Nach Angaben von Auguste Leffmann war ihr späterer Mann Ludwig Levi Leffmann im April 1920 nach Wiesbaden gekommen.[1] Als sie am 31 Juli des gleichen Jahres die Ehe eingingen, wohnten sie schon zusammen in der Kirchgasse 9. Man kann vermuten, dass sie sich bereits zuvor kannten, denn beide kamen ursprünglich aus Norddeutschland. Die katholische Agnes Auguste Brans war am 19. August 1880 in Neustadt am Rübenberg in der Nähe von Hannover als Tochter des Steinhauers August Brans und seiner Frau Sibille geboren worden. Zum Zeitpunkt der Vermählung waren ihre Eltern bereits verstorben.[2] Sie selbst lebte schon seit längerer Zeit in Wiesbaden, wo sie im September 1913 Inhaberin einer sehr gut eingeführten Schuhhandlung in der Kirchgasse 9 geworden war. Auch nach der Übernahme durch Auguste Brans firmierte das Geschäft unter dem Namen der vorherigen Eigentümerin als „Schuhhandlung Charlotte Thoma“.[3]
Als die Ehe geschlossen wurde war sie bereits fast 40 und der am 4. Dezember 1864 in Münster geborene Ludwig Leffmann sogar schon 55 Jahre alt. Es gehört wohl zu den heute kaum mehr nachvollziehbaren Absonderlichkeiten einer patriarchalisch geprägten Gesellschaft, dass unmittelbar nach der Heirat das Geschäft auf Ludwig Leffmann überschrieben wurde und der Ehefrau nur noch die Rolle der Prokuristin blieb.[4] Ludwig Leffmann kam allerdings auch aus einer traditionsreichen Kaufmannsfamilie und brachte alle Qualifikationen zur Leitung des Geschäfts mit. Sein Vater Moses Leffmann, verheiratet mit Sofie, geborene Jordan, betrieb in Münster einen Möbelhandel und hob sich damit von der Mehrzahl seiner Glaubensbrüder ab, die zumeist in anderen Sparten tätig waren.[5]
Ludwig war das zweitjüngste von insgesamt sechs Kindern des Paares. Sein ältester Bruder Lesser Leo, verheiratet mit Johanna Lohn, war seit 1886 als Fabrikant in Köln ansässig.[6] Über den am 4. Januar 1863 geborenen Arthur Abraham ist nur bekannt, dass er im Alter von 79 Jahren in der Emigration verstarb, noch bevor das NS-Regime besiegt war. Von der am 4. April 1856 geborenen ältesten Schwester Sara ist allein aktenkundig, dass sie eine verheiratete Baehr war, über ihr Schicksal liegen ansonsten keine Informationen vor.
Max Guthmann geheiratet, der Teilhaber an der bedeutendsten Getreidegroßhandlung im Münsterland war und sich sowohl in der Jüdischen Gemeinde als auch in der Handelskammer und diversen Vereinigungen engagierte. Den erzwungenen Niedergang seines Unternehmens, die schrittweise Arisierung und die Konfiszierung seines Vermögens, hat er nicht ertragen. 1939 setzte er seinem Leben selbst ein Ende. Nur vier Wochen nach dem Tod ihres Mannes ging Eva Guthmann in die Schweiz. Von ihrem ehemaligen Vermögen war ihr fast nichts geblieben. Völlig verarmt verstarb sie dort am 31. August 1953.[7]
Ludwigs Bruder Benno / Benni, geboren am 23. März 1861, hatte wohl zunächst das elterliche Geschäft übernommen, dann aber in dem Elternhaus in der Ludgeristr. 75, das die Eltern bereits 1873 erworben hatten, statt der Möbel- eine Textilhandlung für Wäsche- und Weißwaren eröffnet. Auch er war über viele Jahre in verschiedenen Gremien der Jüdischen Gemeinde aktiv, u. a. im „Verein zur Abwehr des Antisemitismus“. Der Mitbegründer des Synagogenchores war zudem in den Vorstand der Gemeinde gewählt worden. Er war verheiratet mit Sophie Langbein aus Gütersloh, die ihm fünf Kinder schenke.[8] Zwei von ihnen verstarben allerdings bereits kurz nach der Geburt. Die anderen drei, Max, Louise und Anni, hatten seit 1934 gemeinsam das väterliche Geschäft übernommen, das sie aber nur bis zur Arisierung Ende 1938 weiterführen durften. Nachdem der Vater am 24. August 1938 verstarb, die Mutter war bereits seit 1932 tot, bereiteten die Geschwister ihre gemeinsame Auswanderung vor. Ursprünglich planten sie nach Trinidad zu gehen, wo sie wieder eine Schneiderei aufbauen wollten. Obwohl die Mitnahme des Umzugsguts bereits genehmigt und die geforderte Dego-Abgabe bereits entrichtet war, scheiterte das Vorhaben. Aber immerhin gelang den beiden Schwestern Anni und Louise die Flucht nach England bzw. Kanada. Max hingegen wurde nicht nur zu Zwangsarbeit herangezogen, sondern auch gezwungen, in einem der Münsteraner Judenhäuser zu wohnen. Am 13. Dezember 1941 wurde er mit seiner Frau Ruscha, geborene Lewenthal, die er unmittelbar vor der Deportation noch geheiratet hatte, nach Riga verschleppt. Er verstarb vermutlich 1945 bei einem Todesmarsch, seine Frau überlebte. Sie wurde im Konzentrationslager Stutthof durch die Rote Armee befreit.[9]
