Alexandrastr. 6


Judenhaus Alexandrastr. 6 Wiesbaden, Albert Frank
Das Judenhauses Aexandrastr. 6 heute
Eigene Aufnahme
Judenhaus Alexandrastr. 6, Wiesbaden
Lage des Judenhauses
Judenhaus Alexandrastr. 6, Wiesbaden
Belegung des Judenhauses Alexandrastr. 6

 

 

 

 


Albert Frank

Das Haus in der Alexandrastraße seitlich der Biebricher Allee, das heute das Hessenkolleg beherbergt, war eines der wichtigsten Judenhäuser in Wiesbaden. In dem recht großen Gebäudekomplex verbrachten insgesamt mehr als 20 jüdische Bürger, darunter mehrere Geschwister, ihre letzte Zeit in Wiesbaden vor den Deportationen, waren hier einquartiert worden oder hatten einen Unterschlupf gefunden. Vierzehn von ihnen traten von hier aus den Gang in eines der Todeslager im Osten an, drei Bewohner setzten in dem Haus ihrem Leben selbst ein Ende.

Alexandrastr. 6, Frank, Lizzie Spier
Die Alexandrastraße früher
Mit Genehmigung Hr. Sauber

Eigentlich handelte es sich bei dem gesamten Komplex um ein Doppelhaus, bestehend aus den Nummern 6 und 8, die in den dreißiger Jahren zwar beide in jüdischem Besitz, eigentumsrechtlich aber immer getrennt waren. Carl Bacharach, Eigentümer der Nummer 8, verkaufte seine Haushälfte bereits 1938 an einen arischen Arzt, zu einem Zeitpunkt also, als es zumindest in Wiesbaden noch kein Konzept für die Errichtung von Judenhäusern gab. Nur die Hälfte mit der Hausnummer 6 wurde nach 1939 zum Judenhaus.[1] Nach den Akten und Berichten zu urteilen, waren aber auch in diesem Teil nur die ersten beiden Stockwerke und die dazu gehörigen Mansarden unterm Dach für diesen Zweck umfunktioniert worden. Die übrigen Stockwerke bzw. Wohnungen wurden weiterhin von nicht-jüdischen Mietern bewohnt.

Eigentümerin dieses Gebäudeteils war Elisabeth Spier-Frank.[2] Laut Grundbucheintrag hatte sie 1922 das Haus von dem Ehepaar Laux erworben. Der Vater Albert Frank hatte ihr die dafür notwendigen Kredite gewährt.[3] Sie wohnte selbst nie in dem Haus und hatte auch die Verwaltung ihrem Vater überlassen. der zum Zeitpunkt des Erwerbs in Wiesbaden lebte. Zuletzt zog auch er in das Judenhaus seiner Tochter.

 

Albert Franki, Anna Theresia Koch Frank, Nathan Frank, Franziska Honig, Abraham Koch, Franziska Landauer, Judenhaus Wiesbaden, Alexandrastr. 6
Stammbaum der Familien Frank – Honig – Koch
GDB

Albert Frank war am 24. April 1855 in Worms als Sohn von Nathan Frank und dessen Frau Franziska, geborene Honig, zur Welt gekommen.[4] Beide Familien der Eltern lassen sich bis in das 18 Jahrhundert zurückverfolgen, wobei die weitläufige Familie der Mutter insofern von besonderem Interesse ist, als auch zwei andere Bewohner, Amalie Ullman, geborene Honig, und ihre Schwester Auguste, mit den Eigentümern verwandt waren und später in das Haus einziehen sollten.[5] Dies macht deutlich, wie stark auch über Generationen und über die verschieden Zweige hinweg die Bindungen innerhalb der jüdischen Familien waren und wie sehr man sich in schwierigen Situationen auf diese Strukturen verlassen konnte.

Der Großvater von Albert Franks Mutter, Zacharias Honig, hatte im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts in Worms eine Holz- und Eisenhandlung betrieben und das erfolgreiche Unternehmen an seine Söhne Alexander und Isaak vererbt. Isaak Honig führte im Weiteren den Holz- und sein Bruder Alexander den Eisenhandel als jeweils eigenen Betrieb fort.[6] Franziska Honig, die Mutter von Albert Frank, war eine Tochter von Isaak Honig, dem Holzhändler, der mit seiner Frau Johannette, geborene Offenbach, zumindest noch die beiden Söhne Salomon und Jakob bekam. Die Kinder erbten vermutlich gemeinsam die väterliche Holzhandlung.

Am 24. Dezember 1852 war zwischen Franziska Honig und dem Wormser Kaufmann Nathan Frank die Ehe geschlossen worden. Nathan Frank war zu dieser Zeit noch im Staatsdienst als kaufmännischer Lehrer und auch als Sekretär der Handelskammer tätig. Drei Jahre nach der Hochzeit gab er diese Anstellungen auf und stieg in das Familienunternehmen seiner Frau ein. In Mainz, wohin das Paar 1858 zog, eröffnete er eine Niederlassung der Wormser Firma, die er dann ab 1871 eigenständig betrieb.[7]

Karl Frank, Lizzi Spier, Albert Frank, Judenhaus Alexandrastr. 6 Wiesbaden
Identitätskarte von Karl Frank aus Mainz
https://zentralarchiv-juden.de/fileadmin/user_upload/bis2016dateien/B_5.1_Abt_IV_0953.pdf

Vor ihrem Umzug nach Mainz waren dem Paar in Worms schon vier Kinder geboren worden. Albert war nach Bertha, geboren1854, das zweite Kind. Ihm folgten 1857 noch Eduard Gerson und 1858 Karl Theodor; die 1863 geborene Clementine war die einzige Mainzerin.[8]

Albert und sein jüngerer Bruder Carl Theodor, die nach einer kurzen Episode im Ausland – die genaueren Hintergründe sind nicht bekannt – wieder nach Mainz zurückkehrten, stiegen anschließend in die Holzhandlung des Vaters ein. Vier Jahre vor dessen Tod, übernahmen sie 1886 den Betrieb gemeinsam.[9] Aber schon in der ersten Krise der Weimarer Republik, in den Inflationsjahren Anfang der Zwanziger Jahre, mussten sie die Firma aufgeben.

