Blumenstraße 7


Juden Wiesbaden Judenhaus Judenhäuser Wiesbaden Blumenstr. 7
Das Judenhaus in der Blumenstr. 7 heute
Eigene Aufnahme
Judenhaus Blumenstr 7
Lage des Judenhauses
Judenhaus Blumenstr 7
Belegung des Judenhauses  Blumenstr 7

 

 

 

 


Amalie Hirsch

Ähnlich wie die Bahnhofstr. 46 wurde das Haus in der Blumenstr. 7 zum Streitobjekt zwischen den unterschiedlichen Behörden und Machtgruppen innerhalb des NS-Staates. Auch diese Stadtvilla mit mehr als 700 qm Gesamtwohnfläche war im Zuge der südöstlichen Stadterweiterung im Jahre 1888 erbaut und bereits im Jahr 1895 von Heinrich Hirsch und seiner Frau Amalie Louise erworben worden.[1] In der Geburtsstadt von Amalie, sie war am 27. August 1865 in Frankfurt zur Welt gekommen, hatten die beiden am 10. Oktober 1890 geheiratet.[2] Amalie war hier als eines von insgesamt sechs Kindern des Ehepaars Moritz und Julie Ballin in sehr begüterten Verhältnissen aufgewachsen.[3]

Heinrich Hirsch Frankenwinheim Wiesbaden Judenhaus Blumenstr. 7
Geburtseintrag Hirsch (Heinrich) Hirsch – Stadtarchiv Frankenwinheim

Heinrich Hirsch kam aus dem bayrischen Frankenwinheim. Er war dort am 14. Juli 1858 eigentlich als Hirsch Hirsch geboren worden.[4] Sein Vater, der Kaufmann und Eisenwarenhändler Meier Hirsch, war Vorsteher der dortigen Kultusgemeinde[5] und in erster Ehe mit Hanna Süß verheiratet. Aus dieser Ehe waren zwischen 1854 und 1865 sieben Kinder hervorgegangen, von denen aber einige bereits im Kindesalter verstarben. Hirsch Hirsch war das vierte Kind aus dieser Ehe. Nachdem eine erste Frau am 12. Juni 1865 im Alter von 27 Jahren verstarb, ging Meier Hirsch am 2. Januar des folgenden Jahres eine zweite Ehe ein. Seine neue Frau Bertha Ganzmann aus Burgpreppach gebar ihm noch einmal 7 Kinder.[6]

Amalie Hirsch Ballin Judenhaus Wiesbaden Blumenstr 7 Juden
Stammbaum von Amalie Hirsch, geb. Ballin (GDB – PLS)

Heinrich besuchte nach seiner Grundschulausbildung noch als Hirsch Hirsch die Königliche Kreis-Gewerbe-Schule in Würzburg. Die Zeugnisse belegen, dass er ein ausgesprochen guter Schüler gewesen sein muss, der sogar als Bester seines Jahrgangs mit einem Preis geehrt wurde.[7] Ob seine spätere Ersetzung des Vornamens Hirsch durch Heinrich auch eine Distanzierung vom jüdischen Glauben bedeutete, konnte nicht geklärt werden.

Judenhaus Blumenstr. 7, Wiesbaden
Amalie Hirsch
https://photos.yadvashem.org/photo-details.html?language=en&item_id=1226115&ind=226

Nach der Hochzeit mit Amalie Ballin war das Paar dann bald nach Wiesbaden gezogen und hatte zunächst in der Goethestr. 16 gelebt, bis es dann das repräsentative Haus in der Blumenstraße erwarb.
Im Laufe der Jahre vergrößerte sich die Familie um vier Kinder, zunächst zwei Töchter, die am 20. August 1891 schon in Wiesbaden geborene Nelly Hedwig und die am 20. September 1892 ebenfalls dort geborenen Martha Alice. Sechs Jahre später, am 27. November 1898, kamen die Zwillinge Ernst Denny und Fritz Maximilian in der Blumenstraße zur Welt.

Heinrich Hirsch war Weinhändler und – wie der Briefkopf eines Briefes an das Finanzamt Wiesbaden aus dem Jahre 1927 zeigt – Teilhaber des Unternehmens „Hirsch & Kleemann, Weinhändler / Weingutsbesitzer“, das vormals in Wiesbaden, inzwischen in Neustadt an der Haardt seinen Sitz hatte.[8]
Zu dieser Zeit hatte sich Heinrich Hirsch bereits aus dem aktiven Geschäftsleben zurückgezogen. Sein Anteil an der Firma war nach eigenen Angaben bereits kurz vor dem Ersten Weltkrieg verkauft worden.[9] Er war allerdings – vermutlich aber eher sporadisch – noch als Kommissionär für die Firma tätig.[10] In den Steuererklärungen bezeichnete er sich als Rentier und lebte weitgehend von Erträgen seiner Wertpapiere.

Während den beiden Söhnen ein Studium finanziert wurde, erhielten die beiden Töchter 1918 bzw. 1919 jeweils eine sehr ansehnliche Mitgift von 100.000 RM.[11] Damit scheint das Paar seine liquiden Vermögenswerte zu einem großen Teil verschenkt zu haben, denn im Juli 1924 bat Heinrich Hirsch „in seiner jetzigen Notlage“ das Finanzamt Wiesbaden um die Befreiung von der Vermögenssteuer.[12] Da sein Vermögen auf Grund des Hausbesitzes aber mehr als 2.000 RM betrug, konnte ihm diese Befreiung nicht gewährt werden, aber immerhin ließ man sich damals noch auf eine Stundung der fälligen Zahlungen ein. Wie sich aus den verschiedenen Einkommensteuererklärungen ergibt, lag das jährliche Einkommen des Paares in den zwanziger und zu Beginn der dreißiger Jahre noch immer zwischen 1.000 und 3.000 RM.[13]

Das Haus, das den eigentlichen Vermögenswert darstellte, verfügte über zwei 8- und zwei 6-Zimmerwohnungen, dazu diverse Mansardenräume. Die Familie Hirsch bewohnte eine der kleineren Wohnungen, deren Jahresmietwert in den Steuererklärungen der frühen dreißiger Jahre mit 1.600 RM angesetzt wurde. Die übrigen Wohnungen warfen je nach Belegung brutto zwischen 4.300 und 4.800 RM jährlich ab.[14] Die jährlichen Kapitaleinkünfte lagen in dieser Zeit bei etwa 1.500 RM, sodass das zu versteuernde Einkommen z. Bsp. im Jahr 1938 sich auf 3.245 RM belief. Sogar in der Steuererklärung für das Jahr 1941, die von dem Rechtskonsulenten Guthmann ausgefüllt worden war, wird das Gesamteinkommen von Amalie Hirsch noch mit 3.080 RM angegeben, darin Bruttomieteinnahmen von nun sogar 7.211 RM, von denen natürlich nach Abzug der Hauszinssteuer, diverser Abgaben und anderer Kosten nicht mehr viel übrig blieb.

Zu diesem Zeitpunkt, dem Jahr 1941, war die Familie bereits zerbrochen und Amalie Hirsch alleine in der inzwischen zum Judenhaus deklarierten Villa zurückgeblieben. Noch bevor die schlimmste Phase der Verfolgung begann, war zunächst am 12. Oktober 1937 ihr Mann Heinrich Hirsch verstorben.[15] Die beiden Töchter hatten Wiesbaden bereits zuvor nach ihren jeweiligen Eheschließungen verlassen und waren nach Süddeutschland verzogen.

Nelly hatte am 17. Januar 1914 den aus Brünen stammenden Arzt Dr. Julius Elkan geheiratet, mit dem sie fortan in München lebte.[16]
Die Schwester Martha Alice wurde am 15. August 1918 in Wiesbaden mit dem am 11. Oktober 1880 in Stuttgart geborenen Verlagsbuchhändler Dr. Richard Levy, der inzwischen den Namen Lenk angenommen hatte, vermählt.[17] Nach der Hochzeit blieben sie in der Heimatstadt des Ehemanns und vermutlich auch im Verlagsunternehmen der Eltern tätig.

Beide hielten aber weiterhin Kontakt zur Mutter in Wiesbaden. In mehreren Briefen an das Finanzamt, in denen sie um Fristverlängerung für Steuerzahlungen bat, kann man lesen, dass eine ihrer Töchter demnächst zu Besuch kommen und die Formulare, die sie selbst nicht mehr ausfüllen könne, bearbeiten werde.[18] Martha hatte die Mutter z. Bsp. für eine Woche im August 1940 besucht. Ein Jahr später trat sie mit ihrem Mann die Ausreise in die USA an.[19] Auch die jeweiligen Gestapo-Karteikarten belegen solche längeren Aufenthalte in Wiesbaden. So war Nelly mit ihrem Mann vom 23. März 1940 für einen Monat und erneut zweimal im Jahr 1941 bei der Mutter zu Besuch. Am 7. August 1941 ging sie zurück nach München. In Theresienstadt sollten sie sich 1942 unter schrecklichsten Umständen wieder begegnen.

