Dr. Albert Stahl


Juden Judenhaus Wiesbaden Adelheidstr. 94
Die Adelheidstr. 94 heute
Eigene Aufnahme
Adelheidstr 94, Judenhaus, Wiesbaden
Lage des Hauses
Adelheidstr. 94, Judenhaus Wiesbaden
Belegung des Judenhauses

 

 

 

 

 


Auch Dr. Albert Stahl hatte vor seiner Deportation am 1. September 1942 nach Theresienstadt die letzten Wochen im Judenhaus Adelheidstr. 94 verbringen müssen. Laut Gestapo-Kartei war er mit seinen ehemaligen Mitbewohnern aus der Bahnhofstraße am 15. Juni 1942 dort eingezogen und hatte nach Angaben des arischen Hausbewohners Schmidt „im Parterre zwei große Zimmer“ bewohnt.[1] Dr. Stahl selbst teilte den Wohnungswechsel am 8 Juli 1942 der Devisenstelle Frankfurt in einem Brief mit.[2]

Dr. Albert Stahl, Bertha Stahl, Selig Marx, Nathan Hirsch Moses, Bettina Babette Marx, Alfred Marx, Judenhaus Wiesbaden, Adelheidstr. 94
Stammbaum der Familie Stahl
GDB

Ursprünglich stammte Dr. Stahl aus dem mittelhessischen Friedberg, wo er am 10. November 1875 als Sohn des Kaufmanns Emanuel Stahl und seiner Frau Emma, geb. Schaumberg, geboren worden war. Nach Schule und Militärdienst hatte er ein Jurastudium aufgenommen, dass er mit beiden Staatsexamina und einer Promotion abschloss. Anschließend ließ er sich als Rechtsanwalt in Wiesbaden nieder, wo er auch schon während seines Referendariats am Landgericht tätig gewesen war. 1903 wurde er als Anwalt sowohl beim Amts- wie auch beim Landgericht zugelassen. Am 27. April 1920 ernannte ihn die Kammer zum Notar.[3] Immer wieder vertrat er in den vielen Rechtsstreitigkeiten, in die seine Glaubensbrüder und –schwestern in den Jahren der Verfolgung verwickelt wurden, deren Interessen – nicht selten, ohne dafür ein Honorar zu verlangen.[4]

Alfred Stahl, Judenhaus Wiesbaden, Adelheidstr. 94, Bahnhofstr. 46
Dr. Albert Stahl
nach einer Zeichnung von Heinrich Neumann aus dem Jahr 1902
Stadtarchiv Wiesbaden

Seine Praxis befand sich in der Kirchgasse 47, gewohnt hat er aber bis Ende der zwanziger Jahre in der ‚Villa Friedtal’ in der Walkmühlstraße 45, einem sehr schönen Haus, das ihm auch gehörte.
Erst ab 1931 wird in den Wiesbadener Adressbüchern die Kirchgasse 47 als seine Wohnadresse angegeben, die Wohnung in der Walkmühlstraße hatte er aber keineswegs aufgegeben, aber sie nicht mehr genutzt, wie aus einem Brief des Rechtsanwalts Dr. Scherz im späteren Entschädigungsverfahren, in dem es um die Bewertung des Mobiliars ging, hervorgeht. „Eine im Hause Walkmühlstraße 45, dem früheren Eigentum des Dr. Stahl, vorhandene komplette Wohnungseinrichtung ist ebenfalls verschleudert worden“,[5] aber, wie er in einem weiteren Schreiben an die Entschädigungsbehörde mitteilte „meines Wissens nicht durch das Finanzamt, sondern durch Notverkauf, um diese Wohnung zu räumen, die ja auch von Herrn Dr. Stahl nicht bewohnt wurde. Die Wohnung war zwar eingerichtet, wurde aber nicht genutzt, da Dr. Stahl die Gewohnheit hatte, als Junggeselle in seinem Büro zu schlafen.“[6]