Noch in Mainz ehelichte Albert Frank am 6. November 1889 die dort am 7. September 1868 geborene Anna Theresia Koch.[10] Sie war die älteste Tochter des Weinhändlers Abraham Koch und seiner Frau Franziska, geborene Landauer.[11]

Spätestens nach der Eheschließung war das Paar auf die andere Rheinseite nach Wiesbaden gezogen, wo ihnen am 27.November 1890 die Tochter Elisabeth Regina, genannt Lizzie, geboren wurde.[12] Sie war gerade sechzehn Jahre alt, als ihre Mutter am 26. Februar 1908 mit nicht einmal vierzig Jahren verstarb.

Als seine Frau verstarb, wohnte Albert Frank in der Nikolasstr. 31, später in den dreißiger Jahren zunächst in der Taunusstraße, dann in der Hindenburgallee und ab 1939 im Haus seiner Tochter in der Alexandrastraße. Lizzie hatte inzwischen am 1. April 1920 in Wiesbaden den Kaufmann Richard Martin Spier geheiratet, der in Köln geboren worden war, damals in Zürich lebte.[13] Im Grundbucheintrag ist als Aufenthaltsort des Paares zum Zeitpunkt des Hauserwerbs Rotterdam angegeben. Die beiden müssen aber später auch in Hamburg gelebt haben, wie sich aus einem Schreiben der dortigen Finanzbehörden an das Finanzamt Wiesbaden, aus dem Eintrag im Wiesbadener Adressbuch von 1933 und aus anderen Quellen ergibt.[14]

Albert Frank, Anna Theresiia Frank Koch, Elisabeth Lizzie Spier Frank, Richard Spier
Passagierliste der ‚Merope‘ von 1933
https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/1068/images/K_1999_080758-0526?treeid=&personid=&hintid=&queryId=85ca1c69fd7fda6fc4b846a7af8f5640&usePUB=true&_phsrc=ryV1749&_phstart=successSource&usePUBJs=true&pId=17321560
Albert Frank, Anna Theresiia Frank Koch, Elisabeth Lizzie Spier Frank, Richard Spier
Einbürgerungsantrag von Lizzie Spier 1942
https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/3998/images/40735_1220701439_0050-00180?treeid=&personid=&hintid=&usePUB=true&usePUBJs=true&pId=1782160

So ist auf einer Passagierliste des niederländischen Schiffs „Merope“ vom 14. Juli 1933, ein Schiff das in Hamburg ausgelaufen war und am nächsten Tag den Zielhafen Rotterdam erreichte, ihr Name und auch der ihrer drei Kindern eingetragen. Demnach war der Sohn Oswald am 25. Oktober 1924 in Rotterdam, seine beiden Schwestern anschließend in Hamburg geboren worden, Anita am 17. März 1927 und Eva-Renate am 20.Februar 1930.[15] Begleitet wurden sie von einem Kinderfräulein. Schon bei dieser Schiffspassage ist der Ehemann bzw. Vater nicht eingetragen. Am 19. Februar 1937 war die Familie dann mit dem Motorschiff „Manhattan über Southampton“ nach New York gereist,[16] war aber von dort dann bald an die amerikanische Westküste weiter gezogen und sich in Los Angeles niedergelassen. Dieser Wohnort ist im Zensus von 1940 angegeben, wo Elisabeth Spier mit zwei ihrer Kinder, Oswald und Eva, und einer Haushälterin namens Martha Becker damals wohnte. Auffällig ist, dass sie selbst als Familienoberhaupt bezeichnet wird, ihr Mann dagegen auch hier nicht erwähnt ist. Wenn auch die etwa 23jährige Tochter Anita in der Auflistung fehlt, kann man vermuten, dass sie inzwischen verstorben war. Wieso aber ihr Mann hier ebenfalls nicht erwähnt ist, bleibt unklar. In ihrem am 19. Februar 1942 gestellten Einbürgerungsantrag schreibt Elisabeth Spier, dass sie mit ihrem Ehemann Richard zusammen leben würde. Demnach war die Ehe inzwischen weder geschieden worden, noch war er verstorben. Die Tochter Anita ist allerdings auch in diesem Antrag im Unterschied zu ihren beiden Geschwistern nicht als Mitbewohnerin angegeben.[17]

Während die Familie seiner Tochter somit die Flucht in die Freiheit gelungen war, blieb ihr Vater in Deutschland zurück. In den Jahren der Weimarer Republik ging es ihm auch finanziell noch gut. Nicht nur durch die Beteiligung an dem Wormser Holzhandelsbetrieb war er zu einem beträchtlichen Vermögen gekommen, er war zudem Inhaber der Firma „Hermann Gasser“, die Kur-Inhalatoren vertrieb. Im November 1926 hatte er die Firma von der Witwe des verstorbenen Hermann Gasser erworben.[18] Das Unternehmen firmierte in den folgenden Jahren in der Hindenburgallee 16, in dem Haus, in dem auch Albert Frank in dieser Zeit wohnte.

