Adelheidstr. 94
Adolf und Amalie Salomon und die Kinder Fritz und Aenne
Das Haus Adelheidstr. 94 ist eines von mehreren Häusern des Architekten Carl Dormann, die, Ende des 19. Jahrhunderts errichtet, wesentlich das wunderschöne klassizistische Ensembles der südöstlichen Stadterweiterung prägen.[1] Im Jahre 1900 hatte das Koblenzer Ehepaar Adolf und Amalie Salomon, geborene Loeb, dieses Haus gemeinsam erworben.[2]
Adolf Salomon, Sohn von Max Salomon und dessen Frau Johanna, geborene Fulda, aus Koblenz, und Amalia Loeb, Kind der Kaufmannsfamilie Josef Loeb und Henriette, geborene Mayer, aus Speyer, hatten am 26. August 1884 in ihrer Heimatstadt geheiratet.[3] Wie seine Frau stammte auch Adolf Salomon aus einer Kaufmannsfamilie. Sein Vater war nicht in Koblenz, sondern am 29. Dezember 1825 im vorgelagerten Vallendar als Sohn von Moses Salomon und seiner Frau Sara, geboren worden. Sein Geld verdiente Max Salomon im Getreidehandel und mit der Versorgung des Militärs. Mit seinem Schwager Jakob Fulda gründete er 1864 in Koblenz eine Zündholzfabrik. Dass er offensichtlich ein erfolgreicher Geschäftsmann war, ergibt sich aus der Tatsache, dass er in Koblenz zwei Häuser besaß. Seine Frau Johanna war am 27. Februar 1825 in Kroppach bei Hachenburg im Westerwald zur Welt gekommen. Auch sie betrieb in Koblenz ein eigenes Geschäft für „Spezereien“ und trug so auch zum gemeinsamen Vermögen bei.[4] Max und Johanna Salomon hatten – soweit bekannt – sechs Kinder, wovon Adolf mit seinem Zwillingsbruder Salomon die beiden ältesten waren. Die beiden am 24. Januar 1854 Geborenen waren diejenigen, die durch ihre jeweiligen Ehen die Verbindungen nach Wiesbaden schufen.[5] Salomon Salomon hatte 1885 die aus Mainz stammende Anna Sara Schwarz geheiratet, die wiederum die Schwägerin des mit Helene Louise Schwarz verheirateten Wiesbadener Musikalienhändlers und Konzertagenten Heinrich Wolff war. Aber auch für Amalie Salomon sollte die Familie ihres Schwagers Salomon Salomon in der Zeit der Verfolgung noch eine wichtige Rolle spielen.
Um 1898 waren Adolf und Amalie Salomon mit den beiden noch in Koblenz geborenen Kindern, dem am 8. Juni 1885 geborenen Sohn Fritz und der zwei Jahre jüngeren, am 16. März 1888 geborenen Tochter Anne Babbette, genannt Aenne, nach Wiesbaden gezogen.[6] Zunächst hatten sie eine Wohnung im Haus Kaiser-Friedrich-Ring 22 im zweiten Stock bezogen, wo auch die Geschäftsräume ihrer Weinhandlung lagen. Auch nach dem Kauf des Hauses Adelheidstr. 94 übersiedelten sie nicht sofort dorthin, verlegten aber 1903 Wohnung und Geschäft schon in die gleiche Straße, allerdings zunächst in das Haus mit der Nummer 82a. Erst 1910 sind sie im Wiesbadener Adressbuch mit der Anschrift ihres zehn Jahre zuvor erworbenen Wohneigentums Adelheidstr. 94 III eingetragen.
Adolph Salomon verstarb noch vor der Machtübernahme der Nazis am 18. Februar 1929,[7] sodass die Witwe das Haus gemäß eines am 31. Oktober 1927 errichteten Testaments alleine erbte.[8] Der Einheitswert des 560 qm großen Anwesens war 1935 auf 26.900 RM, bei einer erneuten Taxierung durch das Feldgericht im Jahre 1939 sogar auf 32.000 RM geschätzt worden.
Im Mai 1939 wohnten neben der Eigentümerin weitere acht Mietparteien im Haus, unter ihnen auch das alte jüdische Ehepaare Seligmann Simon Morgenthau, fast 90 Jahre alt, und seine 75jährige Frau Sophie, geborene Bender, zunächst wohl im zweiten, später im ersten Stock. Mit den beiden Schwestern Jettchen und Elisabeth Leopold aus Kettenbach waren im Sommer 1939 weitere Juden in die Adelheidstraße gezogen. 1940, als die NSDAP die erste Liste der Judenhäuser anlegte, waren in den insgesamt zehn Wohnungen bereits fünf von jüdischen Mietern belegt.[9] Im Laufe des Jahres 1939 waren Sofie Preiss im Erdgeschoss, Emanuel Weis und die sechsköpfige Familie Seelig hinzugekommen. Sie hatte zuvor in der Rheinstr. 81 gewohnt, in einem Haus, das ebenfalls bald darauf zum Judenhaus wurde.