Leider machte der Zeuge hierzu keine zeitlichen Angaben. Man wird aber davon ausgehen können, dass die Wohnung etwa im Jahr 1940 geräumt werden musste, zu dem Zeitpunkt, als die NSDAP intensiv nach nutzbarem Wohnraum in Wiesbaden suchte. Möglicherweise stand der Verkauf der Einrichtung in einem unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Einquartierung im Judenhaus in der Bahnhofstr. 46 III, die zwar in der Gestapo-Kartei vermerkt, aber nicht datiert ist. Sie muss aber vor dem 15. August 1940 stattgefunden haben, denn die Sicherungsanordnung mit diesem Datum war bereits an die Judenhausadresse Bahnhofstraße geschickt worden.[7] Die enge Bindung zwischen der Familie Strauss und Dr. Stahl lässt vielleicht die Vermutung zu, dass er zumindest freiwillig hier eingezogen war, als er seine bisherigen Wohnungen räumen musste.[8]

Bis zu diesem Zeitpunkt war jedoch die Praxis Kirchgasse eindeutig sein Lebensmittelpunkt, in dem seine Rechtsanwaltsgehilfin und Vertraute Maya Vossen alle Fäden in der Hand hielt. Zu ihr wie auch zu deren Ehemann Johann muss Dr. Stahl ein besonderes Vertrauensverhältnis gehabt haben. Sie war nicht nur „seine persönliche Sekretärin“ und „die Seele des ganzen Büros“, sie hatte ihn offensichtlich regelrecht bemuttert. „Herr Stahl war ein kränklicher Junggeselle, der wenig Sinn für Äußerlichkeiten und geordnete Lebensführung hatte. Frau Vossen hielt neben ihrer beruflichen Tätigkeit auch sein Hauswesen in Ordnung und sorgte für sein leibliches Wohl. … Das Einkaufen und die Zubereitung des Essens, die Besorgung von Kleidung und Wäsche lag praktisch in ihren Händen.“[9] So beschreibt Alfred Strauss die Beziehung zwischen den beiden im Zusammenhang mit einer späteren Erbschaftsauseinandersetzung. Die hier formulierten Charakterisierungen von Dr. Stahl stimmen weitgehend mit den manchmal geradezu liebevollen, manchmal aber auch sehr kritischen Bemerkungen überein, die die Eltern von Alfred Strauss, Sebald und Hedwig Strauss, Eigentümer des Judenhauses in der Bahnhofstraße, in den Briefen an ihren Sohn im bolivianischen Exil über ihn machten, zumindest was Äußerlichkeiten und Auftreten anbelangt. „Die Anständigkeit des Charakters von Herrn Dr. Stahl ist über alle Zweifel erhaben, ebenso seine Arbeitsamkeit. … Er putzt selbst. Jeder kommt mit seinem Wehwehchen zu ihm.“, schreibt Hedwig Strauss, bemängelte aber auch bald, dass er dabei „seine Männerpflege“ völlig vernachlässige.[10] Anlässlich des Geburtstags von Milly Nussbaum schildert sie den morgendlichen Auftritt von Dr. Stahl: „… aber wenn der Dr. doch ein bisschen sauberer wäre. Er trägt einen Hausmantel, so zerrissen habe ich höchstens an einem Clown ein Stück gesehen. Mir hat er versprochen jetzt größeren Hausputz zu halten. An Frau Millys Geburtstag war er morgens in diesem Prachtgewand, auf dem Kopfe seinen Cilinderhut, unter dem Arme eine Flasche Sekt. Er karikiert sich selbst , er ist begeistert von Nussbaums Sauberkeit, bewundert unaufgefordert alles, was er neu oder frisch an dem Ehepaar oder an der alten Frau sieht, aber er erstickt in seinem eigenen Dreck,“ schrieb sie an den Sohn,[11] der sich aus dem Exil immer wieder nach dem befinden von Dr. Stahl erkundigte. Er hatte bei ihm einen Teil seiner juristischen Ausbildung absolviert und war ihm seit Jugend an freundschaftlich verbunden gewesen. Neben Gesprächen über juristische Sachfragen, teilten beide bei ihren nahezu täglichen Begegnungen früher auch die Leidenschaft am Schachspiel, mit dem sie vor der Auswanderung Alfreds viele Abende gemeinsam verbracht hatten. [12] Die Eltern mussten nach seinem Einzug in die Bahnhofstraße dem Sohn immer wieder Grüße und auch Fragen zu seiner Karriere als Schachspieler, mit der er es in Deutschland zu einigen Meisterschaften gebracht hatte, übermitteln.
Dr. Stahl scheint trotz aller Verschrobenheit ein sehr geselliger Typus gewesen zu sein. In den Briefen nach Bolivien war mehrfach von gemeinsamen Abenden die Rede, bei denen Musik gehört, Gespräche geführt oder Skat gespielt wurde. Auch begleitete Dr. Stahl Herrn Strauss gerne bei dessen Spaziergängen in und um Wiesbaden. Dieser hatte im übrigen einen völlig anderen – vielleicht männlicheren – Blick auf den Untermieter: „Dr. Stahl fegt nicht allein sein Zimmer, er wäscht, flickt, bügelt, kocht und studiert Sprachen“, schrieb Sebald Strauss bewundernd und zugleich – so will es scheinen – mit einem gewissen chauvinistischen Unverständnis noch im Juli 1941 an den Sohn.[13]

