzugsgut die alte Adresse Bertramstr. 9 angegeben, obwohl Kehs schon längst in der Adelheidstr. 94 wohnten. Möglicherweise hatte man die Gegenstände tatsächlich in dieser Wohnung, in der die Familie von Kalman Keh, so auch deren Tochter Rosa, noch immer wohnten, eingelagert, vielleicht fungierte sie aber auch nur als Kontaktadresse für die Devisenstelle, während das Umzugsgut noch immer in der Adelheidstraße war.

[27] HHStAW 519/3 18448 (11).

[28] HHStAW 519/3 18448 (4).

[29] HHStAW 518 29895 (3) Bescheinigung der Jüdischen Gemeinde Wiesbaden über die damalige Ausreise. Rosa hatte zuvor das Lyzeum am Schlossplatz auf Grund ständiger Diskriminierungen durch Mitschüler und Lehrer – sie hatte u.a. in der letzten Reihe sitzen müssen – verlassen und hatte als Praktikantin bzw. Hilfskraft in der Wiesbadener ‚Kamerafabrik Wirgin, später in der jüdischen Firma ‚Auto-Öl-Versand Hohlwein & Kiefer’ Arbeit gefunden. Ende 1938 wurde sie nach der Arisierung des  Unternehmens entlassen. Auch in England konnte sie sich einzig mit Hilfsarbeiten über Wasser halten. Siehe dazu ihre eidesstattliche Erklärung ebd. (18,34).

[30] HHStAW 518 21300 Bd. 1 (55).

[31] Ebd. (19) Das Lager Malin / Mecheln in Belgien diente als Durchgangslager für die Deportationen der belgischen Juden, Sinti und Roma in die deutschen Vernichtungslager. Insgesamt wurden ca. 25.000 von hier aus in den Tod geschickt. Siehe dazu http://www.gedenken-in-benelux.de/content/index.php?navID=22&tID=14. (Zugriff: 1.11.2017).

[32] HHStAW 518 21300 Bd. 1 (93, 94, 95).

[33] HHStAW 518 21300 Bd. 3 (6) .

[34] HHStAW 518 21399 (11) Moses Keh hatte angegeben, sie sei 1942 verhaftet worden, siehe HHStAW 469-33 3867 (3).

[35] HHStAW 518 21399 (27).

[36] HHStAW 518 21300 (270).

[37] HHStAW 518 21300 (271).

[38] HHStAW 518 21300 (o.P., Urteil S. 6).

[39] HHStAW 518 21300 (o.P., Urteil S. 10). Das Urteil des OLG Frankfurt erhielt Rechtskraft und Moses Keh erhielt die geforderte Entschädigung. Bezüglich der Kinder hatte ein Cousin von Moses Keh allerdings angegeben, dass die Kinder während der belgischen Besatzungszeit nicht im Lager, sondern in verschiedenen Heimen untergebracht worden seien. Siehe den Anamnesebericht von Dr. Luwisch HHStAW 518 21300 Bd. 3 (16).

[40] HHStAW 518 21399 (75) Dieses Datum ist auch im Gedenkbuch übernommen.

[41] HHStAW 518 21399 (14f.) Die Angabe der Anzahl enthält die Auflistung der Transporte aus Mechelen des Bundesarchivs, siehe https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/1168338/. (Zugriff: 05.09.2020).

[42] Auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichts Wiesbaden wurde sie am 30. September 1955 für tot erklärt. Der Todestag wurde auf den 8. Mai 1945 festgesetzt, siehe HHStAW 469-33 3867 (11).

[43] HHStAW 518 21300 (o.P.).