Ludwig selbst hatte die Schule mit der Mittleren Reife abgeschlossen und danach in Duisburg eine kaufmännische Lehre bei einer Getreidehandlung absolviert. Diese gab ihm anschließend einen festen Arbeitsvertrag und vertraute ihm sogar die Vertretung der Firma in mehreren ausländischen Metropolen wie Antwerpen, Brüssel und Paris an. Zeitweise war er auch Mitinhaber eines westfälischen Mühlenunternehmens. Als Vorbereitung für seine spätere Tätigkeit in Wiesbaden wird man seine Teilhaberschaft an der Düsseldorfer Schuhfabrik Lichtenstein ansehen können, für die er, wie auch für andere Marken, als Vertreter auf Reisen ging.[10] Die Vermutung liegt nahe, dass er im Rahmen dieser Berufstätigkeit auch seine zukünftige Frau kennengelernt hatte. Er war damit ein in der Branche sehr erfahrener Mann, der zudem inzwischen über ein Vermögen von etwa 200.000 RM verfügte.[11]
Wenn sich nach der Eheschließung und der Übernahme des Geschäfts durch Ludwig Leffmann der Umsatz innerhalb weniger Jahre von ca. 90.000 RM auf 180.000 RM verdoppelte, wie seine Frau später im Entschädigungsverfahren angab, so wird man das sicher auch seinen betriebswirtschaftlichen Kompetenzen zurechnen können. Es waren ja zunächst einmal die gerade für den Einzelhandel so desaströsen Jahre der Hyperinflation zu meistern, bevor die Republik in das ruhigere Fahrwasser der Stabilisierungsphase glitt. Die zentrale Lage des Geschäfts, in dem ausschließlich „erstklassige Markenware“ angeboten wurde, und der Kundenkreis, zumeist höhere und mittlere Beamte oder Angestellte, waren die Basis dieses wirtschaftlichen Erfolgs.[12] Neben den Eigentümern arbeiteten vier bis fünf Verkäuferinnen im Laden und jeweils mehrere Lehrjungen oder –mädchen erhielten hier ihre Ausbildung. Allein daraus kann man erschließen, welchen Umfang die Geschäftstätigkeit in diesen guten Jahren gehabt haben muss. Heinrich Harms, der Vorsitzende des Schuhhändler-Verbandes in Wiesbaden in den Jahren zwischen 1925 und 1945 bescheinigte später, dass die Firma „eine der ersten und gediegensten am hiesigen Platze war. Nach meinen Wahrnehmungen hatte die Firma einen bedeutenden Umsatz.“[13]
Von der anschwellenden antisemitischen Hetze seit Beginn der dreißiger Jahre musste ein Geschäft, das zum großen Teil von Kunden lebte, die im Staatsdienst tätig waren, besonders hart getroffen werden, denn der überwiegende Teil dieser Berufsgruppe hatte nie hinter dem Staat gestanden, den die Nazis als „Judenrepublik“ verächtlich machten. Als im April 1933 zum Boykott gegen die jüdischen Geschäfte aufgerufen wurde, standen SA-Posten auch vor den Ladentüren des Schuhhauses der Leffmanns. Eine Verkäuferin erinnerte sich später an einen alten Stammkunden, einen höheren Beamten, der nach 1933 eines Tages den Laden betrat und sich jetzt erkundigte, ob es sich hier um ein jüdisches Geschäft handele. Als dies bejaht wurde, verließ er es postwendend und kam nie wieder.[14] Aber schon seit 1932 gingen die Umsätze deutlich zurück und auch langjährige Mitarbeiter kündigten, um sich einen sicheren Arbeitsplatz bei einem nichtjüdischen Arbeitgeber zu suchen. Leffmanns hatten die Zeichen der Zeit richtig gedeutet und beschlossen, ihr Geschäft aufzugeben und durch einen Verkauf an einen arischen Nachfolger wenigstens die im Laden gebundenen Vermögenswerte zu sichern. Einen solchen vergleichsweise schonenden Übergang verhinderte der Hauseigentümer der Kirchgasse 9, ein Georg Kühn. Seit etwa 50 Jahren hatte er den Laden an Leffmanns und deren Vorgänger vermietet, dabei jeweils Mietverträge über zehn Jahre abgeschlossen. Der letzte Vertrag sollte im Juli 1934 auslaufen. Als Ludwig Leffmann im April einen neuen Mietvertrag abschließen wollte, um so die Schuhhandlung samt gültigen Mietvertrag an einen von ihm selbst gewählten Nachfolger und zu einem von ihm selbstbestimmten Termin übergeben zu können, verweigerte der Vermieter einen neuen Vertrag mit den Worten: „Ich vermiete nicht mehr an einen Juden!“[15] Mit einem ortsansässigen Konkurrenten hatte sich der Vermieter bereits über einen neuen Vertrag geeinigt. Leffmanns mussten nun innerhalb der verbliebenen drei Monate das Geschäft auflösen. Sie mieteten zunächst noch Lagerräume in der Herrngartenstraße an und Frau Leffmann versuchte hier, allerdings erfolglos, die noch vorhandene hochwertige Ware zu verkaufen. Das Wenige, was noch abgesetzt werden konnte, ging zu Schleuderpreisen an die wenigen Kunden, die dort noch vorbeikamen. Der Restbestand, allein im Wert von ca. 40.000 RM, wurde letztlich für 11.000 RM an eine Münchner Firma für Resteverwertungen veräußert.[16] Für die Ladeneinrichtung, die einfach herausgerissen wurde, erhielten sie nichts mehr.