So wie die Holzhandlung in Worms bereits 1933 aufgegeben wurde, war allerdings auch die Blütezeit der Firma Gasser inzwischen vorüber. Nur noch 416 RM umsatzsteuerpflichtige Einnahmen konnte das Unternehmen in dem Jahr des Machtantritts der NSDAP dem Finanzamt melden.[19] Sie war danach so sehr überschuldet, dass die Aktivitäten zunächst ruhten, dann mit Datum 25.November 1938 gänzlich eingestellt wurden und das Amtsgericht Wiesbaden die Löschung der Firma bekanntgab.[20]

Lizzi Spier, Albert Frank, Judenhaus Alexandrastr. 6 Wiesbaden
Sicherungsanordnung für Albert Frank
HHStAW 519/2 2119 (6)

Gleichwohl hatten Franks in den besseren Zeiten ein beträchtliches Vermögen angehäuft. Die entsprechende Auflistung, die die Zollfahndungsstelle Mainz im Dezember 1938 über den Besitz von Albert Frank erstellt hatte, enthielt neben Bankguthaben und Wertpapieren im Wert von rund 17.000 RM auch Hypothekenforderungen über 25.000 RM und Grundbesitz in Wiesbaden. Darunter befand sich neben einem Garten und einem Acker auch ein Lager am Güterbahnhof im Wert von 40.000 RM. Laut Vermögensverzeichnis nach Stand April 1938 verfügte Albert Frank insgesamt über Werte von etwa 80.000 RM.[21] Im Mai 1939 erging die Sicherungsanordnung, die ihm einen Freibetrag von 600 RM gewährte.[22] Sein hohes Vermögen und die Tatsache, dass die Tochter bereits im Ausland lebte, wurden als Grund für die Maßnahme angegeben. Betroffen davon waren sowohl Wertpapierdepots bei der Wiesbadener Bank wie auch bei der Commerzbank, aber auch Forderungen aus veräußerten Vermögenswerten. Frank hatte mehrer Grundstücke, Acker-, Garten und Lagergrundstücke verkauft, die zumindest noch nicht alle bezahlt worden waren. Auch die Stadt Wiesbaden hatte ein Grundstück in der Holzstraße von ihm für 16.000 RM erworben.[23] Banken und Notare wurden unterrichtet, dass Restzahlungen nur auf das gesicherte Konto zu überweisen seien.[24]

Der Einheitswert für das etwas mehr als 11 a große Hausgrundstück in der Alexandrastraße war 1935 auf 43.400 RM, der Feldgerichtstaxwert 1939 sogar auf 55.000 festgelegt worden.[25] Lizzy Spier besaß zudem den halben Anteil des Hauses in der Taunusstr. 19, für das 1935 der Einheitswert von 27.100 RM ermittelt worden war.[26]

Beim Machtantritt der Nazis war Albert Frank nahezu 80 Jahre alt und stand daher nicht mehr im Berufsleben. Allerdings firmierte er in irgendeiner behördlichen Akte noch als Immobilienhändler, was zur Folge hatte, dass die Steuerfahndung angesichts fehlender Umsätze allein 1938 zweimal seine ‚Agentur’ überprüfte.[27] Die erste Prüfung war für den 2. Juni 1938 angeordnet und wurde am gleichen Tag durchgeführt, war also unangekündigt. Obwohl der Prüfer keine Beanstandungen feststellen konnte, machte er den Vorschlag, die Firma bei Gelegenheit erneut prüfen zu lassen. Das geschah nur zwei Monate später, wieder unangekündigt, wieder ohne jeden Makel. Alle notwendigen Belege konnten vorgelegt werden. Albert Frank hatte schon beim ersten Mal bestritten, überhaupt Immobilienmakler zu sein. Er stehe im 83. Lebensjahr und habe zudem überhaupt keinen Erlaubnisschein für das Gewerbe. Nur einmal, im Jahr 1927, sei er als Bevollmächtigter am Verkauf eines Hauses in der Wilhelmstraße beteiligt gewesen. Inzwischen verwalte er nur noch seine eigenen Grundstücke und das Haus seiner Tochter, in das er Mitte August 1938 selbst eingezogen war.[28]

Aus dem Bericht des Steuerprüfers geht zudem hervor, dass Lizzy Spier-Frank offenbar plante, das Haus gegen Übernahme der darauf ruhenden Hypothek in der Höhe von 28.500 RM aufzugeben. „Nach Angaben Franks soll die Hauseigentümerin bei der Devisenstelle Frankfurt a.M. die Genehmigung zur schenkungsweisen Überlassung des Grundstücks an eine Inländerin (Arierin) beantragt haben. (…) Der Antrag soll zuständigkeitshalber an die Devisenstelle Hamburg weitergeleitet worden sein.“[29] Namen werden hier nicht genannt, aber aus der Steuerakte geht hervor, dass Albert Frank und seine Tochter das Haus in der Alexandrastraße der langjährigen Haushälterin Henriette Groß überlassen wollten. Auch der Anteil am Haus in der Taunusstraße sollte verschenkt werden und zwar an ein Frl. Främke in Hamburg.[30] Ob diese Geschenke aus Dankbarkeit für langjährige Unterstützung und Hilfe gemacht werden sollten oder ob es darum ging, den Besitz in vertrauenswürdigen Händen bis zum Ende der Nazizeit zu sichern, lässt sich nicht mehr klären.

Dass Dankbarkeit bei diesen Überlegungen aber eine wesentliche Rolle gespielt haben muss, zeigt sich auch darin, dass Frank seiner Haushälterin noch 1939 laut Steuerakte 11.000 RM zum Geschenk gemacht hatte. Er sah dies als „moralisch unbedingt geboten“, weil sie ihn seit 32 Jahren gepflegt und nach dem Tod seiner Frau im Jahr 1908 den Haushalt geführt habe. Er wollte ihr mit dieser Schenkung eine angemessene Altersversorgung zukommen lassen, aber auch sich die weitere Pflege für den Rest seines Lebens sichern.[31]

Die Schenkung an Frau Groß war nicht die einzige gewesen. In einem Brief an das Finanzamt Wiesbaden vom 13. November 1939 schrieb er, dass er „an jüdische Verwandte im letzten Jahre Zuwendungen gemacht (habe), weil sie in großer Not sind“ und nach seiner realistischen Einschätzung auch bleiben werden. Unter anderem war dabei ein Betrag von 1.500 RM für Helene Honig in Worms vorgesehen.[32] Helene Honig war seine Cousine, eine geborene Eger, die mit Friedrich Honig, dem Sohn seines Onkels Salomon verheiratet war, und eine wichtige Rolle in der jüdischen Gemeinde in Worms spielte.[33] Er führte diese Ausgaben auch an, um eine Minderung der 5. Rate der Judenvermögensabgabe zu erreichen.

