Die Familie Otto Kahn aus Schierstein


Regina Beck, Regina Sichel, Julius Beck
Das Juden­haus heute
Eigene Auf­nahme
Regina Beck, Regina Michel, Julius Beck
Lage des ehe­ma­li­gen Juden­haus­es
Judenhaus Herrngartenstr. 11, Wiesbaden
Bele­gung des Juden­haus­es Her­rn­garten­str. 11

 

 

 

 

 

 


Es waren wohl nur wenige Tage, die Otto Kahn, seine Frau Emi­lie, geborene Teutsch, und der gemein­same Sohn Wal­ter im Spät­som­mer 1942 vor der Depor­ta­tion im Juden­haus in der Her­rn­garten­str. 11 ver­brin­gen mussten. Auch wenn es nur wenige Tage waren, so soll das Schick­sal dieser alten jüdis­chen Fam­i­lie aus Schier­stein hier den­noch umfassend dargestellt wer­den, zumal sich an ihr exem­plar­isch aufzeigen lässt, mit welchen Prob­le­men und Inter­ven­tio­nen von außen Fam­i­lien in der Zeit der NS-Dik­tatur kon­fron­tiert waren, wenn sie Deutsch­land damals ver­lassen woll­ten.[1]

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Moargot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenäuser Wiesbaden,
Stamm­baum der Fam­i­lie Kahn aus Schier­stein
GDB

Sowohl die Fam­i­lie Kahn als auch die von Otto Kahns Frau Emi­lie, stammten aus Orten mit einem tra­di­tion­sre­ichen jüdis­chen Leben, und auch die Fam­i­lien selb­st lassen sich zumin­d­est zum Teil bis in das frühe 18. Jahrhun­dert zurück­ver­fol­gen. Bei­de Fam­i­lien kamen ver­mut­lich ursprünglich aus dem böh­mis­chen Raum. Zumin­d­est ist im Hin­blick auf Daniel Kahn, der Spross der Fam­i­lie Kahn, der sich als erster in Schier­stein bei Wies­baden nieder­ließ, ver­merkt, dass er ein Sohn des Oberrab­bin­ers Philipp Kahn aus Schwiesau in Böh­men und dessen Ehe­frau Esther gewe­sen sei. Er hat­te am 7. Juli 1819 die um 1800 in Schier­stein geborene Sara Maier geheiratet und damit den Grund­stein für eine der bedeu­tend­sten jüdis­chen Fam­i­lien des heuti­gen Stadt­teils von Wies­baden gelegt.[2] Daniel Kahn und seine Frau hat­ten ins­ge­samt neun Kinder. Das erste, ein Mäd­chen, wurde nur 10 Tage alt. Abra­ham Salomon, der erst­ge­borene Sohn von Daniel und Sara Kahn, war der Groß­vater von Otto Kahn. Abra­ham war am 20. Mai 1820 in Schier­stein zur Welt gekom­men, wo er am 1. Juli 1857 die am 30 April 1829 in Ober-Ingel­heim geborene Regi­na May­er heiratete und mit ihr sieben Kinder zeugte.[3] Daniel David Kahn, ein Han­dels­mann und Ottos Vater, war der älteste dieser Kinder­schar, über deren Schick­sal aber nur wenig bekan­nt ist.[4] Am 4. Sep­tem­ber 1889 wurde in Med­der­sheim, der zwis­chen Idar-Ober­stein und Bad Kreuz­nach gele­ge­nen Heimat­ge­meinde der Frau, die Ehe zwis­chen Daniel David und Emma Feibe­mann geschlossen.[5] Im Juli des fol­gen­den Jahres wurde dann in Schier­stein das erste von ins­ge­samt acht Kindern des Paares geboren. Sie fie­len alle, so auch der zweit­ge­borene Otto, dem Holo­caust zum Opfer oder hat­ten ihre Heimat ver­lassen müssen, um der Ver­fol­gung durch die Nazis zu entkom­men. Eine weit­ere alte und bedeu­tende jüdis­che Fam­i­lie war aus dem Gemein­deleben Schier­steins mit Gewalt gelöscht wor­den.

Abra­ham Salomon Kahn war der­jenige, der im Jahr 1856 eine Fir­ma im Han­del­sreg­is­ter ein­tra­gen ließ,[6] die bis zu ihrem gewalt­samen Ende im Jahr 1938 über drei Gen­er­a­tio­nen der Fam­i­lie einen behaglichen Wohl­stand bescherte, aber auch für die örtliche Wirtschaft von großer Bedeu­tung war. Zweck der Fir­ma war der Han­del mit Led­er, Fellen und Häuten. Zudem wur­den Därme beson­ders für die Wurst­fab­rika­tion und Talk für die Seifen­her­stel­lung zubere­it­et und verkauft. Abra­ham Kahn betätigte sich somit in einem damals für jüdis­che Gewer­be­treibende typ­is­chen Wirtschaft­szweig.

Am 7. Feb­ru­ar 1901 war der Fir­men­grün­der ver­stor­ben[7] und sein einziger Sohn Daniel wurde alleiniger Inhab­er des Unternehmens. Allerd­ings war auch sein Schwa­ger Moritz Her­mann, der Ehe­mann von Danieles Schwest­er Mathilde, als stiller Teil­haber in die Gesellschaft aufgenom­men wor­den.[8] Welche Bedeu­tung die Fir­ma zu dieser Zeit in der Branche spielte, zeigt sich daran, dass bei ihr 1914 die Geschäftsstelle der Häutev­er­w­er­tung für den gesamten Rhein­gau und Umge­bung ange­siedelt wurde, wodurch ihr automa­tisch von allen in Frank­furt ver­steigerten Häuten ein Anteil von 3 ¼ Prozent zufiel. Offen­bar zählten weniger die örtlichen Met­zger zu den Liefer­an­ten der Fir­ma, die Häute und Schlachtabfälle wur­den vielmehr primär aus den umliegen­den Ortschaften und sog­ar aus weit­er ent­fer­n­ten Städten wie Lan­dau, Mainz, Kaiser­slautern oder Neustadt an der Wein­straße geholt.[9] Den­noch genoss die Fam­i­lie in Schier­stein ein sehr hohes Anse­hen. Daniel Kahn war sog­ar im örtlichen Gemein­der­at aktiv.[10] Der Betrieb stellte die Lebens­grund­lage für eine zehnköp­fige Fam­i­lie dar, denn Daniel und Emma hat­ten zwis­chen 1890 und 1905 acht Kindern das Leben geschenkt. Die älteste Tochter Fri­da war am 6. Juli 1890 geboren wor­den. Nach Otto, geboren am 24. Dezem­ber 1891, kamen wieder zwei Töchter zur Welt, zunächst Sophie am 20. Juli 1893, dann Ida am 10. April 1895. Robert wurde am 29. Dezem­ber 1897 und Irma am 29. Sep­tem­ber 1898 geboren. Im neuen Jahrhun­dert kamen noch Else am 11. März 1901 und Adolf am 6. Feb­ru­ar 1905 zur Welt.[11]

Über die Kind­heit und Jugend der Kinder liegen keine Infor­ma­tio­nen vor, aber bei Aus­bruch des Ersten Weltkriegs waren die bei­den älteren Söhne einge­zo­gen wor­den und erhiel­ten für ihren Ein­satz mehrere Ausze­ich­nun­gen, die zumin­d­est Robert später vielle­icht sog­ar das Leben ret­teten. Er musste 1916 in die Armee ein­treten und kon­nte sie erst am Ende des Krieges ver­lassen. Aus­geze­ich­net wurde er mit dem EK II und dem Ver­wun­de­ten­abze­ichen.[12] Allerd­ings war Otto noch höher deko­ri­ert wor­den, war als Fron­tkämpfer 1916 zum Leut­nant der Reserve befördert, sog­ar mit dem EK I und EK II, dem Ver­wun­de­ten­abze­ichen und dem Fron­tkämpfer­ehrenkreuz aus­geze­ich­net wor­den, hat­te darüber hin­aus von 1917 bis 1920 in franzö­sis­ch­er Kriegs­ge­fan­gen­schaft ver­brin­gen müssen.[13] Ihm haben aber all diese Ehrun­gen und Opfer nicht geholfen, die Tore in die Frei­heit zu öff­nen.

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden,
Hochzeits­fo­to von Otto und Emi­lie Kahn 1936
Archiv Aktives Muse­um Spiegel­gasse

Immer wieder wurde in den späteren Schriftwech­seln von den Brüdern im Zusam­men­hang mit ihren Auswan­derungs­begehren auf diese Kriegsausze­ich­nun­gen ver­wiesen und für den Leser ist nicht erkennbar, ob diese Ver­weise primär einen util­i­taris­tis­chen Charak­ter hat­ten oder ob darin nicht doch noch immer etwas von dem Stolz mitschwingt, mit dem die Orden einst auch ans Revers geheftet wur­den, wie man zum Beispiel auf dem Hochzeits­fo­to von Otto Kahn noch 1936 sehen kann.[14] Offen­sichtlich war damals zumin­d­est die Iden­ti­fika­tion mit diesem Staat, wenn auch sich­er nicht mit der Regierung, unge­brochen.

Nach dem Tod von Daniel David Kahn am 9. April 1930 trat­en die bei­den inzwis­chen erwach­se­nen Söhne Robert und Otto, die auch schon zuvor im Unternehmen mit­gear­beit­et hat­ten, als Mit­in­hab­er neben die Witwe Emma Kahn und Moritz Her­mann.[15] Let­zter­er schied aber noch in der Zeit der Weimar­er Repub­lik durch Tod aus dem Unternehmen aus.[16] Die bei­den Brüder hat­ten ohne­hin auch bish­er die Geschäfte geführt, während die Mut­ter Emma Kahn als Eigen­tümerin des Are­als in der Bahn­hof­str. 24, wo der Betrieb, die Fettschmelze, und das Lager ein­gerichtet waren, eher im Hin­ter­grund blieb.

https://moebus-flick.de/die-judenhaeuser-wiesbadens/hallgarter-str-6/julius-und-luise-loewenthal/
Daniel Kahn schildert die Lage seines Betriebes nach dem Ersten Weltkrieg
HHStAW 685 345 (12)

Allerd­ings war die einst pros­perierende Fir­ma nach dem Ende des Ersten Weltkriegs zunehmend in schwierigeres Fahrwass­er ger­at­en. Nach dem Krieg war der Fir­men­sitz, der bish­er in der Dotzheimer Str. 2 ange­siedelt war, ver­mut­lich aus Kosten­grün­den in das Wohn­haus der Fam­i­lie in der Dotzheimer Str. 6 ver­legt wor­den. Wohl aus dem gle­ichen Grund hat­te man damals die Fir­ma zum Eigen­tümer des Haus­es gemacht. Schon 1921 gab Daniel Kahn in einem Brief an das Finan­zamt, in dem er eigentlich seine schwierige finanzielle Lage dar­legen wollte, auch Auskun­ft über die dama­lige famil­iäre Sit­u­a­tion. So lebten zu dieser Zeit noch die Töchter Frie­da, Sofie und Ida im gemein­samen Haushalt, hat­ten aber wed­er ein eigenes Einkom­men, noch Ver­mö­gen. Robert war damals zwar schon in das Geschäft aufgenom­men, erhielt aber eben­falls dafür kein eigenes Gehalt. Otto, der nach sein­er Rück­kehr aus der Gefan­gen­schaft zunächst arbeit­s­los war, hat­te seit April 1921 in Köln als Geschäft­sreisender bei der bekan­nten Led­er­fir­ma Phillips eine Anstel­lung gefun­den.[17]

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Adolph Kahn wird 1933 aus der Liste der zuge­lasse­nen Recht­san­wälte gestrichen
HHStAW 467 1483 (63)

Während seine älteren Brüder sich gemäß der Fam­i­lien­tra­di­tion zu Kau­fleuten hat­ten aus­bilden lassen, ging der jüng­ste Sohn Adolph, der in dem Brief des Vaters nicht erwäh­nt wurde, neue Wege. Die Fir­ma muss zumin­d­est noch so viel Ertrag abge­wor­fen haben, dass die Eltern Adolph eine akademis­che Aus­bil­dung ermöglichen kon­nten.[18] Sein Jura-Studi­um hat­te er im Sep­tem­ber 1927 erfol­gre­ich abgeschlossen. Anschließend war er in den Ref­er­en­dari­ats­di­enst einge­treten. Am 16. Dezem­ber 1931 wurde auch die Zweite Staat­sprü­fung abgelegt, sodass er am 18. Jan­u­ar 1932 beim Landgericht­spräsi­den­ten Wies­baden einen Antrag auf Zulas­sung als Recht­san­walt beim dor­ti­gen Amts- und Landgericht stellen kon­nte. Es dauerte allerd­ings bis Ende Sep­tem­ber 1932, bis er tat­säch­lich in den entsprechen­den Anwalt­slis­ten aufgenom­men wurde. Inwieweit er danach beru­flich tätig wer­den kon­nte, ist nicht bekan­nt, denn es blieb im knapp ein Dreiviertel­jahr, bis der NS-Jus­ti­zap­pa­rat ihn auf­grund sein­er jüdis­chen Abstam­mung und mit Ver­weis auf § 1 Abs. 1 des Geset­zes über die Zulas­sung zur Recht­san­waltschaft  vom 7. April 1933 – R.G.Bl. I. S. 188 wieder aus der Liste der Anwälte löschte.[19]

 

Abge­se­hen von der ältesten Tochter Fri­da, die zeitlebens ledig blieb und bis Ende der Dreißiger­jahre in Schier­stein im Eltern­haus wohnte, wo sie den Haushalt der Mut­ter und den der Brüder führte, hat­ten die übri­gen Töchter in den Jahren der Repub­lik Ehep­art­ner gefun­den und waren von zu Hause aus­ge­zo­gen.
Sophie war schon am 8. Novem­ber 1921 mit Alfred May aus Mainz-Gon­sen­heim eine Ehe einge­gan­gen und lebte mit ihrem Mann for­t­an auf der anderen Rhein­seite. Er war der Sohn des dort ansäs­si­gen Möbel­händlers Lazarus May und dessen Frau Regi­na, geborene Lublin.[20]
Eben­falls in Schier­stein hat­ten sich Else Kahn und der Kauf­mann Alfred Som­mer vier Jahre später am 10. Jan­u­ar 1925 das Ja-Wort gegeben. Wer die Eltern des am 19. Mai 1897 in Bacharach gebore­nen Kauf­manns waren, geht aus der Heirat­surkunde nicht her­vor.[21]
Drei Jahre nach Else ging auch Irma eine Ehe ein. Sie heiratete am 5. August 1928 in ihrem Heima­tort den Zah­narzt Dr. Friedrich Kahn, genan­nt Fritz, aus Grebe­nau. Er war in der kleinen Gemeinde des heuti­gen Vogels­bergkreis­es am 23. Juni 1901 geboren wor­den, lebte aber zum Zeit­punkt der Eheschließung in Egels­bach, wohin das Paar anschließend auch zog.[22] Im fol­gen­den Jahr kam am 23. Dezem­ber 1929 ihr Sohn Erich Mark, ihr einziges Kind, in Frank­furt zur Welt.[23]

Jakob Teutsch, Sara Feibelmann Teutsch, Lazarus Teutsch, Rosina Herz Teutsch, Johanna Teutsch, Isak Isaak Teutsch, Hilde Rau Teutsch, Eliabeth Babette Teutsch, Friedrich Wilhelm Teutsch, Thekla Teutsch Eisemann, Marius Siegfried Eisemann, Emilie Kahn Teutsch, Otto Kahn, Walter Kahn, Hans Josef John Teutsch Toyne, Kurt Teutsch, Oskar Teutsch, Thekla Berg Teutsch, Ilse Teutsch, Hermann Teutsch
Emi­lie Teutsch (rechts) mit ihren Schwest­ern Elis­a­beth (links) und Thekla (Mitte) um 1918
Archiv Aktives Muse­um Spiegel­gasse

Die drei Söhne heirateten erst in den Jahren, in denen die Nazis bere­its die Macht in ihren Hän­den hiel­ten. Otto, der älteste, war auch der erste. Er ehe­lichte am 30. Jan­u­ar 1936 Emi­lie Teutsch aus der Pfalzge­meinde Ven­nin­gen, Tochter von Isak und Hilde Teutsch, geborene Rauh.[24] Emi­lie war dort am 26. März 1905 als let­ztes Kind des Paares geboren wor­den.[25] Ihr einziges Kind, der Sohn Wal­ter Daniel, wurde am 30. Juni 1937 in Mainz geboren.[26] Die Fam­i­lie lebte aber auch damals auf der anderen Rhein­seite in Schier­stein.
Die bei­den jün­geren Brüder heirateten später, als ihre Auswan­derungspläne schon konkrete Gestalt angenom­men hat­ten, Robert 1938 und Adolph 1939.