Unklar ist, ob der Vermieter auf eigene Initiative handelte oder ob er unter dem Druck der Partei stand. Diese für Leffmanns eigentlich völlig unerhebliche Frage, spielte im späteren Entschädigungsverfahren aber eine entscheidende Rolle und ist wiederum exemplarisch für die Haltung der damaligen Entscheidungsträger gegenüber den Opfern des Regimes. Während ein ehemaliger Mitarbeiter in dem Verfahren der Meinung war, „dass der Hauswirt nur unter dem Druck der NSDAP gehandelt“ habe, er „in normalen Zeiten“ ein „blühendes Geschäft, das dazu noch seit Jahrzehnten im Hause bestand, niemals aus dem Mietvertrag gelassen“ hätte,[17] so betrachtete die Entschädigungsbehörde den Vorgang völlig losgelöst von den damaligen politischen Verhältnissen als eine reine Privatangelegenheit und verweigerte eine entsprechende Entschädigung: „Dass der Hausbesitzer in Wiesbaden, Kirchgasse 9 am 1.7.1934 mit Ihnen nicht erneuern wollte, ist nach § 32 des Entschädigungsgesetzes keineswegs eine Maßnahme einer Dienststelle des Reiches, der NSDAP o.ä., sondern es war dem Vermieter doch vollkommen freigestellt, ob und wann er seine Geschäftsräume vermieten wollte. Mit Rücksicht auf den Ablauf der Vertragszeit hätten Sie bezw. Ihr Ehemann sich nicht ein so großes und reichhaltiges Lager halten dürfen, zumal Sie noch garnicht wussten, ob der Mietvertrag verlängert wird. Es ist also aufgrund der hier geschilderten Lage keinesfalls eine politische Verfolgung aus der Nichtverlängerung des Mietvertrages und der damit verbundenen Geschäftsaufgabe zu ersehen.“[18] Ob irgendwelche Parteistellen tatsächlich die Hände im Spiel hatten oder ob der Eigentümer inzwischen über den „wahren Charakter des Judentums“ aufgeklärt worden war, oder – so eine weitere Variante – er angesichts der permanenten „Parteidemonstrationen“ vor dem Laden aus „Sicherheitsgründen“ die Erneuerung des Vertrags abgelehnt hatte, [19]wird sich nicht mehr feststellen lassen. Der eigentliche Skandal besteht ohnehin darin, dass man noch fünf Jahre nach dem Ende der Naziherrschaft meinte, dass es sich hier um eine rein privatrechtliche Angelegenheit ohne politische Dimension gehandelt habe.[20]
Nach dem Verlust des Geschäfts konnte der inzwischen 70jährige Ludwig Leffmann noch bis in den Dezember des Jahres 1934 als Vertreter für Schuhwaren tätig sein und sogar noch ein recht ansehnliches Einkommen verdienen.[21]
Danach, ab 1935, waren Leffmanns ohne eigenes Einkommen und zum Bestreiten des Lebensunterhalts auf den Verbrauch ihres angesparten Vermögens angewiesen. Es handelte sich dabei um keine sehr große Summe, vermutlich hatten Leffmanns einen großen Teil des Ertrags immer wieder in das Geschäft investiert. Als Ludwig Leffmann im März 1940 im Zusammenhang mit der gegen ihn erteilten Sicherungsanordnung eine Vermögenserklärung abgeben musste, konnte er knapp 8.000 RM als Guthaben bei Banken vorweisen.[22] Für den angegebenen Bedarf des Zweipersonenhaushalts in Höhe von 392 RM gewährte die Devisenstelle zunächst einen Freibetrag von 400 RM.[23] Dieser scheint aber bald wieder herabgesetzt worden zu sein, denn schon im August 1940 bat Ludwig Leffmann die Devisenstelle über die Deutsche Bank den Freibetrag von nun 300 RM wenigstens auf 350 RM heraufzusetzen. Nach dem Selbstmord des Schwagers Max Guthmann erhielten Leffmanns im Oktober 1940 noch einmal 1.400 RM aus dessen Nachlass. Natürlich blieb das Geld auf dem gesicherten Konto und konnte ohne Genehmigung nicht genutzt werden.[24]
Mit dem Jahr 1941 veränderten sich die Lebensverhältnisse auch für Leffmanns noch einmal grundlegend. Zum 1. Januar mussten sie ihre bisherige Wohnung in der Adolfsallee 14 verlassen und in das Judenhaus in der Bahnhofstr. 25 ziehen. In der Adolfsallee hatten sie eine 3-Zimmerwohnung mit Bad und Küche gemietet, zu der noch ein Mansardenzimmer gehörte. Vermutlich war es das Zimmer, das an Martha Keiles untervermietet war.[25] Die Angaben hatte im Juni 1940 der Zellenwart der Zelle 02 dem Ortsgruppenleiter Leuthaus gemacht. Am 15. September des gleichen Jahres, als eine erneute Erhebung über die noch in Wiesbaden wohnenden Juden gemacht wurde, ergänzte der Zellenwart seine früheren Angaben:
„In meiner Zelle wohnt nur noch 1 Juden-Ehepaar (Halbjude) in einem nicht für Juden bestimmten Haus.