Vor Beginn der Deportationen 1942 wohnten vermutlich 23 jüdische Bewohner in der Adelheidstraße 94, in wie vielen und welchen Wohnungen sie zusammengepfercht worden waren, lässt sich nicht mehr im Detail ermitteln. Neben den jüdischen Bewohnern hat es vermutlich aber auch weiterhin arische Mieter gegeben, da zumindest eine Mietpartei von 1939 namensgleich mit einer aus dem Jahr 1948 war.[10]
Bereits 1938 war Amalie Salomon die Verwaltung des Hauses aus der Hand genommen worden. Von der DAF wurde – wie auch in anderen Fällen – die in Wiesbaden ansässige Hausverwaltung Briel eingesetzt. Sie habe ihre „Pflicht durchaus korrekt und wohlwollend erledigt“ – so die Feststellung der Tochter Aenne im späteren Entschädigungsverfahren – aber dennoch Kosten verursacht, die nicht nötig gewesen wären, da bis zu diesem Zeitpunkt der Sohn Fritz alle diesbezüglichen Aufgaben übernommen hatte. Die zusätzlichen Kosten seien umso problematischer gewesen, als die Einkünfte aus den Mieteinnahmen schon 1939 die Ausgaben kaum überstiegen.[11]
Zwar ergab die im Dezember 1938 von Amalie Salomon geforderte Vermögensaufstellung ein Vermögen von ca. 65.000 RM, bestehend aus Immobilienbesitz, Hypothekenforderungen, Wertpapieren und etwa 1200 RM an Bargeld und Schmuck.[12] Weiterhin bezog sie aus diesem Kapital ein Jahreseinkommen von etwa 1600 RM, aber die liquiden Mittel reichten bei Weitem nicht aus, um die im Februar 1939 geforderte Judenvermögensabgabe von 15.400 RM zu begleichen, zumal sich diese im November 1939 um eine weitere Rate auf insgesamt 19.250 RM erhöhte.[13] Obwohl nahezu 80 Jahre alt, unterstellte man Amalie Salomon Fluchtabsichten und erließ am 21. April 1939 eine Sicherungsanordnung mit der Folge, dass sie über ihr Vermögen nicht mehr frei verfügen konnte und Einnahmen wie die Mietzahlungen auf ein gesichertes Konto bei der Hessischen Landesbank eingezahlt werden mussten.[14] Zunächst wurde ihr ein Freibetrag von 120 RM, später von 180 RM ‚gewährt’, um damit ihr Leben zu fristen. Die Reichsfluchtsteuer war auf 12.000 RM festgelegt worden. Für sie musste eine Sicherungshypothek auf das Hausgrundstück eingetragen werden.[15]
In welcher finanziellen Not sie sich befunden haben muss, zeigt eine Aufstellung der Immobilienverkäufe, zumeist Grundstücke in Schierstein, die sie ab 1939 bis 1940 tätigte.[16] Einmal verpflichtete sich der Käufer für das Grundstück eine Handwerkerrechnung in der Höhe von 521,74 RM, vermutlich für Arbeiten am Haus Adelheidstraße, zu begleichen. In einem anderen Fall ging das Geld direkt an die Vollstreckungsstelle des Finanzamts Wiesbaden. Auch Unternehmen wie die Glyco Werke haben zugegriffen. Ihr Elternhaus in Koblenz war in der Vermögensaufstellung von 1938 nach Einheitswert auf 58.500 RM taxiert worden. Der zur Berechnung der Vermögensabgabe relevante Teil von Amalie Salomon betrug somit 15.600 RM.[17]
Amalie Salomon starb am 27. Januar 1941 in Wiesbaden kurz vor Vollendung des 79sten Lebensjahrs. Ihr Vermögen hatte sie nicht ihren Kindern, sondern der Tochter ihres Neffen Paul Salomon, der noch nicht volljährigen Halbjüdin Hedwig Herrad Salomon vermacht. Deren Vater war – wie oben bereits erwähnt – der Sohn von Adolf Salomons Bruder Salomon Solomon. Paul Salomon hatte die Nichtjüdin Annie Stock geehelicht und lebte somit in einer sogenannten Mischehe. Man war damals offensichtlich noch davon ausgegangen, dass das Vermögen eines Kindes aus einer solchen Beziehung von den Nazis nicht angetastet würde.
