Adolfsallee 24


Das Judenhaus Adolfsallee 24 heute
Eigene Aufnahme
Adolfsallee 24, Wiesbaden, Judenhaus
Lage des Judenhauses
Judenhäuser Wiesbaden, Adolfsaalle 24
Belegung der Judenhauses Adolfsallee 24

 

 

 

 

 


Die Gebrüder Walter, Fritz und Ernst Kahn mit ihren Familien

Die um 1870 angelegt Adolfsallee gilt heute als eine der Prachtstraßen Wiesbadens. Die vermutlich von den Gebrüdern Jean und Georg Fürstchen entworfene Stadtvilla mit der Hausnummer 24 an der Einmündung der Schlichterstraße ragt noch einmal aus diesem Ensemble heraus.[1] Zwar erscheint dieses wunderschöne Haus auf der von der örtlichen NSDAP 1940 erstellten Liste der Judenhäuser, faktisch hatte es aber diese Funktion nie wirklich erhalten, denn die ansonsten typische Fluktuation jüdischer Mieter ist in der in Frage kommenden Zeit nicht zu verzeichnen. Nicht einmal die Eigentümer selbst lebten in der Zeit zwischen 1939 und 1942 in diesem Haus.

Jakob Kahn, Johanna Kahn Mayer, Eduard Kahn, Ida Kahn Deutsch, Markus Max Kahn, Emilie Kahn, Karolina Kahn Simon, Rudolf Simon, Emilie Simon, Karl Jacob Simon, Dr. Walter Kahn, Gertrude Gottschalk Kahn, Friedrich Fritz Kahn, Helene Weinstein Kahn, Hans Jakob Kahn, Dr. Ernst Kahn, Paula Rosenthal Kahn, Eva Kahn, Ruth Kahn, Hans Jakob Kahn, Thomas Edward Kahn, Alfred Jakob Kahn, Dr. Joseph Stephan Kahn, Judenhäuser, Judenhaus Wiesbaden, Adolfsallee 24, Klaus Flick
Stammbaum der Familie Kahn
GDB

Schon 1893 war das Anwesen von dem jüdischen Kaufmann Eduard Kahn und seiner Frau Ida, geborene Deutsch, erworben worden.[2] Eduards Vater, der am 9. November 1825 im rheinhessischen Partenheim geborene Jakob II Kahn, war mit seiner Familie nach Wiesbaden gezogen und hatte dort mit seinem älteren Bruder Josef, geboren um 1819 ebenfalls in Partenheim,[3] 1887 die offene Handelsgesellschaft „Gebr. Kahn“ gegründet, die mit dem Großhandel von Häuten, Fellen, Fetten und anderen Schlachtnebenprodukten bald einen bedeutenden Ruf nicht nur in der gesamten Region, sondern deutschlandweit erwerben konnte.[4] Das Betriebsgelände lag in der Gartenfeldstr. 55, damit in der unmittelbaren Nähe des Schlachthofs.[5]

Die Familie von Jakob II Kahn bestand aus dessen Frau Johanna / Jeanette, geborene Meyer / Meier, die er am 14. Januar 1856 noch vor dem Umzug nach Wiesbaden geheiratet hatte.[6] In Partenheim waren auch noch die vier Kinder geboren worden, von denen Eduard, geboren am 11. Dezember 1856, der älteste war. Ihm folgten noch Markus / Max am 29. April 1856, die Tochter Emilie am 26. November 1859 und zuletzt Karolina am 18. September 1862.[7]

Jakobs Bruder und Kompagnon Josef / Joseph II Kahn, der mit der aus dem Partenheim unmittelbar benachbarten Ort Jugenheim stammenden Johanna Blatt / Platt verheiratet war, hatte sogar zehn Kinder. Einige der Söhne, darunter ein Julius, wurden als Eigentümer einer Ziegelei ebenfalls erfolgreiche Unternehmer in Wiesbaden. Aurelie Kahn, geborene Lichtenstetter, die Ehefrau von Julius Kahn und Schwiegertochter von Josef und Johanna Kahn, war zuletzt Bewohnerin der Judenhauses Adolfsallee 30, wo sie am 15. Februar 1942 verstarb, nur ein Vierteljahr bevor auch in Wiesbaden die großen Deportationen begannen.[8]

Wann genau der aus dem rheinhessischen Partenheim stammende Eduard Kahn, geboren am 11. Dezember 1856, die Wiesbadenerin Ida Deutsch geheiratet hatte,[9] ist nicht bekannt. Aber am 11. März 1891 wurde Walter, der erste von insgesamt vier Söhnen in Wiesbaden geboren.[10] Am 20. September 1892 folgte Friedrich,[11] genannt Fritz, der später als er nach seiner Flucht kanadischer Staatsbürger wurde, seinen Vorname in Frederik ändern ließ. Das ursprünglich dritte Kind, der am 9. April 1894 wie alle anderen auch in Wiesbaden geborene Hans Jacob,[12] war schon am 22. August 1917 im Ersten Weltkrieg mit nur 23 Jahren bei einem Giftgasangriff ums Leben gekommen. Auch er hatte, wie der älteste Bruder Walter, zuvor ein Medizinstudium aufgenommen. Als letzter wurde am 5. Juni 1898 noch Ernst geboren.[13]

