Wie die meisten übrigen Bewohner des Hauses kam auch Abraham August Mohrenwitz aus eher begüterten Verhältnissen. Er stammte aus dem unterfränkischen Sommerach, wo die Familie Mohrenwitz 1828 mit der Gründung eines Handelsgeschäfts ihren sozialen Aufstieg begründete.[1] Es war der Großvater von August Mohrenwitz, Löb Samson Mohrenwitz, der hier nicht nur mit Wein, sondern auch mit Vieh und „sonstigen Gegenständen“ einen Handel betrieb.[2]
1812 wurde Lämmlein / Levi Mohrenwitz, der Vater von August, als eines von sieben Kindern geboren.[3] Er heiratete Sophia Kraus und arbeitete zunächst im Geschäft des Vaters, zog als Reisender durchs Land und bot seine Waren der bäuerlichen Bevölkerung an. In Sommerach betrieben Läm(m)lein und sein jüngerer Bruder Löb Samson zudem bis 1866 die Gaststätte „Zum Schwan“, die einen sehr guten Ruf gehabt haben muss. Unweit davon stand in der Maintorstr. 14 das Geburtshaus von Abraham August Mohrenwitz, der am 26. Juni 1854 dort als drittes Kind des Paares geboren wurde und in dem kleinen Winzerort die ersten zwölf Jahre seines Lebens verbrachte.[4] Es müssen glückliche Jahre gewesen sein. In einem Brief, den August im Juli 1933 von Frankfurt aus an den damaligen Besitzer der Gaststätte „Zum Schwan“ in seinem Heimatort schrieb, erwähnte er, dass er noch immer gern an die Zeit seiner Kindheit in Sommerach zurückdenke. Geschrieben in der ersten Hochphase antisemitischer Angriffe und Reglementierungen, erweckt der Brief den Eindruck, als wolle sich der Autor nach langer Abwesenheit der heimatlichen, wohl auch der deutschen Wurzeln versichern. Dahinter standen wohl die unsicheren Fragen: Gehöre ich noch zu euch ? Bekennt ihr euch noch zu mir ? Eine Antwort auf seinen Brief hat er vermutlich nie erhalten.[5]
1861 war ein für die Juden Bayerns bedeutendes Jahr. Damals wurde ihnen durch die Aufhebung des sogenannten Matrikelparagraphen, mit dem bisher die Zahl jüdischer Bewohner einer Gemeinde reglementiert wurde, erstmals Freizügigkeit gewährte und auch Lämmlein und sein Bruder Salomon nutzen diese neue Freiheit und zogen 1866 nach Schweinfurt.[6]
Zuvor, am 13. Oktober 1883 [7] hatte August die am 27. April 1864 in Kitzingen geborene Jenny Scheidt geheiratet. Sie war die Tochter von Bernhard und Rosa Scheidt, geborene Fech(en)heimer, eine ebenfalls bekannte Händlerfamilie im fränkischen Raum.[8]
Beide Ehepartner entstammten somit bedeutenden jüdischen Familien dieser Region und aus beiden Familien sind nicht nur bemerkenswerte Persönlichkeiten hervorgegangen, die deutliche Spuren im wirtschaftlichen und kulturellen Leben Deutschlands hinterlassen haben, aus beiden führen darüber hinaus auch verschiedene Stränge in die Wiesbadener Judenschaft.
Der Vater von Jenny, Bernhard Scheidt, am 27. Januar 1838 als viertes Kind von Salomon und Janette Scheidt in Mainstockheim geboren, hatte sich 1862 als Tuchhändler in Kitzingen niedergelassen und dort mit seinem Bruder Louis mit viel Erfolg ein Geschäft aufgebaut.
Nachdem sein Bruder als Bankier und Börsenmakler 1873 nach Frankfurt verzogen war, führte Bernhard das Geschäft zunächst alleine weiter. Aber auch er widmete sich offensichtlich ab diesem Zeitpunkt mehr dem Finanz- als dem Textilgewerbe, denn im Kitzinger Adressbuch von 1884 und 1894 firmiert er als Bankier. Aus seiner Ehe mit der aus Bayreuth stammenden Rosa Fech(en)heimer, geb. am 10. November 1843, gingen neun Kinder hervor, Jenny, geboren am 27 April 1864, war die Älteste.[9]
Nach der Vermählung mit August Mohrenwitz lebte das Paar zunächst in Schweinfurt, wo sie ein Haus in der Krummegasse 12 besaßen.[10] Hier waren auch die drei Söhne Lothar am 3. Januar 1886, Stephan am 18. Mai 1887 und Friedrich Wilhelm am 25. November 1888 geboren worden. August Mohrenwitz war in dieser Zeit noch als Weinhändler tätig, zumindest gab er das bei der Geburt seines letzten Sohnes als Beruf an.[11] Aber auch ihn zog es um 1895 in die Finanz- und Wirtschaftsmetropole am Main,[12] wohin 1901 auch die Eltern von Jenny und weitere Mitglieder der Großfamilie folgten. Das Textilgeschäft im Zentrum von Kitzingen war 1871 von Bernhard Scheidts jüngsten Bruder Wolf übernommen worden, aber auch diese Familie kam 1903 nach Frankfurt.[13]
Wann August Mohrenwitz die Branche wechselte, ist nicht bekannt. Nach dem Ersten Weltkrieg gründete er 1920 oder 1921 in Offenbach die „Mohrenwitz & Co. Zorligwerke oHG“. [14] Diese Firma produzierte und vertrieb Leder- und Metallwaren wie Rasierapparate, Maniküresets und dergleichen mehr. 1924 wurde der Sitz des Unternehmens, an dem inzwischen auch die beiden Söhne Stefan und Friedrich beteiligt waren, nach Frankfurt an den Untermainkai 19-20 verlegt. Die Geschäfte liefen offensichtlich sehr gut, der durchschnittliche Gewinn hatte selbst in der ersten Zeit der Naziherrschaft noch jährlich mehr als 30.000 RM betragen und auch die Steuerunterlagen von Friedrich Mohrenwitz aus den Jahren bis 1937 weisen ein zu versteuerndes Einkommen zwischen 15.000 RM und 17.000 RM aus.[15]
Friedrich Mohrenwitz, genannt Fritz, hatte wohl zu diesem Zeitpunkt die Firmenleitung weitgehend übernommen, denn im Jüdischen Adressbuch Frankfurts aus dem Jahr 1935 steht bei seinem Namen die Berufsbezeichnung „Fabrikant“, bei dem des Vaters „Rentner“. Beide wohnten aber zusammen im Haus in der Bürgerstr. 10.[16]
Im gleichen Jahr, 1935, starb Jenny, die Frau von August Mohrenwitz in diesem Haus in Frankfurt. Es dauerte nur noch zwei weitere Jahre bis die Familie zerbrochen, das Haus verkauft und auch das Unternehmen verloren war.
Der erste, der Deutschland verließ war Lothar, der älteste der Brüder, der im Gegensatz zu den beiden anderen weniger Interesse an geschäftlichen Dingen hatte, dafür umso mehr Anteil am kulturellen Leben nahm. Aber auch dieses Interesse war ihm im Elternhaus in die Wiege gelegt worden. Nach seinem Abitur hatte er an verschiedenen Universitäten Literaturwissenschaften und Kunstgeschichte studiert und war 1911 an der Universität Würzburg promoviert worden.
