Flucht in den Tod


Steinberg Judenhaus Wiesbaden Jude
Das Judenhaus Grillparzerstr. 9 heute
Eigene Aufnahme
Judenhaus Grillparzerstr. 9 Wiesbaden
Das Haus Grillparzerstr. 9 seitlich der Biebricher Allee
Judenhaus Grillparzerstr. 9, Wiesbaden
Belegung des Judenhauses Grillparzerstr. 9

 

 

 

 

 

 


Sechs jüdische Mitbürger hatten sich in diesem Haus in der Grillparzerstrasse das Leben genommen, weil das Leben ohnehin unerträglich geworden war, weil sie die Höllenfahrt der Deportationen, an deren Ende auch nur ein noch viel grausamerer Tod stehen würde, nicht mehr erleben wollten. Julchen Blumenthal, Bertha Blütenthal, Elfriede und Moses Steinberg, Alice und Mathilde Strauss.

Sechs allein in einem Haus, innerhalb weniger Tage. Sechs von 35, die in der kurzen Zeitspanne vom 20 August bis zum letzten Tag vor der Deportation am 1. September, auf diese Weise entschieden, nicht zu gehen.[1] Auf die Frage des Staatsanwalts im Eichmann-Prozess antwortete die Zeugin Hildegard Herschel auf dessen Frage, ob es eine Möglichkeit gegeben habe, sich der Deportation zu entziehen, knapp mit „Nur durch Selbstmord.“[2]

Wie viele es in ganz Deutschland waren, ist nur schwer zu schätzen. Während der Zeit zwischen 1941 und 1943, in der die Deportationen ihren Höhepunkt erreichten, sollen es nach Kwiet mindesten 3000 bis 4000 gewesen sein. Allein in Berlin, wo die meisten Juden lebten, lag nach Goeschel zwischen 1942 und 1943 jedem vierten Todesfall unter Juden ein Akt der Selbsttötung zu Grunde. Während um 1940 die jüdische Bevölkerung noch etwa 2 Prozent der Berliner Gesamtbevölkerung ausmachte, war dort in dieser Zeit fast jeder zweite offiziell gemeldete Selbstmord der eines Juden.[3]

Angesichts einer solchen „Selbstmordepidemie“ scheint die Handlung, die jeder einzelne wahrscheinlich in immenser Angst und Verzweiflung an sich vollziehen musste, zu verblassen, geradezu zu verschwinden in der Masse der Toten, nur mehr ein Phänomen zu sein. Sie vollzogen diese Tat, wie der israelisch-österreichische Historiker Herbert Rosenkranz bemerkte, zumeist in ihrer Wohnung, in ihrem Zimmer, „still“ und „unbemerkt“.[4] Auch bei den sechs Bewohnern der Grillparzerstrasse war die Tat sicher nicht eine Form des Widerstands im üblichen Sinne. Es sollte kein Fanal, kein symbolischer Akt sein, kein Aufruf an die anderen, endlich auch ihr Leben in die Waagschale zu werfen. Auch das hat es vereinzelt gegeben,[5] für die sechs, die sich in der Grillparzerstrasse umbrachten, für die war es zu spät. Es waren alte Menschen, fünf Frauen, ein Mann, [6] gezeichnet von den letzten zehn Jahren; des Lebens müde, im wahrsten Sinne des Wortes. Wir wissen nicht, ob dieses Bedürfnis nach Ruhe verbunden wurde mit eschatologischen Hoffnungen, in welcher Form auch immer, oder ob selbst der erwartete Fall in ein schwarzes Loch tröstlicher schien, als ein Weiterleben hier. Sicher steht hinter jedem dieser Selbstmorde eine je eigene Lebens- und Leidensgeschichte. Es bleibt auch dann, wenn es viele tun, ein im höchsten Maße individueller Akt. Resignation, Angst, Verzweiflung, Einsamkeit hat sie zu diesem Schritt gebracht. Es kann nicht darum gehen dieses Tun zu überhöhen – und dennoch haben sie damit etwas getan, was weit über die unmittelbare Tat hinausweist, nämlich auf das Fundament unserer Verfassung, auf die Würde des Menschen, die sie nur auf diese Weise für sich zu bewahren wussten.

 

 

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Anmerkungen:

 

[1] HHStAW 519/2 1381 Allein am 29. August gab es 11 Todesopfer. Die Zusammenstellung der Opfer in einem Schreiben des Gestapo Frankfurt vom 11.9.42 an das Finanzamt Wiesbaden, lassen einem auch heute noch erschaudern, angesichts der Kälte des damit intendierten Verwaltungs- und Verwertungsakts. „Betr.: Beschlagnahme des Vermögens derjenigen Juden, die nach Bekanntgabe ihrer für den 1.9.1942 vorgesehenen Evakuierung verstorben sind.“ Es folgen die Namen mit Angaben zur Person und dem Todesdatum. Der abschließende Satz lautet: „Zahlungen dürfen nur mit Genehmigung des Finanzamts Wiesbaden, dem die Verwaltung und Verwertung des Vermögens der vorbezeichneten Juden obliegt, geleistet werden. Ausgenommen hiervon sind unaufschiebbare Zahlungen für Steuern, öffentliche Abgaben und Hypothekenzinsen.“

[2] Zit. nach Kwiet, Eschwege, Selbstbehauptung, S. 203.

[3] Goeschel, Christian, Selbstmord im Dritten Reich, Berlin 2011, S. 169.

[4] Kwiet, Eschwege, Selbstbehauptung, S. 201.

[5] Kwiet, Eschwege, Selbstbehauptung, S. 200.

[6] Goeschel weist darauf hin, dass sich in dieser Zeit unter Juden die sonst typische Geschlechterrelation bei Selbstmorden schlechthin umgekehrte und sich nun mehr Frauen als Männer töteten, diese in ihrem Tun auch konsequenter waren. Vgl. Goeschel, Selbstmord im Dritten Reich, S. 168 f.