Kurz vor seinem Tod 1930, schon unter dem Ein­druck der Weltwirtschaft­skrise, legte Daniel Kahn gegenüber dem Finan­zamt erneut dar, mit welchen Prob­le­men die Fir­ma im ver­gan­genen Jahrzehnt kon­fron­tiert gewe­sen war. Möglicher­weise verur­sacht durch die wach­sende Bedeu­tung der chemis­chen Indus­trie war es in der Zwis­chenkriegszeit zu einem deut­lichen Preisver­fall bei Häuten gekom­men, während die all­ge­meinen Geste­hungskosten, auch die Lohnkosten, immer weit­er angestiegen waren. Von den ursprünglich drei Arbeit­ern kon­nte am Schluss – neben einem Chauf­feur – nur noch ein einziger gehal­ten wer­den. Trotz aller Spar­maß­nah­men ließen sich Gewinne nicht mehr erzie­len. Im Gegen­teil, das Geschäft­s­jahr 1929 war mit einem großen Ver­lust abgeschlossen wor­den. Auch im Jahr 1930 schrieb man rote Zahlen in ein­er Höhe von mehr als 10.000 RM.[27] Insofern ist die Beurteilung in dem in der Nachkriegszeit von der Auskun­ftei Blum erstell­ten Gutacht­en für das Entschädi­gungsver­fahren, der „Geschäfts­gang“ sei auch bis 1933 „lei­dlich“ gewe­sen, nicht falsch. Allerd­ings trifft diese Aus­sage vor dem Hin­ter­grund der Weltwirtschaft­skrise auf nahezu alle Unternehmen der indus­triellen Welt zu und sagt nichts über die eigentliche Sub­stanz der Fir­ma aus. In den Jahren 1931 und 1932 kon­nten auch Kahns wieder schwarze Zahlen schreiben, zunächst fast 3.500 RM, dann sog­ar etwas mehr als 4.000 RM.[28] Immer­hin muss Blum, dessen Gutacht­en sich nahezu immer zuun­gun­sten der jüdis­chen Antrag­steller in den Ver­fahren äußerten, zugeben, dass die Gebr. Kahn O.H.G. „in Schier­stein und Umge­gend bekan­nt und einge­führt“ gewe­sen sei und die Inhab­er als „fleißig und tüchtige Han­del­sleute“ gal­ten.[29]

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Adolph Kahn um 1940
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Äußerst ger­ing ist in dem Gutacht­en – in dem allerd­ings jeglich­er Bezug auf konkrete Dat­en fehlt – das ver­mutete Einkom­men der Inhab­er tax­iert. In den Jahren bis 1933 soll das „monatliche Net­toeinkom­men der Fir­ma Gebr. Kahn“ (!) etwa 600 RM betra­gen haben, was wohl bedeuten soll, dass dieser Betrag unter den Anteil­seign­ern aufgeteilt wer­den musste.[30] Die Antrag­steller hinge­gen macht­en dies­bezüglich völ­lig andere Angaben. Adolph Kahn schätzte das frühere Einkom­men seines Brud­ers Robert allein auf etwa 8.000 RM.[31] Angesichts fehlen­der Steuerun­ter­la­gen ließen sich diese Angaben aber nicht mehr ver­i­fizieren. Die Akten waren – so die Auskun­ft des Finan­zamts Wies­baden – „auf Anord­nung der dama­li­gen Regierung“ Ende 1944 sämtlich ver­nichtet wor­den.[32] Die fun­da­men­tale Ungerechtigkeit dieser Ver­fahren bestand ohne­hin darin, dass neben der Beruf­saus­bil­dung das Einkom­men der let­zten drei Jahre vor dem Beginn der Ver­fol­gung, sprich im All­ge­meinen zwis­chen 1930 und 1933, zur Grund­lage der Entschei­dung über die zuste­hende Entschädi­gung gemacht wurde. Und genau das waren die schlimm­sten Krisen­jahre, die ger­ade für selb­st­ständi­ge Gewer­be­treibende oft mit hohen Ver­lus­ten ver­bun­den waren.

Nach 1933 gin­gen dann Umsätze und Erträge, bed­ingt durch den wach­senden Boykottdruck, deut­lich zurück. So mussten am 1. April 1933, dem lan­desweit­en Boykott­tag gegen jüdis­che Geschäfte, auch Kahns ihre Fir­ma geschlossen hal­ten. Hat­te die Entschädi­gungs­be­hörde auf Grund­lage für die Jahre vor 1933 noch durch­schnit­tliche Erträge von jährlich mehr als 7.000 RM angenom­men, so betru­gen die 1933 und 1934 nur noch etwa 4.000 RM, sta­bil­isierten sich dann aber um die 2.000 RM bis 3.000 RM.[33] Bish­erige Kun­den wur­den in dieser Zeit des Boykotts denun­ziert, wenn sie das Haus betrat­en, und die lukra­tive Funk­tion als Geschäfts­führung der regionalen Häutev­er­w­er­tung wurde ihnen selb­stver­ständlich auch ent­zo­gen.[34] Im Zusam­men­hang mit sein­er Aus­reise gab Robert Kahn im Juni 1939 an, im Jahr 1936 ein Jahre­seinkom­men von knapp 1.000 RM und im fol­gen­den Jahr etwa 1.300 RM gehabt zu haben.[35]

Schon bevor am 12. Novem­ber die ‘Verord­nung zur Auss­chal­tung der Juden aus dem Wirtschaft­sleben’ verkün­det wurde[36] – die Pläne hat­ten schon im April 1938 Gestalt angenom­men –, war die tra­di­tion­sre­iche Fir­ma der Fam­i­lie Kahn am Ende. Zwei Tage zuvor war sie im Zuge des Novem­ber­pogroms in Schutt und Asche gelegt wor­den.

Die Ereignisse am 10. Novem­ber 1938 kon­nten im ersten Prozess, der im Früh­jahr 1946 in Deutsch­land gegen die vie­len Brand­s­tifter während dieses Pogroms über­haupt ein­geleit­et wurde, zumin­d­est was die Schän­dung der Syn­a­goge anbe­langt, weit­ge­hend gek­lärt wer­den.[37] Die Zer­störun­gen am Nach­mit­tag, bei denen sich auch der Über­fall auf die Fir­ma Kahn und deren Pri­vat­woh­nun­gen ereignete, blieben allerd­ings weit­ge­hend im Dun­klen. So heißt es im Urteil vom 6. April 1946: „Über die Zer­störun­gen am Nach­mit­tag fehlen zuver­läs­sige Angaben. Dies ist bed­ingt dadurch, dass über Geschehens­ablauf und Täter­schaft damals die Beweis­sicherung durch die Polizeior­gane nicht durchge­führt wurde, let­ztere sich lediglich darauf beschränk­te, einen all­ge­meinen Bericht der vorge­set­zten Dien­st­stelle vorzule­gen.
Überdies ergeben sich auch Schwierigkeit­en daraus, dass die Erin­nerun­gen aller Beteiligten durch die Kriegswirren und deren Fol­gen verblasst und über­schat­tet sind.“
[38]
Anders als im bere­its zitierten „Gutacht­en“ von Blum, in dem es unter Bezug auf die Zer­störun­gen bei Kahns lap­i­dar heißt: „Im Jahr 1938 ent­stand durch Ange­hörige der N.S.D.A.P., die von außer­halb kamen, entsprechen­der Schaden“,[39] kamen die Täter keineswegs nur von außer­halb. Ange­führt wurde die Aktion vielmehr vom SA-Ort­strup­pen­führer Pickard, der bere­its 1933 als SA-Trup­pen­führer in die Organ­i­sa­tion einge­treten war. Im zivilen Beruf hat­te er, obwohl eigentlich für einen land­wirtschaftlichen Beruf aus­ge­bildet, über die Partei eine Stel­lung im Wies­baden­er Standesamt erhal­ten. In der SA wurde er später noch zum Sturm­führer, dann sog­ar noch zum Ober­sturm­führer befördert. Auch sein mitangeklagter Rädels­führer, der Eisendreher Albert Heber­le, war bere­its 1933 in die SA einge­treten. Nur zehn Jahre nach der Verurteilung der bei­den aus Schier­stein stam­menden Haupt­täter wegen „schw­eren Land­friedens­bruchs in Tatein­heit mit schw­er­er Brand­s­tiftung“ bzw. wegen „Bei­hil­fe“ kon­nte offen­bar in einem soge­nan­nten „Gutacht­en“ unwider­sprochen geleugnet wer­den, dass die Täter ehe­ma­lige Mit­bürg­er waren.[40]

Anders als im Straf­prozess kamen im Entschädi­gungsver­fahren von den Antrag­stellern benan­nte Zeu­gen zu Wort, die die Aktio­nen an diesem 10. Novem­ber zum Teil auch aus eigen­er Anschau­ung miter­lebt hat­ten. So berichtete ein Zeuge:
“Es ist mir bekan­nt, dass das frühere Fab­rikge­bäude, Bahn­hof­str. 24, in der Kristall­nacht am 10. Nov. 1938 als Boykottmaß­nahme gegen die Juden von der SA oder irgend ein­er son­sti­gen For­ma­tion der NSDAP in Brand geset­zt wurde. Mir ist auch bekan­nt, dass dama­lig Ben­zin über die zuerst schw­er brennbaren Gegen­stände geschüt­tet wurde, sodass die etwas nassen Waren, die in der Haupt­sache sehr viel Fett enthiel­ten, nach­her doch noch gut bran­nten und dass das gesamte Gebäude voll­ständig aus­ge­bran­nt ist. (…) Das Gebäude, das nur ein­stöck­ig war, umfasste in der Haupt­sache die Lagerung von Fellen und Häuten, sowie in großen Bot­tichen die Fet­tab­schei­dung, die sich aus einem solchen Betrieb ergibt.“[41]

Ein weit­er­er Zeuge, der damals in unmit­tel­bar­er Nach­barschaft wohnte, bestätigte, dass die Fettschmelz voll­ständig aus­bran­nte und das Dachge­bälk teils zusam­mengestürzt oder verkohlt war. Die Fen­ster wie auch die Türen seien her­aus­geris­sen wor­den und der Schorn­stein sei durch die Hitze in sich zusam­mengestürzt. „Die Fettschmelze sah wenige Tage nach dem Brand wie eine Ruine aus, denn es standen ja nur noch die Mauern da, die nicht mehr beson­ders sta­bil waren, weil der Mör­tel durch das Salz und die Säuren stark ange­fressen waren. Selb­st die gemauerten Öfen in dem einen Raum waren mit Gewalt unbrauch­bar gemacht wor­den.“ Wie schon bei der Syn­a­goge habe die Feuer­wehr sich darauf beschränkt, das Über­greifen der Flam­men auf Nach­barge­bäude zu ver­hin­dern.[42]
Eher außergewöhn­lich war, dass die Brand­ver­sicherung einen Teil des Schadens über­nahm. Laut der ‚Verord­nung zur Wieder­her­stel­lung des Straßen­bildes bei jüdis­chen Gewer­be­be­trieben vom 12. Novem­ber 1938, RGBl. I S. 1581’ waren die jüdis­chen Gewer­be­treiben­den verpflichtet, die Kosten für die Besei­t­i­gung der Schä­den selb­st zu tra­gen, Ver­sicherungsansprüche, etwa auf­grund ein­er Brand­ver­sicherung, soll­ten nach dieser Verord­nung vom Staat beschlagnahmt wer­den. Der sich in Liq­ui­da­tion befind­lichen Gebr. Kahn OHG, bzw. dem Gesellschafter Otto Kahn wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Leis­tung der Ver­sicherung von 650 RM als Teil der vierten Rate der Juden­ver­mö­gens­ab­gabe anzugeben. Das Geld der Ver­sicherung ging somit direkt an den Fiskus, min­derte aber den­noch die Last der Son­der­s­teuer für Otto Kahn.[43]

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden,
Das Haus in der ehe­ma­li­gen Dotzheimer Str. 6 heute
Eigene Auf­nahme

 

 

 

 

 

Aber nicht nur die Pro­duk­tion­san­la­gen der Kahns wur­den an diesem Nach­mit­tag zer­stört, auch ihre Woh­nun­gen wur­den ange­grif­f­en und eben­falls beträchtlich demoliert. Das betraf die Woh­nung­sein­rich­tung in der Dotzheimer Str. 6, dem Eltern­haus, in dem damals Robert Kahn mit sein­er Frau Alice und auch sein­er Schwest­er Fri­da wohn­ten, aber auch die Woh­nung von Otto Kahn und sein­er Fam­i­lie in der dama­li­gen Wil­helm­str. 44. In die Woh­nung in der Dotzheimer Straße waren die SA-Män­ner gewalt­sam einge­drun­gen und hat­ten mit Hand­beilen fast alle Ein­rich­tungs­ge­gen­stände, darunter auch Erb­stücke der Fam­i­lie, zer­schla­gen. Bezeu­gen kon­nten das nichtjüdis­che Mit­be­wohn­er, die die Parter­re­woh­nung angemietet hat­ten und wohl selb­st Opfer der Zer­störun­gen gewor­den waren.[44]
Bezüglich der Zer­störung des Mobil­iars in der Woh­nung von Otto Kahn hat Adolph Kahn der Behörde eine dezi­dierte Auf­stel­lung des Schadens über­mit­telt. Die Gegen­stände seien zum größten Teil erst 1936 anlässlich der Eheschließung von Otto und Emi­lie Kahn angeschafft wor­den. Er kam auf einen Gesamtschaden, neben Möbeln auch Wäsche und der­gle­ichen inbe­grif­f­en, von etwa 11.500 DM.[45] Wie schon im Fall seines Brud­ers Robert, reduzierte die Behörde die Schadenssumme, weil die Gegen­stände nicht näher beschrieben wor­den seien, es im Beson­deren an Angaben zum Anschaf­fung­spreis oder bei den Möbeln zur Holzart fehle. Auch seien keine genauen Angaben zur Ver­ar­beitung der Wäsche, des Haus­rats und der übri­gen Gegen­stände vorgelegt wor­den. Die Fest­stel­lung des Schadens sei „nur im Wege ein­er Ein­schätzung nach pflicht­gemäßem Ermessen möglich“. „Auf Grund von Erfahrun­gen der Entschädi­gungs­be­hörde aus ähn­lich gelagerten Fällen“ reduzierte man den Wert des Schadens willkür­lich um mehr als 50 Prozent. Zudem erk­lärte man den in Ameri­ka ges­tran­de­ten Über­leben­den, „dass der Ankauf von gebrauchtem Mobil­iar in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land im heuti­gen Zeit­punkt ohne größere Aufwen­dun­gen jed­erzeit möglich“ sei, was an Zynis­mus kaum mehr zu über­bi­eten war und wohl heißen sollte: Kommt doch ein­fach mal rüber in das Land eur­er Ver­fol­ger und kauft euch dort ein paar gebrauchte Möbel, wenn euch Ameri­ka zu teuer ist ! Im weit­eren Halb­satz wurde die geforderte Ein­set­zung des Neuw­erts der Möbel mit dem Argu­ment, dass „auch nur kurzfristig gebrauchte Gegen­stände ein­er erhe­blichen Wert­min­derung unter­liegen“ wür­den, abgeschmettert.[46]

Zu den Ver­mö­genss­chä­den durch die gewalt­täti­gen Aktio­nen der SA-Hor­den kam natür­lich noch die Einziehung der soge­nan­nten „Süh­neleis­tung“ hinzu, mit der die Juden den angerichteten Schaden am deutschen Volksver­mö­gen erset­zen soll­ten. Auch in dieser Sache wur­den Ansprüche wegen fehlen­der Zahlungs­belege schlicht ver­weigert. Ins­ge­samt waren aber nach­weis­lich von Otto Kahn 5.400 RM, von Robert Kahn 1.600 und von Fri­da Kahn 1.300 RM dieser Son­der­s­teuer zumeist durch Über­tra­gung von Aktien und Wert­pa­pieren gezahlt wor­den,[47] ver­mut­lich war die Summe aber noch größer.