Dass Großherzigkeit gegenüber anderen Juden oder auch nur „Judenfreunden“ für die Herren in den Amtsstuben kein Argument sein würde, war eigentlich im Vorhinein klar. Albert Frank hatte selbstverständlich diese Zusatzsteuer in vollem Umfang zu leisten, zunächst sollten es 16.400 RM sein, mit der 5. Rate wurden es 20.500 RM. Es liegen zwar keine Belege für die Zahlung vor, aber der Antrag auf Stundung der letzten Rate, bedeutet zunächst einmal, dass die ersten vier Raten gezahlt worden sein müssen. Die Bitte um Abmilderung der letzten wurde vom hiesigen Finanzamt genauso abgelehnt, wie vom Oberfinanzpräsidenten Kassel, an den sich Frank mit seiner Bitte auch noch gewandt hatte.[34]

Hätte Albert Frank nicht sein Vermögen im Hintergrund gehabt und stattdessen nur von seinen Einnahmen leben müssen, dann wäre er in arge Not geraten. 1938 hatte er ein einkommensteuerpflichtiges Einkommen von 618 RM, er war daher genötigt seinen Lebensunterhalt von seinem Ersparten zu bestreiten.[35] Im Mai 1938 erhielt er 1.000 RM als Schenkung von seiner Tochter Lizzie, wobei es sich vermutlich um die Mieteinnahmen aus dem Haus Alexandrastraße, die Lizzie ihm als Aufwandsentschädigung für seine Hausverwaltungstätigkeit überlassen hatte.[36]

Karl Frank, Lizzi Spier, Albert Frank, Judenhaus Alexandrastr. 6 Wiesbaden
Albert Frank unterstützte seinen Bruder Karl
HHStAW 519/3 2119 (18)

Für seinen Lebensunterhalt hatte die Devisenstelle ihm zunächst einen Freibetrag von 600 RM monatlich eingeräumt. Albert Frank gelang es bei der Devisenstelle einen höheren Betrag durchzusetzen. Man habe ihm als einem inzwischen 84 jährigen, an verschiedenen Gebrechen leidenden Mann, der ständig auf Hilfe angewiesen sei, einen Freibetrag von 800 RM versprochen. Auch als er darum bat, den Betrag noch einmal auf 1000 RM anzuheben, weil er eine feste Hausangestellte einstellen müsse, zeigte sich die Behörde im Mai 1939 noch geradezu menschlich. Selbst die Freigabe von weiteren 4.250 RM wurde von der Frankfurter Devisenstelle genehmigt. Damit wollte Albert Frank es seinem in Mainz lebenden Bruder ermöglichen, die im Sommer 1939 fällige Rate der Judenabgabe zu leisten.[37]

Dann wurde im Februar 1940 der Freibetrag unter Aufhebung der bisherigen Regelung willkürlich auf 250 RM herabgesetzt. Frank musste erneut seine finanzielle Situation darlegen, danach gestand man ihm wieder die 800 RM zu. [38]

Am 15 April 1940 wandte sich Frank erneut an die Devisenstelle Frankfurt und bat um die Freigabe von 1.000 RM. Das war offensichtlich der Zeitpunkt, an dem man auch das Haus in der Alexandrastr. 6 zum Judenhaus machen wollte, denn Frank begründete die Anfrage wie folgt: „Frl. Gross [die das Geld erhalten soll – K.F.] ist die Verwalterin des meiner in Hollywood wohnenden Tochter gehörigen Hauses Wiesbaden Alexandrastr. 6. Ich selbst bin Mieter einer 7 Zimmer-Wohnung in diesem Hause und bin behördlicherseits dazu veranlasst, 3 Zimmer dieser Wohnung abzutreten.“ Mit dem Geld sollten die dafür notwendigen Installationsarbeiten wie Verlegung von Wasserleitungen finanziert werden. Das Geld sollte dann durch die zusätzlich eingehenden Mieten von 90 RM wieder auf das Sicherungskonto zurückfließen.[39] Anfang Mai 1940 wurde dann mit dem Einzug des Ehepaars Heilbron und Frau Amanda Quandt[40] das Haus tatsächlich zum Judenhaus.

Im Sommer 1941 wurden weitere jüdische Mieter einquartiert. Vermutlich kam es auch in diesem Zusammenhang zu Umbauten, denn wieder wurden Handwerkerrechnungen bei der Devisenstelle eingereicht und genehmigt. Aber diese konnten von Albert Frank nicht mehr bezahlt werden, er war am 3. Juni 1941 verstorben.[41] Sein Testamentsvollstrecker bat nun darum, die Sicherungsanordnung aufzuheben, damit er die Forderungen begleichen könne. Dies wurde bis zum Abschluss einer endgültigen Erbregelung verweigert, nur ein Freibetrag von 150 RM wurde ihm für solche Zwecke zugestanden.

 

Der Tod von Albert Frank warf aber noch weitere Probleme auf. 10.000 RM hatte er per Vermächtnis drei Frauen zugedacht, darunter war auch wieder seine langjährige arische Hausangestellte Henriette Gross mit 5.000 RM. Auch die zwei ebenfalls volksdeutschen Gerda Schneid in der Nerostraße und Frieda Schreiber aus Bierstadt sollten 2.000 RM bzw. 1.000 RM erhalten. Dies wurde von der Devisenstelle genauso genehmigt, wie die Zahlung der Beerdigungskosten von etwa 1.000 RM an die Israelitische Kultusgemeinde Wiesbaden und die eigenen Ansprüche des Testamentsvollstreckers Wagner für seine Tätigkeiten in etwa der gleichen Höhe.