Es ist dies der Jude Ludwig Israel Leffmann, Adolfsallee 14 p [Parterre –K.F.].
Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern u. 1 Küche. Hausverwalterin ist eine Frau Schneider hier Hebbelstraße 11 II.
Der Inhaber der Erdgeschoßwohnung Jude Ludwig Israel Leffmann ist 76 Jahre alt, nach Angaben der Hausmeisterin Frau Hoffmann kränklich, sodass mit seinem baldigen Ableben zu rechnen ist. Die Ehefrau des Juden ist Arierin.
Da zunächst die Volljuden umgesiedelt werden sollen, dürfte im vorliegenden Falle die Sache zurückgestellt werden.“
Da irrte der Zellenwart, der die komplizierten Regelungen des neuen Mietrechts in Verbindung mit den Nürnberger Rassegesetzen nicht wirklich verstanden hatte. Der handschriftliche Kommentar – vermutlich von Leuthaus – stellt das klar: „Nein, Mann ist Jude, daher gilt das Ehepaar nicht als Halbjude.“[26] Womöglich hatte der Zellenwart, anders als der Ortsgruppenleiter, sogar ein wenig Mitleid mit dem alten Mann. Die klare Anweisung von Leuthaus wird vermutlich den Umzug von Ludwig und Auguste Leffmann am Ende des Jahres zur Folge gehabt haben.
Er bedeutete nicht nur eine erhebliche Einschränkung, sondern er war zudem teuerer geworden, als ursprünglich gedacht. Zur Begleichung der Kosten musste Ludwig Leffmann am 23. Januar 1941 bei der Devisenstelle die Freigabe von zusätzlich 300 RM beantragen, die ihm auch gewährt wurden.[27]
Offensichtlich hatte dieser aber keinen Zweifel daran, dass der Nazi-Staat gewillt war, ihm noch sein gesamtes verbliebenes Vermögen zu rauben. In der Hoffnung, man werde seine arische Ehefrau nicht in gleicher Weise behandeln wie ihn selbst, entschloss sich Ludwig Leffmann im Juni 1941 durch einen notariellen Schenkungsvertrag das gesamte verbliebene Vermögen von etwa 9.000 RM – Geld, Wertpapiere und Mobiliar – auf seine Frau zu überschreiben.[28] Die Devisenstelle Frankfurt genehmigte zwar die Schenkung, allerdings unter der Voraussetzung, dass die seinerzeit auch gegen die Ehefrau erlassene Sicherungsanordnung für diesen Transfer gültig sei. In dieser Zeit müssen Leffmanns zusehends in finanzielle Nöte geraten sein. Hilfe kam von ihrem Neffen Max, der zu dieser Zeit in Münster Zwangsarbeit leisten musste und selbst nur 125 RM von seinem gesicherten Konto abheben durfte. Im Oktober 1941, zwei Monate vor seiner eigenen Deportation, überwies er mit Genehmigung der zuständigen Devisenstellen seinem Onkel 1.000 RM, allerdings auch nur auf das gesicherte Konto.[29] Durch die Arisierung des elterlichen Geschäfts verfügte Max Leffmann offensichtlich zu dieser Zeit nominal doch noch über ein größeres Vermögen als sein Onkel.