Die Tochter Aenne lebte zu dieser Zeit auch nicht mehr in Wiesbaden, nicht einmal mehr in Deutschland. Sie hatte am 16. Mai 1911 noch in ihrer Heimatstadt den in Berlin praktizierenden Internisten Dr. med. Gustav Joseph geheiratet. Gustav Joseph war am 21. Mai 1879 in Trier als Sohn des Möbelhändlers Salomon Joseph und seiner Frau Rebekka, geborene Neumann, zur Welt gekommen.[18] Das Paar hatte nach der Hochzeit in Berlin Charlottenburg gelebt, wo auch die beiden Kinder Rudolf und Gisella geboren wurden, er am 15. Juli 1913, sie am 25. Dezember 1920.[19]
Schon 1933 emigrierte die Familie, zunächst aber nur nach Italien, wo Gustav Joseph am 11. März 1936 verstarb. Wann der Entschluss gereift war, mit den Kindern Europa, aber auch die Mutter und den kranken Bruder in Wiesbaden endgültig zu verlassen, ist nicht bekannt. Auch gibt es keine Hinweise darauf, dass eines der Familienmitglieder in den folgenden Jahren noch einmal in Wiesbaden war. 1938 hatte der NS-Staat der Familie Joseph die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.
Am 16. März 1939 landeten die Mutter mit den beiden Kindern auf dem Schiff ‚Conte De Savoia’ von Genua kommend in New York an.[20] Laut den Einreiseunterlagen war Gisella damals bereits verheiratet. Wer ihr Mann war und ob auch er aus Europa emigrierte, ist nicht bekannt. Über das weitere Leben der Geflohenen liegen ebenfalls nur wenig Informationen vor. Immerhin gelang es Rudolph in den USA ein Medizinstudium abzuschließen und damit in die Fußstapfen seines verstorbenen Vaters zu treten. Bereits bei der Volkszählung in den USA im Jahr 1940 ist er als Doktor einer New Yorker Klinik gelistet.[21] Im gleichen Jahr trat er in das amerikanische Militär ein,[22] allerdings ist nicht bekannt, ob er auch noch im Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurde.
Während die Tochter und ihre Kinder somit Ende der dreißiger Jahre in Sicherheit waren, allerdings kaum die Möglichkeit hatten, eine Erbe in Deutschland anzutreten, muss sich die Mutter vermutlich sehr umso mehr um den Sohn Fritz, der weiterhin in Wiesbaden wohnte, gesorgt haben. Offensichtlich war dieser, laut Gestapo seit 1924 Mitglied im Reichsbanner und auch für etwa ein Jahr in der SPD, [23] schon früh mit den Nazis in Konflikt geraten. 1935 wurde er wegen einer angeblichen Beleidigung eines NSDAP-Mitglieds für fünf Monate in Schutzhaft genommen. Er hatte Propagandafotos der NSDAP im Schaufenster eines Wiesbadener Geschäfts betrachtet und war auch auf eine Aufforderung des Ladenbesitzers hin nicht weitergegangen. Es kam zu einem Wortwechsel, in dem der Geschäftsinhaber Fritz Salomon als „Stinkjuden“ beschimpfte, worauf dieser mit „Maulheld“ und „Naziflegel“ reagierte.[24] Diese Verhaftung muss bei der Mutter große Sorgen ausgelöst haben, denn Fritz war an Epilepsie erkrankt, was auch von dem Amalies Enkel Dr. med. Rudolph Joseph bestätigt wurde. [25] Offensichtlich hatte die Mutter versucht, diese Haft abzuwenden, allerdings erfolglos, wie sich aus dem Schreiben des beauftragten Anwalts ergibt:
„In der Schutzhaftangelegenheit Ihres Sohnes habe ich am 9. ds. Mts. mit dem Leiter der hiesigen Nebenstelle der Staatspolizei gesprochen. Er erklärte mir, dass die Schutzhaft von Berlin aus bestätigt worden sei und dass eine solche Bestätigung Wirkung von 3 Monaten habe. Es sei nicht damit zu rechnen, dass vorher eine Entlassung in Frage komme. Nach 3 Monaten werde alsdann die Behörde die Entlassung prüfen.
