Dotzheimer Str. 15


Judenhaus Wiesbaden, Dotzheimer Str. 15
Judenhaus Dotzheimer Str. 15 heute
Eigene Aufnahme
Dotzheimer Str. 15 Judenhaus Wiesbaden
Lage des Judenhauses Dotzheimer Str. 15
Judenhaus Dotzheimer Str. 15 Wiesbaden Belegung
Belegung der Dotzheimer Str. 15

 

 

 

 

 


Die beiden Judenhäuser in der Dotzheimer Str 15 und der Rüdesheimer Str. 16 stellen eine Besonderheit unter den Judenhäusern dar, weil sie anders als üblich nicht in jüdischem Besitz waren. Beim Haus in der Dotzheimer Straße waren die Eigentumsverhältnisse so unklar, dass sogar die Behörden und Parteistellen zuletzt selbst den Überblick verloren hatten. Zwar wurden die Gebäude faktisch nicht bzw. kaum als Judenhäuser genutzt, dennoch ist es mehr als erstaunlich, dass auch sie auf die Liste von 1940 gerieten, da zum Zeitpunkt der Einrichtung der Judenhäuser diese unklaren Verhältnisse bereits bestanden und es angesichts der Vielzahl von jüdischen Immobilien hinreichend Alternativen gegeben hätte. Verwoben ist die Geschichte der beiden Häuser mit dem Schicksal der aus Wiesbaden-Bierstadt stammenden Eigentümerfamilie Abraham, die durch die Wirtschaftskrisen der Zeit und die Verfolgung, die sie zu erleiden hatte, zerbrach und zugrunde gerichtet wurde.

 

Familie Abraham

Das Haus in der Dotzheimer Str. 15, erbaut im Jahr 1871, gehört zu den typischen Wohnanlagen der westlichen Stadterweiterung, die mit Zuzug von gelernten und ungelernten Arbeitern, Handwerkern und Dienstpersonal in der Aufschwungphase nach der Reichsgründung notwendig wurde. 1891 wurde der Komplex noch einmal erweitert und an das Vorderhaus ein Seitenbau und ein Hinterhaus angebaut, die beide teilweise gewerblich genutzt wurden.

Im Januar 1920 erwarben die beiden Kaufleute Gustav Abraham und Henry Gaspard zusammen dieses Haus von einer Erbengemeinschaft Beilstein zu einem Kaufpreis – die Nachkriegsinflation war schon in vollem Gange – von insgesamt 135.000 RM. Übernommen wurden mit dem Kauf die im Grundbuch eingetragenen Belastungen der Immobilie. Bereits nach knapp vier Wochen stieg Gaspard aus nicht bekannten Gründen aus dem Vertrag aus und das Wohngrundstück wurde am 24. Juli 1920 allein auf den Namen von Gustav Abraham in das Grundbuch der Stadt Wiesbaden eingetragen.[1]
Etwa um die gleiche Zeit wurde das Haus in der Rüdesheimer Str. 16 von Ferdinand Hanson erworben.[2]

Stammbaum der Familie Abraham
GDB

Gustav Abraham war einer von fünf Söhnen von Bernhard Abraham und seiner Frau Julia, geb. Rosenthal, einer jüdischen Familie, die seit mindestens drei Generationen in Wiesbaden-Bierstadt ansässig war.[3] Der Großvater Daniel Abraham hatte schon das Handwerk eines Schuhmachers ausgeübt, der Vater Bernhard Abraham war bereits zum Unternehmer aufgestiegen und hatte 1872 in dem Wiesbadener Vorort eine Textilmanufaktur aufgebaut.[4]
Ihm und seiner Frau Julia waren zwischen 1879 und 1889 in ihrem Haus in der Kälbergasse, der heutigen Bogengasse 12, fünf Söhne geboren worden, zunächst Julius, dann Daniel Theodor. Es folgten ab dem Jahr 1882 Gustav, der spätere Eigentümer der beiden Judenhäuser, 1984 Siegmund und zuletzt 1889 noch Leopold Fritz.[5] Schon ein Jahr vor dem Tod des Firmengründers am 22. Oktober 1913 war das Unternehmen an die Söhne übertragen worden, das fortan unter der Bezeichnung „Gebrüder Abraham Wiesbaden“ firmierte.

Julius Abraham
Einlieferung von Julius Abraham auf den Eichberg
HHStAW 430/1 8035

Während das weitere Schicksal des zweitältesten Sohnes Daniel unbekannt ist, ein Eintrag im Gedenkbuch des Bundesarchivs ist nicht vorhanden, so weiß man, dass der älteste der Brüder, der Kaufmann Julius Abraham, sich von den traumatischen Erfahrungen, die er im Ersten Weltkrieg machen musste, nie mehr erholte. Nach einem Kopfschuss, den er bereits im September 1915 erhalten hatte, nach einem mehrmonatigen Lazarettaufenthalt und dem erneuten Kriegseinsatz an der Ostfront, kam er in russische Gefangenschaft. Erst 1920 kehrte er nach Deutschland zurück, krank, apathisch, depressiv und arbeitsunfähig. Sein weiteres Leben, in dem die Krankheitssymptome sich immer stärker ausprägten, verbrachte er in unterschiedlichen psychiatrischen Pflegeanstalten, in der Israelitischen Anstalt Sayn, in den Universitätskliniken Göttingen und Marburg und zuletzt noch für wenige Wochen auf dem Eichberg bei Hattenheim. Zwei Tage vor seinem Ableben wurde er von dort aus in das Wiesbadener Krankenhaus überführt, wo er am 24. April 1927 verstarb.[6]