Im Hinblick auf die Vermächtnisse an die beiden Jüdinnen Maria Kahn in Frankfurt, Beethovenstr. 64, und Helene Honig in Worms, Moltke-Anlage 10, wurde zunächst zur Bedingung gemacht, dass diese Zahlungen nur auf ein Sicherungskonto erfolgen dürften, ein solches gegebenenfalls anzulegen sei. Eine Überweisung der Beträge konnte aber nicht erfolgen, weil auf Franks Konto ein solch hoher Betrag nicht mehr vorhanden war und die Bank sich weigerte, ohne Zustimmung des Oberfinanzpräsidenten Berlin, der noch zuständig für die Vermögen der sich im Ausland befindlicher Juden war, also für das Vermögen der erbberechtigten Tochter, Wertpapiere zu veräußern.[42] Dafür hätte aber wiederum ein Erbschein ausgehändigt sein müssen. Elisabeth Spier wurde als alleinige Tochter zwar formal durch gesetzliche Erbfolge auch Alleinerbin des Vermögens ihres Vaters, aber ein Erbschein konnte zunächst nicht ausgestellt werden, weil der staatsbürgerliche Status der Erbin unklar war. War Lizzie Spier Amerikanerin oder Deutsche? Im Hinblick auf ihr eigenes wie auch das als Erbin in Aussicht gestellte Vermögen war entscheidend, wann sie die amerikanische Staatsbürgerschaft erworben hatte. Hatte sie diese vor dem 25. November 1941, an dem die Verordnung über den Vermögensverfall im Ausland lebender Juden erlassen worden war, oder danach erworben. War ersteres der Fall, dann war auf das Vermögen die nach dem Kriegseintritt der Amerikaner am 4. August 1941 erlassene Verordnung über die Anmeldepflicht von amerikanischem Vermögen anzuwenden.

Der von Frank eingesetzte Testamentsvollstrecker Wagner versuchte in einem längeren Briefwechsel mit den unterschiedlichen Behörden und staatlichen Stellen Klarheit in dieser Frage zu finden.[43] Zunächst hatte er die Vermögenswerte gemäß der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz angemeldet, obwohl sich nach seiner Auffassung aus „einer vor Kriegsausbruch eingelaufenen Nachricht“ ergibt, dass Lizzy Spier amerikanische Staatsbürgerin sei. Dem folgte dann auch der Oberfinanzpräsident Berlin „Die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 findet auf das Inlandsvermögen von Fr. Elisabeth Spier keine Anwendung, wenn Frau S. vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung im Besitz der Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten war und die deutsche Staatsangehörigkeit bereits verloren hatte.“[44] Das Vermögen müsse daher gemäß der Verordnung vom 4. August 1941 angezeigt werden. Entsprechend wurde das Vermögen dann auch als „amerikanisches Vermögen“ angemeldet.[45] Aber ganz sicher war sich der Notar Wagner doch nicht, denn abgesehen von der erwähnten Nachricht gab es offensichtlich einen weiteres Schreiben vom 17.11.41 in dem – so Wagner – „die Genannte bekannt (gibt), dass sie mit dem Eintreffen des Briefes amerikanische Staatsbürgerin geworden sei. Der Brief traf aber hier erst nach Erlass der Verordnung ein“, war aber – so wäre zu ergänzen – noch vor diesem Termin geschrieben worden, zu einem Zeitpunkt also, an dem sie nach ihrem eigenen Schreiben noch deutsche Staatsbürgerin war, womit nach der Vermögensverfall theoretisch noch in Frage gekommen wäre.

Weil inzwischen die Verwaltung und Verwertung der jüdischen Vermögen generell von Berlin an die ursprünglich zuständigen Finanzämter abgegeben worden war, übersandte auch in dieser Angelegenheit der Oberfinanzpräsident Berlin die Akten nach Wiesbaden. Das Finanzamt Wiesbaden wandte sich am 18. August 1942 – woher auch sonst konnte Klärung in der Sache kommen ? – an die Gestapo Frankfurt mit der Bitte zu klären, „ob die Voraussetzungen für einen Vermögensverfall vorliegen“.

Lizzi Spier, Albert Frank, Judenhaus Alexandrastr. 6 Wiesbaden
Schreiben der Gestapo Hamburg vom 20.10.1942
HHStAW 519/2 2189

Für die Gestapo war die Sache klar: „Die Jüdin …, zuletzt wohnhaft Hamburg, Scheffelstraße 28, ist von hier aus am 26.9.33 nach Holland zur Abmeldung gelangt. Sie besaß bei der Ausreise die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Voraussetzungen für einen Vermögensverfall liegen vor. Die dazu nötigen Feststellungen sind von hier aus in Angriff genommen.“

Ohne diese Antwort abzuwarten, es waren inzwischen zwei weitere Monate verstrichen und Wagner, der auch die Hausverwaltung für die Liegenschaften in der Alexandrastraße und der Taunusstraße innehatte, war mit Mietgesuchen konfrontiert, setzte sich der zuständige Sachbearbeiter im Finanzamt mit Wagner und einem Vertreter der Landesbank zusammen, um die Angelegenheit zu einem Abschluss zu bringen. In einer Gesprächsnotiz wurde festgehalten: „Es ist anzunehmen, dass Frau Spier die amerikanische Staatsangehörigkeit erworben hat. … Das Grundstück wird deshalb vom Reichskommissar für die Behandlung feindl. Verm. verwaltet. Herr Wagner kann im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht Mietverträge abgschließen. Das FA ist an der Sache nicht beteiligt.
Dieser Standpunkt ist auch maßgebend für die Taunusstr. 19 …“
[46]

In einem kurzen Schreiben an die Gestapo Frankfurt wurde zwar noch einmal auf die schwierige rechtliche Lage verwiesen und dass man Zweifel habe, ob die Genannte tatsächlich der Verordnung vom November 1941 unterliege, dass man inzwischen eine interne Entscheidung getroffen hatte, verschwieg man aber der Gestapo.