Da Ernst Jurist werden wollte, war Fritz derjenige, der die Firma übernehmen sollte.[14] Als Vorbereitung dafür hatte er das Reform-Gymnasium in der Wiesbadener Oranienstraße bereits mit der Mittleren Reife verlassen und in Mülheim / Ruhr eine zweijährige Lehre in einer Dampf-Talk-Schmelze absolviert. Weitere Etappen auf diesem Weg waren zunächst eine Anstellung in einem Kölner Unternehmen und anschließend der Besuch der dortigen Handelshochschule. Um das Auslandsgeschäft kennen zu lernen, war er danach als Volontär noch für ein Jahr in London in einem Fell-Importgeschäft tätig.

Fritz Kahn unternahm als 18jähriger eine Reise in die USA
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Bevor er dann am 22. Januar 1919 als persönlich haftender Gesellschafter in die Firma eintreten konnte und damit die Stelle des Onkels übernahm, war er, nach einer zunächst freiwilligen Dienstzeit beim Nassauischen Feldartillerie-Regiment 27 in Wiesbaden, im August 1914 als Soldat in den Ersten Weltkrieg eingezogen worden.

Am 21. September 1923 wurde die OHG aufgelöst und Fritz wurde als alleiniger Inhaber der Firma in das Handelsregister eingetragen. Als bald darauf der Vater am 11. Oktober 1925 starb, wurden die drei noch lebenden Söhne des Ehepaares jeweils zu einem Drittel beerbt.[15]

Zu diesem Zeitpunkt hatte der älteste Sohn Walter sein Medizinstudium schon mit dem Facharzt für innere Medizin abgeschlossen und war auch bereits promoviert. Auch Ernst hatte schon einen Doktortitel erworben, hatte zum Todeszeitpunkt des Vaters aber seine juristische Ausbildung noch nicht beendet. Im Erbschein ist sein Beruf mit Gerichtsassessor angegeben.

Adolfsallee 24
Grundbucheintragungen für das Haus Adolfsallee 24 auf die Familie Kahn
Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 147 Bl. 2202 Innen

Als Eigentümer des Hauses Adolfsallee 24 wurden aber nach dem Tod des Vaters nur Walter und Ernst am 21. Januar 1927 je zur Hälfte ins Grundbuch eingetragen.[16] Der Erbanteil von Fritz war offensichtlich durch andere Vermögensteile, vermutlich entsprechende Kapitalanteile an der Firma, abgegolten worden.

 

Im Januar 1927 wurde die Eigentumsform der Firma erneut in eine Gesellschaft umgewandelt und der Bruder, der Jurist Ernst Kahn, trat nach Abschluss seiner Ausbildung im Jahr 1928 ebenfalls als persönlich haftender Gesellschafter für etwa zwei Jahre in das Unternehmen ein. Danach war Fritz wieder der alleinige Inhaber des Familienunternehmens. Verheiratet war er mit der am 24. November 1902 in Erfurt geborenen Helene Weinstein.[17] Am 25. August 1925 war zunächst Alfred, drei Jahre später, am 4. Juni 1928 der zweite Sohn Thomas geboren worden.[18] Die Familie lebte zu dieser Zeit in der Mosbacher Str. 11, einem Haus, das zu ihrem recht beträchtlichen Immobilienvermögens gehörte.

In welcher hervorragenden wirtschaftlichen Lage sich die Firma und damit auch die der Familie befand, ergibt sich aus den Steuerunterlagen und den verschiedenen Vermögenserklärungen, die abzugeben Fritz Kahn im Zusammenhang mit der Judenvermögensabgabe und seiner späteren Ausreise genötigt war.

Zwar hatte man die Weltwirtschaftskrise mit einem horrenden Verlust von mehr als 40.000 RM im Jahre 1931 nur knapp überstanden, aber anders als andere Wettbewerber waren die „Geb. Kahn“ nicht von Konkurrenten übernommen worden oder gar völlig zugrunde gegangen, wie etwa die damals größte Häutehandlung, die Firma Beck in Chemnitz. Die Firma sei „während der ganzen Krise zu keiner Zeit in finanziellen Schwierigkeiten (gewesen) und ich brauchte noch nicht einmal meinen Bankkredit auszunutzen“, betone Fritz im späteren Entschädigungsverfahren.[19] Ab 1932 schrieb das Unternehmen nur noch schwarze Zahlen und das Einkommen der Familie wuchs stetig.[20]

Sein Vermögen am Stichtag 1. Januar 1935 betrug mehr als 320.000 RM und auch noch eineinhalb Jahre später lag es noch deutlich über 300.000 RM.[21] Das Betriebsvermögen machte dabei aber nicht einmal 10 Prozent aus, bedeutender waren das mit etwa 120.000 RM bezifferte Grundvermögen und die Wertpapiere in der Höhe von etwa 40.000 RM. Hinter diesen Zahlen verbirgt sich die spätestens seit der Machtübernahme mit viel Umsicht geplante Strategie einer Liquidation des Unternehmens, bei der aber das Vermögen dem räuberischen Zugriff des Staates entzogen werden sollte.