Die beiden Söhne Ernst und Fritz gingen nach ihrem Abitur 1917 nach München, wo sie unter der Obhut ihrer Schwester Nelly ihre jeweilige Universitätsausbildung begannen.[20]

Der Sohn Fritz, der ein Medizinstudium absolvierte und zunächst ab 1925 als Arzt in Frauenstein tätig war, kam Mitte 1929 wieder nach Wiesbaden zurück und eröffnete in der Adolfstraße 9 eine neue Praxis. Er wohnte zunächst in der Schiersteiner Str. 42, war dann aber 1929 in das Haus der Eltern zu seiner Mutter gezogen.

1933 wurde ihm als Nichtarier die Kassenzulassung entzogen und die zuvor gut gehende Praxis machte ab diesem Zeitpunkt nur noch Verluste. In einem Brief an das Finanzamt Wiesbaden vom 14.August 1933, in dem er um den Erlass der Einkommensteuervorauszahlung bat, begründet er das damit, dass er früher normalerweise 60 Patienten pro Tag zu behandeln gehabt habe, im Juli seien es noch 10 gewesen, jetzt kämen nur noch 1 bis 3.[21]

Neben den Einkünften aus Abrechnungen von Privatpatienten – auch diese Möglichkeit wurde mit dem Entzug der Approbation für jüdische Ärzte im September 1938 hinfällig – lebte Fritz von den Erträgen des Kapitals, das er in besseren Zeiten angelegt hatte. Dass er, wie auch schon sein Vater, erhebliche Aktienanteile der IG-Farben erworben hatte,[22] mutet angesichts dessen, was mit dem Geld finanziert wurde, geradezu tragisch an. 1939 wurde die Praxis dann endgültig geschlossen.

Ernst hatte nach seiner Schulzeit am humanistischen Gymnasium wohl auf seines Vaters Geheiß ein Jurastudium aufgenommen. Obwohl er selbst ursprünglich eher an Naturwissenschaften und Kunst interessiert war, schloss er dieses zunächst mit einer Promotion und dann 1924 mit dem Zweitem Staatsexamen erfolgreich ab. Seine Dissertation über das Patentrecht wurde sogar mit summa cum laude bewertet. 1925 wurde er nach seiner Assessorenzeit als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Wiesbaden zugelassen. Nicht nur die Heirat der Tochter des sehr renommierten Wiesbadener Notars Max Guttmann, Ruth Maria Zilla Guttmann, sondern auch der Eintritt in die Kanzlei des Schwiegervaters versprachen eigentlich eine sichere berufliche Karriere, zumal er nach dem Tod des Schwiegervaters, verursacht durch einen Verkehrsunfall im Jahr 1930, die Kanzlei alleine weiterführen konnte. Bereits 1931 wurde er mit 32 Jahren zum jüngsten Notar Preußens ernannt. Zu seinen Kunden gehörten neben den führenden Wiesbadener Hotels auch Unternehmen wie die I.G. Farben oder Dyckerhoff. Mit der Löschung seines Namens aus der Liste der an Wiesbadener Gerichten zugelassenen Anwälte im Jahr 1933 wurde dieser berufliche Aufstieg zumindest für die folgenden Jahre jäh beendet.[23]

Für die beiden Brüder war nicht nur die aussichtslose berufliche Zukunft das treibende Motiv für ihre frühe Auswanderung, sondern die Erfahrungen, die sie im Zusammenhang mit den Ereignissen am 10. November 1938 in Wiesbaden machen mussten. Beide gehörten zu den ungefähr 30.000 Männern, die unmittelbar während der Pogrome im gesamten Reich verhaftet und in die KZs Dachau, Sachsenhausen oder Buchenwald verschleppt worden waren. Ernst Denny hat später über diese Zeit im Lager einen beeindruckenden Bericht an die Wiedergutmachungsstelle verfasst. Beide Brüder waren am Morgen des 10.November auf der Straße von der Gestapo verhaftet worden, zunächst in das Wiesbadener Polizeigefängnis und anschließend in das KZ Buchenwald überführt worden. „Unter schwersten körperlichen und seelischen Torturen mussten wir ungewohnte, selbst die körperlichen Kräfte von kräftigen Arbeitern ersichtlich bei weitem überschreitende Zwangsarbeiten verrichten. U. a. arbeiteten wir im Steinbruch, mussten wir schwere Baumstämme heben und lange Strecken weit schleppen, Wurzelstöcke roden, Schienen und Kabel legen – all dies unter der Knute einer erbarmungslosen, sadistischen SS-Aufsicht. Todmüde oblag uns regelmäßig nach getaner Arbeit das ‚Heim’-Tragen grosser scharfrandiger Felsbrocken – all dies in mörderischer Kälte (man sprach von 22° unter Null !) ohne ausreichende Nahrung und Kleidung.“[24]

Der eigentliche Zweck dieser SA-Aktion zielte aber auf die Zerstörung der Identität der Inhaftierten: „Einst gesunde Menschen, verließen sie nicht zu selten diese von Gott verdammte Stätte alt und gebrochen. Nicht selten war es, dass ihnen die Freiheit nach diesen schwersten Entbehrungen schwerer wurde, als man es ahnen mochte, und es war eine psychologisch schwere Aufgabe, diese geschlagenen Menschen wieder in den Lebensprozeß einzureihen, in ein Leben zu lenken, dass aus dieser Knechtschaft herausführte in Länder, die uns eine neue Heimat geben wollten.[25]

Schlimmer noch als die Schmach, der man in der Heimatgemeinde als KZ-Insasse oft ausgesetzt war, wirkten all die ertragenen Demütigungen, die Torturen, gegen die man sich nicht gewehrt hatte, sich nicht wehren konnte, auf das eigene Selbstwertgefühl. All das bisher erlebte, so schlimm es war, war nichts im Vergleich zu dieser Erfahrung. Ernst Hirsch hatte dem Bericht zwei Bilder seines Bruders beigelegt. Eines zeigt in vor, das andere unmittelbar nach dem KZ-Aufenthalt.[26] Fritz war wie auch sein Bruder am 12. April 1939, also erst nach 5 Monaten, wieder entlassen worden. Man kann anhand der Fotos erahnen, welche Spuren die Zeit in Buchenwald bei den beiden hinterlassen hat.

Wenn die Zweck der Aktion zudem darauf abzielte, die Auswanderung der Juden und die Arisierungsbestrebungen zu forcieren, wie Kropat vermutet,[27] dann war sie im Hinblick auf die beiden Brüder erfolgreich gewesen. Ihre Entlassung war an deren Bereitschaft geknüpft, das Land bis zum 15. Juni 1939 zu verlassen, natürlich unter Beachtung aller devisen- und steuerrechtlichen Bestimmungen, womit dem folgenden Raub ein Mäntelchen der Legalität umgehängt werden sollte.

Die Ausplünderung begann sofort mit der Entlassung. Am 18. April 1939 mussten Wertgegenstände wie Tafelsilber, Uhren und dergleichen mehr bei der Stadt abgegeben werden.[28] Am 1. September 1939, hatte die Reichsfluchtsteuerstelle des Finanzamts von Fritz Hirsch die Sicherung von 13.700 RM verlangt, weil man ihn ihm Verdacht habe – welch ein Hohn ! -, auswandern zu wollen. Fritz Hirsch musste dafür einen nicht unbeträchtlichen Teil seiner Wertpapiere verpfänden. Daraufhin stellte ihm das Amt am 24. April 1939 die geforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ausreisewillige aus. Auch Fritz musste den sogenannten „Sühnebeitrag“ in einer Gesamthöhe von 12.600 RM leisten, was nicht nur sein Vermögen schmälerte, sondern auch die nun fällige Reichsfluchtsteuer um etwa 4.000 RM auf 9.869 RM reduzierte.[29] Damit war der Raubzug noch nicht beendet. Die Jüdische Kultusgemeinde bestätigte nicht nur, dass Fritz seinen Beitragspflicht immer erfüllt hatte, sondern auch, dass er den „außerordentlichen Beitrag“, die sogenannte Auswandererabgabe, in Höhe von 2.232 RM entrichtet hatte.[30] Die letzte Zahlung, die noch zu leisten war, bestand in der sogenannte DEGO-Abgabe in Höhe von 600 RM auf das Umzugsgut, das in einer 12-seitigen Liste im Detail vom Taschentuch bis zum OP-Besteck genauestens aufgeführt, kontrolliert und wertmäßig eingeschätzt wurde.[31] Am 21. September 1939 stellte die Devisenstelle Frankfurt die Sicherungsanordnung für Fritz Hirsch auf, da dieser im August 1939 Deutschland verlassen hatte.[32]

Sein Bruder Ernst musste sogar noch mehr zahlen, bei ihm summierten sich die Abgaben auf rund 45.000 RM.[33] Erst nach Begleichung dieser „Steuerschuld“ wurde ihm im Juni 1939 die Ausreise nach Holland gestattet, natürlich unter Zurücklassung der kompletten Einrichtung seiner Wohnung in der Gustav-Frytag-Str. 24, der großen Kunst- und Antikensammlung und auch seiner umfassenden juristischen Bibliothek. Am 3. Juni 1939 meldete er sich in Wiesbaden ab, um sich in den Niederlanden in Sicherheit zu bringen. Hier überlebte er die Jahre der Naziherrschaft, zuletzt, um der drohenden Deportation zu entgehen, in Utrecht im Untergrund, wo er die dortige Flüchtlingsfürsorge, aber auch die holländische Widerstandsbewegung in ihrem Kampf unterstützte.
Zum Zeitpunkt seiner Ausreise war er bereits von seiner bisherigen Frau geschieden, in Holland heiratete er 1947 in zweiter Ehe Maria Koppe, die er während seiner Tätigkeit im Widerstand kennengelernt hatte.[34] Nach der Befreiung und dem Erhalt der „non-enemy-Erklärung“ wurde er 1949 niederländischer Staatsbürger. Damit konnte er im Land, das ihn in der Zeit der Verfolgung aufgenommen hatte, seine berufliche Karriere fortsetzen. Er begann, Wie Van Isacker in seinem Artikel über Ernst Denny Hirsch schrieb, begann für ihn jetzt „met moed een tweede leven“.[35] Er habilitierte sich und wurde zu einem international angesehenen und vielfach geehrten Juristen. Ernst Denny Hirsch, der in den Niederlanden den Geburtsnamen seiner Mutter, Ballin, dem bisherigen Nachnamen anfügte hatte, verstarb am 15. März 1975 in Amsterdam, seine zweite Frau am 24. November 1977.