Es war eine Zeit des literarischen und künstlerischen Aufbruchs, vom Ersten Weltkrieg nur kurzfristig überlagert, aber nicht wirklich unterbrochen. Der Hyperion-Verlag, in dem Lothar Mohrenwitz nach seinem Studium zunächst zum Lektor und dann auch zum Verlagsleiter aufstieg, tat sich durch die Produktion von besonders liebevoll gestalteten, an der Buchkunstbewegung orientierten Editionen hervor. Unter seiner Leitung soll das kleine Unternehmen regelrecht aufgeblüht sein.[17] 1913 wurde der Verlag von dem für die literarische Avantgarde noch bedeutenderen Kurt-Wolff-Verlag übernommen. In diesem Verlag, einem der wohl wichtigsten des deutschen Expressionismus, der Autoren wie Franz Kafka, Heinrich Mann, Gottfried Benn und Karl Kraus publizierte, in dem die Dadaisten eine Bühne fanden, wurde Lothar Mohrenwitz als Teilhaber des als Aktiengesellschaft organisierten Unternehmens in den Vorstand berufen. [18] Ohne Zweifel gehörte er mit dieser Position zur intellektuellen Elite der Weimarer Zeit. Zwischen 30.000 und 40.000 RM habe sein jährliches Einkommen damals betragen, gab er im späteren Entschädigungsverfahren an.[19]
Nach dem finanziellen Ende und der Liquidation des Verlags 1932 – Wolff war nach dem Urteil seiner Mitarbeiter ein zu sehr literarisch und zu wenig betriebswirtschaftlich orientierter Verleger gewesen – wirkte Lothar Mohrenwitz als freier Literaturagent und Herausgeber ausländischer Zeitschriften in Deutschland, u.a. der ‚Vogue’.
Als dann schon kurz nach der Machtübernahme der Nazis am 1. Mai 1933 die Literatur derjenigen, für die sich Mohrenwitz mit seiner verlegerichen Tätigkeit im Besonderen engagiert hatte, dem Verdikt des „Kulturbolschewismus“ verfiel, als „Asphaltliteratur“ diffamiert wurde und mit dem Ruf der Studenten „Gegen Dekadenz und moralischem Verfall“ oder „Gegen volksfremden Journalismus demokratisch-jüdischer Prägung“ auf den Scheiterhaufen landete, ahnte er vermutlich, dass der berühmte Satz von Heinrich Heine, „Dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen,“ auch in diesem Deutschland bald grausige Realität werden könnte.
Vermutlich im August 1935 machte sich Lothar Mohrenwitz auf den Weg in das englische Exil. Ein ehemaliger Schulkamerad, der inzwischen Mitglied der NSDAP geworden war, hatte ihm dazu geraten. [20] Möglicherweise stand hinter diesem eher überstürzten Schritt auch eine konkrete Bedrohung, über die ihn der ehemalige Freund informiert hatte. Er verließ Deutschland nicht nur ohne jegliche Geldmittel, er musste auch seine wertvollen Bücher, Gemälde und andere Kunstgegenstände zurücklassen. Wie viel er davon noch hat nachholen können, ist nicht auszumachen. Im Dezember 1938 erlaubte ihm die Devisenstelle Frankfurt ein Ölgemälde „Madonna mit dem Kind“ über einen niederländischen Antiquitätenhändler in sein Exil nach England zu transferieren, nachdem er der Deutschen Golddiskontbank 9.000 RM überwiesen hatte.[21]
Er war damals zunächst nach England gegangen, weil er dort Freunde hatte, bei denen er wohnen konnte und die ihn auch finanziell unterstützten. Dies war umso nötiger, als er kaum Chancen hatte hier als Agent für deutsche Literatur tätig werden zu können, zumal in Deutschland die literarische Produktion faktisch zum Erliegen gekommen war und es somit zumindest keinen der Autoren zu vermitteln gab, für die er stand.
Nach dieser Flucht versuchte Lothar Mohrenwitz spätestens ab 1937 seine offizielle Ausreise zu organisieren. Noch immer war er formal in Frankfurt gemeldet. Sein eigentliches Ziel war Kuba, für das er bereits ein Einreisevisum erhalten hatte. Möglicherweise sollte der Weg über die USA gehen, vielleicht beabsichtigte er auch zwischenzeitlich dort zu bleiben. Zumindest konnte er später im Verfahren Kosten für die Beschaffung der für die dortige Einreise notwendigen Gebühren nachweisen.[22] Aber alle diese Pläne zerschlugen sich. Er blieb in England, obwohl ohne jegliches Erwerbseinkommen. Nach Ausbruch des Krieges hatte man ihm als Bürger eines Feindstaats jede Arbeitsaufnahme verboten. Ob er sich tatsächlich an dieses Verbot hielt, mag bezweifelt werden, denn als er 1950 sein englisches Exil verließ und in der Schweiz die „Mohrbooks“-Agentur gründete, eine weltweit renommierte Literaturagentur, brachte er nicht nur den Firmennamen mit – „Mohrbooks“ war seine Telegrammadresse in London gewesen -, sondern auch die Rechte an Agatha Christie, Winston Churchill und vielen anderen bedeutenden Schriftstellern.[23] Gerade für den Austausch zwischen den englischsprachigen Autoren aus Großbritannien und den USA auf der einen und der kontinentaleuropäischen Literatur auf der anderen Seite, spielte die „Mohrbooks“-Agentur eine herausragende Rolle. So fanden durch sie John Le Carre und Saul Bellow ihren Weg nach Europa, Willy Brandts Arbeiten ihren nach England und in die USA.
Anders als seinen Brüdern war es Lothar Mohrenwitz somit gelungen nach dem Krieg an die erfolgreiche Karriere vor dem Exil anzuknüpfen und trotz aller Auseinandersetzungen mit den Entschädigungsbehörden auch als Geschäftsmann sich wieder zu etablieren, bevor er 1960 verstarb.
Stefan und Fritz traten ihren Weg ins Exil definitiv erst im Jahr 1937 an. Im November 1937 verkauften sie die Firma, an der sie jeweils zur Hälfte beteiligt waren, an die beiden arischen Mitarbeiter Schuster und Rothschild. Zuvor war die Unternehmensform in eine KG umgewandelt worden, in die die beiden Neuinhaber jeweils mit 10.000 RM einbrachten. Das eigentliche Kapital in Höhe von knapp 45.000 RM, das den Gebrüder Mohrenwitz gehörte, blieb als zu verzinsendes Darlehen in der Firma.[24] Anders formuliert, die Firma wurde verkauft, ohne dass dafür ein Verkaufspreis unmittelbar zu zahlen war. Die Hintergründe dafür sind den Akten nicht zu entnehmen. Möglicherweise hofften die Brüder auf diese Weise ihr Unternehmen über die Zeit zu bringen, vielleicht hatten sie aber angesichts der Drucksituation auch keine andere Möglichkeit. Einige Indizien sprechen aber eher für die erste Möglichkeit, wenngleich im späteren Entschädigungsverfahren diese Möglichkeit nicht thematisiert wurde.