Zudem waren auch zwei der männlichen Fam­i­lien­mit­glieder von den Ver­haf­tun­gen betrof­fen, die in den Tagen nach dem Pogrom von der Gestapo durchge­führt wur­den. Otto Kahn war nach Buchen­wald ver­bracht wor­den, wo ihm die Häftlingsnum­mer 29792 gegeben wurde. Wie sein­er Geld­ver­wal­tungskarte zu ent­nehmen ist, durfte er am 13. Dezem­ber 1938 wieder nach Hause zurück.[48] Sein Brud­er Adolph, Häftlingsnum­mer 27262, war schon knapp zwei Wochen zuvor aus Dachau ent­lassen wor­den.

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Geld­ver­wal­tungskarte aus Buchen­wald für Otto Kahn
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Häftlingskarte aus Dachau für Adolph Kahn
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Über das dort Erlebte äußerte er sich ein­mal im Zusam­men­hang mit ein­er Beschw­erde über die zu langsame Bear­beitung seines Entschädi­gungsantrags. Der Sach­bear­beit­er hat­te seine Angaben zur Zahlung der Juden­ver­mö­gens­ab­gabe infrage gestellt und wollte Belege vorgelegt bekom­men. Darauf Adolph Kahn: „Wenn Zahlun­gen im einzel­nen nicht nachgewiesen wer­den kön­nen, beste­ht die prae­sump­tio juris et de jure, d.h. die unwider­leg­bare Rechtsver­mu­tung, dass kein­er der Juden es gewagt haben würde, die Juden­ab­gabe, Sühne für den Mord des Herr von Rath (!), nicht zu bezahlen. Ich war in Dachau über 3 Wochen und weiss, dass wir nicht den Mut gehabt hät­ten, auch nur einen Hauch falsch zu pfeifen. Auf meinen Schadenser­satz für 3 Wochen Dachau verzichte ich aus­drück­lich, da ich dafür wirk­lich nichts haben will, weil ein Schadenser­satz für diese schreck­liche Zeit in Geld nicht bemessen wer­den kann.“[49]

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Helene Kahn, geb. Heumann um 1940
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Unmit­tel­bar nach sein­er Ent­las­sung floh er von Wies­baden nach Euskirchen, wo er sich allerd­ings zunächst polizeilich nicht anmeldete. In Köln hat­te er eine – wie er schrieb – „Not­stelle“ angenom­men, und erst 1939 wohnte er auch offiziell in Euskirchen in der Baum­str. 7, im Eltern­haus sein­er zukün­fti­gen Frau, der Verkäuferin Helen Heumann, geboren am 22. Jan­u­ar 1904 in Hel­len­thal. Ihre Eltern waren dort Eigen­tümer des tra­di­tion­sre­ichen und bekan­nten, aber im Okto­ber 1938 eben­falls arisierten ‚Euskirch­en­er Strumpfwaren- und Triko­ta­gen­haus’. Die Ehe war am 28. März 1939 geschlossen wor­den, sich­er auch in der Hoff­nung, bald gemein­sam auswan­dern zu kön­nen.[50]
Dafür, dass auch Robert Kahn damals inhaftiert wurde, liegen keine Belege vor. Wenn, dann war das nur kurzeit­ig der Fall. Im Zusam­men­hang mit einem ange­blichen Devisen­verge­hen von Otto Kahn war es zu ein­er Devisen­prü­fung bei Kahns gekom­men.[51] In dem Bericht heißt es, dass „Otto Kahn infolge der jüng­sten anti­jüdis­chen Bewe­gung in Haft genom­men wor­den“ sei, weshalb sein Brud­er Robert Kahn Auskun­ft erteilt habe. Die Prü­fung war am 26. Novem­ber ange­ord­net wor­den und hat­te am 30. Novem­ber stattge­fun­den. [52]

Zu der Devisen­prü­fung war es gekom­men, weil die Fam­i­lien­mit­glieder bere­its vor dem Pogrom begonnen hat­ten, sich auf eine Aus­reise aus Deutsch­land vorzu­bere­it­en. Die Ereignisse vom 10. Novem­ber hat­ten aber sich­er allen deut­lich gemacht, dass Eile in der Angele­gen­heit unbe­d­ingt geboten war.

Wegen der bere­its getrof­fe­nen Vor­bere­itun­gen, war Ende Juli 1938 auf Betreiben der Zoll­fah­n­dungsstelle Mainz gegen Otto Kahn eine Sicherungsanord­nung erlassen wor­den. Sein Ver­mö­gen – Papiere im Wert von etwa 11.000 RM, Wert des Fir­menan­teils etwa 12.000 RM und Anteil an den Grund­stück­en der Erbenge­mein­schaft 13 000 RM – wurde damit seinem Zugriff ent­zo­gen. Eine Erb­schaft, die in den USA über die Fam­i­lie Feibel­mann ange­fall­en war, deren Wert man aber damals noch nicht genau kan­nte, wurde in der Auf­stel­lung nur erwäh­nt. Die Wert­pa­piere, die bish­er in seinem Safe lagen, musste er in ein Depot bei der Nas­sauis­chen Lan­des­bank hin­ter­legen, ein Frei­be­trag von monatlich 300 RM wurde ihm zuge­s­tanden. Begrün­det wurde die Sicherungsanord­nung damit, dass bere­its Verkaufsver­hand­lun­gen über die Gebr. Kahn OHG liefen und Kahns beab­sichti­gen wür­den, dem­nächst auszuwan­dern. „Es beste­ht der Ver­dacht, dass Otto Kahn plöt­zlich unangemeldet auswan­dert und Ver­mö­genswerte ent­ge­gen den Devisenbes­tim­mungen ins Aus­land ver­bringt. Im Aus­land kann er mit der Unter­stützung ein­er Schwest­er rech­nen, die bere­its aus­ge­wan­dert ist.“[53]

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Antrag auf die amerikanis­che Staats­bürg­er­schaft von Else Som­mer, geb. Kahn 1941
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Tat­säch­lich hat­te Else, die jüng­ste Tochter von Emma und Daniel Kahn, zu diesem Zeit­punkt Deutsch­land mit ihrer Fam­i­lie bere­its ver­lassen, den Novem­ber­pogrom deswe­gen nicht mehr erleben müssen. Nach der Hochzeit mit dem Kauf­mann und Viehhändler Alfred Som­mer am 10. Jan­u­ar 1925 in Schier­stein [54] war das Paar nach Bacharach, dem Heima­tort des Ehe­manns, in die Blüch­er­str. 31 gezo­gen, wo auch die bei­den ersten Kinder Mar­got Mar­garete am 21. März 1926 und Lotte am 2. Feb­ru­ar 1928 zur Welt kamen.[55] Wann sie dann nach Gon­sen­heim bei Mainz zogen, kon­nte nicht gek­lärt wer­den, aber dort wurde am 28. August 1937 ihre Tochter Edith Emma geboren.[56] Am 14. Juni 1938 hat­ten sie in Stuttgart die notwendi­gen Visen zur Ein­reise in die USA erhal­ten und nur 14 Tage später kon­nten sie am 30. Juni in Le Harve die ‚Man­hat­tan’ besteigen, die sie eine Woche später in New York an das ret­tende Ufer brachte.[57] Die Fam­i­lie ließ sich anschließend in Mil­wau­kee im Bun­desstaat Wis­con­sin nieder, wo bere­its ein Schwa­ger von Alfred Som­mer wohnte. 1941 stell­ten auch die dort neu angekomme­nen Som­mers, die sich auch hier im Viehhan­del betätigten, einen Antrag auf Ein­bürgerung in die Vere­inigten Staat­en.[58]

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Schiff­s­pas­sage der Fam­i­lie Som­mer 1938
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Die übrige Fam­i­lie war sich­er froh, einen Kon­takt in den Staat­en zu haben, als sie mit der Real­isierung ihrer eige­nen Aus­reise­pläne begann. Schon im Juni 1938 war das Eltern­haus in der Dotzheimer Straße an die Mieterin Sofie Stoll für 17.000 RM verkauft wor­den. 3.000 RM soll­ten sofort, die Rest­summe bis zum 1. Sep­tem­ber 1938 gezahlt wer­den.[59] Wahrschein­lich waren diese Verkaufsver­hand­lun­gen der Anlass für das bere­its erwäh­nte Ein­greifen der Zoll­fah­n­dung gewe­sen, woraufhin die Devisen­stelle die Sicherungsanord­nung erließ und die Käuferin verpflichtete, das Geld auf das gesicherte Kon­to einzuzahlen.[60] Am 26. Okto­ber 1938 meldete die Nas­sauis­che Lan­des­bank der Devisen­stelle, dass das Kon­to ein­gerichtet sei.[61]

Otto Kahn war mit sein­er Fam­i­lie bere­its zuvor zunächst in die Zeil­str. 28, anschließend in die Schier­stein­er Wil­helm­str. 44 gezo­gen, wo sie bis 1942 wohnen kon­nten. Das Haus gehörte dem Juden Arthur Katz, der dort früher ein Schuh- und Her­renkon­fek­tion­s­geschäft betrieben hat­te.[62] So kon­nten Kahns rel­a­tiv sich­er sein, auch nach Ver­ab­schiedung der neuen Miet­ge­set­ze nicht auf die Straße geset­zt zu wer­den.

In das Haus von Arthur Katz zog aber auch Robert Kahn ein, der damals schon einige Schritte für seine Auswan­derung in die Wege geleit­et hat­te. Im Juni 1938 heiratete er die aus Mainz stam­mende Alice Wen­del.[63] Seit Mai 1938 planten sie ihre Aus­reise und hat­ten deshalb auch darauf verzichtet, noch einen gemein­samen Haus­stand zu grün­den. So blieb Robert Kahn in Schier­stein bei seinem Brud­er wohnen, seine Frau Alice bei ihrer Mut­ter in Mainz in der Bil­hild­is­str. 17.

Durch den Verkauf des Haus­es musste auch Fri­da, die bish­er im Haushalt der Brüder mit­gear­beit­et hat­te und auch dort gemeldet war, umziehen. Seit Jan­u­ar wohnte sie in der Lang­gasse 20 in der Wies­baden­er Innen­stadt.

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Moargot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Die Erbenge­mein­schaft Kahn verkauft in Vor­bere­itung auf ihre Auswan­derung Äck­er in Schier­stein
HHStAW 519/3 11200 (3)

Mitte Dezem­ber 1938 kam ein weit­er­er Kaufver­trag über zwei Äck­er zus­tande, laut dem ein Schier­stein­er Land­wirt, wohn­haft in der Bahn­hof­str. 7, die Grund­stücke für 4.300 RM erwarb.[64] Im Dezem­ber oder Jan­u­ar 1938/39, so berichtete im Entschädi­gungsver­fahren der spätere Käufer Luh aus Nieder­wal­luf, sei Otto Kahn mehrfach an ihn herange­treten, um ihm das Grund­stück an der Bahn­hof­s­traße mit dem zer­störten Gebäude zum Kauf anzu­bi­eten. Schon am 24. Jan­u­ar 1939 waren die Ver­hand­lun­gen abgeschlossen und der Kaufver­trag kon­nte unter­schrieben wer­den.[65] Gegen­stand des Ver­trages waren neben dem Betrieb­s­gelände samt Gebäude noch zwei in Schier­stein gele­gene Äck­er, für die ins­ge­samt eine Summe von 8.000 RM zu zahlen war, 2.000 RM sofort, der Rest sollte nach Ein­gang der notwendi­gen behördlichen Genehmi­gun­gen über­wiesen wer­den. Anfang März bestätigte das Wies­baden­er Ver­mes­sungsamt auf einem For­mu­lar mit der Über­schrift „Betr.: Entjudung des Grundbe­sitzes“ den Ein­gang des Kaufver­trags bei der Devisen­stelle.[66]
Wie der Devise­nak­te der Erbenge­mein­schaft Kahn zu ent­nehmen ist, waren von der Verkauf­s­summe 6.000 RM an den Notar gegan­gen, der damit Forderun­gen des Finan­zamtes bzw. Hypotheken abdeck­en musste. Der Rest des Kauf­preis­es sollte „Otto Kahn zur Deck­ung der von ihm für die Erben Kahn gemacht­en Vor­la­gen“ aus­gezahlt wer­den.[67] Von dem Geld war somit fak­tisch nichts mehr übrig. Den­noch ver­fügte zumin­d­est Otto Kahn damals noch über ein kleines Kap­i­talpol­ster.

Der dama­lige Käufer gab nach dem Krieg an, die Verkäufer seien „recht zufrieden gewe­sen, dass ich das Grund­stück ihnen abgenom­men (!) habe.“[68] Beim damals vere­in­barten Preis bezog man sich auf eine Taxe des dama­li­gen Orts­gerichts, bei der allerd­ings auss­chließlich der Grund­stück­swert herange­zo­gen wurde, weil das Gebäude nach der Zer­störung als wert­los erachtet wurde. Der Ein­heitswert des Grund­stücks mit Gebäude war 1935, ohne die bei­den zusät­zlichen unbe­baut­en Grund­stücke, alleine auf mehr als 10.000 RM fest­ge­set­zt wor­den.[69] Dass der Käufer, der zugegeben­er­maßen einige Investi­tio­nen im dem zer­störten Kom­plex finanzieren musste, den­noch ein für ihn gutes Geschäft gemacht hat­te, ergibt sich schon daraus, dass er in einem 1950 getrof­fe­nen Ver­gle­ich zu ein­er Aus­gle­ich­szahlung von fast 10.000 DM an die ehe­ma­li­gen Eigen­tümer bere­it war.[70]

 

Das Feibelmannerbe und die Tragik der gescheiterten Emigration

Angesichts der Tat­sache, dass von dem Geld aus den Verkäufen der Immo­bilien nicht mehr viel geblieben war, das Wenige zudem unter der Erbenge­mein­schaft aufgeteilt wer­den musste, war der Tod eines in den USA leben­den Onkels, wen­ngle­ich trau­rig, doch auch willkom­men, da ein nicht unbe­trächtlich­er Erbteil auch den Geschwis­tern Kahn zugedacht war.
Aber für einige Mit­glieder der Fam­i­lie Kahn war diese Erb­schaft mehr Fluch als Segen. Gefan­gen im Geflecht gegen­sät­zlich­er Inter­essen wur­den sie zum hil­flosen Objekt bürokratis­ch­er Abläufe, die zulet­zt unter den Bedin­gun­gen des Krieges und dem damit ver­bun­de­nen Zusam­men­bruch notwendi­ger Kom­mu­nika­tion­sstränge, nicht mehr funk­tion­ierten und die Flucht der Geschwis­ter Fri­da, Otto, Sophie, Ida und Irma Kahn mit ihren jew­eili­gen Fam­i­lien zum Scheit­ern bracht­en. Die Abläufe sollen im Fol­gen­den so minu­tiös wie möglich nachgeze­ich­net wer­den, weil sie exem­plar­isch offen­le­gen, wie selb­st dann eine Flucht aus Deutsch­land damals misslin­gen kon­nte, wenn sie bere­its im Som­mer 1938 und somit eigentlich rechtzeit­ig geplant wor­den war.
Der ver­stor­bene Julius Feibel­mann, geboren am 17. Okto­ber 1868 in Med­der­sheim, war bere­its 1891 nach Ameri­ka aus­ge­wan­dert und hat­te 1897 die US-Staats­bürg­er­schaft erwor­ben. Er war danach mehrfach zu Besuchen nach Deutsch­land zurück­gekom­men, hat­te also die Verbindung in die Heimat nie gekappt. Aus den damals aus­gestell­ten Reisepässen ergibt sich, dass er ledig und ver­mut­lich auch ohne Kinder geblieben war.