Drei Geschwistern war es somit gelungen, einen Weg ins Exil, nicht aber unbedingt in die Freiheit zu finden. Fritz wurde nach seiner Fluch von England aus als Deutscher zwangsweise nach Australien deportiert und blieb vom 27. Mai 1940 bis Oktober 1942 dort, obwohl Jude und selbst Opfer des Nazi-Regimes, als Kriegsgefangener interniert.[36]

Selbstverständlich wurde auch Amalie Hirsch zur „Sühneleistung“ herangezogen. In fünf Raten musste sie insgesamt 21.500 RM zahlen, was ihr aber nur durch die Übereignung ihrer noch vorhandenen Wertpapiere möglich war.[37]
Auch kleinere Alltagskonflikte, die den Alltag jüdischer Mitbürger in dieser Zeit prägten und belasteten, sind in den Akten dokumentiert. So gab es im Herbst 1940 mehrfach Beschwerden von Nachbarn, dass die Bäume im Garten der Blumenstr. 7 zu sehr gewachsen seien, sie durch Schattenwurf und Laubfall stark beeinträchtigt seien – sicher eine Konflikt, der zu allen Zeiten und auch unter nichtjüdischen Nachbarn vorgekommen sein wird. Das Besondere an diesem Fall ist allerdings anders gelagert. Frau Hirsch war bereit die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, allerdings wurde dem früheren Gärtner, der selbst auch bereit war die Arbeiten zu übernehmen, verwehrt, diese bei einem Juden auszuführen. Erst im Mai des folgenden Jahres war der Anlass für den Ärger beseitigt, von wem, ist den Akten nicht zu entnehmen.[38]

In dem inzwischen zum Judenhaus erklärten Anwesen teilte sie sich vom Ende 1940 bis zum Sommer 1942 die 4 Wohnungen und Mansarden mit mindestens 20 weiteren jüdischen Bewohnern. Auch wenn es angesichts der zur Verfügung stehenden Räume nicht unbedingt sehr beengt zugegangen sein wird, so war es dennoch ein Leben, in dem Intimität nur noch schwer herzustellen war. Sie selbst belegte nur noch eine 2-Zimmerwohnung im Erdgeschoss.
Per Testament war verfügt worden, dass das Erbe bis zum Tod von Amalie Hirsch ungeteilt bleiben und sie bis zu diesem Zeitpunkt das alleinige Nutzungsrecht am Haus innehaben sollte.[39] Schon am 28. Mai 1942, als das Judenhaus noch voll belegt war, wandte sich die Bauinspektion der Waffen-SS mit dem Begehren an den Leiter des Wiesbadener Finanzamts Trommershausen, das Gebäude in der Blumenstraße nach Einziehung durch das Deutsche Reich erwerben zu wollen.[40] Mit diesem Brief begann ein schier endloses Gezerre zwischen Ämtern und Parteiorganen um dieses Haus.

Auf der Rückseite des Briefes ist am 18. Juni 1942 handschriftlich von Trommershausen die Antwort auf das Ansinnen der SS formuliert: „Das Haus Blumenstr. 7 gehört einer Jüdin, die nicht evakuiert wird. Also fällt das Haus vorerst nicht an das Reich. Das FA hat mit der Verwertung nichts zu tun. Die Waffen-SS muß von der Jüdin bzw. von dem Verwalter mieten. Wieviel Raum die Waffen-SS erhält, wird noch mit Kreisleitung u. städt. Wohnungsamt geregelt. (…) Das Haus kann später noch an das Reich kommen.“ [41]

Den Wünschen des SS-Amtes, alle Bewohner samt Eigentümerin so schnell wie möglich zu deportieren, standen die Anfang 1942 erlassenen Richtlinien der Reichssicherheitshauptamtes entgegen, nach denen ältere und gebrechliche Menschen bei den anstehenden Transporten aus dem Altreich – wegen fehlender Kapazitäten“ – zunächst zurückgestellt werden sollten.[42]

Thersienstadt Amalie Hirsch Julius Elkan Nelly Elkan Judenhaus Wiesbaden Blumenstr. 7
Gefangenenliste aus Thersesienstadt – https://www.ushmm.org/online/hsv/wexner/cache/1519637437-RG-48.015M.0001.00000008.jpg

Das war auch der Grund, weshalb Amalie Hirsch nicht schon auf der Deportationsliste vom 23. Mai oder dem 10. Juni gestanden hatte,[43] sie stattdessen sogar noch zweimal innerhalb Wiesbadens die Wohnung wechseln musste. Am 14. Juni 1942 zog sie in den Hainerweg 3, der heutige Gustav-Freytag-Straße, wo ihre Schwester Johanna Herz, ein Haus besaß. Auf der Suche nach einer Zuflucht war sie wahrscheinlich „freiwillig“ und auf eigene Initiative dorthin gezogen, aber dahinter stand die Zwangsvertreibung aus ihrem eigenen Haus. Auch der folgende Umzug nach nur zwei Wochen erfolgte zwangsweise. Mit ihrer Schwester musste sie am 1. Juli jetzt wieder in ein offizielles Judenhaus umsiedeln, nämlich in die Lortzingstr. 7. Von dort aus wurden Amalie Hirsch und ihre Schwester Johanna am 1. September nach Theresienstadt deportiert.

Am 4. Juni des gleichen Jahres waren ihre Tochter Nelly und Julius Elkan von München aus nach Theresienstadt deportiert worden. Dieser Transport mit der Nummer II/2, der am folgenden Tag sein Ziel erreichte, war auf besonderen Wunsch Himmlers zustande gekommen. Er bestand aus den Insassen, den Schwestern und den Ärzten des Jüdischen Krankenhauses, in dem Himmler eine Schwesternschule der NS-Frauenschaft einrichten wollte.[44] Dr. Elkan war demnach zu dieser Zeit vermutlich in diesem Krankenhaus tätig.

Als Amalie Hirsch mit den anderen etwa 360 Wiesbadener Juden am 2. September Theresienstadt erreichte,[45] gab es bei allem Grauen doch auch eine ungeheure Freude darüber, dass die Mutter hier wieder auf ihre Tochter Nelly und ihren Schwiegersohn traf. In einem Brief, den Nelly nach dem Krieg an Eva Ansom, der Tochter ihrer Cousine Lilly Herz, verheiratete Laser, schrieb, schilderte sie dieses Wiedersehen, aber auch den Tod ihrer Mutter und den weiterer Angehöriger:

„Ja, wir sind durch ein großes Wunder gerettet worden und Julius und ich sind sehr betrübt, dass Deinen armen Eltern, liebe Eva, nicht auch dieses Glück zuteil wurde. Da ich Euch aus Theresienstadt nur die traurige Nachricht vom Tode Eurer lieben Eltern mitbringen konnte, so will ich Euch als kleinen Trost wenigstens mitteilen, dass wir mit Vater und Mutter innig befreundet und fast täglich zusammen waren, und dass wir beider Tod miterlebten und Euch so über alles unterrichten können. Am 3. Sept. 1942 kamen mit einem Frankfurter Transport viele Wiesbadner nach Theresienstadt, darunter meine Mutter, Eure Eltern [Lilly und Eduard Laser – K.F.] und Großmutter [Johanna – K.F.] Herz. Letztere kam schon in sehr schlechtem Zustand an und starb schon am 15. Sept. an Entkräftung elend am Fußboden eines Speichers in einem kleinen Blockhaus. Eure Eltern, meine Mutter, ich und Julius waren bis zuletzt bei ihr, sie hatte keine Schmerzen und wollte nicht mehr leben. Meine Mutter, die vor lauter Freude, uns in Theresienstadt vorgefunden zu haben, alles mit größter Bescheidenheit und Ergebenheit ertrug und so gern das Kriegsende erleben wollte, starb leider am 27. Nov. 1942 an einem Lungen-Oedem nach Rippenfell- und Lungenentzündung.“[46]