In einem weiteren Vertrag war nämlich festgelegt worden, dass die Gebrüder Mohrenwitz auf Grund des gewährten Darlehens das Recht hatten, jederzeit Einblick in die Akten und die Geschäftsräume zu nehmen, sie sich zudem bereit erklärten die Nachfolger in die Geschäftstätigkeit einführen. Das spricht eher für eine gütliche Vereinbarung.
Auch sollten sie insgesamt 70 % des Reingewinns der Firma erhalten, während die neuen Kommanditisten Schuster 25 % und Rotschild nur 5 % bekommen sollten.[25]
Sie blieben auch in anderer Weise dem Unternehmen weiterhin verbunden. „Die beiden Drs. Mohrenwitz beabsichtigen nach Italien auszuwandern, um von dort aus weiterhin als Vertreter für die Frankfurter Firma zu arbeiten. Auf welcher Grundlage dies erfolgen soll, ist noch nicht festgelegt.“[26] Wenig später wurde vertraglich fixiert, dass Fritz und Stephan Mohrenwitz als „Handlungsagenten der Firma für bestimmte Bezirke (sog. Generalvertreter) bestellt“ wurden.[27]
Den Charakter einer Arisierung hatte diese Überschreibung ganz offensichtlich ursprünglich nicht. Es mag allerdings sein, dass angesichts der weiteren Entwicklung die neuen Eigentümer die ihnen einmal im treuhänderischen Sinne übertragenen Rechte zunehmend als eigene Rechte interpretierten und die Leitung der Firma im Laufe der Zeit auch real übernahmen.
Erst im Januar 1939, nachdem die Zollfahndungsstelle Mainz bei der Devisenstelle Frankfurt im August 1938 für den Vater August eine Sicherungsanordnung erwirkt hatte, werden in den Akten indirekt Zahlungen für die Firma angesprochen. In einem Schreiben der Zollfahndung vom 21. Januar 1939 wurde zur Auflage gemacht, dass Rückzahlungen aus dem Darlehen an die „Zooligwerke (! sic) Frankfurt auf das gesicherte Konto fließen müssen, was auch vom Unternehmen, das jetzt unter „Zorlig-Werk, Schuster & Co.“ firmierte, bestätigt wurde.[28] Wie hoch der Preis der Firma war, wie viel von dem vermutlichen Darlehen auf das gesicherte Konto zurückgezahlt wurde, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Nach dem Krieg wurde allerdings in einem Vergleich zwischen den Erben und den damaligen Erwerbern eine Entschädigung in Höhe von 90.000 DM vereinbart,[29] was als Beleg dafür gewertet werden kann, dass damals keinesfalls ein angemessener Betrag vereinbart worden war.
Es wird den beiden Brüdern nicht leicht gefallen sein, das vom Vater aufgebaute Unternehmen und ihn selbst in völlig unsicheren Verhältnissen zurück zu lassen. Beiden war es, trotz aller politischen und wirtschaftlichen Krisen gelungen, die Firma nach dem Rückzug von August Mohrenwitz sicher durch diese schwierigen Zeit zu führen, jeder in seiner Rolle: Stefan als ausgebildeter und promovierter Jurist und Fritz als jemand, der als Kaufmann von Anfang an in die Firma hineingewachsen war. Sie waren auch die alleinigen Erben des väterlichen Vermögens einschließlich des Unternehmens. Lothar war bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgezahlt worden.[30] All das muss aber in völligem Einvernehmen vonstatten gegangen sein. Der Zusammenhalt der Familie kommt u.a. darin zum Ausdruck, dass der Vater 1938, als die Kinder schon längst im Ausland waren, diesen Generalvollmacht für alle zukünftigen Entscheidungen erteilte, diese sich daraufhin untereinander die gleiche Ermächtigung gaben.[31] All das spricht für ein sehr enges Vertrauensverhältnis untereinander.
Die Flucht traten die Fritz und Stephan gemeinsam an. Mit dabei war auch die am 21. Februar 1898 in Frankfurt geborene Erna Fuchs, geborene Stavenhagen, mit ihrer Tochter Vera. Stephan hatte Erna Fuchs 1937 in Frankfurt geheiratet, nachdem deren erste Ehe mit dem Arzt Dr. Siegmund Heinrich Fuchs am 15. März 1937 in Frankfurt geschieden worden war.[32] Sie waren im Dezember 1937 ohne Mitnahme ihres Umzugsgutes nach Italien gegangen, hatten aber zuvor etwa 55.000 RM aus der Firma als Privatentnahme zur Finanzierung der Flucht herausgenommen.[33] Aber man hatte Deutschland zu diesem Zeitpunkt dennoch ohne Hast verlassen, Fritz war sogar Anfang 1938 wieder nach Frankfurt zurückgekehrt, um zum einen die Firmenübergabe zum anderen die Verfrachtung des Umzugsguts zu organisieren.[34]
Waren die ersten Schritte ins Exil scheinbar problemlos vonstatten gegangen, so stellte sich bald eine Vielzahl von Problemen ein, die beinahe noch zum Scheitern geführt hätten.
Aus den Entschädigungsverfahren wissen wir, welche Hindernisse, bürokratische Fallstricke und Reglementierungen die Brüder Mohrenwitz auf ihrem fast fünfjähriger Weg ins mexikanische Exil überwinden mussten, aber auch, welche unglaublichen Anstrengungen die deutsche Nachkriegsbürokratie über etwa zehn Jahre auf sich nahm, um eine angemessene Entschädigung zu verhindern. Jede Ausgabe, Reisekosten zu Konsulaten, Gebühren für Dokumente, Telefonate und Telegramme usw. sollten zehn Jahre später nach all dem Chaos mit Quittung und eidesstattlichen Erklärung über die Notwendigkeit der Ausgabe belegt werden. Die Brüder, vermutlich durch ihre berufliche Tätigkeit geschult, konnten diesen Forderungen weitgehend erfüllen, aber wehe dem, der diesen Ansprüchen nicht genügen konnte. Auch gab es – nicht zuletzt durch die internationalen Verbindungen ihres Bruders Lothar – immer wieder Freunde und einflussreiche Persönlichkeiten, die trotz aller Hindernisse irgendwie eine Möglichkeit fanden, um ihnen den Weg in das sichere Exil zu ebenen.
