Der Nazi als Nachbar


Judenhaus Alexandrastr. 6 Wiesbaden, Albert Frank
Das Judenhauses Aexandrastr. 6 heute
Eigene Aufnahme
Judenhaus Alexandrastr. 6, Wiesbaden
Lage des Judenhauses
Judenhaus Alexandrastr. 6, Wiesbaden
Belegung des Judenhauses Alexandrastr. 6

 

 

 

 

Von vielen Judenhäusern in anderen Städten wurde berichtet, dass sie besonders nachts zum Objekt gewalttätiger Übergriffe seitens der SA, der HJ oder anderer nationalsozialistischer Gruppen wurde. Auch SS oder SA-Leute, die mitunter quasi als Wachleute mit in einem solchen Haus wohnten, übten einen solchen Terror aus.[1]

Zwar nicht direkt im, aber unmittelbar gegenüber dem Judenhaus, in der Alexandrastr. 7 wohnte ein sehr engagiertes Mitglied der „nationalen Bewegung“, Wilhelm Bremser, seines Zeichens Parteimitglied seit 1937, Rottenführer der SA-Reserve, stellvertretender Sportkreisführer im Reichsbund für Leibesübung, einfaches Mitglied in NSV und DAF. Ab 1943 stand er, der vor und nach dem Krieg auch ein sehr aktives und hoch geachtetes Mitglied des Wiesbadener Tennis- und Hockeyclub WTHC war, im Polizeidienst.[2]

Im Spruchkammerverfahren gab er an, in die SA gekommen zu sein, weil er der SS entgehen wollte. Er sei deshalb 1933 in den – seiner Meinung nach – „parteilich nicht gebundenen Stahlhelm“ eingetreten, der dann noch im selben Jahr in die SA überführt worden sei.

Die Kammer sah ihn als Angehöriger der Gruppe der „Minderbelasteten“, der sogenannten „Bewährungsgruppe“ an, immerhin die mittlere von insgesamt 5 Gruppen.[3] Bremser klagte gegen diese Einordnung und sah sich – wie nahezu alle – als einen Verführten an und wollte demgemäß der Gruppe der Mitläufer zugeordnet werden. Eine Vielzahl von sogenannten „Persilscheinen“ legte er vor, die alle sein untadeliges Verhalten während der NS-Diktatur bescheinigten. Die meisten waren von Freunden oder Bekannten aus dem Hockeyverein ausgestellt, aber es gab auch andere, die wohl den letztendlichen Ausschlag für das mildere Urteil gaben.

So bestätigte Elsa Stein, die Ehefrau des am 10. Juni 1943 in Auschwitz ermordeten Arztes Dr. Albert Stein, die im Nachbarhaus Alexandrastr. 8 wohnten, dass das Ehepaar Bremser sich ihnen gegenüber „immer freundlich und gefällig gezeigt“ hätten und Herr Bremser „sich beim Tod meines Mannes sehr teilnahmsvoll benommen“ habe.

Maria Lande, die Witwe des jüdischen Arztes Dr. Siegfried Lande, der sich vor seiner Verhaftung im Judenhaus das Leben nahm, schrieb:
„Ich bestätige, dass die Eheleute, Herr und Frau Bremser, jahrelang in dem zum Judenhaus erklärten Hause, Alexandrastr. 6, in Ruhe und Frieden mit allen Einwohnern gelebt haben und namentlich mir, nachdem sich mein Mann der Verfolgung, schließlich der Verhaftung durch die GESTAPO durch Freitod entzog, mit größter Teilnahme sich meiner angenommen haben und mit Rat und Tat beigestanden haben.“

Ähnliches trug auch  die Witwe Frieda Dreyer, deren Mann, der Richter Dr. Wilhelm Dreyer, 1938 in Buchenwald zu Tode kam:
„Herr Bremser und Frau wohnten von 1933 bis 1938 im selben Hause wie wir in Wiesbaden, Alexanderstr. 6. Mein Mann, der Oberlandesgerichtsrat a.D. Dr. Wilhelm Dreyer wurde am 10. November 1938 seiner jüdischen Abstammung wegen verhaftet, in das Konzentrationslager Buchenwald gebracht, wo er nach 14 Tagen gestorben ist.
Ich bescheinige Herrn Bremser hierdurch, dass er und seine Frau sich meinem Mann gegenüber stets höflich und zuvorkommend verhalten haben, bei seiner Verhaftung ihre Empörung offen ausgesprochen haben und bei seinem Tode aufrichtig großen Anteil genommen haben.“

Wilhelm Bremser wurde mit Beschluss der Kammer vom 31. Juli 1947 als Mitläufer eingestuft. Seine Sühneleistung betrug 500 DM.

Wie sind diese Briefe aus heutiger Sicht zu bewerten? Spiegeln sie das tatsächliche Verhalten des Ehepaars gegenüber den jüdischen Bewohnern der Nachbarhäuser wider? Zunächst ist zu bedenken, dass die drei Frauen nach den Zuordnungen des NS-Staates alle drei arisch waren, sie in einer Mischehe lebten und damit zumindest über einen längeren Zeitraum noch einen gewissen Schutz genossen. Zudem bleiben die positiven Bekundungen, auch wenn sie sich auf konkrete Ereignisse beziehen, doch sehr allgemein. Vermutlich sind sie nicht aus eigener Initiative zustande gekommen, sondern Bremser wird darum gebeten haben. Was blieb den drei Frauen wohl übrig. Der Nationalsozialismus war zwar besiegt, aber man musste mit denjenigen, die gerade eben noch Nationalsozialisten gewesen waren, weiter zusammen leben. Wollte man nicht noch emigrieren oder den Kampf für eine echte Entnazifizierung aufnehmen, dann war es geboten sich mit ihnen zu arrangieren. Man musste ja die wenigen Jahre, die einem blieben, zusammen in dieser Stadt leben. Wer suchte da nicht Ruhe, nach all den Jahren der Ängste und Anfeindungen. Zudem gab es auch, und besonders für diejenigen, denen die Nazis ihre Existenz vernichtet hatten, genügend alltägliche Sorgen ums Überleben. Da war so ein Brief schnell geschrieben.

 

 

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Anmerkungen:

 

[1] Siehe dazu oben das Kapitel „Einrichtung der Judenhäuser

[2] Siehe zu den folgenden Ausführungen die Spruchkammerverfahrensakten von  Bremser, Wilhelm HHStAW 2941 R 4914 K. 645, die seiner Frau Lilli  HHStAW 11669 R. 4914 K 426.

[3] Siehe dazu das Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946, darin sind die Kategorien mit den entsprechenden Kriterien und zu erbringenden Sühneleistungen aufgeführt. Abgedruckt in: Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945-1949, hg. Vollnhals, Clemens, München 1991, S.262 ff.