Wie das väterliche Erbe zwischen den Brüdern im Detail aufgeteilt wurde, war nicht mehr festzustellen, aber 1922 war Siegmund Abraham alleiniger Inhaber des Geschäfts in der Langgasse 18 in Bierstadt, das aber weiterhin den Namen „Gebr. Abraham“ führte. Ihm gelang es, die Firma durch die schwierigen Jahre der Weimarer Republik zu bringen und damit sogar ein ansehnliches Vermögen zu erwerben. So besaß er neben dem elterlichen Haus in der Langasse eine weitere Immobilie in der Goebenstr. 32.[7] Er hatte inzwischen durch die Heirat von Rose Sommer im Jahr 1912 auch eine Familie gegründet. Ein Jahr nach der Hochzeit, am 11. März 1913, waren der Sohn Theo Erich geboren worden und am 19. Oktober 1918 die Tochter Kläre Ingeborg.[8]

Textilfirma Abraham Bierstadt
Artikel in einer Wiesbadener Zeitung anlässlich des 50jährigen Jubiläums der Firma Abraham im Jahr 1922
HHStAW 518 695 I (86)

Anlässlich des 50sten Jubiläums der „Gebr. Abraham“ im Jahr 1922 erschien ein kleiner Artikel in einer der Wiesbadener Zeitungen, in dem die Leistung und die Persönlichkeit des Inhabers gewürdigt wurden: „Dank der Rührigkeit und Bescheidenheit seines Leiters, dank dessen durch Lauterkeit des Charakters allseits geschätzter Persönlichkeit hat sich das Geschäft zu einer beliebten Bezugsquelle für solide Qualität entwickelt und hat die schweren Krisenjahre der Nachkriegszeit glatt und ungeschwächt überstanden.“[9]
War dem Unternehmen in dem Artikel „für die Zukunft noch ein weiteres Emporblühen“ prophezeit worden, so war stattdessen ein Jahrzehnt später aus der „geschätzten Persönlichkeit“ ein „blutsaugender Parasit am deutschen Volk“ geworden, wie von der Nazipropaganda bezüglich der jüdischen Geschäftsleute allseits verkündet wurde. Ein örtlicher SA-Trupp unter Leitung des Landtagsabgeordneten und SA-Standartenführers Reutlinger setzte schon bald nach der „Machtergreifung“ an dem zwanzigjährigen Theo Erich Abraham um, was die liquidatorische Hetze implizit forderte. Am 30 März 1933 wurde er überfallen und misshandelt. Über Stunden hielt man ihn fest, prügelte ihn, drohte ihm mit Erschießung und zwang ihn zuletzt eine Flasche, gefüllt mit einer öligen Flüssigkeit, zu trinken, wodurch er zeitlebens eingeschränkt erwerbsfähig blieb.[10]

Theo Erich, der noch 1933 an der Oberrealschule am Zietenring, der heutigen Leibnitzschule, sein Abitur abgelegt hatte, begann in der Schweiz ein Studium, das er aber wieder abbrechen musste, weil den Eltern verweigert wurde, ihn dort finanziell zu unterstützen. Es begann für ihn eine Odyssee, die ihn in den folgenden Jahren um die gesamte Welt führen sollte.

1934 ging er zunächst nach Palästina, war aber dort wegen seiner Erkrankung den Strapazen der landwirtschaftlichen Arbeit nicht gewachsen. 1935 wanderte er in die USA aus, wohin ihn der Vater entweder begleitete oder wo er ihn später besuchte. Siegmund Abraham wollte mit dieser „Informationsreise“ – so die Formulierung des Sohnes[11] – die Emigrationsperspektiven für die übrige Familie eruieren. Nachdem bereits 1933 nach Angaben von Theo Erich Abraham die Firma der Eltern arisiert worden war,[12] man die Gewaltbereitschaft der Nazis hinreichend erfahren hatte, suchten auch die Eltern nach einem Ort, um in Frieden leben zu können.