Es sei Rücksicht auf ihren Sohn insofern genommen worden, als er die Schutzhaft hier in Wiesbaden infolge seiner Körperbeschaffenheit verbringen kann. Wenn er gesund wäre, so wäre ihr Sohn sofort nach dem Konzentrationslager Papenburg in Ostfriesland verbracht worden.“[26]
„Anlässlich der Judenaktion im November 1938“ – so die Formulierung der Gestapo für die Novemberpogrome – war er erneut festgenommen worden. Offensichtlich hatte er eine besondere Aktionsform gefunden, um seiner widerständigen Haltung gegenüber dem System Ausdruck zu verleihen. Er sei „dafür bekannt, dass er dauernd alle möglichen Behörden und Regierungsmitglieder mit unsinnigen Eingaben“ belästige.[27] Im Juli 1938 sei „er schriftlich darauf hingewiesen, dass er alle Vorstellungen und schriftlichen Eingaben bei den Behörden usw. zu unterlassen habe, widrigenfalls er mit den schärfsten staatspolizeilichen Maßnahmen zu rechnen habe“. Fritz Salomon hat sich nicht daran gehalten und auch weiterhin solche Eingaben gemacht. Im Sommer 1939 richtete er eine solche an den Münchner Oberbürgermeister, 1941 schickte er eine Denkschrift an das Schweizer Konsulat mit der Bitte, diese an die Reichsregierung in Berlin weiterzuleiten. Welche Inhalte diese Schreiben hatten und welche Ziele Fritz Salomon damit verfolgte, ist nicht mehr zu ermitteln.
Aber auch mit Mitbürgern ist Fritz Salomon offensichtlich in Konflikt geraten. In einem Brief des Kreisreferenten für Judenfragen Lemmél an die NSDAP-Kreisleitung vom 17. Februar 1941 berichtet dieser, Fritz Salomon soll im Wartezimmer einer Zahnarztpraxis „zwei arische Damen“ beleidigt und sie „in barscher Weise“ dazu aufgefordert haben, ihre Unterhaltung einzustellen, damit er lesen könne. Er, Lemmél, habe sich darauf hin Salomon einbestellt und ihn „eindringlich verwarnt“, ihm auferlegt, sich bei den Frauen schriftlich zu entschuldigen und eine „geldliche Sühne“ von 75 RM an eine soziale Einrichtung zu zahlen. Fritz Salomon akzeptierte und zahlte sogar 100 RM an das ‚Rote Kreuz’. Wenige Monate später kam es wieder zu einem ähnlichen Vorfall in der Schützenhofpost, wo eine Beamtin von ihm beleidigt worden sein soll.[28] Beide Vorfälle scheinen auf den ersten Blick Indiz für eine gewisse Devianz im sozialen Verhalten zu sein, sein Vetter hat in einem Brief an die Leitung des ‚Eichbergs’ einmal von einem gewissen „Mangel an Zurückhaltung“ bei seinem Vetter gesprochen,[29] aber ohne Kenntnis der genauen Umstände ist ein solches Urteil nicht möglich. Man weiß nicht, über was die beiden Frauen gesprochen, über wen sie vielleicht ‚hergezogen’ hatten, man weiß nicht, mit welcher Missachtung die Postbeamtin den Juden Salomon am Schalter bedient und behandelt hatte.
Die Nazis konnten ein solches abweichendes Verhalten in jedem Fall nur als Merkmal einer pathogenen Persönlichkeit deuten und erklärten ihn zum „Psychopathen“ mit den entsprechenden Folgen: „Da es sich bei Salomon nach dem amtsärztlichen Gutachten um einen offenbar Schwachsinnigen handelt und er als gemeingefährlicher Geisteskranker in eine Irrenanstalt gehört, erfolgt gemäß fernmündlicher Rücksprache mit Herrn Landesrat Bernotat die Einweisung in die dortige Landes-Heil-und Pflegeanstalt.“[30] Am 7. August 1941 wurde er in die Klinik Eichberg bei Hattenheim im Rheingau in die Abteilung „Männer – Unruhe“ eingewiesen.
Vor diesem Hintergrund ist erklärbar, dass Amalie Salomon ihren Besitz der Großnichte und nicht der sich in Sicherheit befindlichen Tochter oder ihrem Sohn Fritz vermacht hatte. [31] Rechtlich war die noch minderjährige Hedwig Herrad –testamentarisch so festgelegt – als Alleinerbin für den nicht voll erwerbsfähigen Fritz unterhaltspflichtig.[32] Daher übernahm ihr Vater, Paul Salomon, die finanzielle Verantwortung und bezahlte die Unterbringungs- und Pflegekosten von 5 RM pro Tag aus den Mieteinkünften des Hauses in Wiesbaden, wie er auch schon zuvor für die Haftkosten aufgekommen war.[33]
Auch kümmerten sich Paul Salomon und seine Frau um das weitere Schicksal von Fritz, denn offensichtlich hegte auch er Auswanderungspläne, die vor seiner Einweisung schon recht weit gediehen sein mussten. Zunächst versuchte Paul Salomon aber Fritz in der von der Reichsvereinigung geführten Anstalt in Sayn bei Bendorf unterzubringen.