Schon 1932, als Fritz Kahn noch nicht an eine Auswanderung aus Deutschland dachte, glaubte er aber angesichts des wachsenden Antisemitismus nicht mehr daran „dass in absehbarer Zeit für Juden die Möglichkeit, ihre Firmen ungestört zu entwickeln wiederkommen würde“, weshalb er bereits 1934 beschlossen hatte, die Firma zu liquidieren – zu einem Zeitpunkt, wo nach seiner Meinung eine solche Maßnahme „noch nicht überhastet vorgenommen zu werden brauchte, und zu einer Zeit, als das Geschäft noch finanziell vollkommen gesund war und mein Ruf in der Branche nicht nur nicht gelitten, sondern vielleicht durch die Art, wie die Krise von ihr überstanden worden war, sich noch weiter verbessert hatte.“[22] Genau aus diesem Grund war das Betriebskapital 1935 auf diesen geringen Vermögensanteil zusammengeschrumpft worden. Es taucht stattdessen in einem anderen Posten der Vermögensaufstellung auf: 120.000 RM waren einer arischen Firma Dahlem als Darlehen gewährt worden. Diese war 1929 mit dem ursprünglichen Ziel gegründet worden, die Verwertung von Fettprodukten und anderen Nebenerzeugnissen zu organisieren. Firmenchef war August Dahlem, der 1892 als Lehrling in der Firma Kahn angefangen und sich im Laufe der Jahre zum Prokuristen hochgearbeitet hatte und das vollste Vertrauen der Kahns besaß. Fritz Kahn war andererseits mit 10 Prozent am Kapital der „GmbH. Dahlem“, vermutlich sogar als Kommanditist, beteiligt. Mit Hilfe dieses Kredites konnte die ehemalige Tochterfirma nun sukzessive die Geschäftsfelder von „Gebr. Kahn“ übernehmen. Kurz vor der Auswanderung war der Kredit vollständig an Fritz Kahn zurückgezahlt worden. Die Kapitalbeteiligung wurde auf den ehemaligen Mitarbeiter überschrieben.[23]

Zwar konnte auf diese Weise die Firma gerettet werden, dennoch ließ sich nicht verhindern, dass der NS-Staat bei der Ausreise der Familie „seinen“ Anteil am Vermögen beanspruchte. Etwa 80.000 RM Reichsfluchtsteuer sind wohl gezahlt worden.[24]

Zwar war der Entschluss zu diesem Schritt schon länger gereift, als aber den beiden Söhnen Alfred und Thomas im Frühjahr 1936 dann der weitere Zutritt zu ihrer Schule verwehrt wurde, sie zudem ständigen antisemitischen Pöbeleien ausgesetzt waren, wurde es Zeit zum Handeln. Zunächst brachte man die beiden nach England und fand hier auch eine Schule, die bereit war sie aufzunehmen. Die Eltern folgten im August. Wie Fritz Kahn später erläuterte, glaubte man damals, von England aus leichter noch zurückgelassene Vermögenswerte transferieren zu können. Auch war der Kontakt zur kranken Mutter von Helene Kahn, Frau Sidonie Weinstein, geborene Bayreuther, so leichter aufrecht zu erhalten und man hoffte, sie sobald als möglich nachholen zu können.[25]

Im Oktober und noch einmal im November 1936 hatte Fritz Kahn einmal 129.000 RM, dann noch einmal 103.000 RM unter erheblichen Transferverlusten über holländische Banken mit Genehmigung der Devisenstelle ins Ausland übertragen können.[26] Von England aus versuchte er nun in Kanada eine langfristige neue Lebensgrundlage für seine Familie zu schaffen. Mehrere Monate hatte er das Land besucht und hier Geschäftskontakte u. a. mit ehemaligen Geschäftspartnern aus Holland, geknüpft, um dort eine neue Firma in der gleichen, ihm vertrauten Branche des Fell- und Häutehandels aufzubauen.