Siegmund und Rosa Abraham wandern nach Australien aus
HHStAW 518 695 I (21)

1937 erhielt die Familie ein Visum für Australien, von dem auch Theo Erich Gebrauch machte. Am 22. Mai 1937 verließen die Eltern und die beiden Kinder mit dem britischen Schiff „Strathnaver“ von Marseille aus ihren Heimatkontinent Europa.[13] Die Firma war verloren, 15.000 RM Reichsfluchtsteuer waren fällig geworden, aber immerhin war das Leben gerettet. Ein wirklicher Neubeginn ist der Familie in Australien jedoch nicht mehr gelungen. Siegmund Abraham, der in dem fremden Land keine Arbeit mehr finden konnte, verstarb schon am 9. Mai 1946 in Melbourne, seine Frau Rose am 17. April 1968.[14]

Ernst Abraham Bierstadt
Eidesstattliche Erklärung von Ernst Abraham über die ihm angetane Folter
HHStAW 518 52921 I (4)

Der Sohn Theodor Erich, der den Namen Eric annahm, hatte Zeit seines Lebens an den Folgen der Misshandlungen zu leiden, die ihm 1933 von den SA-Leuten zugefügt worden waren. Drei Ordner füllen die Auseinandersetzungen mit den deutschen Behörden um eine angemessene Entschädigung für das erfahrene Leid. Das weitere Schicksal seiner Schwester Kläre konnte nicht ermittelt werden.

Gustav Abraham, der Eigentümer der Häuser Dotzheimer Str. 15 und Rüdesheimer Str. 26 muss spätestens nach seiner kaufmännischen Ausbildung von Wiesbaden weggezogen sein, denn am ersten Weihnachtstag des Jahres 1914 heiratete er in Köln Annie / Anna Messerschmidt.

Heiratsurkunde von Gustav Abraham und Anna Messerschmid
Heiratsurkunde von Gustav Abraham und Anna Messerschmidt
HHStAW 518 50685 (7)

Die Hochzeit war nach jüdischem Ritus vollzogen worden, seine Frau gab als Religionszugehörigkeit auch „israelitisch“ an, war ihrer Herkunft nach aber nicht-jüdisch,[15] sodass die beiden Söhne, der ältere Bernhard war am 19. Juli 1915 noch in Köln, der jüngere Erik am 18. Juli 1917 in Brüssel geboren worden, nach NS-Terminologie als „Halbjuden“ galten.

Noch vor dem Ende des Jahrzehnts kamen Abrahams nach Wiesbaden zurück, wo Gustav Abraham 1919, ganz in der Tradition der Familie, eine eigene Textilmanufaktur gründete, die „Nassauische Wollwarenfabrik Wiesbaden oHG“, an der zeitweise auch sein jüngerer Bruder Leopold beteiligt war.

Die Familie hatte als Domizil für sich selbst das Haus in der Rüdesheimer Str. 16 gewählt, wo sie in der zweiten Etage wohnte. Das Haus Dotzheimer Str. 15 wurde vermietet. Neben den beiden Hausgrundstücken, besaßen Abrahams noch ein Baugrundstück in der Mainzer Straße und Gartengrundstücke bei Bierstadt.[16] Die Produktion war zunächst in der Kirchgasse 74 angesiedelt, im Jahr 1921 findet man sie im Adressbuch mit der Anschrift des ehemaligen Baugrundstücks Mainzer Str. 116. Im Januar 1932 wurde das heute noch existierende Fabrikgebäude in der Platter Str. 18, von einer Cornelia Abraham, geborene Simon, zum Preis von 42.000 RM erworben. Als Eigentümer wurde aber nicht Gustav Abraham, sondern die Firma „Nassauische Wollwarenfabrik“ eingetragen.[17]

Gustav Abraham war zunächst ein erfolgreicher Unternehmer gewesen, der den Erwerb der verschiedenen Immobilien vermutlich in Zeiten der Inflation als sichere Kapitalanlage angesehen hatte. Die „Nassauische Wollwarenfabrik Wiesbaden – Fabrikation von Fantasie-Wollwaren“ – wie sie sich in einer Anzeige im Wiesbadener Adressbuch von 1920 bezeichnete, soll nach Auskunft von Annie Abraham in ihren besten Jahren um die 350 Mitarbeiterinnen gehabt und deutschlandweit aktiv gewesen sein.[18]

Nassauische Wollwarenfabrik WiesbadenAbraham
Erste finanzielle Probleme der ‚Nassauischen Wollwarenfabrik‘
HHStAW 519/2 2089 (6)

Aber lange bevor antisemitische Boykottaktionen ihre Wirkung entfalten konnten, geriet das Unternehmen in Schieflage. Ob der frühe Tod von Gustav Abraham – er verstarb schon am 19. März 1925 im Alter von nur 42 Jahren – die Ursache für den Niedergang war oder die insgesamt schwierige wirtschaftliche und politische Situation, ist nur schwer auszumachen, vermutlich spielten verschiedene Faktoren eine Rolle. Eigentlich war die Firma laut dem Gesellschaftervertrag nach dem Tod von Gustav Abraham zum Erliegen gekommen, Leopold, der nach dem Tod seines Bruders die Geschäftsführung übernahm, unterließ es aber, die entsprechenden Schritte einzuleiten, sodass das Unternehmen weiterhin aktiv blieb, gleichwohl ohne wirtschaftlichen Erfolg.[19]

1931, sechs Jahre nach dem Tod von Gustav Abraham, schied auch Leopold unter Depressionen leidend krank aus dem Unternehmen aus, sodass Annie Abraham selbst noch kurzzeitig die Leitung der Firma übernehmen musste. Gegenüber dem Finanzamt schilderte sie deren desolate Situation. Sie bat um Steuerstundung, weil andernfalls der Betrieb geschlossen werden müsste, wodurch – jetzt nur noch – „80 bis 100 Leute brotlos und der Stadt zur Last fallen würden. Die Erfüllung meiner steuerlichen Verpflichtungen wären mir alsdann ganz unmöglich gemacht und ausserdem hätte das Finanzamt für die Zukunft einen bisher schon enorme Beträge bezahlenden Betrieb verloren.[20]

