Albert Wolf


Ackermann, Klara, Arthur, Judenhäuser Wiesbaden
Das frühere Judenhaus in der Hermannstr. 26 heute
Eigene Aufnahme
Judenhäuser Wiesbaden, Juden Wiesbaden,
Lage des ehemaligen Judenhauses Hermannstr. 26
Judenhäuser Wiesbaden, Juden Wiesbaden
Belegung des Judenhauses Hermannstr. 26

 

 

 

 

 

 


 

Albert Wolf war zusammen mit der Familie Löwenstein in das Wiesbadener Judenhaus Hermannstr. 26 eingezogen. Als diese im Sommer 1938 ihren bisherigen Wohnsitz Idstein wegen der wachsenden antisemitischen Anfeindungen verlassen hatte, war er mit nach Wiesbaden gekommen.[1] Den Großteil seines bisherigen Lebens hatte Albert Wolf in Idstein im Kalmenhof verbracht, einem Heim für Menschen mit körperlichen, aber vor allem mit geistigen Behinderungen. Der am 2. August 1892 in Mainz geborene Sohn von Heinrich und Rosalie Wolf, geborene Weis,[2] lebte seit frühester Kindheit mit einer körperlichen wie auch geistigen Behinderung, die ihm ein selbstständiges Leben erschwerte.

Flora Lore Alice Wolf Weil,Heinrich Wolf, Mainz, Rosalie Wol, Rosalie Weis, Sörgenloch, Judenhaus Wiesbaden
Stammbaum der Familie Wolf
(GDB-PLS)

Sein Vater Heinrich Wolf stammte aus dem rheinhessischen Sörgenloch, das heute zur Verbandsgemeinde Niederolm gehört. Hier war er am 10. Juni 1863 als Sohn des Fruchthändlers Bernhard Wolf und dessen ebenfalls aus Sörgenloch stammenden Frau Babette Michel zur Welt gekommen.[3] Der Sohn, der den Betrieb des Vaters übernommen hatte, wohnte bei seiner Eheschließung noch in seinem Heimatort. Vermutlich bald nach der Heirat mit seiner aus Mainz stammenden Ehefrau Rosalie Weis am 18. Juni 1890 werden sich die beiden in deren Heimatstadt niedergelassen, wo sie in der Neuthorstr. 9 eine Weinhandlung eröffneten.[4] Rosalie war die Tochter des Mainzer Metzgerpaares Abraham und Barbara Weis, geborene Michel.[5] Vor Albert war dem Paar am 25. August 1891 zunächst eine Tochter geboren worden, die den Namen Flora Alice erhielt.[6] In allen amtlichen Schreiben und Briefen gibt sie ihren Vornamen  allerdings mit Lore an und wird auch von anderen so bezeichnet.

Sörgenloch, Judenhaus Hermannstr. 26 Wiesbaden, Juden Wiesbaden
Grabstein von Bernhard und Babette Wolf auf dem Jüdischen Friedhof in Sörgenloch
http://www.alemannia-judaica.de/images/Images%20337/Soergenloch_J_Friedhof_03.jpg
Mainz, Judenhaus Hermannstr. 26 Wiesbaden, Juden Wiesbaden, Rosalie Weis
Grabstein von Heinrich Wolf und seiner Frau Rosalie auf dem jüdischen Friedhof in Mainz
https://de.findagrave.com/memorial/191549898/heinrich-wolf#view-photo=173096588

 

 

 

 

 

 

 