Im April 1939 konnte er zwar seine Familie nach Nordamerika nachholen – sie war am 9. April an Bord des Schiffes „Duchess of York“ von Liverpool kommend in Saint John, New Brunswick, in Kanada angekommen,[27] – aber die Geschäftsidee, die Firma war sogar schon gegründet worden, zerschlug sich mit dem Kriegseintritt Kanadas in den Zweiten Weltkrieg.[28] Obwohl legal und zudem als verfolgter Jude eingewandert, wurde er als Deutscher und somit als „feindlicher Ausländer“ behandelt. Darüber, wie weit die Restriktionen konkret gingen, machte Fritz Kahn im Entschädigungsverfahren keine näheren Angaben, aber die ursprüngliche Idee, einen Ex- und Import von Häuten und Fellen zu betreiben, sei ihm verwehrt worden, weshalb er mit dem Rest des transferierten Vermögens und der Unterstützung von Bekannten in Montreal eine kleine Firma übernahm, die Farbstoffe für Lebensmittel herstellte.[29]

Zur gleichen Zeit machten sich der deutsche Staat bzw. einige seiner arischen Bürger über die notgedrungen zurückgelassenen Vermögenswerte, die Immobilien, her. Dabei ging es im Wesentlichen um die folgenden Grundstücke, die ursprünglich im vollständigen oder teilweisen Besitz von Fritz Kahn gewesen waren. Das Wohnhaus in der Mosbacher Straße war noch im Juni an einen Joseph K. aus Erfurt für knapp 45.000 RM verkauft worden. Der Verkaufspreis lag zwar deutlich über dem Einheitswert von 33.100 RM im Jahr 1935, entsprach aber der Neutaxierung von 1939 und enthielt zudem erhebliche Teile des zurückgelassenen hochwertigen Inventars.[30]

Bei der Aneignung des Betriebsgeländes in der Gartenfeldstraße kommt ein Mann ins Spiel, der wie kein anderer auf kommunaler Ebene für die Kontinuität ehemaliger NSDAP Funktionsträger im neu begründeten Staat nach 1949 steht: Erich Mix, der Wiesbadener Oberbürgermeister von 1937 bis 1945 und dann wieder in der gleichen Position von 1954 bis 1960. Dieser unerhörte und in der Geschichte der Bundesrepublik wohl einmalige Fall wird noch dadurch übertroffen, dass Mix zunächst in seiner Funktion als NS-Oberbürgermeister an der Enteignung von jüdischem Besitz wesentlich mitgewirkt hatte, dann aber zu Beginn der 50er Jahre – versehen mit dem entlastenden Etikett „Mitläufer“ – nun als gewählter Abgeordneter der FDP im Stadtparlament saß und als Mitglied des Wirtschafts- und Finanzausschusses mit den Rückerstattungsanträgen von Emigranten oder denen der Erben ermordeter Juden befasst war. So auch im Fall Fritz Kahn.[31]

Kahns Rückerstattungsantrag war 1951 zunächst mit der Begründung abgelehnt worden, dass die „Rassezugehörigkeit des Antragstellers“ im damaligen Enteignungsverfahren keine Rolle gespielt habe.[32] Das OLG Frankfurt teilte diese Ansicht nicht und forderte eine erneute Überprüfung der Entscheidung, für die der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Wiesbadener Stadtparlaments zuständig war. Hier vertrat erneut Mix, der schon auf die erste Entscheidung wesentlichen Einfluss genommen hatte, erneut die Position des Magistrats, der statt eines möglichen Vergleichs auf einen Prozess hinarbeiten wollte, um seine Position gerichtlich absegnen zu lassen. Es habe sich 1938/39 bei der Enteignung des Grundstücks Gartenfeldstr. 55 zu Gunsten der Stadt Wiesbaden um keine antijüdische Aktion, sondern um einen ganz normalen Verwaltungsakt gehandelt, bei dem das Wohl der Stadt – es ging um die Erweiterung des Schlachthofes – als vorrangig vor dem Einzelinteresse eines Bürgers bewertet worden sei. Zudem sei Fritz Kahn mit 76.000 RM entschädigt worden. Der Eigentümer habe nur deshalb von dem Geld nichts erhalten, weil das Grundstück mit einer Hypothek über 50.000 RM belastet gewesen sei, zudem vom Entschädigungsbetrag eine Steuerschuld von mehr als 20.000 RM vom Finanzamt Berlin Moabit gepfändet werden musste. Die übrigen 5.600 RM seien an den Anwalt, einen Gutachter und an das Finanzamt Wiesbaden überwiesen worden. Mix verschwieg bei der Vorlage im Ausschuss, dass es sich bei der „Steuerschuld“ zum einen um die unrechtmäßige Forderungen der Judenvermögensabgabe handelte, die im Gefolge der sogenannten „Reichskristallnacht“ von nahezu allen Juden erhoben wurde, und zum anderen um die nicht minder diskriminierende Reichsfluchtsteuer.[33] Zudem lag die gezahlte Entschädigung weit unter dem Betrag, der eigentlich angemessen gewesen wäre – dies kann man aus einem parallelen Fall schließen, bei dem einem enteigneten Nichtjuden nach einem Widerspruch ein deutlich höherer Betrag gezahlt worden war.[34] Einen solchen Widerspruch einzureichen, war für einen Juden allerdings völlig aussichtslos. Man hatte Fritz Kahn vielmehr schon bei seiner Weigerung, der Stadt einen seiner Geschäftsräume an die Stadt abzutreten, unverhohlen gewarnt: „In einer weiteren Weigerung Ihrerseits müsste ich eine beabsichtigte Schädigung der öffentlichen Interessen erblicken. Ein solches Verhalten wäre ein grober Verstoß gegen den fundamentalen Grundsatz nationalsozialistischer Weltanschauung: ‚Gemeinnutz geht vor Eigennutz‘. Ich hoffe noch immer, daß es nur dieser Ausführungen bedarf, um Sie zur Hergabe des erbetenen Raumes und zur Genehmigung der Mitbenutzung des vorhandenen Aufzuges gegen eine angemessene Entschädigung zu veranlassen. Eine Ablehnung Ihrerseits hätte den Abbruch jeglicher Beziehungen zu Ihnen zur Folge und würde mich zu Gegenmaßnahmen zwingen, deren Folgen Sie sich selbst zuzuschreiben hätten. Innerhalb 2 Tagen, das wäre bis Montag, den 11. ds. Mts., 18 Uhr, erwarte ich Ihre endgültige und klare Entscheidung.“[35]