Es gelang aber trotz des Entgegenkommens der Steuerbehörden auch in dem folgenden Jahr nicht, die Lage zu stabilisieren. Laut Bilanz der Firma aus dem Jahr 1932 waren inzwischen Verluste in der Höhe von mehr als 50.000 RM aufgelaufen, sodass am 17. August 1932 endgültig Konkurs angemeldet wurde.[21] Hypotheken mussten auf die Grundstücke aufgenommen werden, die ebenfalls fast keine Erträge abwerfen.[22] 1935 waren das Haus in der Rüdesheimer Straße mit 85.000 RM und das in der Dotzheimer Straße mit 36.000 RM belastet und damit völlig überschuldet.[23] Selbst die relativ geringen Vermögenssteuerforderungen konnten nicht mehr aufgebracht werden und wurden in den Jahren 1934 und 1936 von den Finanzbehörden sogar niedergeschlagen.[24] Am 18. Juli 1936 erteilt das Finanzamt Wiesbaden die Anweisung, Frau Annie Abraham aus der V-Liste zu streichen,[25] nachdem diese in der Steuererklärung von 1935 notiert hatte, dass sie kein Vermögen habe und von der öffentlichen Unterstützung lebe. Mit den 431 RM, die sie erhielt, musste sie sich und den Sohn Erik, der noch bei der Mutter in Wiesbaden lebte, ernähren.

Der ältere Sohn Bernhard hatte nach seinem Schulabschluss das Technikum in Reutlingen besucht und sollte hier eigentlich als Textiltechniker ausgebildet werden, um später die elterliche Firma zu übernehmen. Einen Abschluss hat er dort aber nicht mehr abgelegt. Er war stattdessen wieder nach Wiesbaden zurückgekehrt, wo sich die Suche nach einer Anstellung oder einem Volontariat angesichts der wirtschaftlichen Situation, aber auch wegen des wachsenden Antisemitismus als sehr schwierig erwies. Nach Aussage der Mutter hatte ein ehemaliger Geschäftspartner und Freund von Gustav Abraham die Anstellung von Bernhard schon 1933 mit der Begründung abgelehnt, „dass er es seiner Arbeiter wegen nicht wage meinen Sohn mit dem Familiennamen Abraham in seine Fabrik einzustellen“.[26]

Nicht alleine die aussichtslose berufliche Perspektive, eher die Erfahrungen die sein Cousin Erich mit der SA gemacht hatte, aber auch eine konkrete Bedrohung seiner eigenen Person war der Grund, dass bereits zu Begin der NS-Herrschaft eine Auswanderung von Bernhard ins Auge gefasst wurde: „Aufgrund der abermaligen Vorladung der Gestapo, Wiesbaden, ergriff er Dezember 1933 die Flucht nach Palästina (Tel Aviv). Weil er gehört hatte, dass damals auch schon Halbarier im KZ verschwanden“, schrieb die Mutter in ihrer Begründung zum Entschädigungsantrag von Bernhard, ohne aber die Anlässe für diese Vorladungen zu präzisieren.[27] In Palästina, seinem ersten Exil, konnte Bernhard nicht wirklich Fuß fassen. Er schlug sich dort über drei Jahre mit Hilfsarbeiten durch. Als „Halbjude“ sah er sich hier nicht wirklich akzeptiert, sogar diskriminiert,[28] und litt zunehmend an Depressionen. Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt muss auch der jüngere Bruder nach Palästina ausgereist sein, denn Annie Abraham gab in einem Brief vom 14. August 1957 an die Entschädigungsbehörde an, dass sie „nach drei Jahren“, also 1936, „die Möglichkeit (hatte) Allan und Erik Tausend engl. Pfund nach Palästina zu überweisen, womit diese dann die Weiterreise nach Australien usw. finanzieren konnten.“[29]

Im Januar 1937 beantragte Annie Abraham bei den hiesigen Behörden die Passverlängerung für ihren weiterhin in Wiesbaden, Rüdesheimer Str. 14 gemeldeten Sohn Bernhard, da dieser „demnächst zu Verwandten ausreisen (möchte),“ – womit nur die Familie von Siegmund Abraham gemeint sein kann – „um sich eine Stellung zu suchen“.[30] Das Finanzamt Wiesbaden fragte bei der Steuerfahndung an, ob Gründe vorlägen, dem Ausreisewilligen die geforderte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verweigern. Schon eine Woche später wurde das verneint, Reichsfluchtsteuer falle nicht an, da der Antragsteller über keine Vermögenswerte verfüge. Gegen die Verlängerung des Passes oder die Ausstellung eines Visums beständen somit keine Bedenken.[31]

Die Ausstellung eines Passes für Bernhard Abraham wird genehmigt
HHSAW 685 2a (8)