Am 23. April 1902 war Albert als Zehnjähriger in der Idsteiner Anstalt aufgenommen worden.[7] Nach dem Ende seiner Kindheit wurde er dort in das so genannte Altenheim verlegt, in dem aber nicht nur Alte, sondern alle untergebracht waren, die dem Kindesalter entwachsen waren. Dass die Eltern ihren Sohn dort angemeldet hatten, zeugt vermutlich von deren fortschrittlicher Weltsicht, denn der Kalmenhof nahm unter den damaligen Heimen eine ganz besondere Stellung ein. 1888, also nur knapp 20 Jahre vor seiner Geburt, war von liberalen und finanzkräftigen Bürgern Frankfurts der „Verein für die Idiotenanstalt zu Idstein im Taunus“ mit dem Ziel gegründet worden, dort eine Einrichtung zu schaffen, die überkonfessionell und staatlich unabhängig, an humanistischen Prinzipien orientiert, einen pädagogischen Ansatz verfolgt, bei dem die „Idee der Bildbarkeit“[8] auch von Menschen mit geistigen Behinderungen im Vordergrund stehen sollte. Dieser geradezu avantgardistischen Konzeption, die in der Aufbruchsphase der Weimarer Republik ihren Niederschlag auch in der Kodifizierung des Reichsjugendwohlfahrtgesetzes fand, stand von Anbeginn an die rassehygienische Bewegung der Eugenik gegenüber, die für sich das Recht beanspruchte, den „gesunden Volkskörper“ von „kranken Elementen“ reinigen zu wollen. Eine Bewegung, die mit Hilfe staatlicher Gewalt auch auf dem Kalmenhof obsiegte, nachdem diese Anstalt über Jahrzehnte sehr erfolgreich als Heilerziehungsanstalt den von ihr Betreuten einen Schonraum aber zugleich auch ein Umfeld geboten hatte, in dem sie sich gemäß ihren Fähigkeiten als tätige Menschen begreifen konnten.[9] Auch die Tatsache, dass es den jüdischen Bewohnern ermöglicht wurde, etwa durch die Einrichtung einer koscheren Küche, ihren rituellen Geboten Folge zu leisten, zeigt wie sehr sie als gleichwertige und gleichwürdige Menschen angesehen wurden.

Wolf, Albert
Der Kalmenhof in Idstein um 1906
Von unbekannt, Fotograf ist nicht vermerkt. – Stefan Gärth, Idstein, PD-alt-100, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=5887038
Albert Wolf Idstein, Judenhaus Hermannstr. 26, Wiesbaden, Löwenstein
Der Kalmenhof in Idstein
Sammlung A. Ott

Sehr bald nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde bereits im April 1933 die bisherige Anstandsleitung mit Gewalt ihrer Ämter enthoben und im Sommer trat der Verwaltungsrat geschlossen zurück, sodass die Anstalt in kürzester Zeit von einer freien zu einer gleichgeschalteten staatlichen Einrichtung umgebaut wurde. Es handelte sich dabei aber nicht nur um einen von außen aufgezwungenen Prozess, viele der Bediensteten selbst waren inzwischen zu Anhängern der Rassenhygienepolitik der Nazis geworden und wirkten bei Zwangssterilisationen oder sogar Tötungen mit. Nicht länger stand der Kranke mit seinen je spezifischen Behinderungen, aber auch Fähigkeiten im Fokus, es ging jetzt vielmehr darum, das Heim so umzugestalten, dass die weitgehend als „unwert“ erachteten Patienten zum einen möglichst kostengünstig untergebracht wurden und zum anderen ihre Arbeitskraft noch so weit wie möglich ausgenutzt werden konnte. Die Zahl der Insassen wurde bei minimalen Pflegesätzen bis 1937 um etwa 50 Prozent erhöht und eine Ausbildung erhielt jetzt nur noch ein Bruchteil der zuvor Geförderten. Im gleichen Zeitraum mussten etwa zwei Drittel der ursprünglich 150 jüdischen Bewohner die Anstalt verlassen.