Trotz des ganz offensichtlichen Drucks, der damals von der Stadt auf Fritz Kahn ausgeübt worden war, blieb Mix 1953 auch weiterhin bei seiner Beurteilung, dass es damals keine Entziehungshandlung gegeben habe. „Die Stadt habe ihre Verpflichtung erfüllt, und es sei kein Moment zu erkennen, daß die Angelegenheit selbst unsachlich geführt worden sei.“[36]

Letztlich kam es nach langen Verhandlungen doch zu dem von Fritz Kahn angestrebten Vergleich, in dem ihm 53.000 DM zuerkannt wurden. Aber was für ein langer Weg auf dem am Ende nicht Gerechtigkeit, sondern bestenfalls Rechtsfrieden geschaffen wurde, ein Prozess, in dem die die Opfer der NS-Zeit durch die Konfrontation mit ihren ehemaligen Verfolgern ein zweites Mal unsäglichem Leid ausgesetzt wurden

Die beiden Wohngrundstücke Goethestr. 12 und Adolfsallee 24, an letzterem hatte er nur einen Anteil von 50 Prozent, konnten vor der Ausreise nicht mehr verkauft werden. Am 5. Juli 1939 erschien im Reichsgesetzblatt mit Verweis auf das „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933“ die Liste derjenigen, die jüngst Opfer dieses Willküraktes geworden waren. Unter den insgesamt 149 Namen standen mit den Nummern 59 bis 63 auch die von Ernst und Helene Kahn sowie die der beiden Kinder Alfred und Thomas.[37] Mit dieser Veröffentlichung war zugleich die Voraussetzung für die Beschlagnahmung des noch vorhandenen Vermögens geschaffen. Beide Wohngrundstücke im Gesamt(einheits)wert von 86.000 RM galten damit als dem Reich verfallen.[38]

Zwar erhielt Fritz Kahn nach dem Krieg Entschädigungen oder es wurde durch Vergleiche mit den neuen Eigentümern zumindest ansatzweise Gerechtigkeit wiederhergestellt, dennoch war ein einst florierendes Unternehmen zerschlagen und eine erfolgreiche Unternehmerbiographie gewaltsam zerstört worden.

 

Ernst Kahn hatte in der kurzen Zeit, in der er nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung in der Firma des Vaters bzw. des Bruders Fritz tätig war, seine zukünftige Frau Paula Rosenthal kennengelernt. Am 6. September 1928 heiratete er die am 13. Mai 1895 geborene Tochter von Josef und Lina Rosenthal aus Klein-Krotzenburg.[39]

Auch beruflich begann damit eine neue Phase. Er hatte sich offensichtlich entschlossen, sich als Rechtsanwalt niederzulassen und eine entsprechende Zulassung bei der Kammer beantragt. Am 31. Juli bzw. am 9. August 1929 wurde ihm diese zunächst für das Amtsgericht und dann auch für das Landgericht Wiesbaden erteilt. Zuvor war er laut Auszug aus dem Handelsregister im April 1929 wieder aus der Firma ausgestiegen und Fritz wurde wieder zu deren alleinigem Inhaber.[40]

Für kurze Zeit lebten Ernst und Paula Kahn zusammen im elterlichen Haus im Kaiser-Friedrich-Ring 86, wo am 12. August 1929 ihr Sohn Joseph Stephan geboren wurde.[41] Bald darauf zog das Paar nach Frankfurt, wo Ernst Kahn die entsprechenden Zulassungen für die dortigen Gerichte am 19. bzw. 21. Februar 1930 erhielt.[42]

