Mathilde und Margarete Naumann


Judenhaus Emser Str. 26a
An der Stelle des im Krieg zerstörten ehemaligen Judenhauses steht heute dieses Gebäude
Eigene Aufnahme
Das Judenhaus in der Emser Str. 26a
Juden Wiesbaden Judenhäuser
Belegung des Judenhauses Emser Str. 26a

 

 

 

 

 

 


Im Juni 1942 war das Judenhaus in der Blumenstr. 7 geräumt und die bisherigen Mieter, soweit sie nicht am 10. Juni deportiert worden waren, auf andere Judenhäuser verteilt worden. Zu diesen gehörte auch Mathilde Naumann, die am 17. Juni von dort in die Emser Str. 26a kam. Was wird im Kopf dieser alten Frau vorgegangen sein, die zwei Tage zuvor 71 Jahre alt geworden war und vor einer Woche mit ansehen musste, wie ihre Tochter Margarete in den Tod geschickt wurde. Es werden Erinnerungen an ein Leben gewesen sein, dass innerhalb von nur zehn Jahren sich völlig gewendet hatte und zur Hölle geworden war.

Mathilde Naumann kam aus dem badischen, heute zu Staufen gehörenden Ort Sulzburg, wo sie am 15. Juni 1871 als eines von insgesamt vier Kindern des Weinhändlers Moritz Kahn und seiner Frau Lena, geb. Dukas, zur Welt gekommen war.[1] Vermutlich hatte sie in dem benachbarten Freiburg, wohin die Familie später gezogen war, ihren Mann, den Mediziner Isaak Naumann kennengelernt, der 1891 an der dortigen Universität promoviert wurde. Er war am 3. November 1865 Untersotzbach, das zur jüdischen Gemeinde Birstein gehörte, geboren worden. Seine Eltern waren vermutlich dort ansässige Händler.[2]

Wann das Paar an den Niederrhein nach Dinslaken kam, ist nicht bekannt. Hier gründete Dr. Naumann mit Erfolg eine Praxis für Allgemeinmedizin in der Bahnstr. 16, wo auch die Familie in einem von einem Garten umgebenen Einfamilienhaus lebte. Zudem war er auch Knappschafts- und Eisenbahnarzt, was insofern später von Bedeutung war, weil damit sowohl für ihn wie auch für seine Frau ein Rentenanspruch erworben worden war.[3] Inzwischen hatte das Ehepaar zwei Kinder bekommen, zunächst am 16. Mai 1893 Rosaly und anschließend am 26. Juni 1895 noch Margarete.

Die Tochter von Mathildes Schwester Bertha, die nach ihrer Tante benannte Mathilde Wormser, hat später in ihrem brasilianischen Exil ein Buch der Erinnerung mit dem Titel „Die Gärten meines Lebens“ geschrieben und darin auch das Zuhause der Naumanns erwähnt:

„Wenn man am schmalen Uferpfad des Baches weiterging, kam man zur Tante Mathilde. Sie wohnte in einem alten Häuschen, und ihr Mann war der Onkel Doktor, einer der drei Ärzte des Städtchens. Wie gern gingen wir zu Tante Mathilde! Ihr Haus war so sauber und aufgeräumt, da tobte keine Kinderschar herum wie bei uns. Die beiden Cousinen waren stille, wohlerzogene Mädchen. Der große Garten war so ungemein ordentlich. … Und die Tante Mathilde hatte Zeit für uns, die meine Mutter nie hatte bei der großen Kinderschar. Da wurden Kartenspiele gespielt in dem kleinen Wohnzimmer mit den breiten Fensterbänken. … Wenn man Glück hatte, durfte man mit dem Onkel Doktor in der Kutsche, einem zweirädrigen Wagen mit Verdeck, vom Pferdchen Max gezogen, Krankenbesuche machen, nach Hiesfeld zur Zeche oder in den Bruch. Das Pferd war brav, man durfte die Zügel halten, bis der Onkel wieder aus den Häusern kam.“[4]

 

Auch Mathilde selbst wird zuletzt in ihrer Kammer im Wiesbadener Judenhaus solche Bilder aus dieser vergangenen Zeit vor Augen gehabt haben. Aber diese zumindest scheinbare Idylle war mit dem Jahr 1933 auch in Dinslaken zu Ende. Zwar hatte Isaak Naumann ein Alter erreicht, in dem man ohne Weiteres aus dem beruflichen Leben zurücktreten konnte, aber es ist fraglich, ob die Praxisaufgabe 1933 tatsächlich auf dem eigenen Wunsch beruhte. Sein Nachfolger in der Praxis war nämlich kein anderer als der SS-Sturmbannführer Dr. Hans Schnitter, Kreisobmann des NSDÄB, des „Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes“, und Mitglied im SS-Führungsstab des Oberabschnitts West.[5] Es ist nur zu verständlich, dass Naumanns in dieser Stadt nicht mehr leben wollten.