Nelly und Julius Elkan wurden –wie sie schrieb – tatsächlich im letzten Moment durch ein bzw. eigentlich viele „großes Wunder“ gerettet. Zu ihrem eigenen Schicksal schrieb sie in diesem Brief:
„Ich selbst habe fast 4 Monate an Typhus gelegen, Julius, der sich von Kartoffelhäuten, die ich in den Krankenzimmern sammelte, ernährte, war zum Skelett abgemagert, und es ist ein Wunder, dass wir mit aller Energie dieses Drama überlebt haben. Allerdings war auch Glück dabei: wir waren schon vor der Einwaggonierung in einem Ostentransport am 28. Okt. 44 und wurden im letzten Augenblick zurückgelassen, weil man Julius als Arzt brauchte.“[47] Durch ein noch größeres Wunder wurden ihnen zuletzt sogar noch das Leben und die Freiheit geschenkt. In den letzten Kriegswochen, in denen sich zunehmend Chaos und eigenmächtiges Handeln der NS-Funktionäre ausbreitete, versuchte Himmler durch geheime Verhandlungen mit internationalen jüdischen Organisationen an Devisen und auch Güter wie LKWs zu kommen, für die er das Leben und die Freiheit einer größeren Zahl der in Theresienstadt inhaftierten Juden in Aussicht stellte. Am 5. Februar 1945 konnte auf dieser Geschäftsgrundlage ein Transport mit etwa 1.200 jüdischen Gefangenen zusammengestellt werden, der am folgenden Tag sein Ziel St. Gallen in der Schweiz erreichte. Nelly und Julius Elkan waren unter diesen, auf wundersame Weise Geretteten.[48]

 

Nicht nur die Eigentümerin des Judenhauses war im Juni 1942 daraus vertrieben worden, auch die übrigen Bewohner wussten, was auf sie zukommen würde. Sie weigerten sich deshalb die Miete für Juni im Voraus zu bezahlen, „weil jetzt jederzeit mit einer Räumung zu rechnen sei. Sie wollen die Miete pränumerando am Tage der Räumung zahlen und zwar nur für die bis zum Räumungstag verflossene Zeit“, wie der Verwalter Jung in einem Brief vom 5. Juni 1942 der damals noch lebenden Hauseigentümerin mitteilte. „Sie sind auch in diesem Fall nicht zur Zahlung des ganzen Monats verpflichtet, da es sich ja um keine freiwillige Räumung handelt.“[49]

Die Zwangsräumung begann unmittelbar danach. Die dreiköpfige Familie Hirschbrandt, Otto Hirschbrandt, seine Frau Ida und die Tochter Helga, war schon am 23. Mai deportiert worden. Otto Hirschbrandt erst Anfang fünfzig, entsprach den vorgegebenen Kriterien.[50] Auch der knapp 42jährige Paul Engel war mit diesem Transport „evakuiert“ worden, während seine Mutter Betty Engel noch in das Judenhaus Moritzstr. 14 umziehen musste.[51]
Ähnlich erging es Mathilde Naumann und ihrer Tochter Margarete. Während Margarete am 10. Juni aus der Blumenstraße deportiert wurde, musste die Mutter noch in das Judenhaus Emser Str. 26 a umziehen.[52] Neben Margarete Naumann wurden nur noch Helene Schiffer und Dorothea Meyer unmittelbar im Zusammenhang mit der Räumung des Hauses im Juni direkt deportiert.[53]
Die übrigen Bewohner wurden dann im Laufe des gleichen Monats alle zwangsweise in andere Judenhäuser umgesiedelt. Einige von ihnen mussten in der kurzen Frist bis zur Deportation sogar noch ein weiteres Mal die Wohnung wechseln.
Die Schwestern Pauline und Mathilde Traub wurden in das Judenhaus Alexandrastr. 6 geschickt, wo Pauline sich nach Eintreffen der Deportationsaufforderung am 27. August das Leben nahm. Ihre Schwester überlebte den Transport nach Theresienstadt nur kurze Zeit. Am 29. September wurde sie in Treblinka umgebracht.[54]
Das Ehepaar Frieda und Hermann Meyer musste nach der Räumung noch in zwei weitere Judenhäuser ziehen, zunächst in den Cheruskerweg 3, dann in die Rheinstr. 81,[55] wohin auch ihre Mitbewohner Johanna und Moritz Liffmann gebracht wurden.[56]
Auch Hans Hermann Ullmann durchlief noch zwei weitere Judenhäuser, zunächst das in der Wielandstr.10, anschließend quartierte man ihn mit seiner halbjüdischen Frau Hedwig Ruth ebenfalls in der Rheinstr. 81 ein, wo er am 10.Februar 1943 verstarb.[57]
Der Arzt Dr. Willy Taendler und seine Frau Jenny, die 1930 von Speyer in der irrigen Hoffnung auf mehr Sicherheit nach Wiesbaden gezogen waren, mussten jetzt in eine Wohnung im Judenhaus Bahnhofstr. 25 beziehen, für sie die letzte Station vor der Deportation.[58]

 

Ende Juni war das Haus, das im Unterschied zu den meisten anderen Judenhäusern zuletzt ausschließlich von Juden bewohnt worden war, „freigestellt“. Schon am 12. des Monats, ohne die Antwort des Finanzamtleiters abzuwarten, hatten der SS-Untersturmführer Dr. Rauert vom SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt in Berlin und ein SS-Mann Hoos von der Wiesbadener Dienststelle der Bauinspektion Kontakt mit dem Hausverwalter Jung aufgenommen und „um baldmöglichste Übersendung eines Entwurfs des mit Ihnen abzuschließenden Mietvertrages für das oben bezeichnete Grundstück gebeten.
In dem Vertrag wollen Sie aufnehmen, dass das Deutsche Reich das Vorkaufsrecht für das Haus Blumenstrasse hat bzw. erhält.“
[59]

Zudem legte die SS einen Kostenplan für die nach ihrer Meinung notwendigen Reparaturen vor. „Das mit Judenfamilien überbelegt gewesene Haus ist nicht entsprechend unterhalten worden“ und befände sich „in vielen Teilen in einem sehr vernachlässigten Zustande“.[60]

Offenbar hatte Jung eigenmächtig diese Verhandlungen geführt, auch einen Mietvertrag ausgearbeitet und diesen zur Genehmigung nach Berlin geschickt. Amalie Hirsch, die zu dieser Zeit noch in Wiesbaden lebte, wollte vermutlich verhindern, dass die SS in ihr Haus einziehen würde. Sie hatte deshalb Jung um ein Gespräch gebeten, wurde aber von ihm mit dem Argument, er habe im Moment zu viel zu tun, abgewimmelt. Zudem: „Eine Besprechung hat auch zur Zeit keinen Zweck. … Was man in der Sache tun kann, werde ich schon tun; aber zu besprechen ist da nichts weiter und die bestehenden Verhältnisse kann ich ja doch nicht ändern. Ueber andere Dinge darf ich Ihnen keine Ratschläge erteilen. Sie müssen sich dieserhalb an Herrn Guthmann wenden.“[61]
Ob formalrechtlich ein gültiger Mietvertrag zustande kam, ist ungewiss,[62] gleichwohl hatte die SS das Haus spätestens im Oktober bezogen und zahlte schon ab August eine monatliche Miete von 600 RM an die Hausverwaltung.[63] Der Mietvertrag war auf ein Jahr befristet, da man ja auf Seiten der SS eigentlich die Absicht hatte, das Anwesen zu erwerben. Deshalb wandte sich das Wirtschaftsverwaltungshauptamt schon Anfang Oktober erneut an die Finanzverwaltung, nun an den übergeordneten Oberfinanzpräsidenten in Kassel, und bat darum, einen Kaufvertrag für das Haus Blumenstr. 7, zudem für das Haus Richard Wagner Str. 3 vorzulegen, welches als Privatwohnung für den Amtsleiter der SS-Baubehörde dienen sollte. Der Oberfinanzpräsident habe das Verfügungsrecht über das Eigentum der beiden inzwischen aus Wiesbaden „evakuierten“ Juden.[64]

Der OFP Kassel ersuchte dann Ende Oktober wieder den Leiter des Finanzamts Wiesbaden um eine Stellungnahme in dieser Sache, die dann sehr deutlich ausfiel und das dort vorhandene Missbehagen über das Vorgehen der SS deutlich zum Ausdruck brachte.
Es sei zwar eine Einziehung des Vermögens von Amalie Hirsch durch den Regierungspräsidenten am 27. August 1942 angeordnet worden, das Erbe von Heinrich Hirsch gehöre aber bereits ausgewanderten Juden, von denen zumindest eine Miterbin inzwischen eine ausländische Staatsbürgerschaft erworben habe. Das sei alles nur sehr schwer feststellbar. Auf jeden Fall würde dieser Umstand einen Verkauf unmöglich machen, „weil der Reichskommissar für feindliches Vermögen nicht verkauft“, so die Einschätzung.[65]

Der zweite Hinderungsgrund war nach Meinung des Wiesbadener Finanzamts – wie schon zuvor in der Bahnhofstr. 46 – das Verbot, Wohn- in Büroraum umzuwandeln. Der zuständige Regierungspräsident sei der Meinung, dass man sich im vorliegenden Fall unbedingt an diese Richtlinie halten müsse, zumal die SS einen Ausnahmeantrag beim Regierungspräsidenten bisher noch nicht einmal gestellt habe.[66]

Dass die Finanzverwaltung das ‚Recht’ auf ihrer Seite hatte, war allen Beteiligten klar. Klar war aber auch, dass es hier nicht nur um eine rechtliche, sondern ebenso um eine politische Entscheidung, somit um eine Machtfrage ging: „Die Angelegenheit Blumenstrasse 7 ist, wie mir von der Stadt und der Regierung vertraulich gesagt wurde, zu einer sehr heiklen Sache geworden. Das Haus Bahnhofstrasse 46 ist vom Ergänzungsamt der Waffen-SS unter den gleichen Umständen in Besitz genommen worden. Da die grundsätzliche Frage, ob die Verwendung des Hauses zu Bürozwecken zulässig war, oder ob sie mit Rücksicht auf die besondere Stellung der SS zugelassen werden soll, noch nicht entschieden ist, empfiehlt es sich m. E., die Entscheidung über den Verkauf bis zur Klärung dieser Frage auszusetzen.“[67] In einer unübersichtlichen Situation, in der die Machtfrage zwischen der SS, den Ministerien und den traditionellen Behörden nicht geklärt war, schien Zeitgewinn für den Leiter des Finanzamts Wiesbaden die sicherste Lösung zu sein.