Albert Wolf wurde am 15. Januar 1938 auf Grund der gesetzlichen Bestimmung, dass arische von nichtarischen Fürsorgezöglingen zu trennen seien, aus dem Heim entfernt. Die Pflege übernahm von da an die Familie Löwenstein, die zu diesem Zeitpunkt noch in Idstein in der Löhergasse 6 wohnte. Die Gründe, weshalb gerade sie mit der Pflegschaft betraut wurde, sind nicht mehr nachzuvollziehen. Möglicherweise gab es weitläufige verwandtschaftliche Verbindungen, vielleicht war der Kontakte aber auch durch die jüdische Gemeinde Idstein zustande gekommen. Eventuell spielten aber auch finanzielle Erwägungen eine Rolle, da die Familie Löwenstein damals in sehr prekären Verhältnissen lebte und Albert Wolf über ein ausreichendes Vermögen verfügte, um die Pflege zu bezahlen. Wie viel Geld Löwensteins für ihre Arbeit erhielten, ist in den Akten aber nirgends belegt.

Bernhard Wolf, Mainz, Babette Michel, Mainz, Heinrich Wolf, Rosalie Weis, Albert Wolf, Lore Wolf, Lore Weil, Berlin
Firmensignet der Weinhandlung Bernhard Wolf in Mainz
HHStAW 685 855a

Nach dem Tod der Eltern waren verschiedene amtlich eingesetzter Pfleger für die Belange von Albert Wolf und auch für die Verwaltung seines recht beträchtlichen Vermögens zuständig. Diese Aufgabe hatte zunächst der in Mainz ansässige jüdische Rechtsanwalt Kramer bis zu seiner Emigration im Frühjahr 1939 inne. Vergeblich versuchte er das Kapital, das dem Unterhalt seines erwerbsunfähigen Mündels dienen sollte, vor dem Zugriff der Nazis zu schützen. Juristisch war Albert Miteigentümer am elterlichen Haus in Mainz in der Leibnizstr. 15, dessen Wert 1931 auf mehr als 52.000 RM geschätzt worden war.[10] Dort war auch die Weinhandlung angesiedelt, an der Albert bereits vor dem Tod der Eltern mit einem Anteil von 3/16 beteiligt war.[11] Einen weiteren Anteil hatte er am großelterlichen Haus in Sörgenloch, dessen Einheitswert allerdings unter 6.000 RM lag.[12]

Während der verstorbene Vater kein Testament hinterließ, hatte dessen später verstorbene Ehefrau testamentarisch genau festgelegt, wie der Aufenthalt des Sohnes in Idstein bis zu seinem Lebensende gesichert werden sollte. Ihm war ein Rentenvermächtnis in einer Höhe zugesichert worden, wodurch es ihm möglich sein sollte, bei gesicherten Mitteln für Kost und Kleidung, einem jährlichen Urlaub von drei Wochen und einem „anständigen Taschengeld“ bis zu seinem Lebensende im Kalmenhof zu bleiben. Die Rente, die 3.000 RM jährlich betragen sollte,[13] wurde durch einen Eintrag im Grundbuch auf das Haus in Mainz abgesichert. Zudem war durch die Mutter festgelegt worden, dass ihm weitere 1.000 RM jährlich aus der Verzinsung des väterlichen Erbteils zustehen sollte. Außerdem hatte nach dem Tod der Eltern seine Schwester Flora den väterlichen Betrieb gegen eine vereinbarte Abfindungssumme von 10.000 RM alleine übernommen. Der Betrag war allerdings bis zum Verkauf des Großelternhauses in Sörgenloch gestundet worden. Im Juni 1930 konnte dieses Haus zu einem Preis von 10.000 RM verkauft werden, wovon 6.000 RM angezahlt und auf den Namen von Albert in Wertpapieren angelegt wurden. Die Restsumme wurde als Hypothek ebenfalls zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragen. Insgesamt betrugen seine zu versteuerndes Vermögenswerte nach der Aufstellung des Pflegers Rechtsanwalt Emil Kramer im Jahr 1930 fast 60.000 RM.[14]

Heinrich Wolf, Albert Wolf, Rosalie Wolf
Berechnung der Judenvermögensabgabe für Albert Wolf
HHStAW 685 855a