Formalrechtlich blieb die Sache aber weiter in der Schwebe, wie aus einer Anfrage des Vermessungsamts der Stadt Wiesbaden vom 28. November 1942 beim Finanzamt im Zusammenhang mit der fälligen Hauszinssteuer und einem weiteren Schreiben des Vermögensverwalters Wagner in der gleichen Sache vom Ende März 1943 hervorgeht.[47]

Etwa zur gleichen Zeit traten auch Interessenten am „jüdischen Besitz“ an das Finanzamt heran. Ein „Chefarzt a.D.“, Eigentümer der anderen Hälfte des Doppelhauses Alexandrastr. 6 / 8 machten den Vorschlag zu einem Haustausch. Er, auch Besitzer des Hauses Bärenstr. 4, in der die NSDAP-Ortsgruppe und die Mütterschule tagten, wollte dieses Haus gegen das Judenhaus tauschen. Zum einen wollte er das Haus in der Bärenstraße wegen „Mietdifferenzen“ mit der der NSDAP los werden, zum anderen habe er – wie er schrieb -nicht nur als Nachbar Interesse daran, sondern er wolle für seinen Sohn, „der im Feld steht, eine Niederlassungsmöglichkeit schaffen“. Er selbst sei 100 Prozent kriegsbeschädigt, fügte er als weiteres Argument an. Das Finanzamt lehnte das Ansinnen mit dem üblichen Satz ab, dass laut Anweisung des Reichsfinanzministers jüdischer Grundbesitz bis zum Ende des Krieges nicht mehr veräußert werden dürfe, um allen Kriegsteilnehmern die Chance zu geben, am großen Reibach teilzuhaben.[48]

Im August 1944 teilte der Oberfinanzpräsident in Hamburg, der sich für Lizzie Spier zuständig fühlte, der Wiesbadener Vermögensverwertungsstelle beim Finanzamt mit, dass die Gestapo Hamburg den Vermögensverfall bereits im November 1942 beantragt habe. Die Entscheidung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD stehe derzeit noch immer aus. Das Wiesbadener Finanzamt solle deshalb die Verwertung „vorsorglich“ übernehmen, eine – nicht nur vorsorgliche – Verwaltung des Grundbesitzes dürfe nach Sachlage jedoch erst nach Eingang der Verfallsfeststellung erfolgen. Man möge danach doch bitte mitteilen, zu welchem Preis das Grundstück verkauft worden sei.

Dazu kam es aber nicht mehr. Das Haus blieb im Besitz der Bürgerin des ‚Feindstaats’ USA Lizzie Spier.[49] Ein Hinweis darauf, dass es dem Deutschen Reich ‚verfallen’ oder dass die Schenkungsabsicht realisiert worden wäre, ist in den Akten nicht vorhanden.

Lizzie Spier verstarb im Alter von 80 Jahren am 14. Juli 1971 in Los Angeles.[50]

 

Veröffentlicht am: 16. 11. 2017

Letzte Änderungen: 12. 09. 2020

 

 

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Anmerkungen:

[1]. Stadtarchiv Wiesbaden WI / 3 983. Falsch ist die leider auch in der Neuauflage der Dokumentation über die Gedenkstätte für die ermordeten Juden in Wiesbaden von 2017 nicht korrigierte Angabe von Manfred Gerber, Carl Bacharach sei Eigentümer des Judenhauses Alexandrastr. 6 – 8 gewesen. Siehe Gerber, Manfred, Glanz und Elend des Davidsterns. Abriss der jüdischen Geschichte Wiesbadens, in: Gedenkstätte für die ermordeten Juden Wiesbadens. Eine Dokumentation, Wiesbaden 2017 (2. Aufl.), S. 25. Auch im jüngst veröffentlichten Stadtlexikon der Stadt Wiesbaden wird im Artikel über die ‚Gedenkstätten’ fälschlicherweise die Nummer 8, statt der 6 als Hausnummer des Judenhauses in der Alexandrastraße angegeben.

[2] Im Adressbuch des Jahres 1934/35 und ebenso im Jüdischen Adressbuch von 1935 ist fälschlicherweise Albert Frank als Besitzer des Hauses Alexandrastr. 6 verzeichnet, im Jahr zuvor war noch L[izzie]. Spier, Hamburg, als Eigentümerin und ihr Vater nur als Verwalter angegeben. Diese Funktion nahm er dann auch in den Folgejahren ein. Ab 1936/37 wird im Wiesbadener Adressbuch dann als Besitzerin Lizzie Spier-Frank geführt. Albert Frank war selbst aber nie Eigentümer des Hauses.

[3] HHStAW 519/2 2180 (3). Der Kohlehändler Laux besaß ein größeres Areal in dieser Flur, auf dem im letzten Jahrzehnt des 19. Jh. von ihm mehrere Häuser errichtet wurden. Zu den vorgestreckten Geldern des Vaters siehe HHStAW 685 160 d (132).

[4] Siehe Stadtarchiv Worms StadtA Wo Abt. 12/3 Nr. 10; in der ‚Datenbank Jüdische Bürger des Stadtarchivs Wiesbaden’ ist leider das falsche Geburtsdatum der Gestapo-Karteikarte, der 24. Mai 1855, übernommen worden.

[5] Alberts Vater, Nathan Frank, war am 9.6.1821 in Worms geboren worden. Sein Großvater väterlicherseits war Gerson Frank, ein um 1793 geborener Fruchthändler aus Wiesenfeld, der am 22.2.1820 die um 1796 geborene Regina Guggenheim, ebenfalls aus Wiesenfeld, heiratete. Er starb am 17.2.1857, sie am 9.8.1874. Stadtarchiv Worms StadtW Wo Abt. 12/1 Nr. 01-02/21 und Nr. 01-03/58, auch Stadtarchiv Worms Abt. 203 188a. Zumindest die Namen der Urgroßeltern dieser Linie von Albert Frank sind auch bekannt. Es sollen Nathan Frank und Rachel Seligmann für den Großvater und Löb Guggenheim und Johanna Oppenheim bei der Großmutter gewesen sein. Diese letzten Angaben sind nicht zweifelsfrei gesichert, sondern wurden durch Internetrecherchen gefunden, die auf den Standesunterlagen des Archivs Worms beruhen sollen. http://forum.ahnenforschung.net/archive/index.php/t-109064.html. (Zugriff: 15.11.2017).

[6] Alexander Honig war der Großvater von Auguste und Amalie Honig, die, wie bereits erwähnt, später in die Alexandrastr. 6 einziehen sollten, siehe unten.