Die erste Etappe hatte die Brüder 1937 nach Genua in dass faschistische Italien geführt, wo sie auf ihre bereits zuvor beantragten mexikanischen Visen warteten und ohne Arbeitserlaubnis, auch ohne eigenes Einkommen waren. Belege dafür, dass gemäß den ursprünglichen Vereinbarungen mit den neuen Geschäftsführern Geld aus ihrer alten Firma an sie floss, sind zumindest nicht mehr vorhanden. Verständlich die jetzt überstürzte Flucht, als auch Mussolini am 17. September 1938 seine an den Nürnberger Gesetzen orientierten antijüdischen Maßnahmen anordnete. „Über Nacht“ verließen sie Genua, um in der Schweiz Zuflucht zu suchen, wo sie dann die nächsten drei Jahre verbringen mussten.[35]
„Dort konnten wir mit vieler (! sic) Mühe eine zeitweise Aufenthaltsgenehmigung ‚Toleranzbewilligung’ bis zum Erhalt unseres Mexicovisums erwirken. Während dieses befristeten Aufenthaltes haben wir alle regulären Schweizer Steuern, wie Gemeinde-Kantonal und eidgenössische Steuern nebst Vermögens- und Vermögensertragssteuer sowie die allgemein geltenden Krisensteuern und Wehropfer entrichtet. Außerdem aber die (…) nur für Emigranten geltende Sondersteuer, gegen die – freilich ohne Erfolg – in der Schweizer Presse starker Widerspruch erhoben wurde, in Anbetracht des Umstandes, daß wir in der Weiterwanderung standen und, sobald wir die Visen und eine Passage hatten, diese zur Ausführung kam, wurde uns eine Vorsprache wegen dieser Steuer in Bern gewährt, sobald wir die entsprechenden Dokumente besässen. Es versteht sich, daß neben dem mexicanischen Einwanderervisum die Beschaffung der erforderlichen Transitvisen und einer Passage zu jener Zeit, jedes einzelne für sich mit nahezu unüberwindlichen Schwierigkeiten verbunden war – gar nicht zu reden von der Notwendigkeit, alles dies zu einem Zeitpunkt zusammen zu haben. So hatten wir die Überfahrt – was das natürliche war – via USA geplant und uns das entsprechende USA-Visum sowie die Passage verschafft.“[36]
Nicht nur galt es in der Schweiz alle nur möglichen Formulare und Belege zu beschaffen, auch versuchte der Schweizer Staat ganz offensichtlich mit finanziellen Hebeln die Einreise aus Deutschland zu steuern und sich zugleich schadlos zu halten.
Als all das geschafft war, kam plötzlich noch ein weiteres Hindernis hinzu, wodurch auch der Vater in Deutschland noch mit in die Planungen einbezogen werden musste.
„Im letzten Moment erschien ein Erlass der amerikanischen Regierung, dass eine Landung von Deutschen, die noch Verwandte in Deutschland hatten, nicht zulässig sei. Es hieß, dass Deutsche, die noch Verwandte in Deutschland hatten, unter Androhung von Repressalien gegen diese zur Spionage in USA gezwungen worden seien.“[37]
Damit war der Weg nach Mexiko über die USA versperrt, die Visa nichts mehr Wert und die Anzahlung für die Passage war ebenfalls verloren, denn die Schweizer Firma weigerte sich das Geld zurückzuerstatten.
Der Vater hatte zu diesem Zeitpunkt Frankfurt bereits verlassen und war nach Wiesbaden gezogen. Sein Haus in der Bürgerstr. 10 war vermutlich im Sommer 1939 zu einem Preis von 30.000 RM verkauft worden.[38] Selbstverständlich gelangte das Geld nicht in seine Hand, sondern wurde nach Abzug verschiedener Kosten auf ein gesichertes Konto bei der Dresdner Bank hinterlegt. Ein Restbetrag von 405 RM wurden ihm als Freibetrag zugestanden. [39] Umgehend wurde auch die Reichsfluchtsteuerstelle informiert, die gegebenenfalls fällige Steuer zu berechnen, aber August Mohrenwitz hatte angesichts seines hohen Alters eigentlich gar nicht mehr die Absicht das Land zu verlassen.
Er hatte sich nach dem Verkauf des Hauses in Schweinfurt nun in Wiesbaden ein Zimmer in der von der Jüdin Stefanie Rabinowicz geführten Pension ‚Haus Dambachtal’ gemietet, in der zu etwa der gleichen Zeit auch Julie Stern wohnte, die ihn auch auf dem weiteren Weg in die Adolfsallee begleiten sollte. Der Wechsel von einer großbürgerlichen 7-Zimmer-Wohnung in ein Einzelzimmer bedeutete notwendigerweise den Verzicht auf die gesamte bisherige Einrichtung. Auch hatten die Käufer auf der vollständigen Räumung der Wohnung bestanden. Ein Wohn-, Arbeits- und Schlafzimmer, wie auch das Speisezimmer wurden innerhalb kürzester Zeit unter ihrem Wert verkauft, sprich verschleudert.[40] Verschiedene Ölgemälde, die Söhne erinnerten sich an Portraits ihrer Eltern und Großeltern, gingen in fremde Hände über. Auch Gemälde französischer Impressionisten, die August Mohrenwitz durch Vermittlung von Lothar erworben hatte, sollen dabei gewesen sein.[41] Aber auch der Fiskus hatte sich einen Anteil der Beute gesichert und die Judenvermögensabgabe in Höhe von ungefähr 15.000 RM eingezogen.[42]
Bis zum 1. Dezember 1940 war August Mohrenwitz in der Pension am Neuberg 4 geblieben. Die folgenden eineinhalb Jahre wohnte er in der Schwalbacher Str. 47, einem Haus, das zwar der Jüdin Elisabeth Trepel, der Witwe von Eruchim Trepel, gehörte, aber kein Judenhaus war. Über seine konkreten Lebensumstände in diesem Haus ist nichts bekannt.
Aber bedrückend muss die Situation gewesen sein. Alleine zurückgeblieben, das Lebenswerk zerstört, wurde er nun auch noch damit konfrontiert, unfreiwillig, allein durch sein Verbleiben in Deutschland, zum Ballast für die Kinder geworden zu sein, weil er durch seine bloße Existenz deren Einreise in die USA verhinderte.
Offensichtlich setzten diese nun von der Schweiz aus alle Hebel in Bewegung, um den Vater auch noch eine Ausreise aus Deutschland zu ermöglichen. Er selbst wurde auch noch aktiv und trat in Kontakt mit einem noch vor der NS-Zeit, damals mit seiner finanziellen Unterstützung in die USA ausgewanderten Vetter namens Louis Kupfer, der inzwischen dort zu bedeutendem Reichtum gekommen war. Schon 1933 hatte dieser der Familie Mohrenwitz jede Unterstützung bei einer Emigration in die USA zugesagt. Damals hatte man geglaubt, auf diese Hilfe nicht angewiesen zu sein. Jetzt 1941 wandte August Mohrenwitz sich erneut an diesen Vetter und bat um das notwendige Affidavit, nachdem ihm vom amerikanischen Konsulat in Stuttgart die Wartenummer 56455 zugeteilt worden war – jedoch zu spät. Louis Kupfer teilte im am 17. September 1941 mit, dass in Deutschland keine Visen mehr für die USA ausgestellt würden, da die Konsulate inzwischen alle geschlossen seien und für die Affidavite „eine Sicherstellung in erheblicher Höhe geleistet werden“ müsse. „Es tut mir daher sehr leid, dass [ich – K.F.] Deine Bitte nicht erfüllen kann ect.ect. Mit besten Grüssen Dein Louis Kupfer“.[43]
In einem leider nur als undatierte Abschrift erhaltenen Brief an seine Söhne teilte er ihnen sichtlich verärgert die negative Botschaft mit: „Ich werde daraufhin nicht mehr antworten !“.[44] Aber dieser Brief erreichte sie nicht mehr.