„Dabei handelt es sich nur um eine vorläufige Massnahme, da seine baldige Auswanderung in Aussicht steht. Wenn nicht durch die Schließung der USA-Konsulate eine Stockung eingetreten wäre, wäre er wohl schon unterwegs, da er die AC-Bescheinigung des Konsulats hatte und auch eine Dampferkarte für August der September gesichert war. Die AC- Bescheinigung besagt, dass des Konsulat die vorliegende Bürgschaft als ausreichend erachtete. Dabei war dem Bürgen (der Arzt ist) sein pflegebedürftiger Zustand durchaus bekannt.“[34]
In Sayn war man auch zur Aufnahme bereit, aber in Hattenheim reagierte man nicht auf diesen Wunsch. Deshalb wurde von dem Ehepaar Salomon sogar der Oberpräsident des Bezirksverbands Nassau eingeschaltet, der brieflich am 12. September 1941 die Leitung auf dem Eichberg darauf hinwies, dass „geisteskranke Juden … nur noch in die von der Reichsvereinigung der Juden unterhaltene Heil- und Pflegeanstalt in Bendorf – Sayn aufgenommen werden dürfen.“ Die „Weiterleitung eines bereits aufgenommenen Juden nach der genannten Anstalt (habe) zum frühest möglichen Termin zu erfolgen“.[35] Man widersetzte sich dennoch auch weiterhin dem Wunsch bzw. sogar der Vorschrift. Gesprächsversuche von Annie Salomon wurden abgesagt, allerdings wurde zumindest einmal ein Besuch von Annie bei Fritz unter Aufsicht eines Arztes oder Pflegers genehmigt, um – zumindest war das der offizielle Besuchsgrund – noch ausstehende Fragen bezüglich der Erbschaftsregelung zu klären.[36]
Von Fritz selbst ist ein Briefmanuskript vom 30. August 1941 erhalten geblieben. Ob er selbst den Brief nicht abschickte oder ob er einbehalten wurde, ist nicht zu klären. Er war an Frau Se(e)lig, vermutlich an die in der Adelheidstr. 94III wohnende Lina S(e)elig gerichtet. Darin bedankte er sich für deren Brief, beschreibt kurz seine Situation – „liege hier fleißig im Bett“ – und gibt ihr Anweisungen bezüglich der eingehenden Post. So solle sie unter anderem die Briefe öffnen, die im Zusammenhang mit seiner geplanten Auswanderung stünden. Auch mit dem Rechtsanwalt Guthmann, „der jetzt Generalvollmacht für mich besitzt“, solle sie wegen der Erbschaftsangelegenheit Kontakt aufnehmen. Offensichtlich war Fritz jemand, der seine Angelegenheiten sehr genau überblickte, nur seine eigene Lage hatte er offensichtlich verkannt. Vielleicht wollte er auch nur anderen deren Sorgen um ihn abnehmen:
„Wann ich wieder frei komme, weiß ich nicht, doch hoffe ich, dass es nicht mehr allzu lange dauern wird, denn ich habe wahrhaftig nichts Schlimmes verbrochen. Mein Gewissen ist jedenfalls rein und das gibt mir inneren Halt. Sie brauchen sich keinerlei unnötige Sorgen um mich zu machen.“ [37]
Fritz Salomon kam nicht mehr nach Sayn, geschweige denn nach Amerika.