Bei seinem Tod am 15. Sep­tem­ber 1935 [71] hat­te er ein Erbe im Wert von etwa 48.000 Dol­lar hin­ter­lassen, das auf die noch leben­den sechs Geschwis­ter bzw. deren Nachkom­men aufgeteilt wer­den sollte. Ins­ge­samt waren 16 über Deutsch­land, USA und Lux­em­burg verteilte Erb­berechtigte aus­gemacht wor­den, denen jew­eils unter­schiedliche Beträge zus­tanden.[72] Der jün­gere Brud­er Rudolf Feibel­mann, der mit sein­er Fam­i­lie noch im Dezem­ber 1938 aus­ge­wan­dert war, hat­te sich­er keine Prob­leme, an das Geld zu kom­men. Leopold war ver­stor­ben, hat­te aber ver­mut­lich Nachkom­men hin­ter­lassen. Unbekan­nt ist, ob die älteste Schwest­er Sara noch lebte. Die bei­den jüng­sten Brüder waren aber zum Zeit­punkt des Todes noch in Deutsch­land, Otto Feibel­mann lebte in Wies­baden und Albert in Karl­sruhe. Allerd­ings war er, bevor das Erbe zur Verteilung anstand, eben­falls ver­stor­ben, sodass seine Frau Klara als Nacherbin an seine Stelle trat. Die in Schier­stein lebende Emi­lie Kahn, geborene Feibel­mann, war eben­falls ein halbes Jahr vor dem Erblass­er ver­schieden, sodass deren Kinder, die damals alle noch in Deutsch­land lebten, als Erb­berechtigte mit ein­er Summe von jew­eils etwa 1.000 Dol­lar einge­set­zt wor­den waren.

Schon bei der Devisen­prü­fung im Dezem­ber 1938 spielte die ausste­hende Erb­schaft eine Rolle. Man ver­mutete, dass die „Erbau­seinan­der­set­zung erst nach der Auswan­derung sämtlich­er Erb­berechtigten erfol­gen (solle), um dann der Abliefer­ungspflicht nicht mehr nachzukom­men“ müssen. Der Devisen­prüfer riet dazu, eine „Genehmi­gung zur Auswan­derung durch die Polizeibehörde in Wies­baden erst nach erfol­gter Erbau­seinan­der­set­zung und Abliefer­ung der den inländis­chen Erb­berechtigten anfal­l­en­den Anteile aus dieser aus­ländis­chen Erb­masse (ausl. Wert­pa­piere) an die Reichs­bank erteilen zu lassen. Die Polizeibehörde in Wies­baden müsste davon in Ken­nt­nis geset­zt wer­den.“ Eine entsprechende Sicherungsanord­nung für die Erb­masse sei zu erlassen.[73]
Die Behörde wurde noch im sel­ben Monat aktiv, unter­richtete die Gestapo, beantragte die geforderten Sicherungsanord­nun­gen und bestellte Robert und Otto Kahn, wie auch Otto Feibel­mann zu ein­er Befra­gung ein. Let­zter­er wies bei diesem Tre­f­fen schon darauf hin, dass die amerikanis­chen Tes­ta­mentsvoll­streck­er mit weit­ge­hen­den Voll­macht­en aus­ges­tat­tet seien – welche war zu diesem Zeit­punkt noch nicht klar -, die eine schnelle Erbau­seinan­der­set­zung ver­mut­lich behin­dern kön­nten. Als der in Wies­baden ansäs­sige Haupterbe, wurde er beauf­tragt, eine Kopie des Tes­ta­ments zu beschaf­fen, was aber insofern unnötig war, weil eine solche bei der Devisen­stelle Lud­wigshafen, wo Rudolph Feibel­mann bzw. dessen Witwe Klara damals wohnte, bere­its vor­lag. In Karl­sruhe war bei der dort zuständi­gen Devisen­stelle Lud­wigshafen von Klara auch schon ein Freiga­beantrag für ihren Erb­schaft­san­teil ein­gere­icht wor­den. Um ein ein­heitlich­es Vorge­hen zu gewährleis­ten, war die Angele­gen­heit samt Tes­ta­ment im März dem Reich­swirtschaftsmin­is­ter in Berlin übergeben wor­den, der zen­tral eine Entschei­dung für alle beteiligten Erben tre­f­fen sollte.[74]
In Berlin wusste man, mit welchem Prob­lem man auch in diesem Fall kon­fron­tiert sein würde: „Es ist auch hier wieder­holt beobachtet wor­den, dass amerikanis­che Erb­schaften Tes­ta­mentsvoll­streck­ern mit ausseror­dentlich weit­ge­hen­den Voll­macht­en über­tra­gen wer­den. Diese Maß­nah­men erfol­gen offen­sichtlich nur, um die anfal­l­en­den Ver­mö­genswerte der deutschen Devisen­be­wirtschaf­tung vorzuen­thal­ten. Um dies soweit wie möglich zu ver­hin­dern, ersuche ich die Freiga­be nur unter der Bedin­gung zu genehmi­gen, dass ein erhe­blich­er Betrag, etwa 2/3 des auf den inländis­chen Erben ent­fal­l­en­den Nach­lass­es ins Inland ver­bracht wird. Ich ersuche demgemäß auch im vor­liegen­den Fall zu ver­fahren und durch geeignete Mass­nah­men, ins­beson­dere durch Entziehung des Pass­es sicherzustellen, dass die Antrag­stel­lerin nicht vor Erledi­gung der Angele­gen­heit Deutsch­land ver­lässt.“[75] Angesichts der Devisenknap­pheit war der NS-Staat bestrebt, dass die Erben ihre Dol­larerb­schaft in Deutsch­land antreten und dabei auf den größten Teil verzicht­en. Der amerikanis­che Staat ver­fol­gte genau das ent­ge­genge­set­zte Inter­esse. Die Flüchtlinge soll­ten im Exil auf ein möglichst großes Startkap­i­tal zurück­greifen kön­nen, damit sie dem Auf­nah­me­land nicht zur Last fall­en wür­den. Zudem hat­te man natür­lich auch ein Inter­esse daran, dem Deutschen Reich die notwendi­gen Devisen für die Aufrüs­tung vorzuen­thal­ten. Druck­mit­tel gab es auf bei­den Seit­en genü­gend. Opfer waren die Migra­tionswilli­gen, die in diesem Kon­flikt zer­rieben wur­den.

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Moargot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Robert Kahn bleibt der Pass voren­thal­ten
HHStAW 519/3 12272 (28)

So wurde das Mit­tel des Passentzugs sofort bei Robert Kahn ange­wandt. Die Polizei in Wies­baden wurde zwar mit der Ausstel­lung des Pass­es beauf­tragt, der sollte aber nicht übergeben, son­dern der Devisen­stelle zugestellt und erst nach Beendi­gung der Erbau­seinan­der­set­zung aus­ge­händigt wer­den.[76] Am 13. April wurde der Pass dann an das amerikanis­che Kon­sulat nach Stuttgart geschickt, wo das notwendi­ge Visum einzu­tra­gen war. Aber das Kon­sulat wurde aus­drück­lich darauf hingewiesen, dass der Pass nicht Robert Kahn, der dort am 20. April einen Ter­min hat­te, aus­ge­händigt wer­den dürfe, son­dern per Ein­schreiben an die Devisen­stelle zurück­geschickt wer­den müsse, woran sich die Botschaft offen­bar prinzip­iell hielt.[77] Allerd­ings gelangte der Pass zunächst nicht nach Frank­furt, sodass er im Mai angemah­nt wer­den musste. Das Kon­sulat reagiert Ende Mai mit der Fest­stel­lung, dass das Doku­ment wie vere­in­bart vor vier Wochen abgeschickt wor­den sei. Ende Juni ver­wies nach erneuter Anfrage das Kon­sulat noch ein­mal auf die längst ergan­gene Rück­sendung, nach­dem man von Frank­furt aus eine Nach­forschung beantragt hat­te. Am 3. Juli 1939 gab dann die Devisen­stelle zu, dass der Pass „infolge Irrlaufs“ erst jet­zt aufge­fun­den wor­den sei.[78] Ein Viertel­jahr war inzwis­chen ver­strichen, wen­ngle­ich auch ein früheres Auffind­en des Doku­ments die Lage für Robert Kahn nicht wirk­lich verbessert hätte.

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Moargot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden,
Karte von Klara Feibel­mann an die Zurück­ge­bliebe­nen
HHStAW 519/3 12272

Aber nicht alle Devisen­stellen und auch das Reich­swirtschaftsmin­is­teri­um selb­st ver­fuhren offen­sichtlich nicht nach der ein­mal aus­gegebe­nen Direk­tive. Bei seinem Besuch auf der Devisen­stelle hat­ten Robert und sein Brud­er Adolph Kahn eine Postkarte vorgelegt, die seine Tante Klara, die Witwe von Albert Feibel­mann, am 5. April von der ‚Wash­ing­ton’ auf ihrer Über­fahrt in die USA abgeschickt hat­te. Entsprechend bat­en auch sie um die Freiga­be ihres Erbes und die Möglichkeit zur Auswan­derung. Daraufhin fragte die Devisen­stelle Frank­furt in Lud­wigshafen nach, wie es sein könne, dass Klara Feibel­mann schon aus­reisen kon­nte, wo doch eine Klärung der Erbau­seinan­der­set­zung noch völ­lig offen sei.[79]
Die Devisen­stelle Lud­wigshafen teilte der in Frank­furt mit, „im Benehmen mit dem Reich­swirtschaftsmin­is­ter“ sei ein Ange­bot der amerikanis­chen Tes­ta­mentsvoll­streck­er angenom­men wor­den, die Hälfte, also 6.000 Dol­lar, an die deutsche Gold­diskont­bank zu über­weisen, wenn der Erb­berechtigten die andere Hälfte in den USA zur Ver­fü­gung ste­hen würde. Nach Ein­gang des Geldes war Klara Feibel­mann sofort aus­gereist. Das entsprechende Visum war ver­mut­lich schon vorher erteilt wor­den.

Am 9. Mai 1939 erschien der Recht­san­walt Frank, der als Vertreter der Tes­ta­mentsvoll­streck­er in den USA zu Ver­hand­lungs­führung in Deutsch­land beauf­tragt war, auf der Devisen­stelle und unter­bre­it­ete das Ange­bot der amerikanis­chen Anwälte, dass die zur Dien­st­stelle Frank­furt gehöri­gen Berechtigten auf ein Drit­tel der auf sie ent­fal­l­en­den Summe verzicht­en kön­nten und sie diese ersat­z­los an die Gold­diskont­bank abführen wür­den. Die Geschwis­ter Kahn hät­ten jew­eils somit von ihren 1.000 Dol­lar etwa 660 Dol­lar behal­ten, Otto Feibel­mann als Brud­er hätte einen höheren Betrag – um die 8.000 Dol­lar – erhal­ten, In diesem Fall sei man zu weit­eren Zugeständ­nis­sen bere­it, etwa gemäß der Vere­in­barung, die bei Klara Feibel­mann getrof­fen wor­den sei.[80] Der Bear­beit­er bei der Devisen­stelle war bere­it, diesen Vorschlag dem Reich­swirtschaftsmin­is­ter zu unter­bre­it­en.

Etwa zeit­gle­ich stell­ten die Geschwis­ter offiziell Freiga­beanträge für ihre Anteile, wobei der­jenige mit den umfassend­sten Erläuterun­gen von Otto Kahn gestellt wurde. Die übri­gen schlossen sich diesem Schreiben an, ergänzten es nur noch im Hin­blick auf per­sön­liche Dat­en.

Otto Kahn erk­lärte seine Absicht, mit sein­er Frau und seinem Kind nach Ecuador auswan­dern zu wollen. Er müsse zur Visum­serteilung 800 Dol­lar vor­weisen und benötige 200 Dol­lar zur Exis­ten­z­grün­dung. Wenn ihm der Dol­lar-Betrag nicht zur Ver­fü­gung ste­hen würde, sei seine Auswan­derung kaum möglich. Er ver­wies zudem darauf, dass es für Klara Feibel­mann als ein­er alle­in­ste­hen­den Frau ein Leicht­es gewe­sen sei, auf 6.000 Dol­lar zu verzicht­en, wenn ihr trotz­dem noch die gle­iche Summe blieb. Bei 1.000 Dol­lar sähe das aber ganz anders aus, zumal seine Geld­mit­tel in Deutsch­land weit­ge­hend erschöpft seien. Zudem ver­wies er auf die große Zahl der Ehrun­gen, die ihm als Sol­dat des Ersten Weltkriegs ver­liehen wor­den waren und die bele­gen wür­den, welche Opfer er für Deutsch­land schon erbracht hat­te.[81]

Auch Fri­da bat darum, ihr den gesamten Anteil von 1/48 der Erb­schaft zu belassen: „Ich bin ledig und ste­he im 49. Leben­s­jahr und war sei­ther im Haushalt mein­er Brüder in Wies­baden-Schier­stein tätig, nach dessen Auflö­sung ich in Wies­baden wohne.
Meine Mit­tel sind der­art, dass ich nicht in der Lage bin, län­gere Zeit noch in Deutsch­land ver­weilen zu kön­nen. Ander­er­seits bin ich gesund­heitlich nicht so stark, um jede grobe Arbeit ver­richt­en zu kön­nen, die an mich im Aus­land herange­tra­gen würde. Aus diesen Grün­den habe ich die Erb­schaft als eine let­zte Hoff­nung für mich betra­chtet, im Aus­lande, bei mein­er Not­lage, mir eine beschei­dene Exis­tenz aufzubauen, zumal ich in Han­dar­beit­en Fer­tigkeit­en besitze.“
[82]

Robert wies darauf hin, dass er bere­its im Besitz eines gülti­gen Visums sei und er so schnell wie möglich das Land ver­lassen wolle. Auch er erin­nerte noch ein­mal an die ihm erteil­ten Kriegsausze­ich­nun­gen EK II und Ver­wun­de­ten­abze­ichen.[83] Seine Aus­rei­sevor­bere­itun­gen und die sein­er Frau waren ohne­hin schon recht weit gediehen. Das Umzugsgut war in der Woh­nung der Schwiegermut­ter in Mainz zusam­mengestellt und auf ein­er Liste erfasst wor­den, die man am bere­its am 5. April 1939 der Devisen­stelle zur Kon­trolle übergeben hat­te. Sog­ar die Schiff­s­pas­sage auf der ‚Bre­men’ war gebucht und man beab­sichtigte eigentlich, am 19. Mai von Bre­men aus nach Ameri­ka zu fahren, wo als Kon­tak­t­per­son in Mil­wau­kee / Wis­con­sin der Brud­er von Alice seit 18 Jahren wohn­haft war.[84] Die notwendi­gen Unbe­den­klichkeits­bescheini­gun­gen lagen der Devisen­stelle eben­falls bere­its vor.[85] In ihrer Ver­mö­genserk­lärung gab Alice Kahn an, nur 500 RM zu besitzen, die sie unbe­d­ingt für die Auswan­derung benötige.[86]

Auch Ida Wehn­ert, die in Mis­chehe lebte, schloss sich den Anträ­gen an, schränk­te allerd­ings ein, dass sie zur Zeit, da ihr Mann noch einen Arbeit­splatz habe, selb­st nicht auszuwan­dern beab­sichtige. Sie wolle sich aber die Möglichkeit dazu in der Zukun­ft weit­er­hin offen­hal­ten.[87]

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Moargot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Ver­merkt in der Devisen­stelle über ein Ange­bot des Recht­san­walts Frank
HHStAW 519/3 (12272 (32)