[7] Die Wormser Firma wurde von den Cousins Friedrich und Otto Honig geführt. Friedrich Honig, geboren am 26.2.1871, gestorben am 25.2.1935 in Worms, war der Sohn von Salomon Honig (1844-1916) und seiner Frau Jakobine Stern (1848-1916). Er war verheiratet mit Helene Eger aus Bamberg, geboren am 23.11.1874. Das Paar hatte 2 Kinder, Else und Lotte, denen beiden die Flucht nach England gelang. Helene blieb mit der Enkelin Edith, Tochter von Else, in Deutschland. Beide wurden Opfer der Shoa. Otto, geboren am 5.11.1868, ist am 14.12.1943 in Theresienstadt ums Leben gekommen. Er, der Sohn von Jakob Honig. war verheiratet mit Johanna Schönfeld. Das Paar hatte ebenfalls zwei Kinder, den am 14.9.1899 geborenen Jakob und die am 21.12.1905 geborene Erna Julie, über deren weiteres Schicksal keine Informationen vorliegen. http://www.wormserjuden.de/. (Zugriff: 15.11.2017). Die einzelnen Personen müssen dort über die Namensliste recherchiert werden.

[8] Brüchert, Hedwig, Familie Frank, in: Der Neue Jüdische Friedhof in Mainz, Sonderheft der Mainzer Geschichtsblätter, Mainz 2013, S. 84-89 nennt die wesentlichen Lebensdaten der Mainzer Mitglieder der Familie Frank. Bertha, die 1873 den Frankfurter Kaufmann Samuel Blum geheiratet hatte, wurde mit 88 Jahren am 18.8.1942 nach Theresienstadt deportiert. Sie starb dort am 25.1.1943. Eduard, Arzt und engagierter Sozialdemokrat, gelang rechtzeitig mit seiner Familie die Flucht in die USA, wohin auch Clementine Frank, die 1887 den Kaufmann Louis Stiglitz geehelicht hatte, emigriert war.

[9] Der Vater verstarb am 21.3.1900, die Mutter am 11.3.1908. Albert war zeitweilig in England, Carl sogar in Amerika gewesen, siehe Brüchert, Familie Kahn, S. 87.

[10] Heiratsregister Mainz 510 / 1889.

[11] Über die Geschwister von Anna Theresia Koch ist nur wenig bekannt. Die folgende Schwester Klara, geboren am 20.11.1871 heiratete am 15.9.1892 Max Rosenheim, geboren am 21.10.1860, Heiratsregister Mainz 409 / 1892.  Amalia Koch, die nächst folgende Schwester, geboren am 1.12.1873, heiratete am 3.1.1895 in Mainz Markus Strauss, geboren am 22.9.1864. Die jüngste Schwester Alice Henriette Sara, geboren am 6.6.1877, heiratete am 14.12.1899 in Mainz den am 15.2.1870 in Wiesbaden geborenen Moritz Vogel. Heiratsregister Mainz 755 / 1899. Er, selbst auch Weinhändler, war der Sohn des Weinhändlers Leopold Vogel und seiner Frau Bertha, geborene Kahn. Moritz Vogel konnte mit seiner Frau und den beiden Kindern Fritz Adolf, geboren am 10.9.191 in Wiesbaden,  und Hans, geboren am 5.6.1905 ebenfalls in Wiesbaden, am 21.5.1939 nach Schweden ausreisen. Am 15.2.1870 wurde noch Anna Theresias Bruder Alexander geboren. Er heiratete am 17. 11.1910 in ihrer Geburtsstadt Mainz Martha Sichel, geboren am 14.11.1887. Auch sie war die Tochter eines Weinhändlers, nämlich von Julius Sichel und seiner Frau Berta, geborene Marx, siehe Heiratsregister Mainz 600 / 1910

[12] Geburtsregister Wiesbaden 1534 / 1890. In einem Schreiben des Oberfinanzpräsidenten Hamburg vom 4.8.1941 an das Finanzamt Wiesbaden wird als deren Geburtsdatum fälschlicherweise der 25.11.1890 angegeben, siehe HHStAW 519/2 2180 (16).

[13] Heiratsregister Wiesbaden 300 / 1920. Seine Eltern waren Aron und Mathilde Spier, geborene Kloßmann.

[14] HHStAW 519/2 2180 (16)

[15] https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/1068/images/K_1999_080758-0526?treeid=&personid=&hintid=&queryId=85ca1c69fd7fda6fc4b846a7af8f5640&usePUB=true&_phsrc=ryV1749&_phstart=successSource&usePUBJs=true&pId=17321560. (Zugriff: 10.8.2020).

[16] https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/3998/images/40735_1220701439_0050-00180?treeid=&personid=&hintid=&usePUB=true&usePUBJs=true&pId=1782160. (Zugriff: 10.8.2020).

[17] https://www.ancestry.de/imageviewer/collections/2442/images/m-t0627-00399-00153?treeid=&personid=&hintid=&usePUB=true&usePUBJs=true&pId=73650994 (Zugriff: 10.8.2020).

[18] HHStAW 685 160b 13. Solche Inhalatoren werden in Internetauktionen noch heute als Antiquitäten angeboten.

[19] HHStAW 685 160 b (67).

[20] HHStAW 685 160 b (16, 46, 61).

[21] HHStAW 685 160 b (150), Zunächst war er sogar mit fast 100.000 RM taxiert worden, siehe HHStAW 685 160e (8). Frank konnte aber mit Hinweis auf seine hohen Krankheitskosten eine Neuberechnung durchsetzen, die den  niedrigeren Wert hervorbrachte, ebd. (9, 10).

[22] HHStAW 519/3 2119 (6).

[23] HHStAW 519/3 2119 (2 f.)und  685 160d.

[24] HHStAW 519/3 2119 (6).

[25] Stadtarchiv Wiesbaden WI/3 983.