Am 12 September 1933 war die Familie „zum dauernden Aufenthalt“, wie es in der polizeilichen Anmeldung heißt, nach Wiesbaden in die Rosenstr. 2 verzogen.[6] Auf den ersten Blick scheint die Wahl dieses Ortes eher willkürlich gewesen zu sein. Vermutlich war sie das aber nicht, denn es gab enge familiäre Bindungen, die neben den generellen Attraktionen der Rheingaumetropole ganz sicher die Entscheidung mitbestimmt hatten.

In Wiesbaden lehrte seit 1875 der Rabbiner Dr. Eliezer Lipmann Kahn, der mit der Tante von Mathilde Naumann, mit Sarah Rifka Zerta Rebeka Dukas, verheiratet war.

Daneben gab es noch einen weiteren Kontakt in das Rhein-Main-Gebiet, denn auch die ältere bereits erwähnte Schwester von Mathilde, Bertha, verheiratete Wormser, lebte inzwischen in Frankfurt. Sie war mit ihrem Mann, dem aus Gersfeld / Rhön stammenden Lehrer und Direktor des Dinslakener Waisenhauses Leopold Wormser, nach dessen Pensionierung 1913 mit den beiden Kindern Betty und Mathilde nach Hessen verzogen.[7]

Naumanns selbst lebten in Wiesbaden von ihrer kleinen Rente und hauptsächlich von den Erträgnissen ihrer Wertpapiere in Höhe von etwa 30.000 RM.[8] Nur drei Jahre nach dem Umzug, noch bevor die schlimmste Phase der Verfolgung begann, verstarb Dr. Isaak Naumann am 13. August 1936 in Wiesbaden.[9]

Aber nicht nur der Tod des Vaters bzw. Ehemanns und die immer bedrohlicher werdenden politischen Verhältnisse machten das Leben von Mutter und Tochter zur Qual. Margarete litt, wie sie später gegenüber dem Finanzamt Wiesbaden mitteilte, an der Basedowschen Krankheit. In diesem Brief vom Oktober 1937 schrieb sie: „Ich hatte wieder einen Rückfall u. soll auf Anordnung des Arztes in die Schweiz. Ich selbst habe Sicherheit geleistet u. habe auch einen gültigen Pass. Der Pass meiner Mutter, die mit mir fahren soll, ist jedoch abgelaufen.“ [10] Um eine Verlängerung zu erhalten, benötigte sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Die erhielt sie auch relativ problemlos, da Mathilde Naumann – so ein Vermerk – von der Reichsfluchtsteuer befreit war.[11] Der Aufenthalt der Tochter in der Schweiz muss sich länger hingezogen haben, denn im August 1938 schrieb diesmal die Mutter selbst an das Finanzamt und teilte diesem mit, dass Margarete weiterhin in einem Sanatorium in Maman läge und der Arzt ihr geraten habe, sie dort zu besuchen. Erneut bat sie erfolgreich um die entsprechende Bescheinigung für den Reisepass.[12]

Aus heutiger Sicht scheint die Frage berechtigt, wieso Mutter und Tochter nicht in der Schweiz blieben. Aber unabhängig von der Frage nach dem, was man alles hätte zurücklassen müssen, war ja auch keineswegs sicher, ob die Schweiz für einen längeren Aufenthalt die notwendigen Papiere ausgestellt hätte. Auch die Krankheit und die geschwächte Konstitution von Margarete wird ein weiterer Grund dafür gewesen sein, dass sich beide den Strapazen einer ungewissen Flucht nicht aussetzen wollten, zumal auch die Mutter, nahezu 70 Jahre alt, selbst kränklich war.[13]

Die Zollfahndungsstelle Mainz hatte zeitgleich mit der Bitte um eine Passverlängerung bei der Devisenstelle eine Sicherungsanordnung für Mathilde Naumann wegen des Gesamtvermögens von rund 35.000 RM, darunter aber auch Grundbesitz im Wert von ca. 16.000 RM, beantragt. Diese Sicherungsanordnung wurde prompt am 18. Oktober 1938 von der Devisenstelle in Frankfurt erlassen. [14].