Der Oberfinanzpräsident Kassel machte sich diese Auffassung prinzipiell zu Eigen und trat Ende November 1942 außergewöhnlich selbstbewusst dem Wirtschaftsverwaltungshauptamt entgegen. Weil angesichts der unübersichtlichen Eigentumslage bisher kein Vermögensverfall stattgefunden habe, könne er auch nicht über das Grundstück verfügen, sei mithin zumindest für die Blumenstrasse nicht zuständig. Dem Ansinnen der SS ständen zudem bei beiden Häusern die vom Finanzminister erlassene Verordnung über die Zweckentfremdung von Wohnraum entgegen. Im Hinblick auf die Richard Wagnerstrasse sprach er sogar von einer „eigenmächtigen Besetzung“, gegen die sich das zuständige Finanzamt Wiesbaden ausdrücklich verwahre.[68]

Zwecks Klärung der erbrechtlichen Fragen, inklusive Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort der Erben, und damit verknüpft, nach den Voraussetzungen für einen Vermögensverfall, wurde im November vom Finanzamt der jüdische Konsulent Guthmann kontaktiert, der am 31. Dezember 1942 mitteilte, dass drei der Kinder sich im Ausland, in den USA, England und Holland, befänden, die älteste Tochter Nelly Hedwig Elkan, „soweit bekannt im Laufe des Sommers 42 nach Theresienstadt abgewandert“ sei.[69] Im Hinblick auf die Frage der Enteignung war allerdings von entscheidender Bedeutung, dass er attestierte, alle vier Erben seien am 27. November 1941, dem Tag der Anfrage, im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gewesen. Damit wäre der Hinderungsgrund ‚Feindvermögen’ hinfällig gewesen.

In Unkenntnis dieser Sachlage, wandte sich das SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt im Mai 1943 in der Angelegenheit an die oberste Spitze der Finanzverwaltung, nämlich direkt an den Minister: „Die vorgenannten Grundstücke sind der Waffen-SS von dem Kreisleiter der NSDAP in Wiesbaden als Delegierter des Gauleiters in seiner Eigenschaft als Gauwohnungskommissar im Auftrage des Reichsverteidigungskommissars als Dienstgebäude zugewiesen worden.“ Man sieht die gesamte Hierarchiekette förmlich vor Augen. Sie mündet in dem alles entscheidenden Argument, dass es sich hier nicht um eine Zweckentfremdung von Wohnraum handle, sondern um etwas viel Größeres: „ … da die hiesige Dienststelle als oberste und für diesen Aufgabenkreis dem Oberkommando der Wehrmacht gleichstehende Verwaltungsinstanz der Waffen-SS bereit ist, die nach dem Erlass des Reichsarbeitsministers vom 15.9.1942 erforderliche Erklärung vorzulegen, dass die Umwandlung der Wohngrundstücke in Dienstgebäude kriegsnotwendig sei.[70] Will sagen: Ohne Blumenstrasse 7 keinen Endsieg! Im Übrigen ginge es hier nicht um den Verkauf eines Grundstücks, sondern darum, dass „durch Ressortübereinkunft“ ein beschlagnahmtes Grundstück „aus dem Eigentum einer Reichsbehörde in das Eigentum einer anderen Reichsbehörde überführt werden soll“ – „gegen Werterstattung“, wie man dann knapp einfließen ließ.[71]

Dem Oberfinanzpräsidenten in Kassel, der eine Durchschrift des Schreibens erhielt, wurde eine Frist zur Klärung des Vermögensverfalls gesetzt, die dieser um knapp zwei Wochen verstreichen ließ. In seiner Antwort, die am 19. Juli 1943, also 7 Monate nach den Darlegungen von Guthmann verfasst wurde, wird weiterhin von einer ungeklärten Lage gesprochen, „eine Miterbin soll eine ausländische (wahrscheinlich feindliche) Staatsangehörigkeit erworben haben“ und der jüdische Konsulent, sei mit der Klärung des Sachverhalts beauftragt worden. Kein Wort davon, dass dieser eine solche Klärung längst herbeigeführt hatte. Im Gegenteil: Man merkte zudem an, Guthmann sei „jedoch selbst vor einigen Wochen abgeschoben worden“, was meint, ihr, die SS, seid selbst an den Verzögerungen schuld.
Zudem beharrte der OFP Kassel auf der Position, dass der zwischen Jung und der SS abgeschlossene Mietvertrag nicht rechtskräftig sei. Eine Umwandlung der Räume für Bürozwecke werde ohnehin nicht zustande kommen, weil der Wiesbadener Stadtrat ohne Zustimmung des Regierungspräsidenten einer solchen Umwandlung keinesfalls zustimmen werde. Der habe aber alle bisher gestellten Anträge dieser Art abgelehnt. Beide Grundstücke kämen nur für den späteren Verkauf an Frontsoldaten oder aber für die Beamtenversorgung in Betracht.
Die Ausdrucksweise „Überführung gegen Werterstattung“ wurde inhaltlich zu Recht als ein – nicht erlaubter – Verkauf dechiffriert. Dem Versuch, die Übernahme der Häuser als „Kriegsnotwendigkeit“ zu klassifizieren, wurden „erhebliche Bedenken“ entgegengebracht. Eine solche Interpretation würde nicht dem Geist der Verordnung gegen die Wohnraumzweckentfremdung entsprechen.

Auch das Argument, die Zuweisung der beiden Grundstücke sei durch den „Kreisleiter der NSDAP als Delegierten des Gauleiters in seiner Eigenschaft als Gauwohnungskommissar“ zustande gekommen, wurde zerpflückt. Der Gauleiter selbst habe in einem Schreiben vom 24. August 1942 erklärt, dass „die Kreisleiter bei der Verteilung ehem. Judenwohnungen lediglich beratend mitwirken (sollten), die Wohnungen zu vergeben und den Mietvertrag abzuschließen, wäre Sache der FA-Vorsteher. …  Die ‚Zuweisung’ der beiden fraglichen Grundstücke durch die Kreisleitung an die Waffen-SS – ohne Einwilligung und gegen den ausdrücklichen Widerspruch des FA – entbehrt also der rechtlichen Grundlage.“
Man ging sogar noch einen Schritt weiter: „M.E. müsste die Bauinspektion der Waffen-SS das von ihr seit September 1942 für Dienstzwecke benutzte Wohnhaus Blumenstr.7 auf Grund des oben genannten Erlasses des RdF und Chefs der Reichskanzlei vom 8.5.1943 als zweckentfremdeten Wohnraum freimachen, sobald sich eine andere Unterbringungsmöglichkeit, notfalls in Baracken, biete. Hierfür zu sorgen ist Sache des Stadtrats Wiesbaden.“
„Auch wenn hinsichtlich des Grundstücks Blumenstr.7 die Voraussetzung des § 8 der 11. VO zum Reichsbürgergesetz gegeben“
sei, es also zum Vermögensverfall der Erben komme, bat der Oberfinanzpräsident Kassel, Erich Zschaler, den Reichsfinanzminister den Antrag der SS auf Eigentumsübertragung abzulehnen.[72]

Nicht nur die Eindeutigkeit der Positionierung, sondern auch die Diktion – die SS habe gegebenenfalls statt Villen Baracken zu beziehen – muss erstaunen. Dennoch steht außer Frage, dass in dieser Auseinandersetzung, die noch immer nicht beendet war, es nie um die Rechte der jüdischen Eigentümer ging, sondern immer nur um Machtpositionen in einem nur scheinbar klar strukturierten System, vielleicht auch noch um Eitelkeiten und persönliche Aversionen.