Anfang Januar 1943 erhielten Paul Salomon und seine Familie ein Schreiben von der Anstaltsleitung mit folgendem Wortlaut:
„Hierdurch müssen wir Ihnen mitteilen, dass ihr Vetter, der Patient Fritz Israel Salomon, geb. 8.6.1885 zu Koblenz, am 9.1.43 früh um 3.15 Uhr, in unserer Anstalt von seinem unheilbaren Leiden durch einen sanften Tod erlöst worden ist. Die Beerdigung ist auf Donnerstag, den 14.1.43 festgesetzt und findet um 15.15 auf dem hiesigen Anstaltsfriedhof statt. (…)
Heil Hitler
Der Direktor
gez. Dr. Mennecke[38]
Als Todesursache ist in der Krankenakte „Herzstillstand (Siechtum u. Herzschwäche)“ vermerkt.[39]
Ob Fritz Salomon tatsächlich durch „einen sanften Tod erlöst“ wurde, muss bezweifelt werden. Dr. Rudolph Joseph hatte 1962 schon geäußert, dass sein Onkel Fritz „nach der Experimentierstation auf dem Eichberg in der Naehe von Wiesbaden verschleppt und umgebracht worden“ sei.[40] Das wird nicht mehr zu beweisen sein, aber entsprechende Vermutungen scheinen angesichts der Tatsache, dass in den deutschen Heil- und Pflegeanstalten, die wie der Eichberg in das T4 Programm eingebunden waren, ein von Dr. med. Irmfried erarbeitetes Kompendium kursierte, in dem „geeignete“ Todesursachen zur Verschleierung der Morde aufgelistet waren,[41] recht plausibel. Gerade Herz- und Kreislauferkrankungen als scheinbare Todesursache spielten hier eine hervorragende Rolle. So heißt es etwa bei der Todesursache „Herzschlag“:
Luetiker und alte Leute sind immer kreislaufgefährdet und können daher plötzlich ohne vorherige Erscheinungen einem Herzschlag erliegen. Diese Diagnose eignet sich ganz besonders bei alten Leuten, da Herzschlag immer als glaubwürdige Todesursache anerkannt wird und andererseits es hinlänglich bekannt ist, dass die Patienten bei einem Herzschlag wenig leiden müssen.“[42]
Um keine Fehler zu begehen und auf kritische Nachfragen der Angehörigen angemessen reagieren zu können, wurden auch Ausführungen zum üblichen Krankheitsverlauf und zur Therapie gemacht. Es wurden zudem Hinweise gegeben, wo Vorsicht geboten sei, wie z.B. bei der Diagnose „Herzmuskelschwäche“:
„Diese Todesursache darf nur bei Patienten gewählt werden, die offensichtlich und auch nach Vermerken in der Krankengeschichte seit langem an einer Herzkrankheit leiden. Dann kann diese Diagnose unbeschränkt verwandt werden“,[43]
oder bei einem angeblichen Lungenabszess, durch den das Herz so sehr geschwächt wird, dass der Tod eintritt:
„Die Erkrankung kann in jedem Lebensalter und bei jedem Geschlecht auftreten, da sie jedoch verhältnismäßig selten ist, wird man sie nur gelegentlich wählen.“[44]
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass man sich auch bei Fritz Salomon dieses grausigen Kompendiums bedient hatte, zumal Angehörige nicht mehr da waren oder zumindest nicht mehr in der Nähe wohnten.
Die Bitte von Paul Salomon, einen Grabstein aufstellen zu dürfen, wurde mit der Bemerkung, „dass dies für die Dauer des Krieges auf unserem Anstaltsfriedhof nicht statthaft“ sei, abgelehnt. Sein „Kleiderbestand“ sei unter „hilfsbedürftigen Kranken verteilt“ worden.[45]
Die Familie Salomon in Freiburg hat den Holocaust überlebt, die Tochter Hedwig Herrad war später nach Australien ausgewandert, aber das Grundvermögen, soweit es nicht verkauft worden war, war Dank ihres Status als Halbjüdin im Besitz der Familie geblieben. Am 29. Januar 1942 war das Hausgrundstück Adelheidstr. 94 auf ihren Namen in das Grundbuch eingetragen worden [46]
Nach dem Ende der Naziherrschaft wurden die Grundstücke, auch die Ackerstücke in Schierstein, die Hedwig Herrad Salomon an Stelle der eigentlich erbberechtigten Aenne Joseph erhalten hatte, an diese zurückgegeben und am 12. Juni 1950 auf ihren Namen im Grundbuch eingetragen. Am 22. Dezember 1951 verstarb Aenne Joseph in New York. Der Sohn Dr. med. Rudolf Joseph wurde Alleinerbe des Vermögens der Josephs.[47] Demnach war vermutlich vor dem Tod der Mutter auch Gisella bereits verstorben.
1956 wurde das ehemalige Judenhaus, das seit mehr als einem halben Jahrhundert im Besitz der Familie Salomon und für viele Wiesbadener Juden die letzte Heimstatt vor der Vernichtung war, veräußert. Ob die Käufer wussten, welche Geschichte das Haus hatte und welche Schicksale sich darin zugetragen hatten, ist ungewiss.
Veröffentlicht: 11. 11. 2017
Letzte Revision: 05. 11. 2021
Anmerkungen
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kulturdenkm%C3%A4ler_in_Wiesbaden-Mitte_%28s%C3%BCdliche_und_westliche_Stadterweiterungen%29#Adelheidstra.C3.9Fe. (Zugriff: 9.11.2018).