Nach dem Umzug nach Wiesbaden war das dortige Finanzamt bei einer Neuberechnung des Vermögens für das Jahr 1935 auf ein Gesamtvermögen von ca. 75.000 RM gekommen, was die Behörde zu der eigentlich absurden Schlussfolgerung veranlasste, der hochgradig behinderte Albert Wolf könne die Absicht haben, auszuwandern. Die Behörde verlangte deshalb im Januar 1939 von ihm, eine Sicherung von 22.000 RM für die dann fällige Reichsfluchtsteuer zu hinterlegen.[15] Unabhängig von seiner besonderen Lebenslage war er trotz diverser Versuche seines Pflegers Kramer, den Betrag wenigstens zu mindern, auch zur Zahlung der Judenvermögensabgabe in der Höhe von13.200 RM für die ersten vier Raten, dann noch einmal mit 3.300 RM für die fünfte Rate herangezogen worden.[16]

Versuche seines Pflegers Kramer oder seiner Schwester, wegen der Erkrankung von Albert die Vermögens- oder die Einkommensteuern zu mindern, wurden von den Finanzbehörden mit Verweis auf die geltende Gesetzeslage ebenfalls zurückgewiesen.[17]

Anders als von den Behörden wurde Albert Wolf – so die Erinnerungen von Willy Rink – von den Bewohnern des Hauses in der Hermannstr. 26 aber sehr menschlich behandelt:
“Albert Wolf, damals ein Mann um Mitte vierzig, hatte, wie man im Hause ohne genaues Wissen mutmaßte, eine Nervenkrankheit, die freilich niemand zu benennen wusste, zu einem körperlich schwer behinderten Mann gemacht. Meine Mutter äußerte Zweifel an diesen Vermutungen. Nach ihrer Meinung konnte die körperliche Beeinträchtigung von Albert Wolf auch angeboren sein. Jedenfalls: Er konnte nur mit großer Mühe gehen, das Gesicht war durch ständige Zuckungen entstellt, und mit seinen zitternden Händen konnte er auch kleine Gegenstände nur unter Anstrengung halten. Ich sehe ihn, penibel in Anzug und Krawatte gekleidet, immer noch an der Mülltonne im Hof lehnen, seine einzige, Tag für Tag genutzte Möglichkeit, an die frische Luft zu kommen, von den Kindern umringt, die ihn ,Albert’ nannten und ihm freundliche Fragen stellten, die er wegen seiner Behinderung nicht verständlich beantworten konnte. Manchmal brachte eines der Kinder Albert einen Apfel mit, den er dann verlegen in seinen zitternden Händen hielt. Die meisten Erwachsenen im Haus haben diesen Mann respekt- und mitleidvoll gegrüßt.“
[18] Dies ist umso verwunderlicher, als in dem Haus noch ein Kind wohnte, welches ebenfalls eine Behinderung hatte und, obwohl es nicht jüdischer Herkunft war, von den übrigen Kindern bei ihren Aktivitäten ständig ausgegrenzt wurde.[19] Wieso der Hausbesitzer Arthur Ackermann, ein zuvor angesehener Geschäftsmann jüdischer Herkunft, von Kindern mit den Rufen „Jud, Jud, Jud“ bewusst verletzt und gedemütigt wurde, ein behinderter, arischer Junge ständig diskriminiert, aber ein jüdischer Behinderter von den gleichen Kindern und wohl auch von den Erwachsenen freundlich und rücksichtsvoll behandelt wurde, gehört zu den nicht einfach zu erklärenden Phänomenen dieser an Widersprüchen so reichen Zeit.