Als Mathilde Naumann vermutlich erst nach der Reichspogromnacht wieder zurück nach Wiesbaden kam, wurde auch sie zur Abgabe einer Vermögenserklärung zur Berechnung der sogenannten „Sühneleistung“ aufgefordert. Man verlangte von ihr bei einem Vermögen von 29.000 RM zunächst 5.800 RM in vier Raten á 1.450 RM.[15] Dafür musste sie mangels liquider Mittel Aktien und Pfandbriefe verkaufen.[16] Vergebens hatte sie beim Finanzamt Wiesbaden und dem Oberfinanzpräsidenten in Kassel darum gebeten, ihr die vierte Rate zu erlassen: „Ich bin 68 Jahre alt, seit Monaten leidend u. darum in ärztlicher Behandlung. Mein Vermögen ist daher sehr zusammen geschmolzen, was durch den Vermögensbescheid vom 24.9.39 amtlich feststeht. Ich möchte in meinen alten Tagen nicht noch Sorgen wegen meinem nötigsten bescheidensten Lebensunterhalt haben.“ Auch hier der knappe Vermerk auf der Rückseite des Briefes: „Ihrem Antrag auf Erlass der IV. Rate kann nicht stattgegeben werden.“[17] Das galt selbstverständlich auch für die fünfte Rate.

Die Berechnung der Judenvermögensabgabe basierte auf dem Vermögen im Frühjahr 1938. Wie sie in ihrem Brief an das Finanzamt bereits geschrieben hatte, war dies inzwischen erheblich geschrumpft. In der Vermögenserklärung vom Februar 1940 gab sie an, nur noch 18.500 RM zu besitzen und über ein jährliches Einkommen von etwa 5.000 RM verfügen zu können. Ihren monatlichen Bedarf gab sie unter Hinweis auf ihre gesundheitlichen Leiden mit 370 RM an.[18]

Im November 1940 verkaufte sie ihr Haus in Dinslaken für 17.000 RM, wozu der Landrat im Januar 1941 seine Genehmigung unter der Auflage gab, dass der Erlös auf ein gesichertes Konto eingezahlt werden müsse.[19]

Auch Margarete versuchte, die Behörden zum Verzicht auf die letzte zusätzliche Rate zu bewegen. Sie verfügte im August 1938 nach Angaben der Mainzer Zollfahndung über Wertpapiere und Forderungen von insgesamt nahezu 80.000 RM.[20] Da sie sich zu dieser Zeit in der Schweiz aufhielt, wurde auch für sie eine Sicherungsanordnung erlassen. Ihr wurde zwar ein Freibetrag von 500 RM zugestanden,[21] da es sich aber zumeist um Papiere handelte, die keine Zinsen mehr abwarfen, lag ihr monatliches Einkommen dennoch bei nur 180 RM.[22] Ihre „schwächliche Konstitution“ und ihre Erkrankung würden es ihr unmöglich machen. einem Erwerb nachzugehen, ergänzte sie die Beschreibung ihrer finanziellen Situation. Der Verkauf von Wertpapieren zur Finanzierung der fünften Rate der Judenvermögensabgabe würden ihre Erträge noch weiter schmälern, sodass sie weder ihren Lebensunterhalt, noch die übrigen fälligen Steuern würde bezahlen können. Dennoch hatte auch sie die fünfte Rate in der Höhe von 4.000 RM und somit insgesamt 20.000 RM aufzubringen.

Im Februar 1940 musste sie erneut eine Vermögenserklärung abgeben. Auch ihr Vermögen war inzwischen durch die „Sühneleistung“ auf 60.000 RM abgeschmolzen. Ihr jährliches Einkommen belief sich auf etwa 3.000 RM. Als monatlichen Bedarf gab sie 325 RM an.[23]

Die ältere Tochter Rosaly hatte inzwischen den recht vermögenden Frankfurter Großhändler für Kurzwaren Hermann Carlebach geheiratet. Während der Wert der Firma „Gebrüder Carlebach“ selbst relativ gering war, sein Anteil betrug 1935 etwas mehr als 5.000 RM, war der Hauptteil des Kapitals in Immobilien angelegt. Diverse Einheitswertbescheide aus der Mitte der dreißiger Jahre ergeben eine Summe von nahezu 350.000 RM für neun Hausgrundstücke in Frankfurt.[24] Nicht bekannt ist, ob diese Immobilien von Hermann Carlebach selbst erworben oder geerbt worden waren.