In der Mainmetropole gründete er zusammen mit dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Hermann Hajum 1930 eine Kanzlei in der Kaiserstraße 53, die sich auf steuerrechtliche Fälle spezialisierte. Die nur räumlich gemeinsame Praxis, in der aber jeder auf eigene Rechnung arbeitete, lief nach Überwindung der ersten Anlaufschwierigkeiten zunächst sehr gut. Bei bedeutenden Wirtschaftsprozessen in Frankfurt oder auch in Wiesbaden – hier ging es zum Beispiel um die Arisierung des Kaufhauses Blumenthal in der Kirchgasse[43] – hatte Ernst Kahn das Mandat. Auch mit der Veröffentlichung wirtschaftsjuristischer Aufsätze hatte er sich einen Namen gemacht – so Dr. jur. Spier, der Ernst Kahn von Frankfurt kannte und später in Palästina sein Nachbar wurde.[44] Trotz einer eher gehobenen Lebensführung – man hatte in der Mertonstr. 11 eine sehr schöne 4-Zimmerwohnung angemietet – reichten die Erträge nach Paula Kahns Aussage aus, um auch noch ein größeres finanzielles Polster in Form von Wertpapieren anzulegen.[45] Von 1931 auf 1932 konnte das Einkommen sogar mehr als verdoppelt werden, allerdings trugen dazu auch die Mieteinnahmen aus den Wiesbadener Häusern nicht unerheblich bei.

Als 1933 der Partner Dr. Hajum nach Palästina auswanderte, konnte Ernst Kahn dessen Klientel zum größten Teil übernehmen. Da Ernst Kahn ehemaliger Frontkämpfer war, durfte er nach der Machübernahme der Nazis zunächst weiterhin praktizieren. Aber schon im April 1933 wurde ihm verboten, das Gericht selbst zu betreten.[46] Die Rücknahme der Zulassung erfolgte erst Anfang Dezember 1935, aber schon zuvor waren die Mandatsübertragungen deutlich zurückgegangen.[47]

Sicherung der Reichsflucht-steuer von Ernst Kahn durch einen Grundbucheintrag 1935
Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 147 Bl. 2202 Innen (46)

Nicht nur der wirtschaftliche Niedergang, sondern die immer bedrohlicher werdende Situation insgesamt, werden Kahns dazu veranlasst haben, Deutschland so bald als möglich zu verlassen. Bereits im Oktober 1933 hatten sie beim Finanzamt Frankfurt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine Auswanderung beantragt, die ihnen auch gegeben wurde.[48] Die endgültige Entscheidung für diesen Schritt war nach Aussage von Paula Kahn dann aber erst im September 1935 gefallen, konnte aber erst in der ersten Hälfte 1936 umgesetzt werden.[49]

Dass die Wahl auf Palästina fiel, wird zwei Gründe gehabt haben. Zum einen lebten dort schon sein ehemaliger Kompagnon Dr. Hajun und schon seit 1932 auch sein jüngster Bruder, der Arzt Walter Kahn. Zudem ermöglichte zu diesem Zeitpunkt das Haavara-Abkommen noch einen relativ günstigen Vermögenstransfer dorthin. Die Höhe der transferierten Gelder und deren realer Tauschwert konnten schon im Entschädigungsverfahren nicht mehr genau ermittelt werden, aber allein zwischen Juni und Dezember 1936 waren es mehr als 10.000 RM, die Erich Kahn nach Palästina brachte. Der Wertverlust bei diesem Verfahren belief sich 1935 nach Angaben der „Trust and Transfer office Haavara Limited“ 1935 auf „nur“ 35 %, 1936 waren es bereits 40 %.[50]

Mit der Flucht auf dem Schiff „Galiläa“ von Triest aus nach Jaffa konnte sich die Familie zwar in Sicherheit bringen, aber die in Deutschland erworbene juristische Ausbildung war durch die Emigration völlig entwertet und es wurde trotz des transferierten Geldes schwer, im neuen Land eine Existenz aufzubauen. Auch hatte man einiges an Werten in Deutschland zurücklassen müssen. Die Reichsfluchtsteuer in der Höhe von etwa 15.000 RM war als Verlust zu verbuchen gewesen.[51] Zudem hatte man, vermutlich in der Hoffnung, langfristig einen Teil des Vermögens in Deutschland ohne weiteren Wertverlust belassen zu können, zumindest ein Sparbuch in der Höhe von ca. 25.000 RM zurückgelassen.[52]

Immerhin konnte die Familie mit dem transferierten Geld in dem gerade neu gegründeten Kibbuz Ramath Haschawin eine Hühnerfarm erwerben und damit Teil der dortigen landwirtschaftlichen Kooperative werden. Aber bis zum Ende der 30er Jahre stagnierte das Einkommen oder ging phasenweise sogar deutlich zurück. Erst in den frühen 40ern trat dann eine positivere Entwicklung ein.