 

Im November 1938 war Dr. Stahl ein endgültiges Berufsverbot erteilt worden, nachdem man ihn bereits am 14. Juni 1933 im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aus dem Notariatsregister gestrichen hatte. [14] Nicht nur er war damit arbeitslos geworden, sondern auch seine vertraute Sekretärin Frau Vossen musste er zu diesem Zeitpunkt entlassen. Ihr stellte er noch ein sehr gutes Zeugnis aus und betraute sie darüber hinaus auch mit der Wahrung seiner Interessen. So wurde sie am 16. November 1938 auch offiziell zur Verwaltung des Hauses in der Walkmühlstr. 45 mit dem Recht die fälligen Mieten zu kassieren ernannt und sie erhielt Vollmacht zur Eintreibung von Hypothekenzinsen, die auf einem Grundstück in der Drudenstraße lasteten.[15]

Diese schriftlich fixierten Festlegungen zeugen davon, dass Dr. Stahl bereits 1938 nach dem Novemberpogrom eine Ahnung von dem hatte, was da kommen würde, denn – so formulierte er – „die schriftliche Erteilung des Vollmacht erfolgt jetzt, damit sie sich im Falle meiner Abwesenheit von Wiesbaden, wenn nötig, ausweisen kann.“[16]

Auch zur Judenvermögensabgabe war er nach dem Novemberpogrom mit insgesamt 9.500 RM in fünf Raten herangezogen worden und die die Sicherung von 9.700 RM für die Reichsfluchtsteuer ist ebenfalls aktenkundig.[17]

Am 15 August 1940 war auch an ihn eine Sicherungsanordnung ergangen, die ihm einen Freibetrag von vorläufig 300 RM gewährte. Dr. Stahl legte, wenn auch vergeblich mit „Rücksicht auf meine Vermögens- und Einkommensverhältnisse“ Widerspruch gegen diese Maßnahme ein. Neben einem kleinen Restvermögen auf Bankkonten, verfüge er nur noch über ein zu versteuerndes jährliches Einkommen von ca. 700-800 RM, das ihm aus den Erträgen des mit einer Sicherungshypothek belasteten Wohngrundstücks in der Walkmühlstr. 45 verbliebe. Weitere Zinserträge aus Hypotheken erbrächten weitere 300 – 400 RM, andere ihm zustehende Zinsen würden ihm seit Juli 1939 nicht mehr gezahlt. Die Grundstücke könne er ohne Genehmigung der Behörden nicht verwerten, Zahlungen müssten dann ohnehin auf das Sperrkonto fließen. Da er seine anwaltliche Tätigkeit habe einstellen müssen, eine andere Arbeit angesichts seines Alters ihm nicht möglich sei, verblieben ihm nach Abzug der fälligen Steuern weniger als 1.000 RM im Jahr zum Leben.[18]

Selbstverständlich wurde das Gesuch mit dem Verweis, dass es unerheblich sei, in welcher Form das Vermögen vorläge, abgelehnt.[19] Da auch die „faulen Außenstände“ berücksichtigt werden mussten, ergab sich in der folgenden Vermögensaufstellung ein Reinvermögen von rund 26.000 RM und ein Jahreseinkommen von ca. 1.200 RM. Seinen monatlichen Bedarf gab Dr. Stahl mit 157,30 RM an.[20]