Auch die in die Schweiz emigrierte Schwester Sarah Guthmann hatte helfen wollen und ihrem Bruder eine monatliche Rente von 200 RM zugesagt. Mit ihrer Auswanderung war das Vermögen jedoch nach den Bestimmungen des Reichsbürgergesetzes dem Deutschen Reich verfallen. Der von einem Münsteraner Rechtsanwalt eingereichte Antrag, eine entsprechende Ausgleichszahlung vom Staat zu fordern, war wie zu erwarten war, erfolglos geblieben. Man schrieb dem Anwalt, wenn Leffmanns in Not seien, dann müsse die Reichsvereinigung für sie sorgen.[30]
Im März 1942 ersuchte Auguste Leffmann die Devisenstelle um Aufhebung der Sicherungsanordnung für das Aktienpaket. Diese seien ohnehin eigentlich von ihr, einer „Vollarierin“ mit in die Ehe gebracht worden. Sie müsse demnächst Papiere verkaufen, um die fälligen Steuern bezahlen zu können, und bitte daher ihrem Wunsch zu entsprechen.[31] Dies wurde abgelehnt und auch eine persönliche Vorsprache von Auguste Leffmann in Frankfurt verfehlte ihren Zweck. Was das Paar daraufhin bewog, den gesamten Transfer im Mai 1942 wieder rückgängig zu machen, ist nicht nachzuvollziehen. Noch einmal erbat Ludwig Leffmann im Juni 1942 zusätzliches Geld von seinem gesicherten Konto. Das ist das letzte Dokument in seinen Akten, das von ihm persönlich unterzeichnet wurde. Es trägt das Datum 10. Juni 1942 – dem Tag, an dem 371 Juden, darunter auch seine bisherige Mitbewohnerin Dora Hirschkind, von Wiesbaden aus nach Lublin verschleppt wurden. [32]
Im Judenhaus Bahnhofstr. 25 hatten der Jude Ludwig Leffmann und seine katholische Ehefrau miterleben müssen, wie ihre jüdischen Mitbewohner einer nach dem anderen das Haus verlassen mussten, um der Todesmaschinerie der Nazis ausgeliefert zu werden. Neun standen allein auf der Deportationsliste für den 1. September 1942. Als Partner in einer allerdings nicht privilegierten Mischehe genoss Ludwig Leffmann noch immer einen gewissen, aber unsicheren Schutz, der ihn davor bewahrte, ebenfalls verschleppt zu werden. Vermutlich nicht lange, nachdem auch die letzten jüdischen Bewohner des Hauses, die Familie Guthmann und das Ehepaar Straus, im November 1942 ausgezogen waren, um in Frankfurt noch einige Monate im Dienste der Reichsvereinigung tätig zu sein, wird auch das Ehepaar Leffmann das Haus verlassen haben. Wohin sie damals zogen, ist nicht bekannt. Auguste Leffmann gab später an, sie hätten „infolge der Verfolgung durch die Gestapo und Verweisung von einer Wohnung in die andere bis zum Schlusse in ein kleines möbeliertes Zimmer“ ihre Möbel nicht mehr nutzen können und sie bei der Spedition Adrian unterstellen müssen. Dort waren diese, nachdem sie bereits zuvor durch Diebstahl dezimiert worden waren, durch einen Bombeneinschlag völlig verloren gegangen.[33]
Als Ludwig Leffmann am 6. Oktober 1944 starb, wohnte er in der Hindenburgallee 26. In seiner Sterbeurkunde ist als Todesursache „Herzkranzaderverkalkung“ eingetragen[34] – bestenfalls die halbe Wahrheit. Unzweifelhaft war Ludwig Leffmann schon seit Längerem herzkrank gewesen, aber die Beschwerden waren erst nach 1933 aufgetreten und hatten sich, nachdem auch er seit 1938 mehrfach von der Gestapo vorgeladen und deren Schikanen ausgesetzt worden war, erheblich verschlimmert. Ende März 1943 war er zunächst für eine Woche in Schutzhaft genommen worden, anschließend bis Juli im Gerichtsgefängnis in Wiesbaden inhaftiert worden.[35] Die Frage, ob sein Tod, der 15 Monate nach der Haftentlassung eintrat, in einem ursächlichen Zusammenhang mit den gegen ihn gerichteten Verfolgungsmaßnahmen gesehen werden könne, beschäftigte nach dem Krieg verschiedene Gutachter und Gerichte. Mit welcher haarsträubenden Argumentation sich die Entschädigungsbehörde dagegen wehrte, der Witwe eine Entschädigung wegen eines Schadens an Leib und Leben ihres Ehemanns zukommen zu lassen, gehört zu den vielen Skandalen, die sich diese Wiesbadener Behörde damals bei der Aufarbeitung des NS-Unrechts leistete.