Ab 1938 begannen Carlebachs die Häuser zu verkaufen, dahinter stand damals schon die Absicht Deutschland zu verlassen. Das erkannte auch das Finanzamt in Frankfurt. Schon nach dem ersten Verkauf wurde hier am 14. März 1938 ein Vermerk „Verdacht der Auswanderungsabsicht“ angelegt. Als „Verdachtsgrund“ wurde der „ Hausverkauf“ explizit eingetragen.[25] Es steht wohl außer Frage, dass auch andere interessierte Behörden und Ämter davon in Kenntnis gesetzt wurden.

Bevor Carlebachs Deutschland 1939 mit ihren vier Kindern Ilse, Edith, Nathan und Manfred[26] verlassen konnten, wurde ihnen ein Großteil, nahezu die Hälfte ihres Vermögens geraubt. Einige der verkauften Häuser waren mit Hypotheken belastet, sodass an dem für die Judenvermögensabgabe relevanten Stichtag ein Betrag von 123.000 RM festgestellt wurde, die Sondersteuer sich somit auf 24.600 RM belief.[27] Bei der Reichsfluchtsteuer kam das Finanzamt auf einen Betrag von 34.339 RM, der ebenfalls vollständig gezahlt wurde.[28]

Aber nicht nur viel Geld, sondern auch die Mutter und die Schwester ließ Rosaly Carlebach in Deutschland zurück. Noch lebten Mutter und Tochter in der Rosenstr. 2, ein Haus, das nicht in jüdischem Besitz war. Einem Bericht des Zellenwarts der Zelle 7 vom 11. Februar 1940, überschrieben mit „Betrifft: Judenwohnungen“, ist etwas über ihre dortige Wohnung zu erfahren. Der Bericht stammt aus der Zeit, in der die NSDAP intensiv die Adressen jüdischer Bewohner und Hauseigentümer zu erfassen versuchte. Sie waren damals die einzigen jüdischen Mieter im Haus und konnten über 3 Zimmer, einen großen Wintergarten, Küche, Bad, Wirtschaftskeller und einen angeblich bewohnbaren Keller verfügten. Der Mietpreis betrug 132 RM plus Heizung. Der Zellenwart hatte auf seiner Meldung noch „Dünne Zwischenwände, da geteilte Wohnung“ angemerkt. [29]

Wann genau Mutter und Tochter Naumann in das Judenhaus in der Blumenstr. 7 umziehen mussten, lies sich nicht ermitteln. Auf der Gestapo-Karteikarte von Mathilde Naumann, auf der auch Margarete eingetragen war, fehlt ein Hinweis auf diese Wohnung völlig. In den Akten ist allerdings ein Vermerk vom 7. November 1941 enthalten, in dem neben der alten Adresse Rosenstr. 2 auch die neue Judenhausadresse„jetzt Blumenstr. 7“ – notiert ist. [30] Auch wenn eine offizielle Mitteilung der neuen Anschrift an die Devisenstelle für Margarete erst am 20. Mai 1942 und für die Mutter sogar erst am 4. Juni 1942 erfolgte,[31] so muss man dennoch davon ausgehen, dass der Umzug wesentlich früher erfolgt war. In den Unterlagen des Hausverwalters Jung von der Blumenstr. 7, der den Hauseigentümern im Juni 1942 eine detaillierte Mietabrechnung für die Monate September 1941 bis Juni 1942 übermittelte, ist der Name Naumann durchgängig aufgeführt. Ihre Miete betrug dort schwankend zwischen 100 und 120 RM.[32] Man muss also davon ausgehen, dass spätestens im September 1941 der Umzug in das dortige Judenhaus stattgefunden haben muss.