Der Raub seiner übrigen Habe hatte, wie in einem anderen Zusammenhang bereits geschrieben, mit der Verschleuderung der Einrichtung der Wohnung in der Walkmühlstraße begonnen. Über deren Umfang und Wert ließen sich später aber keine Angaben machen. Sehr genau wurden dagegen von verschiedenen Zeugen die Einrichtungsgegenstände in der Bahnhofstraße bzw. der Adelheidstraße beschrieben. Ein großes Eichenbuffet, Schreibtisch, Sofa, Sessel, Esstisch mit mehreren Stühlen, Bücherschränke, Bett und Waschtisch hätten sich in den beiden von Dr. Stahl bewohnten Zimmern befunden. Auch eine entsprechende Küchenausstattung sei vorhanden gewesen: Gasherd, Geschirrschrank, Porzellan und Wäsche. Im Wohnzimmer habe ein echter Smyrnateppich gelegen, dessen Wert die Zeugin Freifrau von Hoiningen-Huene 1958 allein auf 4.000 DM schätzte.[21] Der arische Mitbewohner Schmidt konnte diese Angaben bestätigen, sogar weitere Einrichtungsgegenstände wie Kronleuchter, Standuhr, diverse Kleinmöbel und Ölgemälde benennen.[22] „Infolge der vielen Möbel“ sei „es in dem Zimmer ziemlich eng“ gewesen, ergänzte der Rechtsanwalt Dr. Scherz, der als ehemaliger Referendar von Dr. Stahl die einstige Praxis und auch die Zimmer in den beiden Judenhäusern von eigenen Besuchen her kannte, bei derselben Befragung.[23]

Sicher entspricht die Beschreibung dieser Ausstattung nicht den Vorstellungen, die man sich gemeinhin von einem Judenhaus macht und ohne die Lebensumstände von Dr. Stahl in irgendeiner Weise beschönigen zu wollen, so muss man wohl dennoch feststellen, dass es ihm im Vergleich zu vielen anderen seiner Leidensgenossen trotz des spärlichen Einkommens insgesamt soweit noch relativ gut ging. Mit dem 1. September 1942 änderte sich das endgültig. An diesem Tag musste er mit eben diesen Leidensgenossen den Transport nach Theresienstadt besteigen. Ab diesem Zeitpunkt gab es nur noch ein gemeinsames Schicksal.

Nicht nur das genannte Mobiliar, sondern auch das gesamte Vermögen, sowie das Haus in der Walkmühlstraße wurden zu Gunsten des Deutschen Reiches eingezogen.[24] Die Wohnung in der Adelheidstr. 94 wurde nach Angaben von Herrn Schmidt bald nach dem 1. September ausgeräumt, wobei allerdings unklar blieb, wer das zu wessen Nutzen veranlasst hatte. Spätere Bemühungen, darüber etwas in Erfahrung zu bringen, seien ergebnislos geblieben, so der Rechtsanwalt Dr. Scherz.[25]

Immer wieder hatten ihn zuvor Kollegen mit dem Hinweis darauf, dass er doch Junggeselle sei und in Deutschland nichts zu verlieren habe, gedrängt, das Land rechtzeitig zu verlassen. „Er stand aber auf dem Standpunkt“, so ein ehemaliger Kollege in einem Brief an Frau Vossen aus dem Jahr 1953, „er sei als Deutscher geboren, hätte sich nichts zuschulden kommen lassen und hätte deshalb keinen Grund das Land zu verlassen.“[26]

Dass diese Haltung aber nicht Resultat völliger Ignoranz und Blindheit gegenüber dem heraufziehenden Verhängnis war, kann man dem Testament entnehmen, das er am 10. Juni 1941, noch in der Bahnhofstr. 46, verfasst hatte und aus dem deutlich hervorgeht, wie klar und richtig er seine eigene Situation und die der ganzen Judenschaft damals einschätzte. Er hatte darin sein gesamtes Vermögen seiner Vertrauten und ehemaligen Sekretärin Frau Vossen vermacht, die ihm auch in der Zeit der Verfolgung die Treue gehalten hatte. Er habe keine pflichtteilsberechtigte Verwandte „und bei denjenigen Verwandten, die mir nahe stehen, ist bei den gegenwärtigen Macht- und Rechtsverhältnissen die Gefahr vorhanden, dass sie meiner Erbschaft doch keinen Genuß hätten, u. dass ihnen voraussichtlich die Erbschaft wieder ganz oder teilweise abgenommen werden würde.“[27]