Der Medizinaldezernent beim Regierungspräsidenten Wiesbaden, ein Dr. Meyer, lehnte am 31. März 1951 eine Entschädigung mit wenigen knappen Worten ab: „Der 79-jährige Mann ist an Herzkranzverkalkung gestorben. Es ist dies eine im Alter häufige Todesursache. Ein mit der Verfolgung (einige Monat Haft) besteht nicht.“[36]
Diesem Statement fehlt es gänzlich an Empathie. Allein dadurch, dass der Hinweis auf die mehrmonatige Haft in Klammern gesetzt wurde, wird dieses Verbrechen schon sprachlich zu einer geradezu vernachlässigbaren Nebensächlichkeit. Die Entschädigungsbehörde machte sich die Auffassung des Dezernenten zu Eigen und lehnte eine Entschädigung wegen eines Schadens an Leib und Leben durch einen vorzeitig eingetretenen Tod ab. Wiedergutmachungsansprüche hätten zur Voraussetzung, „dass der Verfolgte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verfolgung, auf Veranlassung oder mit Billigung einer Dienststelle des Reichs, eines deutschen Landes oder einer sonstigen Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts oder einer Dienststelle oder eines Amtsträgers der NSDAP sowie einer ihrer Gliederungen oder angeschlossenen Verbände vorsätzlich oder leichtfertig getötet oder in den Tod getrieben wurde.“ Das „Vorliegen einer solchen Voraussetzung“ werde „zu Gunsten“ des Antragstellers im Falle einer Deportation „vermutet“ (! – K.F.), bei einer „politischen Haft“ dann, wenn der Inhaftierte unmittelbar im Anschluss daran verstorben sei. Diese Voraussetzungen seien im vorliegenden Fall nicht gegeben. Ein Zusammenhang zwischen den Verfolgungsmaßnahmen und dem Tod ließen sich „nicht schlüssig nachweisen. Der Verstorbene hat sowohl die allgemeine Lebenserwartung, als auch die spezielle seiner Familie erreicht. Er war im Alter von 79 Jahren hoch betagt.“ Der Höhepunkt dieses an Zynismus kaum zu überbietenden Bescheids folgt: „Was die übrigen Verfolgungsmaßnahmen anbetrifft, insbesondere die Vernichtung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz des Antragstellers, so haben ihn diese in einem Alter getroffen, in dem ein Mensch seines Berufs und Standes sich normalerweise zu (sic !) Ruhe setzt.“[37]
Auguste Leffmann hatte argumentiert, dass der Tod ihres Mannes erst relativ spät nach der Inhaftierung eingetreten sei, weil sie sich intensiv um ihn gekümmert habe, nachdem er zuvor während der Haftzeit völlig ohne die notwendigen Medikamente gelassen worden war. Der Versuch durch Anrufung eines ordentlichen Gerichts zu ihrem Recht zu kommen, scheiterte. Nicht nur schloss man sich hier der Argumentation der Behörde an, man legt, was den menschenverachtenden Zynismus anbelangt, sogar noch einmal nach. So wurde die Aussage des Gutachtens des jüdischen Arztes Goldschmidt, der Ludwig Leffmann in den dreißiger Jahren behandelt hatte, in ihr Gegenteil verkehrt. Als der Patient dem Herzanfall erlag, lebte der Dr. Goldschmidt bereits in Frankfurt und konnte nicht gerufen werden. Auch der für Wiesbaden zuständige jüdische „Krankenbehandler“ war nicht erreichbar. Als sich Auguste Leffmann in dieser ausweglosen Situation an den nichtjüdischen Arzt Dr. med. Michaelsen, Nerotal 2, wandte, weigerte der sich zu kommen, weil ihm die Behandlung von Juden nicht erlaubt sei. So konnte Ludwig Leffmann die mit großer Wahrscheinlichkeit lebensrettende Spritze nicht verabreicht werden. Goldschmidt hatte nicht nur die lange Verfolgung für die Verschlimmerung des Leidens verantwortlich für den Tod seines ehemaligen Patienten gemacht, sondern auch auf die Verweigerung der ärztlichen Hilfe hingewiesen. Er hatte dabei eingeräumt, dass er selbstverständlich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit, sagen könne – schon gar nicht aus der räumlichen und zeitlichen Distanz zu den damaligen Ereignissen -, ob die Spritze Leffmanns Leben noch hätte retten können, sie zu geben wäre allerdings in jedem Fall geboten gewesen. Die Kammer fasste diese Aussagen folgendermaßen zusammen: Der Sachverständige Dr. Goldschmidt habe ausgesagt, „es könne kein Arzt sagen, ob Leffmann nicht gestorben wäre, wenn er die Spritze erhalten hätte. Die Kammer hat keine Bedenken sich dieser Ansicht anzuschließen. Ob die Verweigerung der ärztlichen Hilfe für den Tod ursächlich war, kann somit nicht geklärt werde.“ Man leugnete nicht mehr nur den ursächlichen Zusammenhang zwischen der langjährigen Verfolgung und dem Infarkt, sondern jetzt sogar den zwischen der Verweigerung der möglichen und notwendigen ärztlicher Hilfe und dem Tod von Ludwig Leffmann.