[2] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 193 Bl. 2895 Innen, Grundbuchtabelle und auch die Kaufurkunde (16).
[3] Heiratsregister Speyer 80 / 1884.
[4] Angaben nach der Residentenliste jüdischer Einwohner von Koblenz, Stadtarchiv Koblenz STAK DB 6. Die Eltern von Johanna Fulda waren Menke Fulda und seine Frau Zerline, geborene Abraham.
[5] Geburtsregister Koblenz 71 und 72 /1854. Die weiteren Kinder waren Bernhard Salomon, geboren am 24.1.1855, Emil Salomon, geboren am 6.3.1856, Zerline Salomon, geboren am 16.3.1860 und Cäcilie Salomon, geboren am 26.10.1868. Angaben nach Residentenliste jüdischer Einwohner von Koblenz, Stadtarchiv Koblenz STAK DB 6.
[6] Im Wiesbadener Adressbuch 1898/99 sind sie erstmals eingetragen. Die Geburtsangaben der beiden Kinder nach Residentenliste jüdischer Einwohner von Koblenz, StAK DB 6.
[7] Sterberegister Wiesbaden 270 / 1929.
[8] Die Umschreibung im Grundbuch wurde am 26.4.1932 vorgenommen.
[9] HHStAW 483 10127 (67), vermutlich geben die Zahlen jedoch den Bestand Ende 1939 wieder, da die Liste bereits im Januar 1940 erstellt wurde.
[10] Es handelt sich hierbei um den Schneidermeister Wilhelm Schmidt, der nach dem Krieg auch als Zeuge im Entschädigungsverfahren des Dr. Albert Stahl auftrat und hier aussagte, dass er zusammen mit diesem in der Adelheidstr. 94. gewohnt habe, er selbst im 1 Stock, Dr. Stahl in der Parterrewohnung, siehe HStAW 518 891 (63). Auch im Entschädigungsverfahren der Seeligs hat ein arischer Zeuge, der schon seit 1934 in dem Haus wohnte, die Aussagen der Überlebenden über die Deportationen grundsätzlich bestätigt. Wie gering aber offensichtlich die Anteilnahme an diesen Ereignissen war, zeigt sich daran, dass er bei der Befragung im Jahr 1950 die Deportationen in das Jahr 1938/39 verlegte. Ob es sich hier um den gleichen Zeugen Wilhelm Schmidt handelt, ist nicht bekannt, da die Aussage nur indirekt über eine Nachfrage des Amtsgerichts Wiesbaden bei der Polizei übermittelt wurde, siehe HHStAW 469-33 3009 (9).
[11] HHStAW 518 3960 (15).
[12] HHStAW 519/3 6568 (3).
[13] HHStAW 518 3960 (18, 19).
[14] HHStAW 519/3 (4).
[15] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 193 Bl. 2895 Innen (98). Diese wurde nach dem Tod von Amalie Salomon wieder gelöscht.
[16] HHStAW 518 3960 (53 f.). Es handelt sich hier um eine nachträglich im Zusammenhang mit dem Entschädigungsverfahren erstellte Liste. Siehe auch die Aufstellung im Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 137 Bl. 2059 Innen, wo auch die Grundstücke in Schierstein Bd. 36 Bl. 1028 und Bd. 30 Bl. 1050 aufgeführt sind. Danach handelte es sich um 15 Acker- und Wiesenstücke.
[17] HHStAW 518 3960 (70).Das Haus wurde 1939 verkauft. Nach dem Krieg wurde in einem Vergleich eine angemessene Ausgleichszahlung geleistet, sodass die Nachkommen auf die Rückerstattung verzichteten.
[18] Heiratsregister Wiesbaden 303 / 1911 und Geburtsregister Trier 283 / 1879.
[19] https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/2280/images/47294_302022005557_0598-00396?treeid=&personid=&hintid=&usePUB=true&usePUBJs=true&pId=51717447. (Zugriff: 15.11.2021). Das Geburtsdatum von Rudolph konnte nicht gesichert werden. Auf den Einreisepapieren ist der 15.August 1913, in allen sonstigen Unterlagen ist aber als Geburtsmonat der Juli angegeben, sodass vermutlich der Juli richtig sein wird. Der Vorname der Tochter Gisela ist in den Akten ebenfalls unterschiedlich geschrieben, sie selbst hat mit Doppel-L unterschrieben. Deshalb wird hier auch diese Schreibweise gewählt.