Als im Herbst 1943 die SS-Führung dem Finanzminister gegenüber bestätigte, dass die Vermögen der Jüdinnen Hirsch und Elkan nach ihrem Transport in das Lager Theresienstadt eingezogen, die Vermögen der ausgewanderten Erben durch Verfügung vom 25. August 1943 dem Reich verfallen seien, erklärte sich der Reichsminister im Februar 1944 bereit, eine Ausnahme von der Verkaufssperre zuzulassen – an der Spitze der Hierarchie scheute man offensichtlich den Konflikt mit der SS -, „wenn feststeht, dass die Verwendung des Grundstücks für den beabsichtigten Zweck möglich ist.“[73] Eine eigenartige Bedingung, hatte die SS doch schon seit über einem Jahr das Haus als Mieter genau für diesen Zweck genutzt. Der Oberfinanzpräsident in Kassel interpretierte diese von oben eingebrachte Voraussetzung aber nun als Anlass, das Finanzamt Wiesbaden erneut darum zu bitten, eine entsprechende Stellungnahme beim Regierungspräsidenten Wiesbaden einzufordern.[74] Die Antwort des RP lässt an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig: „Das Grundstück unterliegt den Bestimmungen über das Verbot der Zweckentfremdung vom 14. Aug. 1942 … wonach die Umwandlung von Wohnungen in Räume anderer Art verboten ist. Nach § 2 der Verordnung haben Behördendienstellen Wohnungen, die sie für andere als Wohnzwecke verwenden, wieder frei zu machen.“[75]

Welche Intrigen, Machtkämpfe sich im Folgenden im Hintergrund abspielten, ist aus den vorliegenden Akten nicht zu rekonstruieren, aber ein Vierteljahr nach dieser Entscheidung teilte der Gauwohnungskommissar beim Regierungspräsidenten Wiesbaden dem Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden und in Durchschrift auch dem hiesigen Finanzamt mit, dass er kraft seiner Befugnisse in dem vorliegenden Fall eine Ausnahmegenehmigung erteile.[76]

Erst jetzt, im August 1944, nachdem alle erbrechtlichen Fragen geklärt waren, wurde das Hausgrundstück Blumenstr. 7 auch im Grundbuch auf das Deutsche Reich überschrieben,[77] was für die SS-Bauinspektion Anlass war, erneut auf die Übertragung der Grundstücke in ihren Besitz zu drängen: Der Regierungspräsident in Wiesbaden habe am 29.Juni 1944 die geforderte Ausnahmegenehmigung erteilt. In der nun folgenden letzten Phase nimmt die Auseinandersetzung geradezu alle Züge einer Posse an. Zunächst reagierte man beim Finanzamt Wiesbaden gar nicht auf das Schreiben der SS, die einen Monat später erneut um „umgehende Erledigung“ bat. Aus Wiesbaden erfuhr dann die SS, dass man die Angelegenheit dem „Oberpräs. Kassel“ vorgelegt habe, was zur Verwirrung führte, weil man bei der SS den Regierungspräsidenten mit dem Oberfinanzpräsidenten verwechselte und deshalb nicht verstand, wieso dieser noch einmal eingeschaltet werden solle, weil er doch inzwischen das Plazet für die Ausnahme gegeben hatte. Das musste nun vom Finanzamt Wiesbaden erst einmal richtig gestellt werden.[78] Inzwischen war es Ende November und die militärische Lage wurde immer bedrohlicher, das Haus Blumenstr. 7 war aber noch immer nicht im Besitz der SS-Bauinspektion.

Weil man keine Chance mehr sah, mit dem Finanzamt Wiesbaden direkt zu einem Ergebnis zu kommen, wollte man im Weiteren nur noch direkt mit dem Oberfinanzpräsidenten in Kassel verhandeln, fragte deshalb – in Wiesbaden ! – nach dem Aktenzeichen des Vorgangs in Kassel, welches angeblich in Wiesbaden nicht bekannt war, zumindest teilte man das der Bauinspektion so mit. Vielleicht um die Auseinandersetzung nicht weiter zu eskalieren, leitete man aber den Brief nach Kassel weiter.

Anfang Dezember teilte der Oberfinanzpräsident dem Wiesbadener Finanzamt dann mit, dass die Ausnahmeverfügung des Regierungspräsidenten in Ordnung sei und es gäbe keine Einwände mehr gegen die Eigentumsübertragung – allerdings unter einer neuen Bedingung, die prinzipiell ein neues Schlachtfeld hätte eröffnen können, wenn denn die Stadt Wiesbaden angesichts der militärischen Entwicklung an solchen Spielen überhaupt noch interessiert gewesen wäre: Der Oberfinanzpräsident Kassel setzte nämlich voraus, „dass der zugunsten des Reichs eingezogene Grundstücksanteil nicht von gebietlichen Selbstverwaltungskörperschaften nach Führererlass vom 29. Mai 1941 beansprucht wird“ – was faktisch ein Vorkaufsrecht bzw. Vornutzungsrecht der Stadt oder des Kreises beinhaltete.[79]Da damit nicht gerechnet wurde, baute der Oberfinanzpräsident eine weitere Hürde auf. Das Finanzamt solle einen Kaufvertrag mit dem Reichssicherheitshauptamt aufsetzen, aber eine Werterstattung sei laut Erlass der Reichsfinanzministers vom 15.November 1944 bei Grundstücksverkäufen, die dem Reich verfallen seien, zwingend geboten. Diese Vorschrift beziehe sich aber nur auf Dreiviertel des Werts, weil das andere Viertel ja eingezogen und nicht verfallen sei.[80]

Im Januar unternahm das Reichssicherheitshauptamt einen letzten Versuch ohne Kaufvertrag in dem beschleunigten Verfahren der Ressortvereinbarung an die Grundstücke zu kommen. Es mache keinen Sinn, dass eine Reichsdienststelle für Reichseigentum Miete zahle. Nicht mehr ein Sturmbannführer, sondern der SS-Hauptsturmführer und Chef der Rechtsamts im Reichssicherheitshauptamt Dr. Ost unterzeichnete dieses letzte Aktenstück in dieser Angelegenheit – aber auch er blieb ohne Erfolg. Angesichts der anrückenden alliierten Truppen räumte die SS laut einem Bericht des ehemaligen Hausverwalters Jung an die Alliierte Militärregierung vom 3. Mai 1945 überstürzt das ehemalige Judenhaus. Stattdessen hätten sich, ohne sein Wissen, 23 Personen „eingenistet“. Er habe Sorge, dass die „ehemals jüdischen Eigentümer“, denen ihr Eigentum sicher zurückerstattet werde, „kaum damit einverstanden (wären), dass ihr zu ganz anderen Wohnzwecken bestimmtes Hausgrundstück in der jetzt geschehenen Weise von einer großen Anzahl von Personen dem früheren Zweck entfremdet, ausgenutzt und verwohnt wird.“[81] Die vorherige Zweckentfremdung durch die SS hatte der Hausverwalter ohne Widerspruch hingenommen und die Mieteinnahme zu Gunsten des Deutschen Reiches immer ordentlich verbucht. Dass das Haus zudem zuvor in seiner Funktion als Judenhaus ebenfalls völlig überbelegt war, hatte ihn noch weniger gestört.

Durch Beschluss des Amts für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung wurde das ehemalige Judenhaus in der Blumenstr. 7 am 6. Oktober 1949 an die früheren Eigentümer, die Kinder von Heinrich und Amalie Hirsch, rückübertragen.[82]

Die Auseinandersetzungen um die Wiedergutmachung für die übrigen Schäden, im Besonderen für die gesundheitlichen Schäden von Fritz und Ernst Hirsch, zogen sich dagegen noch viele Jahre hin und füllen mehrere Aktenordner.[83] Im Unterschied zu der zuvor dargestellten Posse handelte es sich hier jedoch um ein Trauerspiel, wie es im Nachkriegsdeutschland immer wieder und an vielen Orten zur Aufführung gebracht wurde.

 

 

 

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Anmerkungen:

 

[1] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 136 Bl. 2044, Innen; HHStAW 685 290 b (83) Der Einheitswert wurde für das Jahr 1935 mit 35.800 RM angegeben.

[2] Heiratsregister der Stadt Frankfurt 1445 / 1890.

[3] Geburtsregister der Stadt Frankfurt 1316 / 1865. Über die Eltern von Amalie Ballin ist wenig bekannt. Es gab zwar in Frankfurt später eine Familie Ballin, die auch im Weinhandel aktiv war, aber ob Amalie mit ihr verwandt war, konnte nicht geklärt werden. Dass Ballins sehr vermögend gewesen sein müssen ergibt sich daraus, dass die Mutter bei ihrem Tod am 16.12.1916 ihren Kindern ein Vermögen von mehr als 570.000 RM hinterließ. HHStAW 685 290 a (4). Julie Ballin, geb. Liebmann, war am 11.1.1836 in Wiesbaden-Schierstein geborenen worden und am 16 oder 17.12.1916 verstorben. Ihr Mann starb bereits am 17.11.1890. Siehe ebd. Die Angaben über die Zahl der Kinder beruht auf einem Schreiben von Jakob Heymann, einem Schwager von Amalie Hirsch. Drei Töchter der Ballins waren in Wiesbaden verheiratet. Johanna Ballin, geboren am 30.5.1866 in Frankfurt, war mit dem Juwelier Adolf Herz verheiratet. Sie kam am 14.4.1942 in Theresienstadt ums Leben. Zu ihrem Schicksal siehe den entsprechenden Beitrag im Kapitel zum Judenhaus Wallufer Str. 13 und auch das Erinnerungsblatt des Aktiven Museums Spiegelgasse http://www.am-spiegelgasse.de/wp-content/downloads/erinnerungsblaetter/Erinnerungsblatt%20Johanna%20Herz%20und%20Amalie%20Hirsch.pdf. (Zugriff: 28.02.2018). Eine weitere Schwester von Amalie, Clothilde, geboren um 1863 war mit dem Dotzheimer Jakob Heymann verheiratet. Das Paar hatte die drei Kinder Henriette Hilda, Paul Eugen und Karl Moritz. Clothilde Heymann verstarb bereits vor dem Machtantritt der Nazis im Jahr 1922. Die Informationen über die drei Brüder von Amalie Ballin verdanke ich Frau Schöneberg von Humberghaus in Dingden, Kreis Wesel: Es waren zunächst Jakob, geb. 19.3.1859 in Frankfurt , gestorben am 28.8.1939, dann Eugen Moritz, geb. am 6.12.1873 in Frankfurt, gestorben am 10.7.1975 ebenfalls in Frankfurt, und zuletzt Ludwig Heinrich, der am 12.5.1873 in Frankfurt geboren wurde. Ihm gelang 1939 die Ausreise nach Brasilien. Sein Todesdatum ist nicht bekannt.