In Anbe­tra­cht unzäh­liger abso­lut inhu­man­er Entschei­dun­gen der Frank­furter Devisen­stelle muss das Schreiben, das der mit der Angele­gen­heit betraute Sach­bear­beit­er an das Wirtschaftsmin­is­teri­um schick­te, ger­adezu erstaunen. Er unter­bre­it­ete am 1. Juni 1939 den Vorschlag des Recht­san­walts Frank und ver­wies auf die Vorge­hensweise bei Klara Feibel­mann, die man auch bei Otto Feibel­mann anwen­den könne. Bei den übri­gen Erben halte er es für ange­bracht, die per­sön­lichen Ver­hält­nisse, näm­lich fast völ­lige Mit­tel­losigkeit, zu berück­sichti­gen. Er ging sog­ar so weit, dass man den Geschwis­tern den Wert des ein­be­hal­te­nen Dol­lar­be­trages in Reichs­mark auszahlen solle.[88]
Offen­sichtlich hat­ten sich die Briefe überkreuzt, denn am fol­gen­den Tag, dem 2. Juni, traf in Frank­furt die Genehmi­gung des Reich­swirtschaftsmin­is­ters ein, dass Otto Kahn „mit Rück­sicht auf dessen Kriegsausze­ich­nun­gen bei der Abliefer­ung der Hälfte“ – statt Zwei­drit­tel – „des ihm zuste­hen­den Nach­las­san­teils“ aus­reisen dürfe.[89]
Ende Juni fragte Recht­san­walt Frank nach, ob man in Berlin eine Entschei­dung bezüglich der anderen Geschwis­ter getrof­fen habe.[90] Das war nicht der Fall. Nach tele­fonis­ch­er Rück­frage erhielt der Sach­bear­beit­er dann den Bescheid, dass, wie zuvor fest­gelegt, bei diesen Zwei­drit­teln der Erb­summe ein­be­hal­ten wer­den müsse. Das solle man auch den amerikanis­chen Tes­ta­mentsvoll­streck­ern mit­teilen.[91]
Am 6. Juli 1939 wurde bei der Devisen­stelle in Frank­furt zunächst ein Ver­merk bezüglich ein­er möglichen Lösung des Inter­essen­skon­flik­ts gemacht, bei dem der „Präze­den­z­fall“ Klara Feibel­mann in die Über­legun­gen eingeschlossen wurde. Die vom Reich­swirtschaftsmin­is­teri­um geforderte Zwei­drit­tel-Abgabe wurde als eine „schwere Zurück­set­zung“ der übri­gen Erben ange­se­hen. „Ich sehe jedoch“, notiert der Bear­beit­er, „eine Möglichkeit, wenn wenig­stens der RM-Gegen­wert der abgeliefer­ten Devisen den Erben belassen wer­den kann, soweit sie zur Bestre­itung der Auswan­derungskosten darauf angewiesen sind.“ Der Sach­bear­beit­er im Wirtschaftsmin­is­teri­um habe sich mit dieser Regelung ein­ver­standen erk­lärt und die Devisen­stelle bezüglich der Quote zu kleinen Zugeständ­nis­sen ermächtigt.[92]

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Moargot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Der Fam­i­lie von Otto Kahn wer­den trügerische Hoff­nun­gen auf eine mögliche Auswan­derung gemacht
HHStAW 519/3 12272 (57)

Wenige Tage später, am 10. Juli, wurde Alice Kahn, der Ehe­frau von Robert, bestätigt, dass Otto Kahn die Hälfte des Betrages verbleiben solle, bei den übri­gen Erben aber die Zwei­drit­tel-Regelung mit dem Zugeständ­nis der Über­las­sung eines entsprechen­den RM-Betrags Anwen­dung find­en müsse. Am fol­gen­den Tag wurde dem Min­is­teri­um die beschlossene Vorge­hensweise über­mit­telt: Otto Kahn erhält 50 Prozent, der Devisen, etwa 500 Dol­lar, aber keinen Ersatz in RM. Robert Kahn, der weniger Krieg­sor­den vor­weisen kon­nte, erhält 360 Dol­lar, bekommt aber, soweit für die Aus­reisekosten notwendig, zumin­d­est eine teil­weise Erstat­tung in Reichs­mark. Die übri­gen Geschwis­ter müssen 2/3 ohne Erstat­tung abgegeben.[93]
Alice Kahn hat­te bei ihrem Besuch in der Devisen­stelle den Sach­bear­beit­er schon von ein­er neuen geset­zlichen Regelung in den USA in Ken­nt­nis geset­zt, wonach nur noch ein sehr geringer Teil ein­er solchen Erb­schaft den Erben ent­zo­gen wer­den dürfe. Dem Devisen­klau der Deutschen Reichs­bank war damit jet­zt nicht mehr nur durch eine pri­va­trechtliche Regelung in einem Tes­ta­ment, son­dern durch staatliche Geset­zge­bung eine Schranke geset­zt wor­den. Das wurde auch durch ein Schreiben des Recht­san­walts Frank vom 13.Juli 1939 bestätigt. Noch bevor ein Plazet für den über­mit­tel­ten Vorschlag aus Berlin in Frank­furt ankam, wies er darauf hin, dass auch diese Regelung kaum von den Tes­ta­mentsvoll­streck­ern in New York hin­genom­men werde. „Man darf nicht überse­hen, dass die Erben in kein­er Weise einen Anspruch auf Auszahlung haben und dass es vol­lkom­men von dem Ermessen der Tes­ta­mentsvoll­streck­er abhängt, ob sie mit den Vorschlä­gen des Her­rn Reich­swirtschaftsmin­is­ters ein­ver­standen sind.
Der Ver­tragspart­ner ist in all den Fällen nicht der evtl. in Deutsch­land in Frage kom­mende Erbe. Der Ver­tragspart­ner für den Her­rn Reich­swirtschaftsmin­is­ter sind die Tes­ta­mentsvoll­streck­er.“
Mit dem neuen Gesetz seien aber sog­ar diesen jet­zt die Hände im Hin­blick auf mögliche Kom­pro­misse gebun­den.[94]

Aus den USA hat­te man nach der neuen geset­zlichen Regelung schon Anfang Juni geschrieben – unklar ist, wann der Brief, der nur in ein­er Abschrift existiert, von der Devisen­stelle zur Ken­nt­nis genom­men wer­den kon­nte –, dass man sich auf keinen Fall auf einen Deal wie bei Klara Feibel­mann mehr ein­lassen werde. Zu kleinen Kom­pro­mis­sen sei man zwar bere­it, aber bei zu hohen Forderun­gen der deutschen Seite werde man das Geld beim Nach­lass­gericht hin­ter­legen. „In diesem Falle ist es selb­stver­ständlich, dass die deutschen Behör­den nie ein Teilchen davon bekom­men.“[95] Die Geschwis­ter Kahn waren damit endgültig zum Spiel­ball amerikanis­ch­er und deutsch­er Behör­den gewor­den. Auf seine erneute Nach­frage machte die Devisen­stelle Recht­san­walt Frank klar, dass eine Aus­reise in jedem Fall erst erfol­gen könne, wenn die Erb­schaftssache endgültig abgeschlossen sei.
Anfang August 1939 unter­bre­it­ete Recht­san­walt Frank der Devisen­stelle und auch den amerikanis­chen Tes­ta­mentsvoll­streck­ern ein neues Ange­bot. Danach sollte jet­zt Robert Kahn, der sich in ein­er wirtschaftlichen Not­lage befände, 60 Prozent der Erb­masse behal­ten dür­fen, die übri­gen jew­eils 50 Prozent. Inwieweit dies in RM-Beträ­gen erstat­tet wer­den könne, soll­ten weit­ere Ver­hand­lun­gen ergeben.

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Moargot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Die Fam­i­lie von Robert Kahn darf auswan­dern
HHStAW 519/3 12272 (80)

Ohne Bezug­nahme auf die neue Sit­u­a­tion hat­te die für Adolph Kahn zuständi­ge Devisen­stelle in Köln am 1. August noch geschrieben, sie sei bere­it, der Nach­lass­regelung zuzus­tim­men, wenn Zwei­drit­tel, also 650 Dol­lar, abgeliefert wür­den.[96] Inzwis­chen hat­ten sich die Tes­ta­mentsvoll­streck­er mit der für Robert Kahn getrof­fe­nen Vere­in­barung ein­ver­standen erk­lärt und 400 Dol­lar an die Deutsche Bank über­wiesen. So kam es, dass Robert Kahn und sein­er Frau am 9. August ihre Reisepässe aus­ge­händigt wur­den.[97] Am 11. August 1939 wurde die Dego-Abgabe für neuw­er­tige Güter in Höhe von 275 RM beglichen [98] und am 17. August 1939 kon­nten sie das Schiff besteigen, das sie in Sicher­heit brachte.[99]

Zu welch­er Entschei­dung man in New York bezüglich der übri­gen Erben gekom­men war, blieb trotz ver­schieden­er Anfra­gen von Recht­san­walt Kahn weit­er­hin offen. Inzwis­chen hat­te sich in New York Robert Kahn mit den dort zuständi­gen Recht­san­wäl­ten getrof­fen, um von dort aus die Aus­reise der Geschwis­ter zu forcieren. Aber auch der kon­nte keine Klärung in der Frage erre­ichen, welche Devisen­summe man bere­it war, nach Deutsch­land zu über­weisen. Recht­san­walt Frank schlug vor, dass man vor­ab 400 Dol­lar über­weisen solle, vielle­icht wür­den sich die deutschen Behör­den damit zufrieden geben. Robert selb­st hat­te inzwis­chen die Bürgschaft von Ver­wandten erhal­ten, mit der zumin­d­est die Kosten der Über­fahrt von Otto Kahn und sein­er Fam­i­lie, die in Dol­lar bezahlt wer­den mussten, finanziert wer­den kon­nten. Ob auch die anderen Geschwis­ter noch entsprechende Pläne hegten, geht aus dem Schreiben nicht her­vor. Es scheint aber, als habe nur Otto Kahn inzwis­chen in Stuttgart einen Visum­santrag für die USA gestellt, hat­te allerd­ings eine Wartenum­mer um 18000 erhal­ten.[100] Welche Wartezeit mit dieser Num­mer ver­bun­den war, ist heute nur schw­er zu beurteilen. Offen­bar hat­te aber Adolph Kahn zuvor eben­falls einen Visum­santrag in Stuttgart gestellt, denn auf sein­er Fahrt nach Stuttgart hat­te er am 4. März 1940 in Frank­furt bei der Devisen­stelle in der Hoff­nung vorge­sprochen, die Freiga­be des Geldes zu erre­ichen. Das amerikanis­che Kon­sulat habe eine Bar-Bürgschaft von 3.000 Dol­lar gefordert, die aber nur zum Teil von amerikanis­chen Ver­wandten gestellt wer­den könne. Von den ihm zuste­hen­den 1.000 Dol­lar würde er unbe­d­ingt 700 Dol­lar benöti­gen, um diese Summe auf­brin­gen zu kön­nen. In dem Gesprächsver­merk notierte der Sach­bear­beit­er anschließend: „Kann es ver­ant­wortet wer­den, die Über­weisung eines Dol­lar­be­trages von 4–500,– zu fordern ohne Aus­sicht, dass nur ein Dol­lar nach dem Inland über­wiesen wird, sodass die Auswan­derung des Juden Adolf Kahn in Frage gestellt wird, oder ist es volk­swirtschaftlich richtiger, einen Betrag von Dol­lar 300.—nach Deutsch­land zu ver­brin­gen, um so die Auswan­derung des Kahn zu ermöglichen?“[101]

Offen­sichtlich hat­te dann der Sach­bear­beit­er, ein Herr Stip­pler, eigen­mächtig die Angele­gen­heit in die Hand genom­men und Adolph Kahn aufge­fordert, die Tes­ta­mentsvoll­streck­er in den USA zu bit­ten, sofort 300 Dol­lar nach Deutsch­land zu über­weisen, dann werde ihm der Rest­be­trag unter der Bedin­gung, dass er tat­säch­lich aus­reisen werde, zur Ver­voll­ständi­gung sein­er Bürgschaft über­lassen bleiben.[102] Danach ging es rel­a­tiv schnell, Briefe, Tele­fonge­spräche und Kabel zwis­chen den ver­schiede­nen Akteuren hat­ten zur Folge, dass Adolph Kahn am 8. Mai 1940 einen Ter­min im amerikanis­chen Kon­sulat zur Visum­serteilung erhielt. Ver­mut­lich ver­ließen sie Deutsch­land dann Mitte August. Auf der Gestapokarteikarte von Robert Kahn heißt es, dass der „Ehe­mann am 10.8.39 nach U.S.A. Mil­wauke (!) aus­ge­wan­dert“ sei. Daneben ist bei Alice zwar zu lesen „lebt in Mainz“, aber man kann davon aus­ge­hen, dass sie damals die Reise gemein­sam antrat­en. Am 11. Sep­tem­ber 1940 betrat­en bei­de zusam­men in Seat­tle amerikanis­chen Boden. Sie müssen wohl eine län­gere Odyssee hin­ter sich gebracht haben, denn sie waren in die am Pacif­ic gele­gene Stadt im Staat Wash­ing­ton mit dem Schiff ‚Yawa­ta Maru’ von der japanis­chen Hafen­stadt Yoko­hama aus ein­ge­laufen, hat­ten wom­öglich Deutsch­land in östlich­er Rich­tung ver­lassen.[103] Von Seat­tle zogen auch sie nach Mil­wau­kee, wo auch die ver­schiede­nen anderen Mit­glieder der Fam­i­lie, u.a. inzwis­chen auch Robert Kahn, sich niederge­lassen hat­ten.

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Robert Kahn
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Alice Kahn, geb. Wen­del
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In Frank­furt war noch vor der Abreise von Adolph Kahn ein Bericht für das Reich­swirtschaftsmin­is­teri­um über den Stand der Angele­gen­heit ver­fasst wor­den, in dem zunächst fest­gestellt wurde, dass man bish­er keinen Erfolg damit gehabt habe, den gesamten Erb­schafts­be­trag als Devisen nach Deutsch­land zu brin­gen. Im Weit­eren wur­den die Lösun­gen dargelegt, die man im Fall von Robert und Adolph Kahn gefun­den hat­te, um über­haupt einen gewis­sen Teil des Dol­lar­be­trages zu erhal­ten. Mit Otto Feibel­mann habe man sich eben­falls bere­its geeinigt, dass er von seinen zu erwartenden 8.000 Dol­lar nur 3.000 Dol­lar behal­ten dürfe, was angesichts der ins­ge­samt großen Summe von diesem akzep­tiert wurde, ob auch von den amerikanis­chen Tes­ta­mentsvoll­streck­ern, blieb offen. Bei den übri­gen Erb­berechtigten müsse man von Fall zu Fall entschei­den, da es auf die Bere­itwilligkeit der Tes­ta­mentsvoll­streck­er ankäme, welche Lösung da jew­eils gefun­den wer­den könne. Man bat das Wirtschaftsmin­is­teri­um, sich mit den getrof­fe­nen Entschei­dun­gen, die ja schon zumin­d­est teil­weise in die Tat umge­set­zt wor­den waren und eigentlich gegen die Vor­gabe des Min­is­ters ver­stießen, im Nach­hinein ein­ver­standen zu erk­lären. Der Bericht enthält am Ende, datiert mit dem 28.6.1940, noch einen hand­schriftlichen Ver­merk, laut dem er in dieser Form nicht her­aus­gegeben wer­den dürfe und in ein­er Neu­fas­sung her­vorge­hoben wer­den müsse, „dass eine gle­ich­mäßige Behand­lung der kleinen Erban­teile zweck­mäßig sei“ [104].