Wie schwierig es sein würde, den Vater noch in die USA zu bringen, war ihnen sicher bewusst gewesen. Deswegen hatten sie bereits Schritte unternommen, um ihm wenigstens die Ausreise aus Deutschland zu ermöglichen, was dann auch ihre Weiterreise nach Amerika erlauben würde. Der Zynismus der schweizer Flüchtlingspolitik machte die Ausreise der Kinder aus der Schweiz sogar zur Voraussetzung für die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung des Vaters. „Es dürfte bekannt sein, dass damals die Schweiz grössten Wert darauf legte, dass Deutsche mit nur vorübergehender Aufenthaltsbewilligung die Schweiz wieder verliessen, um eine zu grosse Ansammlung von refugiés zu vermeiden. Da wir mit insgesamt 4 Personen ausreisten, konnten wir dafür die Zusicherung für den Aufenthalt unseres greisen Vaters erlangen.“[45]
Aber selbst ein solcher „Tausch“ war nicht ohne Weiteres zu bewerkstelligen. Fritz und Stephan mit seiner Familie hatten inzwischen eine Möglichkeit gefunden auch ohne Zwischenstopp in den USA nach Mexiko zu gelangen. Allerdings nur mit Hilfe der mexikanischen Delegierten beim Völkerbund in Genf und dem Engagement eines ‚Comités d’ Intelectuelles’ gelang es die erforderlichen Visen und die Tickets für eine Überfahrt mit einem portugiesischen Schiff zu erhalten. Im Juni 1941 erhielten sie von dem Comité einen Brief, in dem ihnen die Schiffsplätze und auch die Transitvisa für Portugal bestätigt wurden, dass sie aber umgehend die Restsumme für die Tickets bezahlen müssten, weil diese andernfalls wieder verloren sein würden. Der Nachsatz, „fuer eine Spende zu Gunsten unseres Komitées wären wir Ihnen ausserdem ganz besonders dankbar“, zeigt, dass auch bei dieser Organisation die Hilfe nicht ganz selbstlos war.[46]
Aber für den neuen Weg bedurfte es jetzt eines weiteren Transitvisums für Cuba. Mexiko verlangte inzwischen eine finanzielle Sicherheit für Neueinwanderer und die Pässe mussten zwei Jahre gültig sein. Das deutsche Konsulat stellte normalerweise aber nur Pässe mit einer Gültigkeit von einem Jahr aus. Wieder bedurfte es der Fürsprache und der persönlichen Vorsprache beim deutschen Konsulat in Zürich. Auch die Reduzierung der schweizer Emigrantensteuer auf einen vorläufigen, niedrigeren Pauschalbetrag kam einen Tag vor der Abreise und nur durch die Vermittlung des Nationalratsmitglieds, des Rechtsanwalts und Bürgermeisters von Locarno zustande.[47] Wohl dem, der über solche Beziehungen verfügte, und wehe dem, der nicht.
Etwa zur Zeit ihrer Abreise erhielt der Vater in Wiesbaden einen Expressbrief von einer Frau Dr. Sonderegger, einer Freundin von Stephans Frau, die sich bereit erklärt hatte, die Ausreise von August Mohrenwitz zu organisieren:
„Sehr geehrter Herr Mohrenwitz !
Bitte melden Sie sich sofort beim nächsten Schweizer Consulat für die Erteilung eines Einreisevisums in die Schweiz. Alles andere wird von hier aus besorgt und informieren Sie mich bitte über das Ergebnis dieses Schrittes. Ich schreibe Ihnen im Auftrag Ihrer Kinder und würde mich freuen, wenn ich Sie hier begrüßen dürfte!
Mit vielen guten Wünschen und mit herzlichen Grüßen bin ich Ihre
Tilde Sonderegger
Hotel Schweizerhof, Ascona“
Auch jetzt war wieder der Bürgermeister von Locarno eingeschaltet, der bereit war, alles nur Mögliche und Notwendige zu unternehmen. Dennoch kam die Angelegenheit nicht voran.
Die Kinder hatten sich inzwischen auf eine gefahrvollen Weg von der Schweiz durch das besetzte Frankreich gemacht, um über Spanien nach Lissabon zu gelangen. Möglicherweise hatten sie diesen Teil des Weges nicht gemeinsam beschritten, ein Brief des Vaters an Fritz vom November 1941 deutet darauf hin:
„Unterdessen habe ich Euch am 2. Novbr. & am 7. Novbr. geschrieben & hauptsächlich mein (! sic) Besorgnis ausgedrückt, dass ich keine Zuschrift direct vom l. [lieben – K.F.] Stefan erhalte & dieserhalb über sein Befinden mich ängstige. Auch heute fehlt mir in Deiner Zuschrift l. Fritz jedwelcher directer Gruss vom l. Stefan. Ich bin deshalb über das Befinden des l. Stefan sehr besorgt & bitte Euch dringend, mir sofort Nachricht über dessen Befinden zukommen zu lassen.“
Die verständlichen Sorgen des Vaters waren jedoch unbegründet. Von Lissabon aus startete die „Serpa Pinto“ Ende November ihre Fahrt über Casablanca, wo weitere spanische Flüchtlinge aufgenommen wurden, die Azoren und die britischen Bermudas zunächst nach Kuba. Wegen des inzwischen erfolgten Eintritts der Amerikaner in den Krieg, dem sich einen Tag später am 12. Dezember 1941 auch Kuba angeschlossen hatte, gab es hier weitere Verzögerungen. Mit Verspätung erreichten sie Veracruz in Mexiko. Weil man gezwungenermaßen auch mit einer kleinen, unbekannten Schifffahrtslinie unterwegs war, die, um U-Bootangriffen aus dem Weg zu gehen, nicht die normale Route benutzte, hatte die gesamte Überfahr mehr als einen Monat gedauert. Anfang November 1941 waren sie von der Schweiz aus gestartet, Ende Dezember kamen sie in Mexiko-City an.[48]
Ob der Vater, der weiterhin in Wiesbaden auf die notwendigen Papiere für seine Ausreise in die Schweiz wartete, von ihrer glücklichen Ankunft im Exil noch Nachricht erhalten hat, ist nicht bekannt.[49] Das Warten auf die Papiere war letztlich vergebens, sie erreichten ihn nicht mehr. Er wurde vielmehr – jetzt vermutlich gezwungenermaßen – noch für die kurze Zeit, die ihm noch blieb, in das Judenhaus Adolfsallee 30 einquartiert. Auf der Gestapo-Karteikarte ist als Datum des Einzugs der 7. April 1942 eingetragen. Vier Wochen später, am 9. Mai 1942, kurz bevor die Deportationen aus Wiesbaden begannen, ist er dort im Alter von 87 Jahren verstorben. Im Sterberegister ist als Todesursache „Harnzersetzung“ notiert, eine natürliche Todesursache also[50], aber was heißt das schon in solchen Zeiten.