[20] Ebd. und https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/7488/images/NYT715_6297-0136?treeid=&personid=&hintid=&usePUB=true&usePUBJs=true&pId=1005333201. (Zugriff: 15.11.2021). Ursprünglich hatte man wohl geplant weiter nach Oregon zu Fritz Joseph, einem Neffen von Aenne Joseph, zu fahren.
[21] https://www.ancestry.de/discoveryui-content/view/14007808:2442. (Zugriff: 15.11.2021). Rudolph Joseph ist am 22.8.2000 in den USA verstorben, siehe https://www.ancestry.de/discoveryui-content/view/21408117:60901. (Zugriff: 15.11.2021).
[22] https://www.ancestry.de/discoveryui-content/view/193882503:2238?tid=&pid=&queryId=f30564ff72d92095d1e930f78350cf32&_phsrc=Ekt3624&_phstart=successSource. (Zugriff: 15.11.2021)
[23] HHStAW 430/1 11565 (2).
[24] Siehe Datenbank Widerstand und Verfolgung. Im Zusammenhang mit dem Entschädigungsverfahren hat der Neffe von Fritz Salomon, Dr. Rudolph Joseph, die Vermutung geäußert, dass der Onkel wegen eines seiner Briefe an die Gestapo verhaftet worden sei. In diesem soll er sich darüber beklagt haben, dass „ehrenwerte Deutsche – wie die Familie Joseph – gezwungen waren, aus ihrer Heimat auszuwandern.“ HHStAW 518 3959 (28).
[25] HHStAW 518 3959 (28).
[26] HHStAW 518 3959 (10).
[27] Offensichtlich hatte er auch nach der Flucht der Familie seiner Schwester Aenne Joseph, geborene Salomon, eine solche Eingabe verfasst. Im Zusammenhang mit dem Entschädigungsverfahren hat deren Sohn, Dr. Rudolph Joseph, die Vermutung geäußert, dass die Verhaftung des Onkels wegen eines solchen Briefes an die Gestapo erfolgt sei, in welchem dieser sich darüber beklagt habe, dass „ehrenwerte Deutsche – wie die Familie Joseph – gezwungen waren, aus ihrer Heimat auszuwandern.“ HHStAW 518 3959 (28).
[28] HHStAW 483 10283 (78-81).
[29] HHStAW 430/1 11565 (18).
[30] HHStAW 430/1 11565 (2).
[31] Es gab allerdings auch ein Testament vom Oktober 1927, nach dem Aenne Salomon als Alleinerbin eingesetzt worden war, siehe HHStAW 518 3960 (8). Laut Erbschein vom 18. Februar 1950 wurde sie auch wieder zur gesetzlichen Alleinerbin. Nach dem vorliegenden Erbschein vom 13.9.1941 wurde aber die minderjährige Hedwig Herrad Salomon, geboren am 1.10.1926 testamentarisch zu Alleinerbin erklärt. Im Entschädigungsverfahren hat Paul Salomon dazu geschrieben, dass Hedwig Herrat als Nichtjüdin „erbwürdig“ und sie deshalb von der Tante als Erbin eingesetzt worden sei. Der Polizeipräsident von Freiburg i.Br. hatte nach einer Anfrage bei der Gestapo am 18.9.1943 bestätigt, dass Hedwig Herrad Salomon „Mischling I. Grades“ sei und damit diese „Erbwürdigkeit“ bestätigt, siehe Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 193 Bl. 2895 Innen (115). Da die Großnichte aber nur eine entfernte Verwandte war, sei die Erbschaftssteuer wesentlich höher als bei der Tochter gewesen, weshalb entsprechend ein Antrag auf Entschädigung gestellt wurde, siehe HHStAW 518 3960 (28).
[32] HHStAW 430-1 11565 (12).
[33] HHStAW 430-1 11565 (6) Ein Restbetrag der Haftkosten von 332,23 RM wurde am 1.November 1941 aus dem Erbe gepfändet.
[34] HHStAW 430/1 11565 (18).
[35] HHStAW 430/1 11565 (8).
[36] HHStAW 430/1 11565 (10).
[37] HHStAW 430/1 11565 (19).
[38] HHStAW 430/1 11565 (13).
[39] HHStAW 430/1 11565 (17).
[40] HHStAW 518 3959 (22).
[41] HHStAW 631a 1632 passim.
[42] HHStAW 631a 1632 (62).
[43] HHStAW 631a 1632 (63).
[44] HHStAW 631a 1632 (47).
[45] HHStAW 430-1 11565 (14, 15, 16)..
[46] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 193 Bl. 2895 Innen (Tabellenblatt).
[47] HHStAW 518 3960 (33).