Von besonderem Interesse ist allerdings der Inhalt des oben angesprochenen Vermerks beim Finanzamt. Neben dem Eintrag der neuen Adresse heißt es da: „Die Jüdin Naumann Mathilde Sara will nach der Schweiz auswandern. Welche Rückstände bestehen?“[33] Es bestanden keine Rückstände. Beide waren dem deutschen Staat nichts schuldig geblieben. Das Finanzamt berechnete das Vermögen von Mathilde Naumann zur Zeit der geplanten Auswanderung auf ca. 18.000 RM, notierte zudem bei der Frage nach der steuerlichen Zuverlässigkeit, „nichts Nachteiliges bekannt.“[34]

Vielleicht bestand damals doch noch eine kleine Hoffnung, dem Schicksal in letzter Minute entkommen zu können. Aber die Pläne – ob es überhaupt konkretere Pläne waren, ist eher unwahrscheinlich – Deutschland jetzt noch zu verlassen, waren völlig illusionär. In den Akten finden sich auch keine weiteren Hinweise auf irgendwelche diesbezüglichen Aktivitäten. Umso mehr wird man der vertanen Chance nachgetrauert haben, die man vor dem Krieg vielleicht noch gehabt hatte.

Etwa ein knappes dreiviertel Jahr werden Mutter und Tochter gemeinsam im Judenhaus in der Blumenstr. 7 zusammen gelebt haben, bevor es zur gewaltsamen Trennung kam. Im Mai 1942 hatte Margarete auf Aufforderung hin die letzte Aufstellung über ihre monatlichen Lebenshaltungskosten an die Devisenstelle übermittelt. Aus der angegebenen Summe von 302 RM hatte man ihr noch 50 RM gestrichen,[35] aber es unterlassen, ihr das noch mitzuteilen. Zu diesem Zeitpunkt stand sie schon auf der Todesliste.

Am 10. Juni 1942 wurde sie mit dem ersten großen Transport von Wiesbaden aus über Frankfurt nach Lublin deportiert. Im Vernichtungslager Sobibor schickte man sie unmittelbar nach Ankunft in die Gaskammer.

Man kann darin nur eine zusätzliche Verhöhnung des Opfers sehen, wenn ein Herr Radtke, Beamter beim hiesigen Finanzamt, unmittelbar nach der Deportation die von Margarete Naumann als Sicherheit für die Reichsfluchtsteuer hinterlegten 14.518 RM einforderte. Als könne er den ohnehin eintretenden Vermögensverfall nicht abwarten, schreibt er:

„Die Jüdin Margarethe Naumann, zuletzt wohnhaft Wiesbaden, Blumenstraße 7, ist nach Mitteilung der Geheimen Staatspolizeistelle Wiesbaden am 10.6.1942 ausgewandert. … Hiernach ist gemäß §1 der Reichsfluchtsteuervorschriften eine Reichsfluchtsteuer zu entrichten. Auf Grund des letzten zugestellten Vermögensbescheides vom 7.9.1940 betrug das Vermögen am 1.1.1940 = 58.070.- RM. Die Reichsfluchtsteuer wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften auf ein Viertel dieses Betrages = 14.518.-RM festgesetzt. Der festgesetzte Steuerbetrag ist sofort an die Finanzkasse zu zahlen.“[36]

Ob der Betrag tatsächlich noch auf das Konto der Reichsfluchtsteuerstelle floss, ist nicht bekannt. Am 2. Juli 1942 wurde der Einzug des verbliebenen Vermögens von Margarete Naumann zu Gunsten des deutschen Fiskus verfügt.[37]

Eine Woche blieb Mathilde Naumann noch in der Blumenstraße, dann musste sie in das Judenhaus Emserstr. 26a umziehen. Auf ihrer Gestapo-Karteikarte ist der 17. Juni als Datum eingetragen, die Mitteilung des erneuten Wohnungswechsels an die Devisenstelle erfolgte am 27. Juni. Dass es sich hierbei um einen erzwungenen Umzug handelte, ergibt sich aus dem Schreiben, mit dem Mathilde Naumann bei der Devisenstelle in Frankfurt um die Freigabe von Mitteln aus dem gesicherten Konto zur Bezahlung der Umzugskosten bat: „Für Umzugskosten anlässlich der verfügten Räumung meiner Wohnung Blumenstr. 7 bei Abschiebung meiner Tochter nach den Ostgebieten. Eine Bezahlung der entstandenen Kosten aus meinem monatlichen Freibetrag ist mir nicht möglich.“[38] Die Gelder wurden bewilligt und die Firma Rettenmayer konnte wieder einmal auf Kosten jüdischer Menschen ihren Umsatz steigern.