[4] Die Informationen zum familiärem Hintergrund von Heinrich Hirschs verdanke ich Herrn Polster vom Stadtarchiv Frankenwinheim, der mir auch die Links in der folgenden Anmerkung zur Schulausbildung von Heinrich Hirsch übermittelt hat.

[5] http://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10382652_00004.html?prox=true&phone=true&start=35&context=frankenwinheim&ngram=true&hl=scan&fulltext=frankenwinheim&rows=7&mode=simple. (Zugriff: 17.03.2018).

[6] Es handelt sich um die folgenden Kinder aus erster Ehe: 1. Todgeburt, Knabe: geb. 10.9.1854; 2. Pfeifer Hirsch: geb. 04.10.1855, gest. 16.6.1856; 3. Marianne Hirsch: geb. 20.3.1857; 4. Hirsch Hirsch (Heinrich); 5. Esther Hirsch: geb. 30.6.1880; 6. Rosa Hirsch: 7.9.1862; 7. Joseph Hirsch: 29.04.1865, gest. 9.7.1865. Aus der zweiten Ehe: 8. Gerson, geb. 29.9.1866, gest. 30.11.1866; 9. Fanny Hirsch: geb. 17.9.1867; 10. Ignaz Hirsch: geb. 12.7.1871; 11. Isidor: geb. 12.1.1875; 12. Helena Hirsch: geb. 16.8.1877; 13. Anna: geb. 20.8.1879; 14. Max: geb. 6.10.1881. Auch diese Namensliste verdanke ich Herrn Polster vom Stadtarchiv Frankenwinheim.

[7] Einzig seine Schrift wurde mit „befriedigend“, die Leistungen in allen anderen Fächern wurden mit „sehr gut“ oder „gut“ bewertet. https://books.google.de/books?id=Si5VAAAAcAAJ&pg=PA20&dq=hirsch+frankenwinheim&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiw1LDtoPfRAhUFPxQKHYOyDk8Q6AEIPTAH#v=onepage&q=hirsch%20frankenwinheim&f=false. (Zugriff: 17.03.2018). Nachgewiesen ist der Besuch der Schule von 1871 bis 1873.

[8] HHStAW 685 290 b (48). Die Teilhaber waren nicht nur durch Kapital miteinander verbunden, sondern auch verwandtschaftlich. Ernestine Hirsch, die Schwester von Heinrich Hirsch, war die Ehefrau von Isaak Julius Kleemann. Sie hatten um 1890 geheiratet. Ob die Ehe durch die bereits vorhandene geschäftliche Verbindung zustande kam oder erst durch die Ehe begründet wurde, konnte nicht geklärt werden. Geiler, Inge Wie ein Schatten sind unsere Tage. Die Geschichte der Familie Grünbaum, Frankfurt, 2012, S. 90 nimmt an, dass die Ehe die geschäftliche Verbindung erst herstellte. Eine weitere Schwester von Heinrich Hirsch, Helene, war mit Isaak Grünbaum verheiratet. Beide Familien, Kleemanns und Grünbaums, spielen in dem Buch von Inge Geiler, die 1986 eine Sammlung von Briefen fand, die Meier Grünbaum und seine Frau Elise in einem Hohlraum ihrer Frankfurter Wohnung versteckt hatten, eine zentrale Rolle. Ernestine Kleemann, geb. Hirsch, war allerdings in der Familie Kleemann eher unbeliebt, was nach ihrem Tod im Jahr 1938 von den Verwandten in ihren Briefen deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, siehe dazu im Besonderen S. 84 ff.

[9] HHStAW 685 290 b (o.P.).

[10] Dies belegt ein Schreiben an das Finanzamt Wiesbaden, nach dem er 1927 sogar eine Geschäftsreise nach England unternommen hatte, für die er etwa 200 RM Provision erhielt, siehe HHStAW 685 290 b (48). Er hatte auch früher bereits gute Geschäftsbeziehungen nach England unterhalten, zeitweise sogar dort gewohnt, siehe Van Isacker, Frans, Ernst Denny Hirsch Ballin, in: Jaarboek van de Maatschappij der Nederlandse Letterkunde, 1977, S. 63.

[11] HHStAW 685 290 a (11, 15, 23).

[12] Ebd. (31).

[13] HHStAW 685 290 b (passim).

[14] HHStAW 685 290 b (42).Um was für ein begehrtes Objekt es sich bei dem Haus handelte, kann man aus der Tatsache schließen, dass bis zum Oktober 1929 zwei Wohnungen von den in Wiesbaden residierenden französischen Besatzungsbehörden angemietet worden waren, siehe ebd. (23 und 30).

[15] Sterberegister der Stadt Wiesbaden 1570 / 1937.

[16] Zum familiären Hintergrund von Julius Elkan siehe Heiligenpahl, Günter, Juden in Brünen, in: Juden in Wesel und am Niederrhein, hg. Jüdisch-Christlicher Freundeskreis Wesel e.V. in Zusammenarb. mit der Stadt Wesel, Wesel 2014 S. 130 f. Der Vater von Julius Elkan, Levy Elkan, geb. am 4.3.1838 in Brünen, von Beruf „Manufakturist“ und Kaufmann, betrieb in dem Ort mit seinem Bruder Jonas einen gut gehenden Textilhandel. Am 1.7.1874 heiratete er die am 7.12.1851 geborene Henriette / Jettchen Leeser, Tochter von Leffmann Leeser und Rosalie Spiegel aus Dülmen. Die drei jüdischen Familien in Brünen, die Wertheims, Elkans und Plaats, waren untereinander durch diverse Heiraten miteinander verwandt. Julius Elkan war das dritte von insgesamt fünf Kindern von Levy und Henriette Elkan. Nach dem Tod von Levy Elkan, er hatte am 7.7.1905 Selbstmord begangen, zog die Mutter mit den Kindern nach Dinslaken.

[17] Auch die Eltern von Richard Levy, Max und Eugenie Levy, geb. Schwabacher, waren Verlagsbuchhändler in Stuttgart. Über die Bedeutung ihres 1871 gegründeten Verlags siehe Geschichte des Deutschen Buchhandels im 19. und 20. Jahrhundert, Bd. 1, Das Kaiserreich 1871-1918, 2013, S. 129 f.

[18] Z.B. HHStAW 519/3 661 (15).

[19] Den Ausreisetermin August 1941 nannte Amalie Hirsch in einem Schreiben an den OFP-Brandenburg vom 23.5.1942, HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (15).

[20] Van Isacker, Ernst Denny Hirsch Ballin, S. 63.

[21] HHStAW 685 289a (73). Dass er mit Milde nicht rechnen konnte, war zu erwarten. Zwei Wochen später kam die Aufforderung zur Zahlung der Vorauszahlung, ebd. (77). Betrug sein Einkommen 1933 noch etwa 5.500 RM, so hatte es sich bis 1937 halbiert. In diesem Jahr waren ihm von der Krankenkasse gerade einmal 1,60 RM überwiesen worden, die vermutlich auf alten Forderungen beruhten, (ebd. 79, 109).

[22] HHStAW 685 289 a (117), für das Depot der Eltern siehe HHStAW 685 290 a (62).

[23] Zur Biographie von Ernst Hirsch siehe Anderle, Hans-Jürgen, Jüdische Mitglieder des Nassauischen Vereins für Naturkunde, in: Jb. Nass. Ver. Naturkunde 128, 2007, S. 21-25, auch Faber/ Rönsch, Wiesbadens jüdische Juristen S. 96 – 100, ebenfalls zur Biographie seines Schwiegervaters Max Guttmann ebd. S. 81 f. Van Isacker, Frans, Ernst Denny Hirsch Ballin, in: Jaarboek van de Maatschappij der Nederlandse Letterkunde, 1977, S. 63-70. Es handelt sich hierbei um eine knappe, aber sehr beeindruckende Replik auf sein Leben aus niederländischer Sicht, veröffentlicht im Jahrbuch der Gesellschaft für niederländische Literatur aus dem Jahr 1977. Auch eine Liste seiner bedeutendsten wissenschaftlichen Werke ist hier veröffentlicht.

[24] HHStAW 518 766 Bd. 1 (21) Die nachhaltigen gesundheitlichen Schäden dieser Torturen sind durch vielfache Atteste in den Akten belegt.