Der Neuanfang im mexikanischen Exil scheint für die Söhne Fritz und Stephan Mohrenwitz nicht einfach gewesen zu sein. Als Kommissionär für Geschenkartikel, Bijouteriewaren, Uhren und dergleichen versuchte Letzterer sich und seine Familie zu ernähren. Die Auskunftei ‚Schimmelpfeng-Auslandsdienst’, die im Entschädigungsverfahren von deutschen Behörden zur Informationsbeschaffung beauftragt worden war, hatte wohl sogar Einblick in die Wohnung von Stephan Mohrenwitz genommen: „Die Wohnung ist schlecht möbliert, nur alte, sich im dürftigen Zustand befindliche Möbel sind vorhanden.“[51]
Auch Fritz ging es nicht besser, war doch das Recht auf Einwanderung keineswegs mit einem Recht zur Arbeitsaufnahme verbunden. Erst 1944 erhielt er eine allerdings eingeschränkte Erlaubnis. Er wurde Teilhaber an einer Im- und Exportgesellschaft, die aber 1948 wegen Erfolglosigkeit wieder aufgelöst wurde. „Seit dieser Zeit“, schrieb er den Entschädigungsbehörden in Deutschland im Oktober 1957, „bin ich – abgesehen von einer einmonatlichen Probetätigkeit mit einem Gehalt von 1000.- Mex. Pesos in einer Konserven- und Wurstwarenfabrik, die zu einer Anstellung nicht führte – trotz vieler Bemühungen ohne lukrative oder kommerzielle Beschäftigung.“[52] Eine andere von der deutschen Botschaft beauftragte Auskunftei nannte den Grund für die Nichteinstellung. Fritz war durch ein Augenleiden – auf dem rechten Auge war er inzwischen gänzlich, auf dem linken nahezu erblindet – den Anforderungen nicht gewachsen. „Was er gegenwärtig tut, ist nicht festzustellen. Er lebt als Mieter in einer kleinen Wohnung (…).“ Immerhin vermerkten die Informanten noch, dass die Gebrüder Mohrenwitz „hier einen guten Ruf (genießen).“ [53]
Zwar hatten sie zu diesem Zeitpunkt einige kleinere Entschädigungen erhalten, die Forderung nach Zahlung einer Rente war allerdings zunächst mit der Begründung abgelehnt worden, sie verfügten über ein hinreichendes Einkommen. Man verwies hierbei auf den Vergleich mit den neuen Eigentümern der Zorlig-Werke, durch den sie zusammen 90.000 DM erhalten hatten. Diese Summe hätte jedem „die Möglichkeit, sich eine Lebensgrundlage zu schaffen“ gegeben, „hat er dies unterlassen, so muß er sich die Unterlassung anrechnen lassen. (…) Es ist nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen, dass ein Verfolgter eine Rente erhält, obwohl er eine ausreichende Lebensgrundlage hat, die ihm auch eine Vorsorge für das Alter ermöglicht“, so der Wortlaut des Bescheids des Regierungspräsidenten vom 9. April 1958, frei von jeglicher Empathie für die Leidensgeschichte der Opfer.[54]
Erst in einem zweiten Verfahren wurde im September 1958 diese inhumane Entscheidung revidiert und ihnen eine monatliche Rente von 600 DM zugestanden.[55]
Friedrich Wilhelm Mohrenwitz verstarb am 27. Mai 1967 und Stefan, der sich in Mexiko Estaban nannte, etwa ein Jahr später am 13. Mai 1968, beide in Mexiko-City.[56]
Veröffentlicht: 01.12. 2017
Letzte Änderung: 27. 04. 2020
Anmerkungen:
[1] Die Angaben zur Familie Mohrenwitz sind zum einen der Biographischen Datenbank Jüdisches Unterfranken entnommen, siehe https://juedisches-unterfranken.de/ (Zugriff: 24.11.2017). Eintrag ‚Mohrenwitz’, zum anderen zwei Artikeln von Elmar Hochholzer in der Mainpost vom 24.6.2014 „Letzter Gruß aus der NS-Zeit“ und „Am Ende entrechtet und umhergestoßen“, die sich beide mit der Familie Mohrenwitz befassen.
[2] Loeb Samson Mohrenwitz verstarb nach Hochholzer 1861.
[3] Zumindest zwei seiner Geschwister sind namentlich bekannt, nämlich der am 17.7.1876 geborene Salomon und Loeb Samson, dessen Geburtsdatum aber nicht bekannt ist. Salomon verstarb am 3.7.1876, sein Bruder Loeb Samson im Jahr 1877 in Schweinfurt.
[4] Er hatte zwei ältere Schwestern, die am 10.12.1948 geborene Ernestine und die am 19.4.1851 geborene Klara. Sammlung E. Böhrer, Schweinfurt.
[5] August Mohrenwitz hatte als Anlass für seinen Brief ein historisches Kuriosum genutzt, denn er war im Besitz des Originals einer für die Gaststätte im Jahr 1817 vom „königlich baierischen Landgericht“ ausgestellten Konzession zur Aufstellung eines Billardtisches, den zu benutzen aber „nur angesehenen Fremden und Einwohnern mit Ausschluß der Jugend“ gestattet worden war. Siehe den bereits zitierten Artikel von Hocholzer, Letzter Gruß aus der NS-Zeit, Mainpost vom 24.6.2014.
[6] Der Pfarrer von Sommerach hatte ihnen das dafür notwendige Zeugnis ausgestellt: „Der Leumund der Lämmlein Mohrenwitzschen Eheleute ist ausgezeichnet.“ Ebd. Eine entfernte Linie – die genaue Verbindung ist bisher nicht bekannt – der Mohrenwitz-Familie, ein Sigmund Mohrenwitz, hatte in Schweinfurt ebenfalls eine Weinhandlung eröffnet. Ein Bild aus dem Jahr 1911, abgedruckt in der Mainpost vom 24.6.2014, zeigt die etwa 40 bis 50 Personen umfassende Belegschaft der Firma, die Sigmunds Söhne Isidor und Ludwig zu dieser Zeit am Schweinfurter Kornmarkt betrieben. Innerhalb weniger Jahre gelang es den beiden zu den bedeutendsten Weinkontoristen des ostfränkischen Raums aufzusteigen, sogar zum königlich bayrischen Hoflieferanten zu avancieren Für die am 22.4.1942 mit 851 weiteren Juden deportierte Ehefrau von Isidor Mohrenwitz ist im Internet ein Gedenkblatt veröffentlicht, auf dem auch verschiedene Bilder von der Bedeutung dieser Familie Mohrenwitz im fränkischen Raum zeugen, u.a. ist Ludwig Mohrenwitz in voller Montur als Schützenkönig von Schweinfurt im Jahr 1928/29 zu sehen. Siehe http://www.histvereinwor.de/pdf2012/hvw_oase_schweinfurt_mohrenwitz.pdf. (Zugriff: 24.11.2017 – Leider ist die Seite inzwischen vom Netz genommen worden).
[7] GENI enthält einen vielgliedrigen Stammbaum der Familie Scheidt. Zudem haben Heinz und Thea Ruth Skyte eine umfassende Darstellung ihrer Familie erarbeitet und ins Internet gestellt, siehe http://www.rijo.homepage.t-online.de/pdf/en_de_ju_sky10104.pdf. (Zugriff: 24.11.2017). Zu Jenny Scheidt siehe S. 6. Nach diesem Eintrag fand die Hochzeit 1884 statt.