Lore Flora Alice Wolf, Albert Wolf
Meldung des Todes von Lore Weil, geborene Wolf, in Berlin
HHStAW 685 855b

Ob es zwischen Albert und seiner in Berlin lebenden Schwester Flora in all den Jahren einen persönlichen Kontakt gab, ist den amtlichen Quellen nicht zu entnehmen. Offensichtlich hatte Flora, inzwischen verheiratete Weil, auch genügend eigene Sorgen und Probleme, sodass der erkrankte Bruder nur als zusätzlicher Ballast empfunden worden sein mag. Die kinderlos gebliebene Ehe mit dem Unternehmer Otto Weil, die 1915 geschlossen worden war,[20] war am 14. Juni 1933 wieder geschieden worden. Seinem Brief an das Finanzamt Mainz vom 11. Oktober 1933 kann man entnehmen, dass die Trennung nicht gütlich zustande gekommen war. Er betonte darin, dass er „mit diesen Angelegenheiten“ – der Unterbringung seines Schwagers im Kalmenhof – „nichts mehr zu tun (habe).“ [21] Auch Flora Weil selbst muss durch die Scheidung erhebliche finanzielle Einbußen erlitten haben, wie man einem Schreiben von Dr. Kramer, dem damaligen amtlichen Pfleger von Albert, vom 17. Dezember 1938 an das Finanzamt Wiesbaden entnehmen kann. Es heißt darin, dass sie „sich selbst in wenig günstigen Vermögensverhältnissen“ befände, „da sie von ihrem Ehemann geschieden ist und von diesem gerade in vermögensrechtlicher Hinsicht nach der mir gewordenen Mitteilung (sic!) stark geschädigt worden ist.“[22]

Vermutlich wird diese Auseinandersetzung mit zu ihrem Entschluss beigetragen haben, dass sie sich am 5. März 1939 selbst das Leben nahm.[23] Es war sicher auch kein Zufall, dass sie einen Tag nach dem Todestag ihrer Mutter verstarb – möglicherweise hatte sie die Tat schon am vorherigen Tag, also an deren Todestag, begangen. Auch wenn eine solche Entscheidung, freiwillig aus dem Leben zu scheiden, immer auf einem sehr komplexen Ursachenbündel beruht, so werden neben den unmittelbar persönlichen Faktoren ganz sicher auch die politischen Umstände und die zunehmend aussichtslosere Lage für Juden in Deutschland eine wesentliche Rolle für die Tat gespielt haben. Mit ihrem Tod hatte Albert Wolf seinen letzten näheren Angehörigen verloren.

Judenhaus Hermannstr. 26, Wiesbaden, Albert Wolf
Kennkarte von Alois Michel, ausgestellt in Mainz 1939
https://zentralarchiv-juden.de/fileadmin/user_upload/bis2016dateien/B_5.1_Abt_IV_1051.pdf

An die Stelle seines langjährigen Pflegers Emil Kramer war nach dessen Auswanderung für kurze Zeit der Mainzer Alois Michel getreten. Er verstarb aber schon nach wenigen Monaten am 14. November 1939.[24] Als dessen Nachfolger wurde durch das Amtsgericht Mainz am 20. November 1939 der Konsulent Dr. Heinrich Winter aus Mainz bestellt.[25]

Heinrich Winter war es auch, der am 2. Januar 1941 das Finanzamt vom Tod seines Mündels Albert Wolf unterrichtete.[26] Dieser war bereits am 26. Dezember 1941 im Jüdischen Krankenhaus in Mainz verstorben.[27] Wie lange er dort war, ist nicht bekannt. Rink schreibt, dass er bereits im Dezember 1940 aus der Hermannstr. 26 „verschwunden“ sei. Rinks Mutter, die offensichtlich damals bereits über die Behandlung von Behinderten im Dritten Reich bestens informiert war, hatte vermutet, dass er einer Euthanasie-Aktion zum Opfer gefallen sei, was sich allerdings im Nachhinein als Irrtum herausstellte.