So konnte zumindest Bernhard vermutlich ‚im Nachhinein’, legal aus dem Deutschen Reich auswandern, womit der Staat sich aber auch die Zugriffsmöglichkeit auf sein Eigentum verschaffte. Im März 1939 fragte die Gestapo, die Bernhard Abraham „zur Ausbürgerung vorschlagen“ wollte, beim Wiesbadener Finanzamt an, ob der Genannte noch Vermögenswerte im Inland besäße, ob Steuerverfehlungen oder Eintragungen über „volksschädliches Verhalten“ vorlägen. Die Antwort des Finanzamts war in allen Punkten negativ. [32]

Am 15. Juli 1939 stellte dann die SS den Antrag auf Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit von „dem Juden [! – K.F.] Bernhard Abraham“. Damit verbunden war die Aufforderung an die Polizeistelle Frankfurt, das Vermögen unter Mithilfe des Wiesbadener Finanzamts zu erfassen und sicherzustellen.[33] Bereits zuvor, nämlich am 13 Dezember 1939 hatte die Gestapo Frankfurt mit dem Vermerk „Streng vertraulich“ dem Grundbuchamt in Wiesbaden die Beschlagnahmung der gesamten Vermögenswerte von Bernhard Abraham mitgeteilt und um einen entsprechenden Vermerk im Grundbuch gebeten. „Aus sicherheitspolitischen Gründen ist Abraham oder sonstigen Personen von meinen Massnahmen keine Kenntnis zu geben“, hieß es abschließend in dem Schreiben.[34]

Im Februar 1940 meldet Wiesbaden zurück, dass weder die Mutter noch der Sohn über Vermögenswerte verfügen, die Mutter sogar mittellos sei.[35] Das Haus in der Dotzheimer Str. 15, an dem Bernhard genauso wie an dem in der Rüdesheimer Str. 16 mit einem Anteil von 3/8 beteiligt war, befände sich in Zwangsverwaltung, das in der Rüdesheimer Straße, in dem die Mutter noch wohne, sei am 29. Januar 1940 zwangsversteigert worden.[36]

Das Finanzamt Moabit will das Haus Dotzheimer Str. 15 verwerten
HHStAW 519/3 2087d (12b)

Weil auch in diesem Fall die verschiedenen Behörden, Ämter und Institutionen – Gestapo Frankfurt, RSHA Berlin, Finanzamt Wiesbaden, Finanzamt Moabit, das Finanzamt Frankfurt, zuletzt auch noch der Hausverwalter Briel und die Kommunalverwaltung – involviert waren, brach wieder das Chaos aus: Briefe überschnitten sich, unterschiedliche Sachbearbeiter waren damit befasst und Kompetenzen waren unklar definiert. Der Wirrwarr entstand ursächlich aber dadurch, dass auf der einen Seite durch die Verschuldung privatrechtliche Ansprüche auf das Vermögen der Abrahams mit den politisch-staatsrechtlichen begründeten Maßnahmen der Berliner Behörden auf der anderen Seite in Konflikt gerieten, sodass die unterschiedlichsten Ämter und Behörden damit befasst waren.

So meldet z. Bsp. die Frankfurter Gestapo im April 1940 an das Finanzamt Moabit, dem für im Ausland lebende Staatsbürger zuständigen Finanzamt,[37] die Immobilien seien beide zwangsversteigert worden, [38] was dieser Behörde zuvor im Februar vom Finanzamt Wiesbaden gerade anders dargestellt worden war.[39] Nur das Haus in der Rüdesheimer Straße war versteigert worden, das in der Dotzheimer stand weiterhin nur unter Zwangsverwaltung. Hausverwalter Briel berichtete ebenfalls nach Berlin, dass seines Wissens nicht einmal ein Antrag auf Zwangsversteigerung für die Dotzheimer Straße vorläge.[40]

Ausbürgerung von Bernhard Abraham
HHStAW 519/2 2087 d30b (22)

Am 25. Mai 1940 wurde die Ausbürgerung von Bernhard Abraham vorschriftsmäßig vom Reichsinnenminister im „Deutschen Reichsanzeiger“ Nr. 120 öffentlich bekannt gegeben, womit die formale Voraussetzung eines Vermögenseinzugs gegeben war, der sich aber zum einen nur auf 3/8 des Hauses Dotzheimer Straße beziehen konnte, zum anderen auch dieser 3/8-Anteil wegen der hohen Schuldenlast faktisch keinen Vermögenswert mehr darstellte.

Ungeachtet dessen fragte das jetzt durch die Ausbürgerung zuständige Finanzamt Berlin Moabit am 25. April 1940 bereits vier Monate vor der im Reichsanzeiger Nr. 179 vom 4. August 1941 öffentlich bekanntgegebenen Beschlagnahmung seines Vermögens an, ob die Grundstücke für „reichseigene Zwecke“ in Betracht kommen würden.[41] In einem dezidierten Bericht nach Moabit wurde das von Trommershausen, dem Vorsitzenden des Wiesbadener Finanzamts, in Anbetracht des Zustands des Gebäudekomplexes verneint.