Umso erstaunlicher ist, dass in dieser Zeit, am 6. Mai 1936, zwischen den beiden in Palästina lebenden Brüdern ein Vertrag geschlossen wurde, nach dem Walter Kahn seinen Anteil am späteren Judenhaus Adolfsallee 24 an seinen Bruder Ernst verkaufte. Der Kaufpreis von nur 7.000 RM wurde gestundet und als verzinsliche Hypothek im Grundbuch eingetragen.[53] Welche Absichten diesem Verkauf unter Wert zu Grunde lagen, ist nicht ersichtlich. Aber damit wurde Ernst Kahn zumindest formal alleiniger Besitzer des Hauses.

Am 17. Februar 1941 erging ein Beschluss des Oberlandesgerichts in Frankfurt, nach dem Frau Anna Diebels in Wiesbaden, Neugasse 20, die Verwaltung des Grundstücks Adolfsallee 24 „gemäß §§ 12, 18 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl S. 191)“ übertragen wurde. Sie bedürfe „zu allen Geschäften, welche die Veräußerung oder Belastung der Grundstücke betreffen oder über den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs hinausgehen, der Zustimmung des Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens in Berlin.“[54] Spätestens seit diesem Zeitpunkt hatte Ernst Kahn die Eigentumsrechte an seinem Besitz, der ihm gleichwohl formal noch immer gehörte, verloren. Als Gauleiter Sprenger im Juli 1941 die Kreis- und Ortsgruppenleiter aufforderte, ihm alle Eigentumsübertragungen jüdischen Grundbesitzes zu melden, teilte der zuständige Zellenleiter mit, dass in seinem Sprengel noch nicht alle jüdischen Immobilien arisiert seien. So sei das Haus Adolfsallee 24 noch unter der Verwaltung des Finanzamts Berlin Moabit.[55] Ein Eigentumswechsel kam bis zum Kriegsende nicht mehr zustande. Weder wurde das Deutsche Reich, noch wurden private Eigentümer im Grundbuch eingetragen.[56]

Über das weitere Leben von Ernst Kahn und seiner Familie im Kibbuz ist nicht viel bekannt. Das eher bescheidene Einkommen reichte nicht aus, um dem Sohn Josef eine akademische Ausbildung zu ermöglichen. Hatte dieser in Frankfurt 1935 vor der Emigration noch für kurze Zeit eine Privatschule besuchen können, so musste er in Palästina in die Dorfschule von Kfar Malal eingeschult werden. Nach deren Abschluss bereitete er sich in einer landwirtschaftlichen Schule auf die Mitarbeit im elterlichen Betrieb vor. Aber zunächst beendete 1948 nach der Ausrufung der israelischen Unabhängigkeit der erste arabisch–israelische Krieg, zu dem Josef eingezogen wurde, diese Pläne. Erst 1952 konnte er dank der Unterstützung von Verwandten in den USA dort in Berkley ein Studium der Agronomie aufnehmen.[57]

All das erlebte der Vater Ernst Kahn nicht mehr. Er verstarb bereits am 4. November 1943 an Herzversagen oder, wie Josef bekundete, an Überanstrengung.[58] So hatte er weder den allmählichen Aufstieg der Kooperative, noch die Unabhängigkeit Israels und auch nicht mehr die Niederlage des Faschismus in Deutschland erleben dürfen.

Sechzehn Jahre später, am 18. August 1959, war auch Paula Kahn in Ramath Haschawin verstorben.[59] 1951 hatte sie – sie bezeichnete sich in dem Antrag als „Landwirtin“ – noch einen Antrag auf Entschädigung gestellt. In diesem Verfahren wurden die Auswanderungskosten von 390 DM anerkannt, auch ein „Schaden wegen des beruflichen Fortkommens“ wurde für den Zeitraum von 1935 bis zum Tod von Ernst Kahn konstatiert und mit dem entsprechenden Gehalt eines Beamten im höheren Dienst entschädigt. Paula Kahn wurden 13.940 DM zugesprochen[60] – ein kläglicher Betrag, wenn man bedenkt, was ein angesehener Wirtschaftsjurist in Frankfurt in anderen Zeiten hätte verdienen können.

 

Im Unterschied zu den beiden jüngeren Brüdern hatte der älteste, Walter Kahn, Deutschland bereits 1932 und damit vor dem Machtantritt der Nazis verlassen. Die Motive dafür waren dementsprechend auch anderer Art.

Wie seine Brüder hatte er zunächst auch in Wiesbaden das Reifezeugnis erworben, anders als diese hatte er aber das humanistische Gymnasium besucht. Anschließend studierte er in Heidelberg und München Medizin, bevor er sich 1919 als Facharzt für Innere Medizin in Wiesbaden niederließ.