[25] Aus einem Bericht von Erich Guttmann, der ebenfalls an diesem Tag gefangen genommenen und nach Sachsenhausen verbracht worden war, zit. nach Juden in Deutschland, S. 529. Ernst Hirsch hat zeitlebens gesundheitliche Schäden von der Inhaftierung davongetragen. Erst nach langwierigen Prozessen vor deutschen Gerichten wurden diese als Folge des KZ-Aufenthalts anerkannt.

[26] HHStAW 518 766 Bd. 1 (70).

[27] Kropat, Kristallnacht in Hessen, S. 167f., auch Juden in Wiesbaden, S. 60.

[28] HHStAW 518 766 Bd. 1 (38). Nach Angaben von Ernst Hirsch waren es insgesamt 1350 Gramm. Zu diesen Ausplünderungen siehe auch den Auszug aus einem Bericht von Georg Feller, Bembeneck, Ulrich, Widerstand und Verfolgung, S. 293.

[29] HHStAW 685 289 d (28) und 685 289 e (6).

[30] HHStAW 518 766 Bd. 1 (24).

[31] HHStAW 519/3 661 (7-20), siehe grundsätzlich zur DEGO-Abgabe oben.

[32] HHStAW 685 289 d (32), dazu HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (13).

[33] Faber, Rönsch, Wiesbadens jüdische Juristen, S. 98.

[34] Maria Koppe war katholisch. Aus dieser Ehe ging 1950 der Sohn Ernst Maurits Henricus hervor, der, wie sein Vater, Jurist wurde. Als Mitglied der Christlich Demokratischen Partei – auch er bekannte sich zum katholischen Glauben – wurde ihm später in zwei Regierungen das Amt des niederländischen Justizministers übertragen, siehe Anderle, Jüdische Mitglieder, S. 24.

[35] Van Isacker, Ernst Denny Hirsch Ballin, S. 66.

[36] HHStAW 518 766 Bd. 1 (44, 46), auch 519/2 2155 Bd. 1 (13).

[37] HHStAW 685 290 c (5, 8, 12).

[38] HHStAW 483 10282 (57-62).

[39] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (13 und 23f).

[40] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (3). Als Begründung wurde angefügt: „Die Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Reich West benötigt dringend Räume zur Unterbringung der Dienststelle. Diese sollen sich möglichst in der Nähe der Dienststelle des Höheren SS- und Polizeiführers Rhein-Westmark befinden. Nach den bisherigen Erhebungen ist für die genannten Zwecke das Haus Blumenstrasse 7 in Wiesbaden besonders geeignet.“

[41] Ebd.

[42] Gottwaldt, Schulle, Judendeportationen, S. 137 ff.

[43] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1, Brief des Leiters des Finanzamts Wiesbaden an den OFP Kassel vom 24.10.1942. Nach Darstellung von Schreck, Leiter der Liegenschaftsstelle beim Finanzamt Wiesbaden, gab es im Mai 1942 ein Gespräch mit zwei SS-Führern, in dem diese sogar bestätigten, „dass die Besitzerin wegen ihres Alters nicht evakuiert werden solle“, er selbst daraufhin erklärt habe, „dass dann das Haus dem Reich nicht verfalle und das Finanzamt nicht darüber verfügen könne“. Ebd. (8).

[44] Zu den Transporten aus München allgemein – es gab hier keine Massentransporte, sondern nur viele kleine Transporte – siehe Gottwaldt/Schulle, Judendeportationen, S. 288, zu diesem Transport vom 4.6.1942 ebd. S. 289. Dass Elkans auf diesem Transport waren, ist belegt unter https://www.ushmm.org/online/hsv/person_view.php?PersonId=1467486 (Zugriff: 28.02.2018) und https://www.ushmm.org/online/hsv/person_view.php?PersonId=1467487 (Zugriff: 28.02.2018). Anders als bei Gottwaldt, Schulle ist hier allerdings die Transportnummer mit II/1 angegeben.

[45] Nach der Deportation von Amalie Hirsch vergaß das Finanzamt Wiesbaden nicht, die mit der Deportation in die „Ostgebiete“ fällige Reichsfluchtsteuer in der Höhe von 14.082 RM einzutreiben, bevor das Vermögen nach ihrem Tod insgesamt zu Gunsten des Deutschen Reiches eingezogen wurde, siehe HHStAW 685 290 c (o.P.).

[46] Archiv des AMS, ein Faksimile des Briefes ist auch auf dem Erinnerungsblatt für Amalie Hirsch und Johanna Herz abgedruckt, siehe Spiegelgasse http://www.am-spiegelgasse.de/wp-content/downloads/erinnerungsblaetter/Erinnerungsblatt%20Johanna%20Herz%20und%20Amalie%20Hirsch.pdf. (Zugriff: 28.02.2018) Der Todestag von Amalie Hirsch fiel auf den 42sten Geburtstag ihrer Zwillingssöhne Ernst und Fritz.

[47] Archiv des AMS.

[48] Benz, Theresienstadt, S. 198. Nach Benz war die Auswahl der zu Befreienden vom Chef des Prager „Zentralamts für die Regelung der Judenfrage“, dem SS-Sturmbannführer Hans Günther, und dem Kommandanten von Theresienstadt, Karl Rehm, getroffen worden.

[49] HHStAW 519/2 2155 Bd. 2.

[50]  Siehe zur Familie Hirschbrandt unten, zu Paul Engel und seiner Mutter Betty Engel siehe ebenfalls unten.

[51] Siehe zum Schicksal der beiden unten.

[52] Zum Schicksal von Mathilde Naumann und ihrer Tochter Margarete siehe den entsprechenden Abschnitt im Kapitel Emser Str. 26 a.

[53] Siehe zum Schicksal von Helene Schiffer den Abschnitt in diesem Kapitel unten, ebenso in diesem Kapitel den entsprechenden Abschnitt zu Dorothea Meyer.

[54] Zum Schicksal der beiden Schwestern siehe den entsprechenden Abschnitt im Kapitel Alexandrastr. 6.

[55] Siehe zu ihrem Schicksal den entsprechenden Abschnitt im Kapitel Rheinstr. 81.

[56] Zum Schicksal der Liffmanns siehe den entsprechenden Abschnitt im Kapitel Rheinstr. 81.

[57] Zum Schicksal von Hermann Ullmann und seiner halbjüdischen Frau Hedwig siehe den entsprechenden Abschnitt im Kapitel Rheinstr. 81.

[58] Zum Schicksal der Familie Taendler siehe den entsprechenden Abschnitt im Kapitel Bahnhofstr. 25.

[59] HHStAW 519/2 2155 Bd. 2, Brief der Bauinspektion der Waffen-SS an Verwalter Jung vom 15.6.42.

[60] HHStAW 519/2 2155 Bd. 2, Brief der Bauinspektion der Waffen-SS an Verwalter Jung vom 16.7.42.

[61] HHStAW 519/2 2155 Bd. 2, Brief von Verwalter Jung an A. Hirsch vom 23.8.42.

[62] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1, Brief des Leiters des Finanzamts Wiesbaden an den OFP Kassel vom 24.10.42. „Da er [der Mietvertrag – K.F.] nach der Einziehungsverfügung des Regierungspräsidenten geschlossen ist, dürfte er hinfällig sein.“ – so die Auffassung des Finanzamtleiters.

[63] HHStAW 519/3 2155 Bd. 1, Abrechnung von Hausverwalter Jung von 1942-1944 vom 2.1.1945.

[64] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (7).

[65] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (8).

[66] Die SS war im Übrigen nicht der einzige Aspirant, ein Ph. Kapplinghaus hatte sich ebenfalls auf die Interessentenliste für jüdische Immobilien in Wiesbaden, die beim dortigen Finanzamt geführt wurde, setzen lassen, siehe 519/2 3149.

[67] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (9), Hervorhebung im Original.

[68] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (11).

[69] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (13). Woher Guthmann diese Information hatte, ist unbekannt. Es sei nur am Rande darauf hingewiesen, dass auch Guthmann den euphemistischen Ausdruck „abgewandert“ verwendete.

[70] HHStAW 519/2 2155 Bd 1. (31).

[71] Ebd.

[72] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (31-33) Zur Person Zschalers siehe Meinl/Zwilling, Legalisierter Raub, S.287.

[73] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (42).

[74] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (37).

[75] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (46).

[76] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (52).

[77] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (55), Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 136 Bl. 2044 Innen (36).

[78] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1 (o.P.)-

[79] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1, Schreiben vom 4.12.1944.

[80] HHStAW 519/2 2155 Bd. 1, Schreiben vom 23.12.1944.

[81] HHStAW 519/2 2155 Bd. 2. Jung teilt in diesem Bericht auch mit, dass er die beiden Söhne Fritz und Ernst früher gut gekannt habe und er sich deshalb auch gegen das Ansinnen der SS, das Haus an sie zu verkaufen, immer gewehrt hätte, „schon um den im Ausland befindlichen Erben Hirsch das Grundstück zu erhalten“. Wie schnell man sich auf einmal seiner früheren jüdischen Freunde erinnerte.

[82] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 136 Bl. 2044 Innen (45).

[83] HHStAW 518 766 Bd. 1-3 passim.