Auch Mathilde Naumann hatte man Ende Mai noch in der Blumenstraße erneut zur Übermittlung ihrer Lebenshaltungskosten aufgefordert. Statt der angegebenen Kosten von 350 RM, gestattete man ihr nur einen Freibetrag von 250 RM.[39] Mit dieser Summe waren die Wochen zu überbrücken, die ihr in Wiesbaden noch blieben.

Am 1. September 1942 wurden die meisten der noch in Wiesbaden lebenden älteren Juden in das sogenannte „Altersgetto“ nach Theresienstadt verbracht. Nur wenige Tage zuvor, am 18. August 1942, war auch ihre Schwester Bertha Wormser von Frankfurt aus, wo sie zuletzt im Jüdischen Krankenhaus in der Gagernstr. 36 lag, mit weiteren Patienten ebenfalls nach dorthin deportiert worden. Ob sich die beiden dort im Lager noch einmal begegneten, ist nicht bekannt. Bertha Wormser verstarb dort schon am 18. Oktober 1942,[40] ihre Schwester Mathilde hatte noch weitere eineinhalb Jahre Lagerleben vor sich. Wann sie von Theresienstadt weiter nach Auschwitz überführt wurde, ist nicht bekannt. Am 15. Mai 1944 wurde sie dort ermordet.[41]

 

 

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Anmerkungen:

 

[1] Siehe zu den einzelnen Personen der Familien Kahn und Dukas aus Sulzburg https://juden-in-sulzburg.de/page/personenliste. (Zugriff: 24.11.2017). Zur Sulzbacher Familie Kahn gibt es eine umfassende genealogische Studie von Kahn, Ludwig David, Die Familie Kahn von Sulzburg, Baden, Freiburg 1963. Ihre Geschichte und Genealogie. Nimmt man die letzten beiden Generationen hinzu, die Ludwig David Kahn nicht mehr einbeziehen konnte, dann lässt sich der Stammbaum der Kahns über neun Generationen zurück bis in das 17. Jh. verfolgen. Auf vielfache Weise ist diese Großfamilie Kahn mit dem Wiesbadener Judentum verbunden, prominentester Spross in Wiesbadener war der Rabbi Dr. Leo Lipmann Kahn.
Der Vater von Mathilde, Moritz, auch Marx-Mordechai Kahn genannt, war am 3.7.1837 in Sulzburg geboren worden. Am 20.10.1889 ist er in Freiburg verstorben. Seine Eltern waren Me’ir (Marx) Kahn und Magdalena Dreyfus. Er war mit Lena Dukas, ebenfalls aus Sulzburg, verheiratet, die eine von insgesamt 11 Kindern von Leopold Dukas und Magdalene Kahn war. In einer weiteren Ehe mit Lea Dreyfus kam noch ein weiteres Kind hinzu. Eines dieser 11 Kinder war Sarah Rivka Zerta Rebbeka Dukas, die den oben genannten Rabbi Leo Lipmann Kahn heiratete und mit ihm in Wiesbaden lebte. Auch diese Familie war mit 6 Kindern reich gesegnet.
Die älteren Geschwister von Mathilde hießen Berta, geboren am 5.2.1867 und Berthold, geboren am 1868. Er verstarb 1945 in Basel. Die jüngere Schwester Betty wurde 1873 geboren.

[2] HHStAW 365 79, Geburtsregister der Juden von Birstein 1826 – 1874. Leider sind die Eltern hier nicht aufgeführt. Es gab allerdings am 22.5.1859 und am 20.8.1862 jeweils eine Eheschließung mit einem Familienmitglied der Naumanns, zuerst mit einem Samuel Naumann , dann mit einem Bärmann Naumann, beides waren Handelmänner und auch die Eltern werden als solche bezeichnet, siehe http://dfg-viewer.de/show/?tx_dlf%5Bpage%5D=21&tx_dlf%5Bid%5D=http%3A%2F%2Fdigitalisate.hadis.hessen.de%2Fhhstaw%2F365%2F80.xml&tx_dlf%5Bdouble%5D=0&cHash=be93e1d300806cb23296f10574bd2d0a. (Zugriff: 24.11.2017) und http://dfg-viewer.de/show/?tx_dlf%5Bpage%5D=25&tx_dlf%5Bid%5D=http%3A%2F%2Fdigitalisate.hadis.hessen.de%2Fhhstaw%2F365%2F80.xml&tx_dlf%5Bdouble%5D=0&cHash=c02877002ea9b6c839987752d65bc1b9. (Zugriff: 24.11.2017). Es ist aber keineswegs gesichert, dass eines der Ehepaare die Eltern von Isaak Naumann waren.