[8] Umfassend ist die Geschichte der Familie Scheidt im Kapitel über Otto Frank und seine Frau Anna, geborene Scheidt, behandelt. Das Paar war Eigentümer des Judenhauses Kaiser-Friedrich-Ring 65. Die jüngere Schwester von Jenny Scheidt, Bertha, verheiratet mit David Blüthenthal, lebte zuletzt im Judenhaus in der Grillparzerstr. 9 in Wiesbaden, wo sie sich kurz vor ihrer Deportation das Leben nahm. Siehe zu ihr Das Kapitel „Grillparzer Str. 9“.
[9] Die Daten sind der Familiengeschichte der Scheidts von H. und T.R. Skyte entnommen, siehe oben. Sie weichen teilweise von denen ab, die in GENI genannt werden.
Jennys Bruder Moritz starb schon 1866, ein Jahr nach seiner Geburt; Minna, geb. 9.1.1867, wurde am 1.9.42 von Frankfurt aus nach Theresienstadt deportiert, wo sie 14.9.42 verstarb, Julius, geb. 10.9.1886 emigrierte nach Südamerika; Louise, geb. 31.7.1871, gest. 1918; Emma, geb. 6.1.1874 gest. 1947; Bertha geb. 1877, gest. 8.6.1942; Sigmund, geb. 25.4.1881, am 20.10.1941 von Frankfurt nach Litzmannstadt deportiert, dort am 1.5.1942 verstorben; Anna geb. 4.5.1882, Emigration in die USA, gest. 1959. Alle Geschwister wurden in Kitzingen geboren.
[10] Das Haus wurde während der NS-Zeit konfisziert und zu einem der Schweinfurter Judenhäuser gemacht, Sammlung E. Böhrer, Schweinfurt.
[11] HHStAW 518 76949 (12).
[12] Dieses Datum gibt Elmar Hochholzer in der Mainpost vom 24.6.2014 „Letzter Gruß aus der NS-Zeit“ an.
[13] Ein Enkel von Wolf Scheidt war der bedeutende Philosoph Raymond Klibansky, von dem anlässlich seines Todes im Jahr 2005 in der Zeit zu lesen war:“ Das Leben des Gelehrten Raymond Klibansky liest sich wie das aufgeschlagene Buch des 20. Jahrhunderts.“ Unter anderem trug er dazu bei, dass die bedeutende Bibliothek von Aby Warburg vor den Nazis gerettet und nach England gebracht werden konnte. Siehe Die ZEIT 34 / 2005 vom 18.8.2005, auch DER SPIEGEL 34/2005 vom 22.8.2005.
[14] HStAD Bestand H 14 Dieburg Nr. R 173/1-2. In einer eidesstattlichen Erklärung von Fritz Mohrenwitz ist die Gründung des Unternehmens in die Mitte des Jahres 1920 verlegt.
[15] HHStAW 518 76949 (10).
[16] https://www.tracingthepast.org/images/Jewish_Frankfurt_Addressbook.pdf. (Zugriff: 24.11.2017).
[17] Siehe Archiv für Geschichte des Buchwesens (AGB), in: H-Soz-Kult, 08.07.2016, S. 819 f.
[18] Ebd.
[19] HHStAW 518 76945 (84).
[20] HHStAW 518 76944 (113). Der Ausreisetermin August 1935 gründet auf seiner eigenen Angabe im Entschädigungsantrag, siehe HHStAW 518 76944 (84). In einem anderen Bescheid aus dem Jahr 1955 wird als Ausreisetermin der Oktober 1937 genannt, ebd. (17). Dr. Fritz Mohrenwitz gab im Rahmen eines Verhörs im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines Devisenvergehens am 11.2.1938 ebenfalls an: „Mein Bruder hält sich seit Okt. 37 aus Orientierungsgründen in England auf, ist jedoch noch polizeilich hier in Ffm. gemeldet.“ HHStAW 519/3 17221 (19). Winkel, Hubert, Erfolg hoch vier, ZEITmagazin 42 vom 11.10.1991 S. 46 verlegt die Flucht nach England sogar in das Jahr 1934, ohne aber dafür Belege zu benennen. Wahrscheinlich ist, dass Lothar Mohrenwitz bereits vor 1937 England aus beruflichen Gründen mehrfach besucht hatte.
[21] HHStAW 518 76944 (6).
[22] HHStAW 518 76944 (18). In einem Brief vom 26.8.42, in dem Kurt Stavenhagen von Walter Strauss die unterschiedlichen Kosten für die Emigration der Familie Mohrenwitz aufgelistet werden, heißt es u.a.: „Lothar $ 500,– Dies war der vorgesehene Kostenbetrag betreffs Mexiko. Von diesem Posten wurden von letzterem Posten der Aufstellung $ 250,– wieder zurückgezahlt. Wie oben erwähnt, beziehen sich die verbrauchten $ 250,- auf das Cuba-Visum.“ HHStAW 518 76944 (7). Demnach hatte Lothar Mohrenwitz auch Cuba bzw. Mexiko als mögliche Ziele in Betracht gezogen.
[23] Winkel, Erfolg hoch vier, S. 46. Lothar Mohrenwitz hat u.a. auch für den damaligen Verleger Keel den ersten Titel seines neu gegründeten Diogenes Verlags erworben und damit den Aufstieg dieses bedeutenden deutschsprachigen Verlags mitbegründet.
[24] HHStAW 519/3 17221 (3).
[25] HHStAW 519/3 17221 (7).
[26] HHStAW 519/3 17221 (4).
[27] HHStAW 519/3 17221 (10). Gedacht war dabei an Italien, ihrem ersten Fluchtziel, was den Verdacht nahelegt, dass sie tatsächlich ursprünglich nicht den Plan hatten von dort aus weiter nach Südamerika zu gehen, wie sie später angaben. Dass aber bereits 1937 die Einwanderung nach Mexiko beantragt worden war, ergibt sich aus der Vorlage des entsprechenden Antrags im Entschädigungsverfahren, siehe HHStAW 518 76949-2 (212)
[28] HHStAW 519/3 4574 (8, 10).
[29] HHStAW 518 76945 (28 ff.).
[30] HHStAW 519/3 4574 (14).
[31] HHStAW 518 76759 (4, 6). Bei dieser Gelegenheit muss sich Lothar auch zwischenzeitlich in der Schweiz aufgehalten und dort seine Brüder getroffen haben, denn die am 28.4.1939 in Locarno unterzeichnete Urkunde über die gegenseitige Erteilung der Vollmacht trägt die Unterschriften der drei Brüder. Sie liegt allerdings nicht im Original, sondern nur als Abschrift vor.