Weil der Tod primär Folge einer „Alterserscheinung“ gewesen sei, wurde Auguste Leffmann auch die Rente verweigert: „Es ist nicht ausreichend, wenn ein Verfolgter mit Rücksicht auf die durchgemachten Leiden früher stirbt, als es ohne die Verfolgung vermutlich der Fall gewesen wäre, da sonst praktisch fast alle Witwen von verstorbenen Verfolgten eine Rente erhalten müssten, was vom Gesetz offenbar nicht beabsichtigt war.“[38]
Welche Kraft muss Auguste Leffmann aufgebracht haben, um trotz dieser permanenten Demütigungen und Missachtungen weiter gegen dieses Unrecht – Ralph Giordano sprach später von der „zweiten Schuld“ – zu kämpfen. Erst das Oberlandesgericht in Frankfurt hob am 30. Dezember 1952 dieses schändliche Urteil unter Bezugnahme auf ein neues amtsärztliches Gutachten auf und gestand der Witwe einen Schaden durch den Tod ihres Ehemannes zu und gewährte ihre eine entsprechende Wiedergutmachung in Form einer Rentenzahlung.[39]
Stand: 25. 12. 2018
Anmerkungen:
[1] HHStAW 518 6805 (1, 4).
[2] Heiratsregister der Stadt Wiesbaden 819 / 1920.
[3] HHStAW 518 6805 (14).
[4] Ebd.
[5] „Im Wirtschaftsleben der Stadt Münster spielten Juden im 20.Jahrhundert nur im Bereich des Vieh- und Pferdehandels eine herausragende Rolle; nur wenige betrieben eigene Ladengeschäfte; dagegen gab es doch einige Handwerker und Angehörige in freien Berufen. Die jüdischen Bürger Münsters gehörten mehrheitlich dem mittleren und gehobenen Bürgertum an. Der Rabbiner Steinthal beschrieb die Berufsstruktur der Münsteraner Juden in der Zeit 1920/1935 wie folgt: ‚ … Zu dieser Zeit gab es unter unseren Glaubensbrüdern in Münster wenig Inhaber von Ladengeschäften, dagegen viele Getreide, Pferde- und Viehhändler, Angestellte, mindestens 29 (Handwerker (8 Fleischer, 4 Maler, 2 Bäcker, 1 Friseur, 2 Schlosser, 2 Klempner, 2 Mechaniker, 6 Schneiderinnen, 2 Putzmacherinnen), 6 Staatsbeamte. Wenigstens 22 Angehörige der freien Berufe (3 Universitätsdozenten, 5 Anwälte, 3 Ärzte, 2 Zahnärzte, 2 Ingenieure, 5 Kultusbeamte und Lehrer), 2 Sänger und Schauspieler.’“ http://www.jüdische-gemeinden.de/index.php/gemeinden/m-o/1361-muenster-nordrhein-westfalen. (Zugriff: 14.12.2018). Im Extrablatt der Königlichen Regierung zu Münster vom 25.7.1846, in dem die bekannt gegeben wurde, welchen „selbstbestimmten und erblichen Familiennamen“ die zu dieser Zeit im Regierungsbezirk Münster lebenden selbstständigen Juden angenommen hatten, erscheinen auch eine Witwe Sara Kusel Leffmann, ein Handelsmann Abraham Leffmann, ein Klempner Koppel Leffmann und eine Handelsgehilfin Amalie Leffmann, siehe Aschoff, Diethard, Die Juden in Münster. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, hg. Stadtarchiv Münster, Münster 1981, o.P. In welcher verwandtschaftlichen Beziehung sie zu Ludwig Leffmann standen, konnte nicht geklärt werden, dennoch sind die Namen ein Indiz dafür, dass Leffmanns eine alteingesessene jüdische Familie in Münster war, wo Juden seit dem 12. Jahrhundert nachgewiesen werden können. Ebd. S. 2.
[6] Möllenhoff, Giesela; Schlautmann-Overmeyer, Rita, Jüdische Familien in Münster. 1918 – 1945. Biographisches Lexikon, Münster 1995, S. 253 (Eintrag 266). Lesser Leo Leffmann verstarb bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts, seiner Frau und seinen Kindern Ernst und Leo gelang die Flucht nach England.
[7] Ebd. S. 166 (Eintrag 156).
[8] Ebd. S. 251 f. (Eintrag 265).
[9] Ebd. S. 254 f. (Eintrag 267).
[10] HHStAW 518 6805 II (232 f.). Weitere Schuhmarken, die er vertrat, waren Preuss, Möbius, Fürstenheim und Dick.
[11] Ebd.
[12] HHStAW 518 6805 I (10, 30). Objektive Zahlen über den wirtschaftlichen Erfolg der Firma liegen nicht mehr vor, da die Steuerakten nach Auskunft des Finanzamts Wiesbaden spätestens unmittelbar nach Kriegsende vernichtet worden waren, siehe ebd. (10).
[13] Ebd. (31). Der Vorsitzende hatte nach der Machtübernahme der Nazis aber offensichtlich nichts gegen den Boykott jüdischer Geschäfte unternommen, sich diesen Kampf vielmehr wohl zu eigen gemacht, sonst hätte er seine Position kaum bis 1945 behalten.