[3] HHStAW 518 41354 (8).

[4] Maier, Mathilde, Die Gärten meines Lebens, Frankfurt / Main 1978, S. 15 f. Bertha Kahn war mit dem Lehrer und Leiter des Jüdischen Waisenhauses in Dinslaken Leopold Wormser verheiratet. Mit der im Text erwähnten Kinderschar sind die Waisenkinder gemeint, Wormsers selbst hatten nur die beiden Töchter Betty, geboren am 8.11.1893, und Mathilde, geboren am 14.7.1896.

[5] http://www.stolpersteine-dinslaken.de/?q=node/17. (Zugriff: 24.11.2017). Hier ist auch eine Abbildung der vor dem Haus in der Bahnstraße verlegten Stolpersteine für die Familienmitglieder zu sehen.

[6] HHStAW 685 607b (9).

[7] Deren Tochter Mathilde Wormser, später verheiratete Maier, ist die Autorin des Buches „Die Gärten meiner Kindheit“. In ihrem Buch wird die Familie Naumann allerdings – abgesehen von der bereits zitierten Passage – nicht mehr erwähnt. Mathilde selbst hatte nach ihrem Abitur in Frankfurt zunächst dort und dann auch in München Chemie studiert, hatte sich in der jüdischen Jugendbewegungsgruppe „Blau-Weiß“, die nach ihrer Aussage damals noch nicht zionistisch, sondern eher jugendbewegt ausgerichtet war, engagiert und später mit ihrem Mann, dem Rechtsanwalt Dr. Max Hermann Maier, während der Weltwirtschaftskrise in Frankfurt  in der Armenfürsorge gearbeitet. Nach dem Machtantritt der Nazis waren beide bis zu ihrer eigenen Auswanderung bei einer Auswanderungsberatungsstelle tätig. Neben ihrem sozialen Engagement war Mathilde Maier eine begeisterte Naturwissenschaftlerin und Gärtnerin. Zu ihrem großen Bekanntenkreis zählten auch literarische Größen wie Carl Zuckmayer und Karl Wolfskehl. Noch in der Reichspogromnacht verließ das Paar mit ihrer 17jährigen Nichte Margarete Deutschland über Holland und England. Im gleichen Monat brachte sie ein Schiff in ihre neue Heimat Brasilien. Auch ihr Mann hat eine Buch über die Auswanderung und das Leben im brasilianischen Exil hinterlassen: Maier, Max Hermann, Ein Frankfurter Rechtsanwalt wird Kaffeepflanzer im Urwald von Brasilien, Frankfurt a. M. 1975. In einem weiteren autobiografischen Werk, werden gerade auch die Jahre nach 1933 und der große Bekanntenkreis des Paares in Frankfurt geschildert. Viele waren darunter, die, obwohl nicht-jüdisch, auch weiterhin zu Maiers standen und den Kontakt aufrecht erhielten. Siehe Maier, Max Hermann, In uns verwoben und wunderbar. Erinnerungen an Deutschland, Frankfurt 1972.
Der Vater von Mathilde Maier, Leopold Wormser, war bereits 1925 in Frankfurt verstorben, die Schwester Betty bereits 1918 und die Mutter Bertha kam am 18.9.1942 in Theresienstadt ums Leben, siehe http://www.hohenemsgenealogie.at/gen/getperson.php?personID=I24767&tree=Hohenems.

[8] HHStAW 685 607 a (13). Das jährliche Einkommen schwankte in den Jahren 1936 bis 1942 zwischen 3- und 5.000 RM, siehe HHStAW 518 41354 (5).

[9] Sterberegister der Stadt Wiesbaden 122 / 1936. Überbracht hatte die Todesmeldung Jenny Löwenthal, geborene Kahn, die Tochter der bereits erwähnten Eliezer Lipmann Kahn und Sarah Rivka Zerta Rebekka Kahn, geborene Dukas. Sie war die Cousine des Toten bzw. der Witwe Mathilde Kahn, geborene Dukas, und lebte zuletzt in Wiesbaden in der Gerichtsstr. 7.