Ein aus­führlich­es Schreiben an das Min­is­teri­um war dann aber erst im Dezem­ber ver­fasst wor­den, nach­dem zuvor ein Gespräch mit einem Vertreter der inzwis­chen auch eingeschal­teten Reichs­bank zus­tande gekom­men war. Dieser hat­te der Devisen­stelle die Devisen­lage des Reich­es dargestellt und auf das erhe­bliche Inter­esse des Reich­es an der Erlan­gung von Dol­lar­be­trä­gen hingewiesen. Er hat­te weit­er davon berichtet, dass bei der Reichshaupt­bank im Ein­vernehmen mit dem Reich­swirtschaftsmin­is­ter und der Behörde des Vier­jahre­s­plans eine Son­der­abteilung ein­gerichtet wor­den sei, die sich um die Here­in­bringung von amerikanis­chen Erb­schaften bemühe.[105]

Im Weit­eren wurde von der Devisen­stelle erneut erläutert, mit welchen Prob­le­men man bei der Real­isierung des vorgegebe­nen Ziels der Devisenbeschaf­fung im vor­liegen­den Fall Feibel­mann / Kahn kon­fron­tiert war und ist. Devisen werde man nur erhal­ten, wenn die Auswan­derun­gen tat­säch­lich gelän­gen. Dies werde aber ein­er­seits durch den Kriegsaus­bruch immer schwieriger, ander­er­seits auch durch die restrik­tiv­en Bes­tim­mungen der amerikanis­chen Geset­zge­bung verun­möglicht, solange das Deutsche Reich an seinen Forderun­gen fes­thalte. Von den auswan­derungswilli­gen Erben besäße kein­er ein wesentlich­es inländis­ches Ver­mö­gen, weshalb diese auf die Erb­schaft zur Finanzierung der Auswan­derung, die in Dol­lar aufge­bracht wer­den müsse, selb­st angewiesen seien. Es sei zudem nicht davon auszuge­hen, dass die Tes­ta­mentsvoll­streck­er mehr Dol­lar nach Deutsch­land über­weisen wür­den, als für die Über­fahrt gebraucht wür­den.[106] Welche Kon­se­quen­zen die offen­sichtlich jet­zt zuständi­ge Son­der­abteilung der Reichs­bank aus dem Bericht zog, blieb offen. Auf eine Nach­frage der Devisen­stelle Mitte Feb­ru­ar 1941 wurde geant­wortet, eine entsprechende Stel­lung­nahme läge noch nicht vor. Auf eine weit­ere Anfrage einen Monat später erfol­gte die gle­iche Antwort. Im Mai 1941 teilte die Reichs­bankstelle Frank­furt dann der Devisen­stelle mit, dass die Devisen­abteilung der Deutschen Reichs­bank in Berlin nach ein­er Klärung mit dem Reich­swirtschaftsmin­is­teri­um um eine Anweisung über das weit­ere Vorge­hen gebeten habe. Die bei­den Stellen hat­ten zwar kon­feriert, waren aber nur zu dem Ergeb­nis gekom­men, dass man den Recht­san­walt Frank bit­ten wolle, sich bei seinem näch­sten Besuch in Berlin zu einem gemein­samen Gespräch einzufind­en. Sobald es weit­ere Neuigkeit­en gäbe, werde man sich melden. Anfang Sep­tem­ber fragte die Devisen­stelle bei der Reichs­bank erneut an, ob es vielle­icht im Laufe des let­zten hal­ben Jahres zu dem Gespräch gekom­men sei, worauf diese antwortete, dass man nichts Neues erfahren habe. Am 15. Sep­tem­ber erhielt man dann in Frank­furt die Nachricht, das Gespräch habe doch schon am 24. Mai stattge­fun­den, und es sei beschlossen wor­den, dass den Erben 65 Prozent ihres Anteils belassen wür­den, sofern der Rest­be­trag in Form von Devisen entschädi­gungs­los dem Reich über­wiesen würde.[107]

Die Entschei­dung hat­te Recht­san­walt Frank nach eige­nen Angaben nach New York über­mit­telt, habe danach vier­mal um eine Antwort nachge­fragt, aber bis zum 6. Dezem­ber 1941 keine Reak­tion von dort erfahren.[108] Wenige Tage später trat­en die USA nach dem Angriff der Japan­er auf Pearl Habor in den Zweit­en Weltkrieg ein, wom­it alle auch noch so kleinen Hoff­nun­gen auf eine Aus­reise zunichte wur­den. Am 15. Dezem­ber 1941 wurde auf der Rück­seite des let­zten an die Devisen­stelle gerichteten Schreibens des Recht­san­walts Frank notiert:

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Moargot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Das Ende aller Hoff­nun­gen
HHStAW 519/3 12272 (114)

„Ver­merk: Devisen­rechtliche Zuwider­hand­lun­gen liegen nicht vor. Der sach­lichen Entschei­dung des RMW ergibt sich aus dem Erlaß vom 10.7.1941 (Bl. 113) Tat­säch­lich ist ein  Devisenein­gang wegen des inzwis­chen aus­ge­broch­enen Krieges mit den USA nicht zu erwarten.“[109]
Weil es „nichts weit­er zu ver­an­lassen“ gebe, wurde die Akte geschlossen, und damit war auch das Schick­sal der Geschwis­ter Kahn besiegelt, denen die Aus­reise bish­er nicht gelun­gen war.

Wo ist – natür­lich vor dem Hin­ter­grund der nur sehr begren­zten Möglichkeit­en, die der NS-Staat zuließ – die Schuld für das Scheit­ern der Flucht zu suchen? Auch hier spielte die Bürokratie, die undurch­sichti­gen, sich über­lagern­den Kom­pe­ten­zen der ver­schiede­nen Behör­den, eine wichtige Rolle. Und all das angesichts der damals beschränk­ten Möglichkeit­en der Kom­mu­nika­tion, sodass Briefe ver­loren gin­gen oder fehlende Antworten zu spät ent­deckt wur­den, Pässe als Irrläufer wochen­lang unter­wegs waren, wo doch der Zeit­druck bei all diesen Prozessen von zen­traler Bedeu­tung war. Man muss allerd­ings zugeben, dass die Mitar­beit­er der Devisen­stelle vor dem Hin­ter­grund ihrer nur sehr begren­zten Möglichkeit­en alles tat­en, um Kahns die Aus­reise zu ermöglichen. Man gewin­nt sog­ar den Ein­druck, dass es ihnen dabei weniger um die Devisen als um das Leben der Men­schen ging. Haben Otto Kahn und seine Schwest­ern zu lange gezögert, den Ernst der Lage nicht erkan­nt? Hat­te Otto Kahn zu lange auf eine Auswan­derung nach Südameri­ka geset­zt, weil die Erlan­gung eines US-Visums vielle­icht als noch kom­pliziert­er ange­se­hen wurde als die Über­tra­gung zumin­d­est eines aus­re­ichen­den Dol­larerbteils für die Ein­reise in ein anderes Land? Aber let­ztlich hat­ten er und seine Schwest­ern keine wirk­lichen Optio­nen. Die waren weit­ge­hend beschränkt durch die gut gemeinte Entschei­dung der Tes­ta­mentsvoll­streck­er in den USA bzw. zum Schluss auch des amerikanis­chen Staates selb­st, den jüdis­chen Auswan­der­ern von dem ererbten Dol­larver­mö­gen in jedem Fall möglichst viel zu ihrem Nutzen zu sich­ern. Tragis­cher­weise bestand deren Ein­satz bei diesem Pok­er­spiel der Kon­tra­hen­ten, in das sie selb­st nicht aktiv ein­greifen kon­nten, in ihrem eige­nen Leben. Und am Schluss hat­ten sie das Spiel ver­loren.

In diesen Jahren des Hof­fens und Ban­gens seit 1938 wurde die Schlinge allmäh­lich immer enger gezo­gen. Kon­nte Otto Kahn Anfang 1939 noch über einen Frei­be­trag von monatlich 500 RM ver­fü­gen, so wurde dieser im April auf 300 RM herun­terge­set­zt.[110] Man hat­te von ihm auch eine Ver­mö­gen­sauf­stel­lung ver­langt, laut der er noch knapp 10.000 RM besaß. Impliziert war darin aber auch sein Erbanspruch über 1.000 Dol­lar, sprich 3.000 RM, sodass er fak­tisch über weit weniger ver­fügte. Immer­hin durften Kahns fast bis zum Ende in der Woh­nung in der Schier­stein­er Wil­helm­str. 44 bleiben. Erst unmit­tel­bar vor dem Depor­ta­tion­stag am 1. Sep­tem­ber wur­den sie noch in ein inner­städtis­ches Juden­haus umge­siedelt, wobei nicht ein­mal klar ist, in welch­es. Laut ihrer Gestapokarteikarte waren sie am 25. August umge­zo­gen. Neben dem Datum ste­ht zunächst die Adel­hei­d­str. 94, unmit­tel­bar darunter die Her­rn­garten­str. 11, mit der sie auch auf der Depor­ta­tion­sliste einge­tra­gen sind. Ob sie in den weni­gen Tagen tat­säch­lich noch ein weit­eres Mal die Woh­nung wech­sel­ten oder ob es sich um eine Fehlein­tra­gung han­delt, lässt sich nicht mehr klären.

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden,
Walther Daniel Kahn um 1940
Archiv Aktives Muse­um Spiegel­gasse

Mit ihnen zogen auch die Eltern von Emi­lie Kahn, Isak und Hilde Teutsch, in das dor­tige Juden­haus ein. Auch bei ihnen ist auf der Karteikarte neben der Her­rn­garten­str 11 das Haus in der Adel­hei­d­str. 94 einge­tra­gen. Am Sch­ab­bat vor dem 1. Sep­tem­ber hat­ten sich Teutschs, Otto Kahn, seine Frau Emi­lie und ihr fün­fjähriger Sohn Wal­ter in der Syn­a­goge in der Friedrich­straße einzufind­en, wo die For­mal­itäten des Abtrans­ports und die let­zten Eigen­tum­süber­tra­gun­gen erledigt wur­den. Auch Otto Kahn hat­te man offen­sichtlich noch dazu gebracht, einen soge­nan­nten Heimeinkaufsver­trag abzuschließen, der der Fam­i­lie in There­sien­stadt einen Lebens­abend ohne Armut sich­ern sollte. Let­ztlich sicherte sich damit aber nur die SS ihren eige­nen Anteil an der Beute, bevor der Reichs­fiskus durch die Anord­nung des Ver­mö­gensver­falls sich des übri­gen Ver­mö­gens bemächtigte. Zumin­d­est gibt es einen Beleg, nach dem am 8. Sep­tem­ber 1942, also eine Woche nach­dem der Zug den Bahn­hof ver­lassen hat­te, ein Betrag über 2.317 RM beim Berlin­er Bankhaus H. Teck­len­burg eing­ing, das diese Gelder für die SS ein­sam­melte und ver­wal­tete.[111]

Am grauen Mor­gen des 1. Sep­tem­ber wurde der Zug der etwa 350 Juden, Frauen, Män­ner und wenige Kinder durch die Straßen Wies­badens von der Syn­a­goge zur Viehver­ladesta­tion am Bahn­hof getrieben. Nur wenige Bild­doku­mente solch­er Depor­ta­tio­nen aus Deutsch­land sind über­haupt erhal­ten geblieben. Von diesem Mor­gen gibt es solche Bilder, die der Wies­baden­er Fotograf Rudolph möglicher­weise im Auf­trag der Gestapo damals anfer­tigte. Eines dieser Bilder zeigt Otto Kahn, das Bün­del mit dem Gepäck tra­gend, seine Frau Emi­lie mit dem kleinen Wal­ter an der Hand, kurz vor dem Besteigen des Zuges.

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden,
Otto Kahn mit sein­er Frau Emi­lie und dem Sohn Wal­ter auf der Wies­baden­er Viehladesta­tion
Mit Genehmi­gung des Aktiv­en Muse­ums Spiege­gasse, Wies­baden

Natür­lich gab es die ver­sproch­ene Ver­sorgung und das Heim in There­sien­stadt nicht, son­dern nur ein Leben unter völ­lig men­sche­nun­würdi­gen Bedin­gun­gen. Insofern gren­zt es schon an ein Wun­der, dass es der Fam­i­lie gelang, dort zwei Jahre zu über­leben. Nachricht­en, wie ihr das gelang, liegen nicht vor. Am 2. Sep­tem­ber 1942 wur­den sie mit einem Trans­port, einem der so genan­nten „Herb­st-“ oder auch „Liq­ui­da­tion­strans­porte“, der etwa 2500 Men­schen umfasste, von There­sien­stadt nach Auschwitz gebracht. Ver­mut­lich wur­den Wal­ter und seine Mut­ter Emi­lie Kahn etwa vier Wochen später für den Tod in der Gaskam­mer selek­tiert. Ihr Todestag ist in den ein­schlägi­gen Lis­ten mit dem 4. Okto­ber 1944 angegeben.[112] Zu Otto Kahn enthält sowohl das Gedenkbuch des Bun­de­sarchivs Koblenz als auch die Opferliste von Yad Vashem den absur­den Ein­trag, wonach er ver­stor­ben war, bevor er nach Auschwitz trans­portiert wurde. Als sein Todestag ist dort jew­eils der 31. Dezem­ber 1943 genan­nt, zugle­ich wird gesagt, dass er am 28. Sep­tem­ber 1944 nach Auschwitz gekom­men sei.[113] Die Wies­baden­er Opferliste und auch der Stolper­stein, der vor dem Haus in der Wil­helm­str. 44, heute Reich­sapfel­str. 15, liegt, gibt als Datum den 28. Sep­tem­ber 1944 an, also den Tag, an dem der Zug There­sien­stadt ver­ließ. Er erre­ichte sein Ziel aber erst am fol­gen­den Tag. Worauf die Datierung grün­det, ist nicht klar, denn nach Gottwaldt / Schulle wur­den von diesem Trans­port zwar zunächst nur drei Zwill­ingspaare von Men­gele reg­istri­ert, aber ein Vier­tel der Ank­om­menden in das Durch­gangslager Birke­nau eingewiesen, von wo viele wiederum später in andere Lager über­führt wur­den. Zwis­chen 380 und 480 von den Ein­geliefer­ten dieses Trans­ports haben Auschwitz ver­mut­lich sog­ar über­lebt.[114] Dass Otto Kahn auf Grund sein­er Kriegsver­let­zun­gen aber kaum mehr zu „gebrauchen“ war, wird Men­gele auf der Rampe von Auschwitz sich­er sofort erkan­nt und ihn unmit­tel­bar der Gruppe der Todgewei­ht­en zugeteilt haben, weshalb einiges für das Todes­da­tum 29. Okto­ber 1944 spricht.

Otto Kahn, Walter Kahn, Emilie Kahn, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Wiesbaden Schierstein
Stolper­steine für die Fam­i­lie Kahn in der ehe­ma­li­gen Wil­helm­str. 44, der heuti­gen Reich­sapfel­str. 15 in Wies­baden Schier­stein
Eigene Auf­nahme

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Geld­ver­wal­tungskarte für Dr. Fritz Klein aus Buchen­wald
https://collections.arolsen-archives.org/G/SIMS/01010503/1178/133386852/001.jpg

Auch seine Schwest­er Irma kon­nte sich mit ihrer Fam­i­lie nicht ret­ten. Nach ihrer Eheschließung mit dem Zah­narzt Dr. Fritz Kahn und der Geburt ihres Kindes Erich Mark, waren sie zu einem nicht bekan­nten Zeit­punkt von ihrem bish­eri­gen Wohnort Egels­bach wegge­zo­gen. Ob sie zunächst noch eine Zeit in Frank­furt lebten, wo der Sohn zu Welt gekom­men war, kon­nte nicht gek­lärt wer­den. Spätestens seit 1938, aber wahrschein­lich schon früher, hat­ten sie sich in Mainz niederge­lassen. Die erste bekan­nte Adresse war dort die Kaiser­str. 26.[115] In den Doku­menten über die Auseinan­der­set­zung um das amerikanis­che Erbe wur­den Irma und Fritz Kahn nur zweimal am Rande erwäh­nt, da für sie nicht die Devisen­stelle in Frank­furt, son­dern die in Darm­stadt zuständig war. Ein Freis­tel­lungsantrag, der in Frank­furt einge­gan­gen war, wurde am 1. Juni 1939 dor­thin über­mit­telt.[116] Die Gründe, weshalb für die Fam­i­lie keine Lösung, wie etwa für Robert oder Adolph Kahn, gefun­den wurde, sind nicht bekan­nt.
Als im Mai 1939 der NS-Staat eine „Volk­szäh­lung“ ver­anstal­tete, bei der auch eine beson­dere „Juden­datei“ erstellt wurde, wohn­ten Kahns noch immer in der Kaiser­straße, jet­zt aber im Erdgeschoss des Haus­es 21. In ihrer Woh­nung lebte auch ein Adolf Kahn, geboren am 25. Juni 1864 in Wöll­stein, ver­mut­lich ein naher Ver­wandter von Fritz Kahn, vielle­icht sog­ar sein Vater. Er ver­starb am 2. Mai 1941 und blieb damit von den Depor­ta­tio­nen ver­schont.[117] Ins­ge­samt wohn­ten in dem Haus bere­its im Mai 1939 fün­fzehn jüdis­che Per­so­n­en, weshalb man ver­muten kann, dass es sich auch hier zumin­d­est fak­tisch um ein Juden­haus han­delte. Wie viele in den fol­gen­den Monat­en noch hinzuka­men, ist nicht bekan­nt. Irma und Fritz Kahn sowie ihr Sohn Erich mussten zu einem eben­falls nicht bekan­nten Zeit­punkt aber noch in das auch als solch­es deklar­i­erte Juden­haus in der Admi­ral Kar­ril­lon­str. 54 umziehen, von dem aus sie am 30. Sep­tem­ber 1942 mit etwa fün­fzig anderen Bewohn­ern deportiert wur­den,[118] offiziell als „Wohn­sitzver­legung nach dem Gen­er­al-Gou­verne­ment“ beze­ich­net. Wed­er Todeszeit­punkt, noch –ort sind bekan­nt, aber es wird ver­mutet, dass der Zug am 2. Okto­ber Tre­blin­ka erre­ichte und die Insassen umge­hend in den dor­ti­gen Gaskam­mern ermordet wur­den. Der Todestag wurde nach dem Krieg auf den 8. Mai 1945 fest­ge­set­zt.[119] Fälschlicher­weise ist für Irma Kahn auf den Inschriften des Mah­n­mals am Michels­berg Auschwitz statt Tre­blin­ka als Ort ihrer Ver­nich­tung angegeben.