„Beide Häuser [Vorder- u. Hinterhaus – K.F.] sind mehr als verwahrlost … Nur eine 5 Zimmer-Whg. im Vorderhaus, die an einen Beamten der Luftwaffe vermietet ist, wurde wohnlich eingerichtet. …
Ich halte das Grundstück für reichseigene Zwecke … dauernd nur für beschränkt geeignet, soweit es sich um die drei Wohnungen des Vorderhauses handelt. …
Die 3 Wohnungen des Hinterhauses mit je 3 Zimmern scheiden wegen ihrer Lage und Bauart und des verwahrlosten Zustands als Wohnung für Reichsbedienstete ganz aus.“
Gegen die Übernahme der Wohnungen im Vorderhaus, die bewohnt seien, sprächen die hohen aufzuwendenden Instandsetzungskosten. „Auch vorübergehend können die Räume nicht benutzt werden, etwa zur Unterbringung von Behörden. Sie sind zu klein, mangelhaft und nicht überall heizbar.[42]

Offensichtlich hatte sich auch in Berlin inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Haus in der Dotzheimer Straße noch nicht zwangsversteigert worden war, denn man war jetzt geneigt auf einen Verkauf des Hauses hinzuwirken. Man wandte sich deshalb zum einen wegen eines angemessenen Verkaufspreises an den Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden, zum anderen wollte man vom Hausverwalter wissen, ob die Erben, deren Vermögen durch die Beschlagnahmung von Bernhards Anteil unberührt blieben, einem Verkauf zustimmen würden und wer über eine entsprechende Verkaufsvollmacht verfüge. Das Haus war bisher – so die Meldung von Briel am 13. Februar 1942 nach Berlin –steuerlich wie wirtschaftlich als „arisch“ betrachtet worden, war deswegen sogar steuerlich begünstigt behandelt worden.[43] Auch hatte sich die Mutter, die bisher nichts von der Ausbürgerung ihres Sohnes erfahren hatte, gegen diese zur Wehr gesetzt und dem Oberfinanzpräsidenten mitgeteilt, dass dieser in Deutschland nur vorübergehend abgemeldet sei und sich beim deutschen Konsulat in Australien vorschriftsmäßig angemeldet habe. Außerdem bemerkte sie empört, dass ihr „Sohn nicht Bernhard Israel heisst, da er Halbarier ist“.[44]

Wohl wegen der Komplexität der Lage kam es im Weiteren weder zur Zwangsversteigerung, noch zu einem Verkauf des Hauses. Da aber ein Versteigerungsverfahren inzwischen eingeleitet worden war, sei ein Verkauf oder auch eine Umschreibung des Besitzes auf das Reich bis auf Weiteres nicht mehr möglich, so der Zwangsverwalter Briel in einem Schreiben aus dem August 1942 an das Finanzamt Wiesbaden. Zudem könne das Reich nach seiner Meinung an der Übernahme des Hauses kein Interesse haben, weil es dann letztlich nur die Restschulden übernehmen würde.[45]

Darüber, was dann weiter mit dem Haus geschah, geben die Akten keine Auskunft mehr. Man hat den Eindruck, die Behörden selbst wussten es zuletzt nicht, denn nach Kriegsende am 5. Mai 1944 fragte das Amtsgericht beim Finanzamt Wiesbaden an, ob das Grundstück Dotzheimer Str. 15 und die Äcker bei Bierstadt vom Oberfinanzpräsidenten in Berlin Brandenburg, sprich vom Deutschen Reich, übernommen worden seien.

Das war nicht der Fall. Im Grundbuch der Stadt Wiesbaden gibt es keine Eintragungen, die auf eine Übertragung der Eigentumsrechte hinweisen, auch nicht für den beschlagnahmten Anteil von Bernhard Abraham, weder durch eine Zwangsversteigerung noch durch eine formale Aneignung des NS-Staates. Ein Rückerstattungsantrag für das Haus in der Dotzheimer Str. 15, nach dem Krieg gestellt von Bernhard Abraham, der inzwischen den Namen Allen Bernard angenommen hatte, erübrigte sich aus diesem Grund.[46]. Das Haus in der Dotzheimer Str. 15 war weiterhin im Besitz der Erben, der beiden Brüder und auch der Mutter, die inzwischen neu verheiratete Anna Schmitz. Das Haus in der Rüdesheimer Str. 16, das 1939 zwangsversteigert worden war,[47] wurde nach dem Krieg durch einen Vergleich, nach dem die Neueigentümer eine Ausgleichzahlung zu leisten hatten, diesen zugesprochen.[48]

Der Wiedergutmachungsantrag von Bernhard Abraham für „Schaden in der Ausbildung“ wurde nach fast 5 Jahren stattgegeben. Die Zahlung von 5.000 DM ereichte Bernhard aber nicht mehr, weil er, schon lange krank und unter Depressionen leidend, am 13. Juni 1959 in Australien verstarb. Bis seine Frau das Geld tatsächlich in Empfang nehmen konnte, dauerte es wegen diverser bürokratischer Hürden fast noch einmal 10 weitere Jahre.[49]

Über den weiteren Lebensweg von Erik Abraham in Australien ist nichts bekannt. Die Mutter, Annie Abraham blieb als Nichtjüdin während der Nazizeit in Deutschland, hatte aber wohl nach dem Krieg ihre Kinder in Australien besucht.