[10] HHStAW 685 607 a (12).

[11] HHStAW 685 607 a (112).

[12] HHStAW 685 607 a (114).

[13] HHStAW 685 607 a (24).

[14] HHStAW 519/3 5678 (1, 3). Das gleiche Schreiben der Zollfahndungsstelle Mainz ist nicht nur in den Akten der Devisenstelle, sondern auch in den Akten des Finanzamts Wiesbaden enthalten. Erstaunlichweise wurden hier mit Verweis darauf, dass Mathilde Naumann nicht fluchtsteuerpflichtig sei, weitere Maßnahmen abgelehnt. Nach ihrer Rückkehr aus der Schweiz werde man dann aber das Vermögen neu veranlagen. HHStAW 685 607 a (115). Das entsprechende Formular wurde Mathilde Naumann laut einer Notiz auf dem Schreiben am 21.12.1938 ausgehändigt. Vermutlich hatte sie sich, vielleicht auch ihre Tochter Margarete, bis etwa zu dieser Zeit in der Schweiz aufgehalten.

[15] HHStAW 685 607 a (20).

[16] HHStAW 518 41354 (6).

[17] HHStAW 685 607 a (24).

[18] HHStAW 519/3 5678 (12).

[19] HHStAW 519/3 5678 (14 f., 20).

[20] HHStAW 685 608 a (61).Woher das vergleichsweise große Vermögen stammte, ist nicht bekannt. Aber möglich ist, dass die Eltern wegen der Erkrankung der Tochter frühzeitig für deren finanzielle Sicherheit gesorgt hatten.

[21] HHStAW 519/3 5671 (3).

[22] HHStAW 685 608 a (12).

[23] HHStAW 519/3 5671 (10).

[24] HHStAW 676 703 (8-26).

[25] HHStAW 676 703 (2).

[26] Die Geburtsdaten der Kinder lauten: Ilse geboren am 6.3.1921, Edith geboren am 24.2.1922, Nathan geboren am 1.11.1923 und Manfred geboren am 7.6.1927, siehe die Angaben des Vaters in HHStAW 676 703 (6).

[27] HHStAW 676 703 Bescheid vom 14.12.1938 (o.P.). Bei den Hausverkäufen fielen zudem erhebliche Nebenkosten an wie Notariatsgebühren und Grunderwerbssteuer, die hälftig vom Verkäufer zu übernehmen waren. Siehe ebd. (32).

[28] HHStAW 676 703 (42) und 518 216 (9). Die jeweils angegebenen Beträge differieren minimal.

[29] HHStAW 483 10127 (96).

[30] HHStAW 685 607 a (37).

[31] HHStAW 519/3 5671 (15) und 519/3 5678 (23).

[32] HHStAW 519/2 2155 II (o.P.) Schreiben vom 15.6.1942).

[33] HHStAW 685 607 a (37).

[34] HHStAW 685 607 b (41). Auf diesem Formular mit dem Datum 13.11.1941 ist die Adresse Blumenstr. 7 angegeben, was als Beleg dafür anzusehen ist, dass beide zu diesem Zeitpunkt definitiv bereits umgezogen waren, die Angaben auf den Gestapo-Karteikarten also nicht richtig sind.

[35] HHStAW 519/3 5671 (16).

[36] HHStAW 685 608 a (o.P.) Hervorhebung K.F. Erstmals war die Forderung zur Zahlung des Betrages am 17.11.1943 erhoben worden, siehe HHStAW 519/3 5671 (13).

[37] HHStAW 519/3 5671 (17).

[38] HHStAW 519/3 5678 (29)

[39] HHStAW 519/3 5678 (23).

[40] http://www.stolpersteine-dinslaken.de/?q=node/18. (Zugriff: 24.11.2017).

[41] Ein Werner L. Frank aus Kalifornien hat 2008 in Yad Vashem eine „Page of Testimony“ hinterlegt und darin als Todesdatum den 19.5.1944 angegeben. Eine genau verwandtschaftliche Beziehung zu Mathilde Naumann hat er darin nicht angegeben. https://namesfs.yadvashem.org/YADVASHEM/NEW_APP/SRIKA_DAFED/06042009_8270/244.jpg. (Zugriff: 24.11.2017).  Im Gedenkbuch des Bundesarchivs ist hingegen der 15.5.1944 als Todestag ausgewiesen.