[26] Stadtarchiv Wiesbaden WI/3 983. und HHStAW 519/2 2180 (o.P.). Die andere Hälfte gehörte Albert Hess und dessen Ehefrau. Siehe zu Albert Hess unten. Welche verwandtschaftliche Beziehung zwischen Albert Hess und Lizzie Spier-Frank bestand, konnte bisher nicht geklärt werden.

[27] Bei der ersten Prüfung hatte der Fahnder eine Liste von 7 jüdischen Maklern abzuarbeiten, siehe HHStAW 519/3 9138 (1-4).

[28] HHStAW 519/3 9138 (4).

[29] HHStAW 519/3 9138 (9).

[30] HHStAW 685 160 e (7).

[31] HHStAW 685 160e (13).

[32] HHStAW 519/3 2119 (40). Der gleiche Betrag war für die Frankfurt lebende Maria Köhn vorgesehen. In welchem Verhältnis er zu ihr stand, konnte nicht geklärt werden. Die Devisenstelle genehmigte die Schenkungen unter der Voraussetzung, dass das Geld auf ein gesichertes Konto flösse.

[33] Zu Helen Honig und dem Schicksal ihrer Familie siehe ihren Eintrag in http://www.wormserjuden.de/Biographien/Honig-I.html. (Zugriff: 15.11.2017). Hier ist die gesamte Geschichte der Familie Honig nachzulesen.

[34] 685 160 e (13, 14) Eine Anfrage der Bundesvermögensstelle bei der Commerzbank im späteren Entschädigungsverfahren, ob die Judenvermögensabgabe gezahlt worden sei, wurde mit dem Hinweis beschieden, dass alle Kontenunterlagen „durch die Beschlagnahme unseres Bankgebäudes im Jahre 1945 vernichtet wurden.“ (!) HHStAW 519/3 2556 (o.P.).

[35] HHStAW 685 160e (13, 15).

[36] HHStAW 685 160d (147).

[37] HHStAW 519/3 2119 (18) Der Bruder in Mainz , Carl Theodor Frank, war inzwischen völlig verarmt. Seine Frau Mathilde, geboren Ebertsheim, war bereits am 11.4.1933 verstorben. Ihm selbst, der früher eine stadtbekannte und beliebte Persönlichkeit war, muss die Entrechtung und Diskriminierung, der Ausschluss aus den diversen Vereinen besonders hart getroffen haben. Zuletzt lebte er fast erblindet in dem Jüdischen Altersheim  in der Breidenbacher Str. 25. Von dort wurde er am 27.9.1942 im Alter von 84 Jahren nach Theresienstadt deportiert, wo er am 16.11.1942 umkam. Siehe dazu die Todesfallanzeige aus Theresienstadt https://ca.jewishmuseum.cz/media/zmarch/images/3/7/1/72732_ca_object_representations_media_37142_large.jpg. (Zugriff: 15.11.2017).

[38] HHStAW 519/3 2119 (15, 18, 22 und 23).

[39] HHStAW 519/3 2119 (25) Demnach hatte die Haushälterin Frl. Groß inzwischen auch die Hausverwaltung übernommen, vermutlich hatte sich der Gesundheitszustand von Albert Frank zusehends verschlechtert.

[40] Amanda Quandt wohnte nur ein Vierteljahr in der Alexandrastr. 6. Im August 1941 zog sie in das Judenhaus Wielandstr. 10. Siehe zu ihrem Schicksal das Kapitel zu diesem Judenhaus unten.

[41] In einem der Brief von Sebald Strauss, dem Eigentümer des Judenhauses in der Bahnhofstr. 46 an seinen im südamerikanischen Exil lebenden Sohn  Alfred wird der Tod von Albert Frank kurz erwähnt. Er schreibt am 10.6.1941: „Dein alter Gönner Albert Frank hat das zeitliche gesegnet. Das brave und fleißige Jettchen [gemeint ist vermutlich die Haushälterin Henriette Gross – K.F.] ist an dessen Todestag ins Krankenhaus gekommen … Heute sollte die Beisetzung sein u. wurde abgesagt.“ Gründe für die Absage nannte er nicht. HHStAW 1183 1.

[42] HHStAW 519/2 2189. Ob das Geld je auf dem Sicherheitskonto einging, muss offen bleiben, einen Nutzen hätten sie ohnehin nicht gehabt, auch abgesehen von der Tatsache, dass sie keinen freien Zugriff auf das Geld gehabt hätten. Maria Köhn wurde am 18.8.1942 nach Theresienstadt deportiert und starb am 15.5.1944 in Auschwitz. Auch Helene Honig wurde etwa einen Monat später, am 27.11.1942 von Darmstadt aus nach Theresienstadt verschleppt, wo sie am 22.8.1943 verstarb.

[43] Siehe dazu auch bezüglich der folgenden Zitate HHStAW 519/2 2189 passim

[44] HHStAW 519/2 2189 (o.P.). [44] Gerade bei Bürgern des „Feindstaats“ USA war man in der deutschen Regierung sehr vorsichtig, wie man  aus einem  Rundschreiben des Finanzministers vom 19.5.1942 erkennen kann: „Die Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15.1.1940 RGBl I S. 191 bezweckt die Sicherstellung und Erhaltung des Vermögens und steht daher grundsätzlich der Anwendung von Zwangsmaßnahmen gegen die Eigentümer entgegen. Gerade gegenüber der Vereinigten Staaten ist die genaue Einhaltung  der in der FeindVermVO gegebenen Beschränkungen geboten, um Rückwirkungen auf das deutsche Vermögen sowohl in den Vereinigten Staaten, als auch namentlich in den weiteren Staaten des amerikanischen Kontinents zu vermeiden.“ HHStAW 519/2 1373 (o.P.).

[45] HHStAW 519/2 2180 (o.P.).

[46] HHStAW 519/2 2180 (o.P.).

[47] Ebd.

[48] Ebd.

[49] Ebd.

[50] https://search.ancestry.de/cgi-bin/sse.dll?dbid=5180&h=6967404&indiv=try&o_vc=Record:OtherRecord&rhSource=1193. (Zugriff: 10.8.2020).