[14] Ebd. (30).
[15] Ebd. (10).
[16] HHStAW 518 6805 II (251).
[17] HHStAW 518 6805 I. (29).
[18] Ebd. (27).
[19] Ebd. (40).
[20] In einem späteren Entscheid der Entschädigungsbehörde vom 2.6.1955 hieß es dann: „Zwar bedarf es keiner näheren Erörterung, dass die grundsätzliche Voraussetzung von $1 BEG auf den Erblasser zutreffen, denn er war als Jude unter dem Nazi-Regime schweren Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt (Boykott, Geschäftsverlust durch Verweigerung einer Verlängerung des Mietvertrages, Gefängnishaft),“ seiner Witwe wurde aber weiterhin die Entschädigung mit dem Hinweis auf ihr Einkommen in den Jahren des Boykotts und den folgenden Jahren verweigert. Ein Schaden am wirtschaftlichen Fortkommen könne nicht festgestellt werden, zumal der Betroffene damals bereits das 70ste Lebensjahr überschritten hatte und das Gesetz in diesem Alter eine Entschädigung für den Schaden am wirtschaftlichen Fortkommen nicht mehr vorsähe. Siehe HHStAW 518 5805 II (236 ff.).
[21] Das Jahreseinkommen soll in diesem Jahr noch bei etwa 10.000 RM gelegen haben, allerdings lässt sich den Akten nicht entnehmen, woraus es resultierte. Immerhin wurde bis zum Sommer 1934 das Geschäft noch betrieben und es ist auch nicht ausgeführt, ob die Verschleuderung der Waren in das Einkommen eingeflossen ist. Siehe ebd. (238, 251) und HHStAW 518 5805 I (10).
[22] HHStAW 519/3 3321 (4). Die Angaben zu seinem Vermögen sind etwas widersprüchlich, denn die Deutsche Bank bescheinigte ihm, dass er Ende 1940 ein Depot von etwa 9.800 RM besitze, im Entschädigungsverfahren gab das Bankhaus dagegen an, dass er am 20.5.1940 Wertpapiere im Kurswert von rund 10.000 RM für 5.700 RM an die Preußische Staatsbank hatte abliefern müssen. HHStAW 518 6805 I (32,34) Beide Auskünfte der Bank stimmen nicht miteinander überein, auch widersprechen sie den Angaben von Ludwig Leffmann in seiner Vermögenserklärung. Man kann aber sicher davon ausgehen, dass er in den Jahren zuvor nicht über wesentlich mehr als 10.000 RM verfügt haben dürfte.
[23] HHStAW 519/3 3321 (4, 8). 110 RM betrug die Miete, für Lebensmittel und Kleidung waren 250 RM angesetzt, 15 RM erhielt eine Hilfsperson, 8 RM waren Almosen vorbehalten und 9 RM betrug der Beitrag in eine Sterbekasse.
[24] Ebd. (14).
[25] HHStAW 483 10127 (78). Martha Keiles hatte früher mit ihrem Mann Ignatz Isaak in der Wilhelmstr. 12, gewohnt. Wahrscheinlich ist sie nach dessen Tod am 19.11.1935 bei Leffmanns eingezogen.
[26] HHStAW 483 10127 (104). Siehe dazu auch die Anmerkungen in Kapitel Einrichtung der Judenhäuser oben.
[27] HHStAW 519/3 3321 (16). Er verfügte zu diesem Zeitpunkt wieder über einen monatlichen Freibetrag von 400 RM, ebd. (15).
[28] Ebd. (18 f.). Im Oktober 1941 hatte ihm auch sein Neffe Max Leffmann, der Sohn von Benno Leffmann, noch 1.000 RM zukommen lassen, siehe ebd. (21).
[29] Ebd. (21, 22), dazu Möllenhoff, Schlautmann-Overmeyer, Jüdische Familien in Münster, S. 254, Eintrag 267.
[30] HHStAW 518 6805 I (35, 36, 37).
[31] HHStAW 519/3 3321 (25).
[32] Ebd. (31, 32).
[33] HHStAW 518 6805 I (11).
[34] Sterberegister der Stadt Wiesbaden 2473 / 1944.
[35] HHStAW 518 6805 I (8). Dies bezeugte Heinz Lichtenstein, ein ebenfalls durch seine Ehe mit der evangelischen Frau Hildegard, geborene Brückner, bedingt geschützter Jude, der zusammen mit Ludwig Leffmann inhaftiert worden war. In der Taunusstr. 34 führte er ursprünglich ein kleines Ladengeschäft. Nach 1938 musste er Zwangsarbeit leisten, wurde dann im Februar 1945 noch nach Theresienstadt verschleppt, dort aber dann befreit, sodass er zu den wenigen Wiesbadener Juden gehörte, die die NS-Zeit überlebten.
[36] Ebd. (48, 8 e).
[37] Ebd. (50).
[38] Ebd. (82 ff.).
[39] Ebd. (134 ff.)