 

 

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Anmerkungen:

 

[1] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 78 Bl. 1167 Innen.

[2] Im Wiesbadener Adressbuch von 1920 ist Gustav Abraham erstmals als Eigentümer des Hauses eingetragen. Im Adressbuch 1918 ist als Voreigentümer Hanson angegeben.

[3] Am 22.4.1878 war in Langenhain, dem Geburtsort der Ehefrau, die Ehe geschlossen worden, Heiratsregister Langenhain 1878 / 3.

[4] Zum Gründungsdatum siehe die Angabe  in HHStAW 518 695 I (85).

[5] Julius wurde am 17.1.1879, Daniel Theodor am 13.9.1880, Gustav am 21.6.1882, Siegmund am 23.3.1884 und Leopold Fritz am 21.5.1889 geboren. Die Daten beruhen auf den Angaben der Genealogischen Datenbank der Paul-Lazarus-Stiftung Wiesbaden.

[6] HHStAW 430/1 8035.

[7] Nach den Bilanzen der der Jahre 1929 bis 1933 wurde trotz Weltwirtschaftskrise Bruttogewinne zwischen 20 und 30 Tausend RM erwirtschaftet, das jährliche Einkommen lag bei etwa 10.000 bis 15.000 RM und das Vermögen von Siegmund Abraham betrug 1935 63.000 RM. Siehe 518 695 I (26) und (85). Das Haus in der Goebenstraße wurde 1937 verkauft, nach dem Krieg wieder zurückerstattet, das Haus in Bierstadt wurde gegen eine Ausgleichszahlung dem neuen Eigentümer überlassen, siehe ebd. (39).

[8] Die Eltern von Rose Sommer waren Mordochäus und Klara Sommer, geb. Kander, die zum Zeitpunkt der Hochzeit, dem 21.3.1912, in Würzburg, dem Ort der Eheschließung lebten, siehe HHStAW 518 695 I (19).

[9] HHStAW 518 695 I 86.

[10] Siehe zu dem gesamten Vorgang, der auch in einem Polizeiprotokoll festgehalten wurde, HHStAW 518 5291, i. B. (4, 10-12, 45, 113).

[11] HHStAW 518 695 I (129).

[12] HHStAW 518 695 I (85). In einer Anmerkung in der Genealogische Datenbank der Paul-Lazarus-Stiftung unter Therese Sommer, der Frau von Siegfried Abraham, ist die Arisierung des Betriebes allerdings erst auf das Jahr 1935 datiert. Es heißt hier ergänzend, dass der Käufer die vereinbarte Kaufsumme nicht zahlen konnte, die Nazis hätten daraufhin Abrahams, die zuvor nach Frankfurt verzogen seien, wieder nach Bierstadt zurückbeordert. Eine Quellenangabe für diese Information ist allerdings nicht vorhanden. Die Entschädigung für Schaden am wirtschaftlichen Fortkommen wurde aber tatsächlich vom 1.4.1933 an gewährt, siehe ebd. (112 f).
Zu den Einreisebedingungen nach Australien siehe Hdb. der deutschsprachigen Emigration 1933 – 1945 a.a.O. S. 162 f. Bis 1937 hatte Australien eine sehr restriktive Einwanderungspolitik verfolgt, die nur wenigen hundert zahlungskräftigen Emigranten die Einreise ermöglichte. Nach gewissen Erleichterungen ab 1937 waren es dann zunächst ca. 500, die aufgenommen wurden. Obwohl auch weiterhin die Einreisebewilligung an finanziellen Bedingungen geknüpft wurde, schnellten die Zahlen in den folgenden Jahren hoch, sodass insgesamt etwa 7.000 Flüchtlinge dorthin gelangten.

[13] Die polizeiliche Abmeldung aus Frankfurt, wo die Eltern zuletzt in Untermiete in der Bockenheimer Landstr. 93 gewohnt hatten, siehe HHStAW 518 695 I (21). Die Tochter Kläre Ingeborg hat zu dieser Zeit demnach nicht mehr bei den Eltern gewohnt. Aber auch sie ist auf der Passagierliste als „Miss I. Abraham“ eingetragen, siehe ebd. (130b). Zur Reichsfluchtsteuer siehe HHStAW 518 695 I (26). Frappierend in der Argumentation des mit dem Entschädigungsverfahren befassten Juristen, immerhin Justizrat und Notar, ist allerdings die völlige Unkenntnis des historischen Hintergrunds der Judenvermögensabgabe, von der er annimmt, dass auch sie in etwa gleicher Höhe von den Abrahams gezahlt worden sein müsse. Zum Zeitpunkt der Ausreise 1937 war diese Sondersteuer im Gefolge der „Reichskristallnacht“ noch überhaupt nicht erlassen worden.

[14] HHStAW 518 695 I (137, 169).

[15] HHStAW 518 50685 (7). Die Eltern von der am 3.2.1889 in Yerres / Paris geborenen Anna Abraham (genannt Annie) waren Joseph Messerschmidt und Anna Maria, geb. Melsheimer.