[32] https://ia600805.us.archive.org/0/items/meyerfechheimerf001/meyerfechheimerf001.pdf (IX-11). In dem bereits angeführten Protokoll der Einvernahme von Fritz Mohrenwitz im Devisenverfahren erklärte dieser explizit, dass sein Bruder Stephan im Jahr 1937 geheiratet hatte. Den Namen der Braut erwähnt er allerdings nicht, siehe HHStAW 519/3 17221 (18). In einem Vermerk der Entschädigungsbehörde aus dem Jahr 1964, in dem Bezug auf einen 1956 geschlossenen Vergleich genommen wurde, ist die Rede von einem Bescheid, in dem dem Kläger Stephan Mohrenwitz „für seine mit Frau und Tochter erfolgte Auswanderung“ eine Entschädigung von 600 DM gewährt worden sei. Demnach hätte die Eheschließung noch in Europa, also vor 1938 stattgefunden. Siehe HHStAW 518 76945 (6). Hier ist von nur einer Tochter die Rede, in HHStAW 518 76944 (7) heißt es im Zusammenhang mit den Kosten für die Auswanderung „Ernas children: Dies ist der Sonderbetrag für das weitere Visum für die Kinder“, woraus man schlussfolgern kann, dass mehr als eine Tochter sie begleitete. In dem Bericht einer mexikanischen Auskunftei vom 28.8.1958, die im Auftrag der Deutschen Botschaft mit Ermittlungen über die Vermögensverhältnisse der Gebrüder Mohrenwitz im Zusammenhang mit dem Entschädigungsverfahren beauftragt worden war, heißt es: „Übrigens haben sie [die Brüder Mohrenwitz – K.F.] hier einen Herrn Dr. Stavenhagen, welcher der Schwager eines der Herren Mohrenwitz war, als Verwandten. Dr. Stavenhagen ist sehr vermögend.“ Siehe HHStAW 518 76945 (177). Es handelt sich hierbei um den 1899 geborenen Bruder Kurt Erwin von Erna Mohrenwitz, der mit seiner Frau Lore Rosalie, geborene Grünbaum, im Sommer 1940 zunächst in die USA gelangte, dann später nach Mexiko übersiedelte, wo er am 15.1.1881 verstarb. Erna Mohrenwitz selbst war bereits am 24.11.1950 in Mexico-City verstorben.
[33] HHStAW 519/3 17221 (18).
[34] 519/3 17221 (15) .Eine nicht unbedeutende Rolle spielte hierbei der Kauf von drei Gemälden im Wert von ca. 30.000 RM, hinter deren Kauf die NS-Behörden einen verdeckten Devisentransfer vermuteten, die Brüder sahen darin hingegen eine ihrem bisherigen Lebensstandard entsprechende Wohnungsausstattung.
[35] HHStAW 518 76945 (142). Das Gericht unterstellte in dem Verfahren, die Flucht sei mit der Ankunft in Genua zu Ende gekommen, die langwierige weitere Fahrt nach Südamerika sei somit eine Privatangelegenheit gewesen, für die eine Entschädigung nicht gewährt werden könne. Siehe HHStAW 518 76949 (190). Erst 1964 konnten die Auswanderungskosten nach Mexiko gerichtlich durchgesetzt werden. Ebd. (241). Stephan Mohrenwitz war da bereits 77 Jahre alt und hatte nur noch wenige Jahre zu leben.
[36] HHStAW 518 76945 (142).
[37] Ebd. (142).
[38] Die Brüder gaben an, dass der Vater unmittelbar nach ihrer Ausreise das Haus verkaufte, also 1937. Im Entschädigungsantrag geben sie sogar ein präzises Datum, den 15.6.1937 an, an dem er nach Wiesbaden umgezogen sei, HHStAW 518 76759 (1, 125). Das Haus scheint aber tatsächlich erst 1939 verkauft worden zu sein, zumindest haben erst zu diesem Zeitpunkt entsprechende Zahlungen stattgefunden. Auch auf der Karteikarte der Wiesbadener Gestapo für August Mohrenwitz ist unter „Zugang“ erst der 2.8.1939 eingetragen. Zum Zeitpunkt der Volkszählung im Mai 1939 war er ebenfalls noch in Frankfurt gemeldet. Mit großer Wahrscheinlichkeit hat der Umzug also erst im Laufe des Sommers 1939 stattgefunden. Nicht ganz glücklich ist die Formulierung in dem sonst sehr informativen Artikel „Am Ende entrechtet und umhergestoßen“ von Elmar Hochholzer: „Am 2. August 1939 zieht er gegen seinen Willen nach Wiesbaden.“ Dafür, dass dieser Umzug durch amtliche Anweisung erzwungen war, gibt es keinen konkreten Beleg, ist auch angesichts der Tatsache, dass er zunächst in ein Pensionszimmer zog, nicht sehr wahrscheinlich. Außer Frage steht natürlich, dass die gesamten Lebensumstände durch Gewaltverhältnisse geprägt waren und August Mohrenwitz ganz sicher lieber in seiner Wohnung in Frankfurt geblieben wäre.
[39] HHStAW 518 76759 (7, 8).
[40] HHStAW 518 76759 (125).
[41] Siehe zum Hausverkauf insgesamt HHStAW 518 76759 (125, 197).
[42] HHStAW 518 76759 (17 f.).
[43] HHStAW 518 76759 (77).
[44] HHStAW 518 76759 (88)
[45] HHStAW 518 76759 (78).
[46] HHStAW 519/3 17221 (10).
[47] Zu den vielfältigen Hindernissen siehe HHStAW 518 76949 (228 ff.) und HHStAW 518 76945 (142 f.).
[48] Der Bericht über die Fluchtstationen war von Stephan und Fritz Mohrenwitz verfasst und wurde vom Anwalt im Entschädigungsverfahren am 7.5.1958 der Behörde beim Regierungspräsidenten Wiesbaden übermittelt, siehe HHStAW 518 76945 (141-145).
[49] Das Drama um seine geplante Ausreise ist nur deshalb aktenkundig geworden, weil die deutschen Entschädigungsbehörde sich zunächst weigerte, die von ihm gezahlte Reichsfluchtsteuer zu entschädigen. Gegen die erste Entscheidung, die Zahlung von 21.500 RM Reichsfluchtsteuer anzuerkennen, wurde von Seiten des Regierungspräsidenten Einspruch erhoben. Erst nach der ausführlichen Darstellung der gesamten Fluchtgeschichte wurde auch die Zahlung einer solchen Steuer durch den Vater anerkannt und entschädigt. Man war letztlich doch überzeugt, dass er, um jede weitere Verzögerung zu verhindern, die Steuer vorab gezahlt hatte. Siehe 518 76759 (70, 72, 95 ff.).
[50] Sterberegister der Stadt Wiesbaden 1036/1942, StadtA. Wi/2 Nr. 2225. Eigenartigerweise ist August Mohrenwitz auf der Deportationsliste für den 1. September 1942 aufgeführt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits fast ein halbes Jahr tot war.
[51] HHStAW 518 76945 (167).
[52] HHStAW 518 76949 (106), auch HHStAW 519/3 17221 (55).
[53] HHStAW 518 76945 (177).
[54] HHStAW 518 76945 (146 ff).
[55] HHStAW 518 76945 (169).
[56] Als Alleinerbe hatte Fritz seinen Bruder Stephan eingesetzt, der wiederum seine beiden Stieftöchter Maria Mayer und Lisa Ellen Ward, beide geb. Foulkes. HHStAW 518 76759 (216, 213).