Albert Wolf, Mainz, Wiesbaden
Das Jüdischen Krankenhaus bzw. Altersheim in Mainz, Gonsenheimer Szr. 11-13
https://www.future-history.eu/sites/default/files/styles/ansicht_bild_portal/public/ansicht-pictures/ap-3840-3877-1532554446.png?itok=mNajs7mv

Laut Rink war er nach Mainz in das dortige Jüdische Altersheim verlegt worden, nachdem dort ein Platz frei geworden war.[28] Richtig ist, dass er dort nicht ermordet wurde, sondern wohl eines „natürlichen Todes“ starb, sofern man zu dieser Zeit, in der jüdische Einrichtungen kaum mehr Zugriff auf notwendige Medikamente hatten, überhaupt noch von einem natürlich Tod sprechen kann.[29] Fraglich ist aber, ob die Einlieferung in Mainz tatsächlich zu diesem frühen von Rink angegebenen Zeitpunkt stattfand. Auf der Gestapokarteikarte von Albert Wolf ist als Tag des „Umzugs“ nach Mainz in die Gonsenheimer Str. 13 der 15. Dezember 1941 eingetragen. In den vorliegenden Akten der Finanzbehörden ist die Verlegung nach Mainz nicht erwähnt, allerdings war er – so ist diesen zu entnehmen – offensichtlich bis zuletzt in Wiesbaden in Hermannstr. 26 gemeldet.[30] Die Gestapokarteikarte enthält noch die knappe Notiz, „Soll verstorben sein“, die noch einmal auf sublime Weise deutlich macht, wie sehr der Bearbeiter das Leben von Albert Wolf gering schätzte.

Stand: 10. 02. 2020

 

 

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Anmerkungen:

[1] Da der Einzug sich bereits im Sommer 1938 ereignete, ist die Formulierung von Rink, Judenhaus, S. 51, dass zu den „Eingewiesenen“ auch Albert Wolf gehört habe, sachlich nicht ganz korrekt.

[2] Geburtsregister der Stadt Mainz 1346 / 1892.

[3] Bernhard und Babette´Wolfs Grabstein steht auf dem Jüdischen Friedhof in Sörgenloch. Laut den darauf eingravierten Daten wurde Bernhard am 4.2.1836 geboren, seine Frau am 1.4. des gleichen Jahres. Während Bernhard schon am 23.1.1895 verstarb, wurde Babette 88 Jahre alt. Ihr Todestag war der 5.9.1922. http://www.alemannia-judaica.de/images/Images%20337/Soergenloch_J_Friedhof_03.jpg, (Zugriff: 3.12.2019).

Heinrich Wolf war am 10.6.1863, seine Frau Rosalie, geborene Weis, am 20.9.1867 geboren worden. Beide wurden auf dem jüdischen Friedhof in Mainz begraben. Dem Grabstein sind die Geburtsdaten entnommen. Siehe https://de.findagrave.com/memorial/191549898/heinrich-wolf#view-photo=173096588. (Zugriff: 3.12.2019).

[4] Im Heiratsregistereintrag Mainz 262 / 1890 für Heinrich Wolf ist der Vater als „Fruchthändler“, der Sohn noch allgemein als Kaufmann bezeichnet, Heiratsregister Mainz 262 / 1890. In der Geburtsurkunde seines Sohnes Albert ist sein Beruf dann mit Weinhändler angegeben.

[5] Heiratsregister Mainz 262 / 1890. Es ist auffällig, dass sowohl die Mutter der Braut wie auch die des Bräutigams den Mädchenname Barbara Michel tragen. Es könnte Zufall sein, vielleicht auch eine Verschreibung, denn auf dem Grabstein trägt Bernhard Wolfs Frau den Vorname Babette. Nicht ausgeschlossen ist aber ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen den beiden. Abraham Weis war am 30.9.1824 in Mainz geboren worden. Er ist am 28.1.1891 auch dort verstorben. Seine ebenfalls aus Mainz stammende Frau, die am 21.3.1836 zur Welt kam, verstarb dort am 23.3.1911.

[6] Geburtsregister der Stadt Mainz 1512 / 1891.

[7] Information des LWV-Hessen auf Grundlage des Aufnahmebuchs vom Kalmenhof. In den Dokumenten der Finanzverwaltung ist im Allgemeinen die Angabe „von frühester Kindheit“ gemacht.