[16] HHStAW 685 2 a (2, 4).

[17] HHStAW 685 2 a (20). Es handelt sich um die Ehefrau von Julius Abraham, der allerdings nicht identisch mit dem Schwager von Anna Abraham war. Der Ehemann von Cornelia Abraham war am 12.9.1886 in Schlochau in Westpreußen geboren worden. Ob es eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen den beiden Abraham-Familien gab, ist nicht bekannt.

[18] HHStAW 518 50685 (13).

[19] Siehe dazu den Prozess um die Sicherungseintragungen im Grundbuch, Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 78 Bl. 1167 Innen (153 ff).

[20] HHStAW 519/2 2089 (6). Hatte der erwirtschaftete Gewinn 1928 noch 18.100 RM betragen, so hatte er sich im folgenden Jahr um mehr als die Hälfte auf rund 7.000 RM reduziert, siehe Einkommensteuermeldungen HHStAW 519/2 2088.

[21] HHStAW 685 5a (17).

[22] Für die Dotzheimer Str. 15 stehen in der Bilanz von 1933 den Miteinnahmen von 4.247 RM Ausgaben von 4.438 RM entgegen, sodass 191 RM als Ertrag des gesamten Jahres blieben, siehe HHStAW 685 2 (85). In den Jahren zuvor war das nur geringfügig mehr.

[23] Der Einheitswerte der beiden Wohngebäude waren im Jahr 1932 auf 79.800 RM bzw. 43.300 festgelegt worden, 1935 aber neu berechnet und auf 55.800 RM bzw. 34.600 RM herabgesetzt worden, siehe HHStAW 519/2 2089 (7,8) und HHStAW 685 2 (48, 49).

[24] HHStAW 685 2 c.

[25] HHStAW 685 2 a (101) Die V-Liste ist die beim Finanzamt geführte Vermögensteuerkontroll-Liste.

[26] HHStAW 518 50685 (9).

[27] HHStAW 518 50685 (11). Es handelte sich bei dieser Ausreise um keine offizielle Auswanderung, Bernhard war weiterhin deutscher Steuerbürger, der bis 1936 eine Einkommsteuererklärung, allerdings ohne ein Einkommen erzielt zu haben, abgab.

[28] HHStAW 518 50685 (11, 13).

[29] HHStAW 518 50685 (9) In einem Brief des Hausverwalters Briel an den Oberfinanzpräsidenten von Berlin Brandenburg vom 27.3.42 erwähnt dieser, Erik sei 34 oder 35 nach Australien ausgewandert, siehe HHStAW 519/2 2087 (29).

[30] HHStAW 685 2 a (1, 6).

[31] HHStAW 519/2 2087 (d2, d3) und HHStAW 685 2 (6).

[32] HHStAW 519/2 2087 (d4) Schreiben vom 8. bzw. 13.3.1939.

[33] HHStAW 519/2 2087 (d75, d76) Ein gleicher Auftrag erging vom Finanzamt Moabit, dem bei Vermögensentzug auf der Basis des Entzugs der Staatsangehörigkeit zuständigen Finanzamt. Bernhard Abraham war nach NS-Definition nur Halbjude.

[34] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 78 Bl. 1167 Innen (152).

[35] In diesem Schreiben des Finanzamts Wiesbaden vom 16.2.1940 heißt es weiterhin: „Bernhard Abraham ist am 13. Juli 1937 nach Brüssel ausgewandert.“ Er habe zuletzt in der Rüdesheimer Straße bei seiner Mutter gewohnt, HHStAW 519/2 2087 (d8). Es kann also nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Bernhard von Palästina noch einmal nach Deutschland zurückgekehrt war, bevor er dann über Brüssel nach Australien auswanderte. Allerdings gibt es aber sonst keine Hinweise auf eine solche Rückkehr.

[36] HHStAW 519/2 2087 (4).

[37] Siehe i.B. zur Rolle des Finanzamts Moabit, Meinl / Zwilling, Legalisierter Raub, a.a.O. S. 243 f.

[38] HHStAW 519/2 2087 (d84).

[39] HHStAW 519/2 2087 (d8).

[40] HHStAW 519/2 2087 (d83).

[41] HHStAW 519/2 2087 (d12).

[42] HHStAW 519/2 2087 (26)

[43] HHStAW 519/2 2087, darin auch der vom Finanzamt Wiesbaden am 20.5.41 angeforderte Grundbuchauszug vom Amtsgericht, der diese Eigentumsverhältnisse und die seit dem 12.6. 34 bestehende Zwangsverwaltung des Grundstücks bestätigt.

[44] HHStAW 519/2 2087 (d46). Hervorhebung im Original.

[45] HHStAW 519/2 2087 (d66).

[46] HHStAW 519/2 2087 (d90).

[47] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 109 Bl. 1643 Innen (157, 159).

[48] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 109 Bl. 1643 Innen (193).

[49] HHStAW 518 50685 (38). Der Name seiner Frau war Edna May, geborene Stanley. Das Paar hatte eine Tochter.