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Fehler­hafter Ein­trag an der Gedenkstätte für Irma Kahn
Eigene Auf­nahme

Im Trans­port vom 30. Sep­tem­ber 1942 saß auch Irma Kahns Schwest­er Sophie mit ihrem Mann Alfred May und dem am 10. August 1925 in Mainz gebore­nen Sohn Ernst Josef.[120] Auch sie hat­ten eigentlich darauf gebaut, mith­il­fe der amerikanis­chen Erb­schaft auswan­dern zu kön­nen, und waren stattdessen im Gas von Tre­blin­ka umgekom­men.
Nach ihrer Heirat 1921 und der sich allmäh­lich sta­bil­isieren­den wirtschaftlichen Lage sah es so aus, als würde das Leben auch für sie eine gute Entwick­lung nehmen. Die Geburt des Sohnes und der beru­fliche Erfolg des Ehe­manns schienen das zu ver­sprechen. Der Sohn besuchte zunächst wie alle Kinder die Gon­sen­heimer Volkss­chule und ihr Mann hat­te als Prokurist bei der Gon­sen­heimer Schuh­fab­rik ‚Weis und Co.’ eine gute und ein­trägliche Stel­lung. Er ver­di­ente offen­sichtlich so gut, dass man sich entschloss, in der Gon­sen­heimer Jahn­str. 18 mit einem weit­eren Prokuris­ten der Fir­ma gemein­sam ein Dop­pel­haus zu erricht­en. Im April 1928, also nur einein­halb Jahre bevor die Weltwirtschaft­skrise auch Europa und das kleine Gon­sen­heim erre­ichte, erhiel­ten sie die Bau­genehmi­gung. In der Krise wurde der Arbeit­ge­ber von Alfred May insol­vent und er ver­lor seine Stel­lung und damit auch das Einkom­men für die Fam­i­lie. Möglicher­weise war das der Grund dafür, dass das Haus am 23. April 1939 für einen wohl deut­lich zu gerin­gen Preis von etwas mehr als 16.000 RM verkauft wer­den musste. Die „Ver­mit­tlung“ hat­ten näm­lich NSDAP-Funk­tion­sträger über­nom­men. Ver­mut­lich waren Mays auch darauf angewiesen, Ver­mö­gen für die Juden­ver­mö­gens­ab­gabe liq­uide zu machen, vielle­icht spielte aber auch die geplante Auswan­derung beim Verkauf des Haus­es eine Rolle. Als die Devisen­stelle im Dezem­ber 1940 zusam­men­stellte, wer von den Feibel­mann-Erben noch in Deutsch­land lebte und wer inzwis­chen aus­ge­wan­dert war, sind auf dieser Liste Mays mit der Adresse Gon­sen­heim, Hei­desheimer Str. 20 ver­merkt.[121] Sie hat­ten dem­nach inzwis­chen ihr ehe­ma­liges Haus ver­lassen müssen. Min­destens ein weit­eres Mal mussten sie danach noch umziehen. Auch sie wohn­ten zulet­zt in einem Mainz­er Juden­haus, näm­lich in dem in der Admi­ral Kar­ril­lon Str. 13. Nach der Depor­ta­tion am 30. Sep­tem­ber 1942 blieben sie ver­schollen. Ihre Asche wurde aber ver­mut­lich in Tre­blin­ka ver­graben. Am 18. Juli 1948 wur­den sie vom Amts­gericht Mainz für tot erk­lärt. Als Todestag wurde der Tag der Depor­ta­tion fest­ge­set­zt.

 

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Ein­bürgerungsantrag von Robert Kahn
https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/61213/images/100104065_00140?treeid=&personid=&hintid=&queryId=6fe9f7025ba5ff455d153187fb083603&usePUB=true&_phsrc=Ekt2210&_phstart=successSource&usePUBJs=true&pId=113547&lang=de-DE
Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Ein­bürgerungsantrag von Alice Kahn
https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/61213/images/100104073_00057?treeid=&personid=&hintid=&queryId=6fe9f7025ba5ff455d153187fb083603&usePUB=true&_phsrc=Ekt2214&_phstart=successSource&usePUBJs=true&pId=120088&lang=de-DE

Robert Kahn und seine Frau hat­ten am 17. August 1939, knapp zwei Wochen vor Beginn des Zweit­en Weltkriegs, in Ham­burg die ‚New York’ bestiegen, die sie etwa eine Woche später, es war der 25. August, genau in die Stadt mit diesem Namen brin­gen sollte.[122] Die erste Zeit in den USA muss auch für sie schw­er gewe­sen sein. Sie wur­den zunächst von Roberts Schwest­er Else unter­stützt. Erst ab 1941 bezog Robert als Arbeit­er in ein­er Häute­hand­lung ein beschei­denes Einkom­men. Nur allmäh­lich gelang es ihm, einen Lebens­stan­dard zu erre­ichen, der ver­gle­ich­bar mit dem früheren in Deutsch­land war.[123] Sie hat­ten sich eben­falls in Mil­wau­kee im Bun­desstaat Wis­con­sin niederge­lassen, wo Alice Kahn am 24. August 1978 ver­starb.[124] Robert war bere­its am 9. Jan­u­ar 1960 dort ver­schieden.[125]

Adolph Kahn besuchte nach dem Krieg noch mehrfach mit sein­er Frau Europa, so etwa im Jahr 1952.[126] Anlass für diese Reisen kön­nten die nur wenig erfreulichen Entschädi­gungsver­fahren gewe­sen sein.[127] So schrieb er am 9. Mai 1961 an die Behörde, nach­dem er noch ein­mal darauf aufmerk­sam gemacht hat­te, dass fünf sein­er Geschwis­ter im Konzen­tra­tionslager ermordet wur­den: „Wer soviel Opfer, wozu noch die Kinder der Ermorde­ten hinzukom­men, der Ver­fol­gung zuzuschreiben hat, abge­se­hen von mein­er eige­nen Ver­fol­gung, ver­bit­tet sich ganz entsch­ieden der­ar­tige Unge­zo­gen­heit­en, wie sie in Absatz 4 des vor­ge­nan­nten Schreibens [es ging um fehlende Belege – K.F.] enthal­ten sind. (…) Das ist Unrecht und Unrecht lasse ich nicht mehr aufkom­men. Ich bitte endlich anstelle von Reden­sarten, Tat­sachen und Durch­führung der Tatbestände vorzunehmen, damit diese alte Sache weit­erge­ht.“[128]
Vielle­icht waren diese vie­len Aufre­gun­gen und Ärg­ernisse mitver­ant­wortlich für seinen frühen Tod. Adolph Kahn ver­starb am 28. März 1966 mit 61 Jahren in Mil­wau­kee, seine Frau Helen über­lebte ihn um mehr als 20 Jahre. Sie ver­starb eben­falls dort am 15. Mai 1987.[129]

Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Tode­sanzeige für Adolph Kahn
http://www.familienbuch-euregio.de/genius/php/showFoto.php?tab=1&sub=PublicAll&bar=0&sid=1869fc5dfe488f97cd18155e755a5c41&paid=19598&rx=1920&ry=1080
Frida Kahn, Otto Kahn, Emilie Kahn Teutsch, Sophie Kahn May, Alfred May, Ida Kahn Wehnert, Robert Kahn Alice Kahn Wendel, Irma Kahn, Dr. Fritz Kahn, Else Kahn, Alfred Sommer, Adolph Kahn, Helene Kahn Heumann, Walter Kahn, Ernst Josef Kahn, Margot Margarete Kahn, Lotte Kahn, Edith Kahn, Wiesbaden Schierstein, Judenhaus Herrngartenstr. 11, Querstr. 6, Daniel David Kahn, Emma Feibelmann Kahn, Judenhäuser Wiesbaden
Grab­stein für Adolph und Helen Kahn in Mil­wau­kee
https://images.findagrave.com/photos/2015/77/143919797_1426803645.jpg

Else Som­mer, die Schwest­er von Robert und Adolph, die als erste der Geschwis­ter nach Ameri­ka gelangt war und auch die Tode­sanzeige ihres Brud­ers unterze­ich­net hat­te, lebte eben­falls mit ihrer Fam­i­lie in Mil­wau­kee. Auch ihr Mann Alfred war bere­its am 1. August 1967 entschlafen, während sie selb­st erst am 9. März 1999 ver­starb.[130] Welchen weit­eren Lebensweg ihre drei Kinder Mar­got Mar­garete, Lotte und Edith nah­men, ist nicht bekan­nt.

 

Veröf­fentlich: 12. 03. 2021

 

 

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Anmerkun­gen:

[1] Zu Otto Kahn und sein­er Fam­i­lie hat das Aktive Muse­um Spiegel­gasse auch ein Erin­nerungs­blatt her­aus­ge­bracht, siehe http://www.am-spiegelgasse.de/wp-content/downloads/erinnerungsblaetter/EB-Kahn-Otto.pdf. (Zugriff: 3.3.2021). Im fol­gen­den Artikel wird nur am Rande auf die bei­den Schwest­ern Fri­da und Ida Kahn einge­gan­gen, die Eigen­tümerin­nen des Juden­haus­es in Schier­stein, Quer­str. 6, waren. Ihnen wird deshalb ein eigen­er Artikel gewid­met. Eben­falls sei hier auf den Artikel über die Eltern von Emi­lie Kahn, Isak und Hilde Teutsch, ver­wiesen, die zulet­zt eben­falls im Juden­haus in der Her­rn­garten­str. 11 wohnen mussten.

[2] Angaben nach Zivil­stand­sreg­is­ter Schier­stein, bear­beit­et von Fritzsche, Wolf­gang, 2000. Es heißt darin: 7.4. „Tag der Trau­ung: 7.7.1819
DANIEL KAHN, geb. 1783 zu Schwiesau in Böh­men, Schutzjud und Vorsänger der Judenge­meinde zu Schier­stein.
E: Philipp Kahn und Esther, Oberrab­bin­er zu Schwiesau in Böh­men.
SARA, geb. 1800 zu Schier­stein. Jüdis­ch­er Reli­gion, ledi­gen Standes, zu Schier­stein.
E: Maier Abra­ham und Meta, mosais­ch­er Schutz- und Han­del­sjud zu Schier­stein.
Der Cop­ulierende: Heium Abra­ham, Rab­bin­er zu Wies­baden.“

Allerd­ings kon­nte von mir keine Gemeinde Schwiesau in Böh­men gefun­den wer­den, son­dern nur Schwiesau in der Alt­mark im Amt Neuen­dorf.
Die Lin­ie der Ehe­frau Sarah Maier lässt sich sog­ar noch zwei Gen­er­a­tio­nen weit­er zurück­ver­fol­gen. Ihr Groß­vater war der 1798 in Schier­stein ver­stor­bene Ben­jamin Wolf. Siehe dazu auch den Stamm­baum der Fam­i­lie Baum. Hier wird deut­lich, wie groß die Bedeu­tung der Fam­i­lie Kahn auch über Schier­stein hin­aus für das gesamte Wies­baden­er Juden­tum war, siehe https://www.thekesters.net/Genealogy/Baum.html. (Zugriff: 3.3.2021).

[3] Abra­ham Salomon Kahn ver­starb am 7.2.1901 in Schier­stein, seine Frau Regi­na war bere­its am 14.6.1883 ver­stor­ben, siehe Ster­bereg­is­ter Schier­stein 9 / 1901 und 24 / 1883

[4] Daniel David Kahn war am 31.7.1859 in Schier­stein geboren, siehe Daten­bank Jüdis­che Bürg­er Wies­badens des Stadtarchivs Wies­baden.

[5] Heirat­sreg­is­ter Med­der­sheim 16 / 1889.

[6] HHStAW 685 345 (30). Es gab auch in der Stadt Wies­baden seit dem 19. Jahrhun­dert eine Fir­ma ‚Gebr. Kahn, die eben­falls mit Häuten, Fellen han­delte und eine Talkschmelz­erei in der Schlachthof­str. 23 besaß. Ob es eine ver­wandtschaftliche Beziehung zwis­chen diesen bei­den Kahn-Fam­i­lien gab, kon­nte nicht ermit­telt wer­den.

[7] Ster­bereg­is­ter Schier­stein 9 / 1901.

[8] Ebd. Er war mit 45 Prozent am Gewinn des Unternehmens beteiligt.

[9] HHStAW 518 8365 (18, 64, 101).

[10] Faber / Rön­sch, Wies­badens jüdis­che Juris­ten, S. 109.

[11] Die Geburt­sangaben alle nach Daten­bank Jüdis­che Bürg­er Wies­badens des Stadtarchivs Wies­baden.

[12] HHStAW 519/3 12272 (35).

[13] HHStAW 519/3 12272 (40).

[14] Siehe das Bild von Otto Kahn auf dem Erin­nerungs­blatt des Aktiv­en Muse­ums Spiegel­gasse für Otto Kahn, siehe http://www.am-spiegelgasse.de/wp-content/downloads/erinnerungsblaetter/EB-Kahn-Otto.pdf. (Zugriff: 3.3.2021).

[15] Ster­bereg­is­ter Schier­stein 13 /1930, dazu HHStAW 518 8365 (16, 30).

[16] Moritz Her­mann starb am 2.8.1932, seine Frau Mathilde Her­mann war bere­its am 8.7.1922 ver­stor­ben.

[17] HHStAW 685 345 (12).

[18] Siehe hierzu HHStAW 467 1483 (pas­sim), auch Faber / Rön­sch, Wies­badens jüdis­che Juris­ten, S. 109 f.

[19] HHStAW 467 1483 (63).

[20] Heirat­sreg­is­ter Schier­stein 44 / 1921. Alfred May war am 25.4.1885 in Mainz geboren wor­den. Seine Mut­ter war bere­its 1916 ver­stor­ben, sein Vater starb 1937, siehe Lan­desarchiv Spey­er J10 3010.

[21] Heirat­sreg­is­ter Schier­stein 1 / 1925.

[22] HHStAW 685 345 (79).

[23] https://www.mappingthelives.org/bio/ed74dd7b-6095–49d0-a193-f98d04a3c9b2. (Zugriff: 3.3.2021)

[24] Heirat­sreg­is­ter Ven­nin­gen 1 /1936.

[25] Geburt­sreg­is­ter Ven­nin­gen 7 / 1905.

[26] Geburt­sreg­is­ter Mainz 1252 / 1937.

[27] Ebd. (94).

[28] HHStAW 518 783 (67).

[29] HHStAW 518 8365 (61).

[30] Ebd.

[31] Ebd. (17).

[32] HHStAW 518 783 (10).

[33] Ebd. (63 f.). Der Ertrag von fast 4.000 RM im Jahr 1938 ist sich­er durch Verkäufe im Zuge der Liq­ui­dierung des Unternehmens begrün­det.

[34] HHStAW 518 8365 (17).

[35] HHStAW 519/3 18430 (4).

[36] RGBl. 1938 I S. 1580. Siehe dazu Barkai, “Entjudung”, S. 137–144, der zu Recht betont, dass das Dekret nur noch der for­male Abschluss eines seit Langem laufend­en Arisierung­sprozess­es war.

[37] Siehe dazu Aus­führun­gen im Kapi­tel Löwen­thal. Siehe zum Nachkriegsver­fahren das Urteil des Landgerichts Wies­baden, II Kam­mer, 2 KLs 4/46. Wesentliche Auszüge sind in ein­er Abschrift enthal­ten, in: Die Jüdis­che Gemeinde Schier­stein, hg. Vere­in Wies­baden­er Muse­um der Neuzeit, zusam­mengestellt von Lothar Bem­benek, Wies­baden 1985, siehe zu den Ereignis­sen in Schier­stein auch Bem­benek, Novem­ber 1938, S. 99–102.

[38] Bem­benek, Die Jüdis­che Gemeinde Schier­stein, S. 4–6.

[39] HHStAW 518 8365 (61).

[40] Pickard war zu 5 Jahren, Heber­le zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt wor­den.

[41] HHStAW 518 8365 (64).

[42] Ebd. (73).

[43] HHStAW 518 783 (14).