Durch die rechtliche Konstruktion, dass die arische Gesamterbin Frau Vossen von den nach Abzug der Erbschaftssteuer verbliebenen Einkünften jeweils ein Drittel an eine jüdische Kusine und ein weiteres Drittel an einen anderen entfernten, aber ihm nahestehenden ebenfalls jüdischen Verwandten zahlen solle, versuchte er auch diese zu bedenken. Ausdrücklich legte er aber fest, dass „diese Zahlungen nur solange und soweit erfolgen (sollen), als die genannten Personen nicht aus Deutschland ausgewandert sind, oder sich in Deutschland oder an einem sonstigen Ort, wohin sie verbracht sind, befinden, wohin ihnen rechtlich und tatsächlich diese Zahlungen in voller Höhe überwiesen werden können.“ [28]

Alfred Stahl, Judenhaus Wiesbaden, Adelheidstr. 94, Bahnhofstr. 46
Todesfallanzeige aus Theresienstadt für Albert Stahl
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Für den Fall, dass weder Frau Vossen und ihr Mann, noch andere gesetzliche Erben bei seinem Tod das Erbe antreten können, solle die Jüdische Kultusgemeinde eingesetzt werden. Aber auch an deren zukünftigem Fortbestehen zweifelte er realistischer Weise und bestimmte deshalb, dass dann die Organisation das Erbe erhalten solle, die an deren Stelle besteht und „die jüdischen Belange in Deutschland vertritt. Ist hiernach niemand berufen, so soll es bei der gesetzlichen Erbfolge sein Bewenden haben.“ [29] Die völlige Auslöschung des Judentums in Deutschland schien Alfred Stahl ganz offensichtlich schon damals eine realistische Perspektive gewesen zu sein.

Das Leben von Dr. Albert Stahl selbst war nur einem viertel Jahr nach seiner Einlieferung in Theresienstadt am 9. Dezember 1942 ausgelöscht worden.[30]

Stolpersteine für das Ehepaar Reinstein und Dr. Albert Stahl vor dem Haus Kirchgasse 47
Eigene Aufnahme

Stand: 11. 08. 2019

 

 

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Anmerkungen:

 

[1] HHStAW 518 891 (63). Die Angaben des Zeugen müssen allerdings mit Vorsicht zur Kenntnis genommen werden, Er gibt zwar auch sehr detailliert Auskunft über die in den Räumen enthaltene Einrichtung, als Termin des Einzugs von Dr. Stahl nennt er aber die Jahre 1940/41, was eindeutig unzutreffend ist. Nach den Angaben der Liste X-1 verfügte er zudem nur über ein einziges Zimmer im Parterre.

[2] HHStAW 519/3 8007a (11).

[3] Die entsprechenden Belege finden sich in der Personalakte, HHStAW 467 4472 Bde. 1-2. Detaillierte Angaben zur juristischen Ausbildung und Karriere, wie auch zum Militärdienst von Dr. Stahl sind dem kleinen ihm gewidmeten Aufsatz in Faber, Rönsch, Wiesbadens jüdische Juristen, a.a.O. S. 172f. zu entnehmen.

[4] HHStAW 1183-1 (29.12.39).

[5] HHStAW 518 891 (36).

[6] HHStAW 518 891 (42).

[7] Andererseits bemerkt Sebald Strauß in einem Brief vom 4. Februar 1941 an seinen Sohn Alfred in Peru, dass nach dem Tod des Mieters Gustav August, der sich aber erst am 15. September 1940 ereignete, neue Mieter eingezogen seien, u.a. Dr. Stahl, siehe HHStAW 1183 1 Brief vom 4.2.1941. Hier muss sich Alfred Straus irren, denn durch die Zustellung der Sicherungsanordnung ist ein früherer Einzug ziemlich sicher belegt. Verwirrend ist bei diesem Brief zudem, dass  die Mutter fälschlicherweise ihren Teil des Briefes mit dem Jahr 1940 datiert hatte, der Vater dagegen seinen Teil mit 1941, was durch seinen Hinweis auf den Tod von Gustav August als die richtige Jahresangabe angesehen werden muss.

[8] Zwar hat die langjährige Bekannte von Dr. Stahl. Barbara Freifrau von Hoiningen-Huene in einer eidesstattlichen Erklärung im Jahr 1958 ausgesagt, dass dieser „zwangsweise“ in dem „jüdischen (!) Haus in der  Bahnhofstrasse“ habe wohnen müssen, was insoweit sicher richtig ist, als dass er wohl gezwungen war aus seiner bisherigen Wohnung auszuziehen, möglicherweise war es ihm aber vielleicht sogar durch Vermittlung der involvierten Jüdischen Gemeinde möglich gewesen, in ein Haus seiner Wahl, eben bei guten Bekannten wie dem Ehepaar Strauss, einzuziehen. Aber das muss angesichts der Quellenlage zugegebener Weise Spekulation bleiben. Siehe zur Aussagen von Frau von Hoiningen-Huene HHStAW 518 891 (38).