[8] So auch der Titel des 1988 im Juventa-Verlag erschienenen Standardwerks über den Kalmenhof von  Christian Schrapper und Dieter Sengling.

[9] Siehe zur Geschichte und zur pädagogischen Konzeption des Kalmenhofs Ullrich, Heiner, Von der ‚Idioten-Anstalt’ zum sozialpädagogischen Unternehmen für Menschen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf, in: 125 Jahre Kalmenhof, Facetten einer Geschichte, Idstein 2013, S.10-37. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass einer der bedeutendsten Geldgeber des Projektes der in Frankfurt lebende amerikanische Jude und Bankier Charles Hallgarten war, der fast sein gesamtes Vermögen für soziale und kulturelle Zwecke zur Verfügung gestellt hatte. Zur Geschichte des Kalmenhofs als Ort der Euthanasie siehe Sick, Dorothea, ‚Euthanasie’ im Nationalsozialismus am Beispiel des Kalmenhofs in Idstein im Taunus. Materialien zur Sozialarbeit und Sozialpolitik Bd. 9, Frankfurt a. M. 1983, Neuaufl. 2015. Den geschichtsvergessenen Umgang der heutigen Eigentümer des Kalmenhofs, die Vitos Rheingau Servet Dag, mit dem Ort, an dem hundertfacher Mord begangen wurde, zeigt der jüngst vollzogene Abriss der ehemaligen Turnhalle. In diesem Gebäude hatten die Kranken auf dürftigen Strohlagern auf die „Gekrat-Busse“ warten müssen, die sie der Vernichtungsanstalt Hadamar zuführten. Siehe Wiesbadener Kurier vom 7.2.2020, S. 16.

[10] HHStAW 685 855a (29). Das Hausgrundstück war allerdings 1932 mit einer Hypothek von 17.500 RM belastet, ebd. (31).

[11] Ebd. (14).

[12] Ebd. (5).

[13] Im Hinblick auf diese Zahlungsverpflichtung kam es später zu einem Streit zwischen der Schwester und dem Pfleger von Albert Wolf. Die Schwester war nur bereit, einen Betrag zu zahlen, der die Kosten der Unterbringung abdeckte, nicht aber die Differenz zu den eigentlich festgelegten 3.000 RM, siehe ebd. (36 f.). Laut Einkommensakte betrugen die Kosten der Unterbringung im Jahr 1933 etwa 1.800 RM, siehe HHStAW 685 855b (16).

[14] Zu den gesamten Vereinbarungen siehe HHStAW 685 855a (27 ff., auch 31 ff.)

[15] Ebd. (50). Aus der Akte geht hervor, dass etwa ein Jahr später eine Sicherung durch einen Grundbucheintrag in Höhe von 18.000 RM geleistet wurde, ebd. (52). Ob die Differenz von 4.000 RM auf Grund einer Neuberechnung erlassen wurde oder auf andere Weise abgegolten wurde, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

[16] Siehe ebd. die einliegende Akte zur Judenvermögensabgabe. Ob die 5. Rate gezahlt wurde, geht aus den Akten nicht hervor. Es hatte bei deren Fälligkeit gerate einen Wechsel bei der Betreuung gegeben. Die Zahlung wurde deshalb am 18.12.1939 vom Finanzamt Wiesbaden angemahnt, siehe HHStAW 685 855b (29).

[17] Seine Schwester hatte – sicher nicht im Einklang mit der ursprünglichen Philosophie des Kalmenhofs – in einem Brief vom Mai 1934 an das Finanzamt argumentiert: „Die bisher erfolgte Vollversteuerung meines kranken Bruders muss ich als eine besondere Härte empfinden und bitte daher in Berücksichtigung der von mir dargelegten Gründe meinen Bruder, der durch seine Krankheit nie ein der Menschheit nützendes Glied werden kann, von der Last der Einkommensteuer zu befreien oder dieselbe im wesentlichen Ausmass zu ermässigen.
Ebenso stelle ich den Antrag meinen Bruder auch von dem Zuschlag der Ledigensteuer zu befreien, denn diese Steuer soll eine Sondersteuer für Unverheiratete sein, um die Eheschließung zu fördern, einen unheilbar kranken Menschen mit dieser Steuer zu belasten, ist ebenfalls als eine besondere Härte anzusehen, die der Gesetzgeber gewiss nicht gewollt hat.“
HHStAW 685 855b (16).