[44] HHStAW 518 8365 (241). Die Entschädi­gungs­be­hörde wertete die Angaben den­noch nicht für glaub­haft, da die Fam­i­lie Kahn nur im ersten Stock gewohnt habe, sie aber auch zer­störte Möbel aus dem Parterre als Schaden angegeben habe. Auch sei aus der Tat­sache, dass es sich zum Teil um Erb­stücke gehan­delt habe, zu schließen, dass sie gebraucht und wohl abgenutzt gewe­sen seien, somit der angegebene „Wert der zer­störten Gegen­stände weit über­set­zt“ sei, also zu hoch ange­set­zt sei. Nicht die einzige zweifel­hafte und zu Ungun­sten der Antrag­steller gefällte Entschei­dung, die den Juris­ten Adolph Kahn, Antrag­steller im Ver­fahren für sich und seine Geschwis­ter, immer wieder zur Verzwei­flung brachte.

[45] HHStAW 518 783 (20).

[46] Ebd. (85).

[47] Wegen der sehr unüber­sichtlichen Daten­lage siehe HHStAW 518 783 und 518 8365 (pas­sim).

[48] https://collections.arolsen-archives.org/G/SIMS/01010503/0913/122950380/001.jpg. (Zugriff: 3.3.2021). Nach Aus­sage von Robert Kahn gegenüber der Devisen­stelle war er aber erst am 16.12.1938 in Schier­stein eingetrof­fen, siehe 519/3 12772 (15).

[49] HHStAW 518 8365 (13 f.).

[50] siehe http://www.familienbuch-euregio.de/genius/php/show.php?tab=1&tid=&sub=PublicAll&det=175154&eworec=0&bar=0&ssm=&sid=1869fc5dfe488f97cd18155e755a5c41&rid=&mod=&findlist=&lis=&tm=1615311941811 auch http://www.steinheim-institut.de/cgi-bin/epidat?id=blu‑9. (Zugriff: 3.3.2021). Ihre Eltern waren Samuel und Cäcil­lia Heumann, geborene Schmitz. Helen oder auch Lene war das let­zte von ins­ge­samt neun Kindern des Paares, von denen zwei Brüder im Ersten Weltkrieg gefall­en waren und drei weit­ere Geschwis­ter sowie der Vater dem Holo­caust zu Opfer fie­len. Zum Geschäft der Eltern siehe http://www.hans-dieter-arntz.de/arisierungen_juedischer_geschaefte.html. (Zugriff: 3.3.2021).

[51] Man hat­te angenom­men, Otto Kahn habe das Geld aus dem Hausverkauf erhal­ten und nicht auf seinem Sicherungskon­to eingezahlt. Er kon­nte aber nach­weisen, dass die Summe von der Käuferin direkt auf das gesicherte Kon­to eingezahlt wor­den war, er somit nicht gegen das Devisen­ge­setz ver­stoßen hat­te, was dann auch von der Behörde als wahrheits­gemäß akzep­tiert wurde. Siehe HHStAW 519/3 12272 (17).

[52] Ebd. (5).

[53] HHStAW 519/3 3416 (1, 2). Da Otto Kahn aber kein Einkom­men aus dem Geschäft mehr bezog, bat er die Devisen­stelle, monatlich Wert­pa­piere verkaufen zu dür­fen, um auf diese Weise die 300 RM zum Leben zu erlan­gen

[54] Heirat­sreg­is­ter Schier­stein 1 / 58.

[55] Aver­sano-Schreiber, Dag­mar, Doku­men­ta­tion zur ersten Stolper­stein-Ver­legung in Bacharach am Rhein am 22. August 2014, S. 76 ff.

[56] Ebd. S. 77.

[57] https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/7488/images/NYT715_6178-0811?treeid=&personid=&hintid=&usePUB=true&usePUBJs=true&pId=23540243&lang=de-DE. (Zugriff: 3.3.2021)

[58] https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/61213/images/100104051_00347?treeid=&personid=&hintid=&queryId=17e6b44f6598922faa4f201d54c29a54&usePUB=true&_phsrc=Ekt2179&_phstart=successSource&usePUBJs=true&pId=101902. (Zugriff: 3.3.2021).

[59] HHStAW 519/3 11200 (1).

[60] Ebd. (6).

[61] HHStAW 519/3 3416 (10).

[62] Arthur Katz wurde im April 1942 nach Mau­thausen deportiert, wo er eine Woche später ermordet wurde.

[63] Alice Wen­del war am 28.4.1911 in Mainz-Bret­zen­heim als Tochter von Lud­wig und Rosa Wen­del, geborene Kahn, geboren wor­den. Ihr Vater war im Krieg gefall­en und die Mut­ter erblind­et. In einem Schreiben an die Devisen­stelle hat­te Robert Kahn betont, dass sein Schwiegerel­tern bei­de für ihren selb­st­losen Ein­satz im Ersten Weltkrieg mehrfach aus­geze­ich­net wur­den, siehe HHStAW 519/3 18430 (2). Die Angaben zum Datum der Heirat sind in den vor­liegen­den Unter­la­gen wider­sprüch­lich. In dem Antrag auf Erlan­gung der amerikanis­chen Staats­bürg­er­schaft gaben bei­de Ehep­art­ner den 17.6.1938 an, in einem Schreiben an die Devisen­stelle vom 17.2.1939 gab Alice Kahn dage­gen als Heirats­da­tum den 27.7.1938 an, siehe HHStAW 519/3 18430 (o.P.).

[64] Ebd. (3). Im Zusam­men­hang mit ein­er im Dezem­ber stattge­fun­de­nen Devisen­prü­fung heißt es dage­gen, das das Haus erst am 1.10.1938 verkauft wor­den sei, ebd. (6). In einem Akten­ver­merk zum Prüf­bericht wird betont, dass der „Bericht zur Weit­er­leitung an die Berichts­fir­ma nicht geeignet“ sei, ebd. 10.

[65] HHStAW 518 8365 (66a‑d).

[66] HHStAW 519/3 3416 (13).

[67] HHStAW 519/3 112000 (5), auch HHStAW 519/3 3416 (15 f.).

[68] Ebd. (66).

[69] Stadtarchiv Wies­baden  WI/3 983.

[70] HHStAW 518 8365 (66).

[71] HHStAW 519/3 12272 (58).

[72] Ebd. (105).

[73] Ebd. (7 f.).

[74] Ebd. (24).

[75] Ebd. (27).

[76] Ebd. (28). Schon am fol­gen­den Tag, dem 5.4. erhielt die Devisen­stelle den Pass.

[77] Ebd. (30).

[78] Ebd. (50).

[79] Ebd.

[80] Ebd. (32).

[81] Ebd. (40).

[82] Ebd. (37).

[83] Ebd. (35).

[84] HHStAW 519/3 18430 (o.P.).

[85] Ebd. (o.P.). Sie liegen z.T. sog­ar mehrfach vor, weil ihre Gültigkeit mit­tler­weile ver­fall­en war.

[86] Ebd. (o.P.)

[87] HHStAW 519/3 12272. (34).

[88] Ebd. (43 f.) Das Schreiben ging auch an die Devisen­stelle Köln, die für Adolph Kahn zuständig war.

[89] Ebd. (57).

[90] Ebd. (48).

[91] End. (50)

[92] Ebd. (61).

[93] Ebd. (66).

[94] Ebd. (67). In der Anlage über­mit­telte Recht­san­walt Frank der Devisen­stelle den Geset­zes­text in deutsch­er und englis­ch­er Sprache.

[95] Ebd. (71).

[96] Ebd. (78).

[97] Ebd. (78, 80, 81, 82).

[98] HHStAW 519/3 18430 (13).

[99] https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/7488/images/NYT715_6387-0459?treeid=&personid=&hintid=&queryId=fb15d77dc892e24075b051d263bfba03&usePUB=true&_phsrc=Ekt2228&_phstart=successSource&usePUBJs=true&pId=1004596233. (Zugriff: 3.3.2021).

[100] HHStAW 519/3 12272. (84).

[101] Ebd. (87).

[102] Ebd.

[103] https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/61213/images/100104075_00095?treeid=&personid=&hintid=&queryId=17ef54be002271f0d356f64e8196e9d0&usePUB=true&_phsrc=Ekt2180&_phstart=successSource&usePUBJs=true&pId=121857. (Zugriff: 3.3.2021). Nicht richtig sind die Angaben in dem knap­pen Artikel von Faber in Faber / Rön­sch, Wies­badens jüdis­che Juris­ten, S. 119 f., wonach „Adolf Kahn mit zwei Geschwis­tern, Robert und Elsa, sowie seinem Schwa­ger Alfred Som­mer Deutsch­land ver­lassen hät­ten. Wahrschein­lich nah­men sie eines der let­zten Schiffe, die über­haupt noch fuhren.“ Ganz sich­er ver­ließen die drei Geschwis­ter Deutsch­land zu völ­lig unter­schiedlichen Zeit­en. Auch die fol­gen­den Sätze erscheinen eher fraglich, sind auch nicht durch Quel­lenangaben gesichert: „Das Umzugsgut (von Adolph Kahn – K.F.) wurde erst am 20. Okto­ber 1939 an das Lager­haus der Hol­land-Ameri­ka-Lin­ie nach Rot­ter­dam gebracht. Zu diesem Zeit­punkt war der Zweite Weltkrieg schon aus­ge­brochen. Dort wurde es bei einem ver­heeren­den Angriff auf die Stadt ver­nichtet.“ Wenn Adolph Kahn erst am 11.9.1940 einen Ter­min in Stuttgart zur Visum­serteilung hat­te, wird sein Reisegepäck nicht schon ein Jahr zuvor in Rot­ter­dam ein­ge­lagert wor­den sein. Aus­geschlossen ist es allerd­ings nicht.

[104] HHStAW 519/3 12272 (96 f.).

[105] Ebd. (105). Die Devisenbestände der Reichs­bank waren zwis­chen 1928 und 1938 auf ein Min­i­mum zusam­mengeschmolzen. Betru­gen sie 1928 noch 2506 Mrd. RM, lag ihr Wert 1939 bei nur noch 77 Mrd. RM, siehe Aleff, Das Dritte Reich, S. 125

[106] Ebd. (105–107).

[107] Ebd. (112).

[108] Ebd. (114).

[109] Ebd.

[110] HHStAW 519/3 3416 (14, 19).

[111] HHStAW 518 783 (13).

[112] https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/de891888 und https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/de893393. (Zugriff: 3.3.2021).

[113] https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/de892908. (Zugriff: 3.3.2021). Dieses Todes­da­tum erscheint in dem am 3.3.1949 in Mainz aus­gestell­ten Erb­schein, siehe HHStAW 518 783 (18a) und beruht auf der am 12.2.1948 aus­gestell­ten Tode­serk­lärung für Otto Kahn, seine Frau Emi­lie und den Sohn Walther Daniel. Auch für Fri­da Kahn wurde damals dieser Todestag fest­gelegt. Siehe HHStAW 469/33 2204 (18).  Zu diesem frühen Zeit­punkt war das Schick­sal der Genan­nten noch nicht hin­re­ichend erforscht.

[114] Gottwaldt / Schulle, Juden­de­por­ta­tio­nen, S. 435 ff.

[115] Die Adresse ist im Zusam­men­hang mit dem Verkauf des Eltern­haus­es in Schier­stein angegeben, siehe HHStAW 519/3 11200 (3).

[116] HHStAW 519/3 12272 (44). In ein­er Auf­stel­lung der anspruchs­berechti­gen Erben vom 1.5.1939 wird Irma Kahn eben­falls erwäh­nt, hier eige­nar­tiger­weise mit der vagen Anschrift Wies­baden-Schier­stein, siehe ebd. (59). Es gibt aber keinen Hin­weis darauf, dass sie und ihre Fam­i­lie tat­säch­lich wieder nach Wies­baden gezo­gen waren.

[117] https://www.mappingthelives.org/bio/e0a27129-e1ba-4550-a035-aa79b9e81b58. (Zugriff: 3.3.2021)

[118] http://www.mainz1933-1945.de/rundgang/teil-i-innenstadt/judenhaus.html. (Zugriff: 3.3.2021).

[119] https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/de892295, https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/de892163 und https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/de891946. (Zugriff: 3.3.2021). Siehe auch Gottwaldt / Schulle, Juden­de­por­ta­tio­nen, S. 228.

[120] Die fol­gen­den Aus­führun­gen beruhen zumin­d­est zu einem Teil auf einem knap­pen Artikel zur Fam­i­lie May im Ausstel­lungskat­a­log Gon­sen­heimer Erin­nerun­gen, S. 79–83. Hinzuge­zo­gen wurde auch die Rück­er­stat­tungsak­te für das Haus in der Jahn­str. 21 in Mainz Gon­sen­heim. Der Rück­er­stat­tungsantrag war zunächst nur von den über­leben­den Geschwis­tern von Sophie May, geborene Kahn, gestellt wor­den. Erst im Laufe des Ver­fahrens kon­nte mit Wal­ter Josef May ein eben­falls berechtigter Neffe von Alfred May aus­find­ig gemacht wer­den. Es han­delte sich um den einzig über­leben­den Sohn der Fam­i­lie May, der mit 17 Jahren nach Palästi­na aus­ge­wan­dert war. Er war der Sohn von Alfred Mays Brud­er Wil­helm May und sein­er Frau Thekla, geborene Lehmann. Die bei­den weit­eren Geschwis­ter lebten nach dem Krieg nicht mehr, der ledi­ge Jakob Emil war ver­schollen und musste für tot erk­lärt wer­den, die Schwest­er Jen­ny war am 19.3.1942 im Jüdis­chen Kranken­haus von Mainz ver­stor­ben. Endgültig abgeschlossen wurde das Ver­fahren durch einen Ver­gle­ich im Juni 1954, laut dem sich die Neube­sitzer zu ein­er Nachzahlung von 3.000 DM bere­it­erk­lärten. Der Betrag wurde zwis­chen den bei­den anspruchs­berechtigten Fam­i­lien aufgeteilt. Siehe Lan­desarchiv Spey­er J19 3010 (pas­sim).

[121] HHStAW 519/3 12272 (105).

[122] https://search.ancestry.de/cgi-bin/sse.dll?indiv=1&dbid=7488&h=1004596233&tid=&pid=&queryId=fb15d77dc892e24075b051d263bfba03&usePUB=true&_phsrc=Ekt2228&_phstart=successSource und https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/61213/images/100104065_00140?treeid=&personid=&hintid=&queryId=6fe9f7025ba5ff455d153187fb083603&usePUB=true&_phsrc=Ekt2210&_phstart=successSource&usePUBJs=true&pId=113547. (Zugriff: 3.3.2021). Die bei­den sind laut Pas­sagierliste in Ham­burg an Bord gegan­gen, in dem Ein­bürgerungsantrag ist aber Bre­men als Ort genan­nt, von dem aus sie in die USA emi­gri­erten.

[123] HHStAW 518 8365 (46). Hat­te er 1941 ein Jahre­seinkom­men von nur 1.000 $, so war das bis 1948 auf etwa 5.000 $ angestiegen.

[124] https://www.ancestry.de/discoveryui-content/view/550118834:61843. (Zugriff: 3.3.2021).

[125] HHStAW 518 8365 (141).

[126] https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/7488/images/NYT715_8175-1020?treeid=&personid=&hintid=&queryId=17ef54be002271f0d356f64e8196e9d0&usePUB=true&_phsrc=Ekt2181&_phstart=successSource&usePUBJs=true&pId=3039578595. (Zugriff: 3.3.2021).

[127] So muss er auch noch ein­mal im Sep­tem­ber 1962 per­sön­lich in Wies­baden im Zusam­men­hang mit der Entschädi­gung für seine Schwest­er Fri­da bei der Entschädi­gungs­be­hörde erschienen sein, siehe HHStAW 518 8364, wo anschließend ein Pro­tokoll ange­fer­tigt wurde, in dem es heißt: „Der Antrag­steller Adolph Kahn sprach heute vor …“.

[128] Ebd. (128).

[129] Siehe den Ein­trag auf dem Grab­stein, https://images.findagrave.com/photos/2015/77/143919797_1426803645.jpg. (Zugriff: 3.3.2021).

[130] https://search.ancestry.de/cgi-bin/sse.dll?indiv=1&dbid=3693&h=58788458&tid=&pid=&queryId=c2a97b9d535fb284a4ee0b273b314772&usePUB=true&_phsrc=Ekt2264&_phstart=successSource und https://www.ancestry.de/discoveryui-content/view/30909933:60901. (Zugriff: 3.3.2021).