[9] HHStAW 518 891 (24).

[10] HHStAW 1183-1 (4.4.1940

[11] HHStAW 1183-1 (11.3.41). Eine ähnliche Klage enthält aber auch schon ein Brief vom 20.8.39, in dem sie ihren Sohn bittet, sich nicht den von ihm so verehrten Doktor als Vorbild zu nehmen: „Dass er klug ist, dazu kann er nichts, sein Fleiss + seine Gutmütigkeit würden höher geschätzt, wenn er mehr auf sein Äußeres sehe.“ Ähnlich wieder am 29.12.39: „Man muss nicht allen Wert auf Äußerlichkeiten legen, aber auch nicht ganz verschlumpen. Es gibt einen schönen goldenen Mittelweg. Nehmen wir Deinen einstigen Lehrmeister lieber Alfred: Er hat für viele Leute, welche bezahlen könnten, umsonst gearbeitet. Wahrscheinlich sind es jetzt die Leute, welche aufmerksam machen, wie er aussieht u. fragen, ob er sich nicht besser kleiden kann. Im ganzen Haus weiß man u. neckt, der Dr. kommt gleich, er rasiert sich erst u. wäscht die Hände. Ein bisschen nachlässiger noch u. man ekelt sich.“

[12] HHStAW 518 891 (17)

[13] HHStAW 1183 1 (15.7.41)

[14] HHStAW 467 4472 Bd. 1 (o.P.) vom 24.10.1938 und (113). Die Faksimiles der Entlassungsschreiben sind veröffentlicht auf dem Erinnerungsblatt des Aktiven Museum Spiegelgasse für Dr. Stahl, siehe http://www.am-spiegelgasse.de/wp-content/downloads/erinnerungsblaetter/EB-Stahl-Dr-Albert.pdf. (Zugriff: 13.11.2017). Zunächst hatte er nach dem Entzug des Notariats als „Frontkämpfer“ des Ersten Weltkriegs seine Profession als Rechtsanwalt noch weiter ausüben dürfen.

[15] HHStAW 518 891 (26, 27, 28) Die Hausverwaltungsaufgaben hatte sie nach Aussage von Dr. Stahl auf Grund einer mündlichen Ermächtigung schon seit 7-8 Jahren ausgeübt.

[16] Ebd. (26)

[17] HHStAW 518 891 (33)

[18] 519/3 8007a (3 f).

[19] 519/3 8007a (5) In der letzten vorhandenen Vermögensteuererklärung von 1931 hatte sein Vermögen noch etwa das Doppelte, nämlich fast 63.000 RM betragen, siehe ebd. (59).

[20] 519/3 8007a (6) Der Freibetrag wurde dementsprechend am 23.9.1940 auf 160 RM herabgesetzt, ebd. (10)

[21] HHStAW 518 891 (38).

[22] HHStAW 518 891 (63 f.)

[23] Ebd.

[24] HHStAW 519/3 8007a (13).

[25] HHStAW 518 891 (64, 65) Ob die angeblichen Unterschlagungen und Verschiebungen jüdischen Eigentums, die zumindest gerüchteweise Wohnungen der Adelheidstr. 94 betrafen, etwas mit dem Verschwinden des Mobiliars von Dr. Stahl  zu tun hatten, kann nur gemutmaßt werden. Siehe dazu unten.

[26] HHStAW 518 891 (29).

[27] HHStAW 518 891 (22)

[28] Ebd.

[29] Ebd.

[30] HHStAW 518 891 (12), siehe auch die Todesfallanzeige von Theresienstadt, nach der er an einer Lungenentzündung verstarb, http://www.holocaust.cz/databaze-dokumentu/dokument/89711-stahl-albert-oznameni-o-umrti-ghetto-terezin/. (Zugriff: 26.5.2020). Per Einzugsverfügung vom 2.10.1942 wurde nicht nur der Tote seines Vermögens beraubt, siehe HHStAW 519/3 891 (13), auch seine testamentarisch bestimmte Erbin, Frau Vossen, konnte erst nach dem Krieg durch Gerichtsbeschluss das ihr zustehende Erbe antreten.