[18] Rink, Judenhaus, S. 51.

[19] Ebd. S. 21

[20] Notiz im Geburtseintrag des Standesamts Mainz 1512 / 1891.

[21] HHStAW 685 855b (9). Es ist nicht bekannt, ob es sich um eine Mischehe gehandelt und ob das bei der Scheidung eine Rolle gespielt hatte. Die Firma, die er besaß, war die ‚Heinrich Stern & Co. A.G.’. Der Name deutet eher auf ein Unternehmen mit jüdischen Gründern hin. In welcher Sparte das Unternehmen aktiv war, ging aus den vorliegenden Akten nicht hervor.

[22] HHStAW 685 855a Einkommensteuer (13).

[23] Ebd. (16).

[24] https://de.findagrave.com/memorial/180821443/alois-michel. (Zugriff: 3.12.2019). Vermutlich handelte es sich bei dem am 4.11.1869 in Sörgenloch Geborenen um einen nahen Verwandten der Großmutter von Albert Wolf, die ebenfalls eine geborene Michel war. Es könnte sein, dass der Vater von Alois Michel, der am 18.4.1831 in Sörgenloch geborene Josef Michel ein Bruder von Babette Wolf war. Dann wäre Alois Michel, der auf dem Jüdischen Friedhof in Mainz begraben wurde, ein Onkel zweiten Grades von Albert gewesen. Der Vater von Alois Michel war der am 18.4.1831 in Sörgenloch geborene Joseph Michel, der mit Klara Sauerbach verheiratet war und neben Alois noch die beiden Kinder Samuel und Rosa hatte. Allerdings könnte eine verwandtschaftliche Verbindung auch auf der Ehefrau von Alois Michel beruhen, die wiederum eine geborene Wolf war und am 30. Januar 1882 ebenfalls in Sörgenloch geboren worden war. Während Rosa noch im Kleinkindalter verstarb, wanderte Samuel zu einem unbekannten Datum nach Amerika aus. Die Informationen beruhen auf den Eintragungen im Familienregister des Stadtarchivs Mainz.

[25] HHStAW 685 855b (17). Heinrich Winter, der in einer sogenannten „privilegierten Mischehe“ lebte, ist einer der wenigen jüdischen Juristen aus Mainz, die den Holocaust überlebten. Zu seinem Schicksal und zu dem seiner Kollegen siehe Krach, Tillmann, Die Verfolgung und Ermordung der Mainzer Anwälte jüdischer Herkunft, https://www.mainz1933-1945.de/fileadmin/Rheinhessenportal/Teilnehmer/mainz1933-1945/Textbeitraege/Krach_Rechtsanwaelte.pdf. (Zugriff: 3.12.2019).

[26] HHStAW 685 855b (32).

[27] Das ehemalige Krankenhaus in der Gonsenheimer Str. 11-13 war seit Herbst 1938 faktisch zu einem Altersheim umfunktioniert worden, nachdem die Leitung gezwungen worden war, alle medizinischen Gerätschaften an das Kreisgesundheitsamt abzuliefern.

[28] Rink, Judenhaus, S. 52.

[29] Sterberegister der Stadt Mainz 2199 / 1941.Es heißt darin, er sei an einem Nierenleiden „in seiner Wohnung“ (?) verstorben. Die Todesmeldung war von einem städtischen Angestellten überbracht worden.

[30] HHStAW 685 855b (33). Es heißt dort in einer Notiz: „Wolf wohnt in Wiesbaden. Kam nach Mainz in das Jüdische Krankenhaus und ist dort im Dezember 1941 verstorben.“