Heiratsurkunde Walter und Elisabeth Kahn, geb. Gottschalk
Heiratsregister Frankfurt a.M. 128 / 1916

Noch während des Studiums hatte er seine Frau Gertrud Elisabeth Gottschalk kennengelernt, die zu dieser Zeit in Frankfurt lebte. Hier wurde auch am 4. August 1915 vor dem dortigen Standesamt die Ehe geschlossen. Gertrud, am 7. August 1887 in Essen geboren, war die Tochter des jüdischen Kaufmanns Siegmund Gottschalk und seiner Frau Pauline, eine geborene Rosenberg.[61] Auch Gertrud Gottschalk hatte erfolgreich, sogar mit der Note „sehr gut“, ein Medizinstudium abgeschlossen, war 1914 in Heidelberg promoviert worden und hatte dort am 17. August 1914 auch ihre Approbationsurkunde erhalten.[62] Bis zu ihrer Ehe war sie in einem Düsseldorfer Krankenhaus und danach in der Universitätsklinik Frankfurt als Ärztin tätig.

Das erste Kind, die am 15. Februar 1919 geborene Eva, verstarb bereits am 2. März 1919 nach nur vier Wochen. Die zweite Tochter Ruth wurde dann am 15. August 1920 und zwei Jahre später, am 16. Oktober 1922, wurde der Sohn Hans-Jakob geboren.[63]

Auch nach der Geburt der Kinder arbeitete Gertrud in der Praxis ihres Ehemanns mit. Sie war nicht nur dessen ständige Vertreterin, sondern hatte sich auch als Röntgenfachkraft weitergebildet und damit zum hervorragenden Ruf der Praxis beigetragen.[64] 
Zunächst hatte das Paar in Wiesbaden in der Kirchgasse 62 gewohnt, war aber dann – vermutlich nach dem Tod der Eltern – in das spätere Judenhaus Adolfsallee 24 umgezogen. Die gut gehende Praxis in der Wilhelmstr. 14, eine der renommiertesten Adressen Wiesbadens, warf in den frühen dreißiger Jahren ein Einkommen von jährlich mehr als 20.000 RM ab.[65]

Walter Kahn engagierte sich über seine berufliche Tätigkeit hinaus in zionistischen Organisationen und Gesprächskreisen.[66] Sein Name taucht auch in der Mitgliedsliste der Soncino-Gesellschaft auf, den „Freunden des jüdischen Buches“, wie sich die Vereinigung selbst bezeichnete. Der recht elitäre Kreis der 1924 gegründeten Gesellschaft hatte sich die „Neubelebung der jüdischen Buchkunst im Rahmen der jüdischen Kulturarbeit“ zum Ziel gesetzt. Zu den 236 Mitgliedern im Gründungsjahr, mehrheitlich Berliner, gehörten u. a. aber auch Max Brod, Leo Baeck, Chaim Weizman und Arnold Zweig. Aus Wiesbaden stammten nur zwei Personen, nämlich der Rabbiner Paul Lazarus und Walter Kahn mit den Mitgliedsnummern 133 bzw. 154.[67]

Für einen überzeugten Zionisten wie Walter Kahn musste Palästina angesichts der wachsenden Anfeindungen schon längst eine Alternative zum Leben in Deutschland gewesen sein. Dass er dann im Herbst 1932 tatsächlich dorthin übersiedelte, hatte jedoch andere unmittelbare Ursachen, die im privaten Bereich zu suchen sind.
„Es sind nicht wirtschaftliche Gründe, die meinen Auftraggeber veranlassen, einen Wohnsitz in Palästina zu begründen“, schrieb der Bruder Ernst am 5. November 1932 an die Devisenstelle Frankfurt, die über den Antrag von Walter Kahn zu entscheiden hatte, ob man ihn von der Reichsfluchtsteuer befreien könne. „Die Ursachen für diese Maßnahme sind vielmehr familiärer Art. Mein Mandant war in einem Ehescheidungsprozess in Wiesbaden hineingezogen, wodurch nicht nur seine eigene Ehe zerstört, sondern auch seine persönliche Stellung in Wiesbaden untergraben wurde. Er lebt bereits seit Anfang dieses Jahres getrennt von seiner Ehefrau.“[68] Diese private Affäre musste in den entsprechenden Kreisen Wiesbadens damals für erhebliches Aufsehen gesorgt haben.

Gertrud Kahn war noch im April 1932 aus der gemeinsamen Wohnung in der Adolfsallee 24 ausgezogen und hatte sich mit den Kindern nach Heidelberg abgemeldet. Walter Kahn war sechs Wochen später unter Beibehaltung seines bisherigen Wohnsitzes Wiesbaden nach Berlin verzogen, hatte die Arztpraxis zunächst aufgegeben und, da er für Berlin keine Approbation besaß, in den Virchow-Kliniken in Berlin eine unbezahlte Hilfskrafttätigkeit übernommen.[69]

In Berlin muss seine Entscheidung gereift sein, ab November 1932 für einen längeren Zeitraum nach Palästina zu gehen.[70] Für wenige Tage, Gertrud war mit den Kindern schon im September und Walter dann im Oktober gekommen, traf sich die Familie dann noch einmal in Wiesbaden, sicher um die unausweichlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen zu besprechen. Am 3. November 1932 meldete sich Walter Kahn dann bei der Wiesbadener Polizei ab. Unter „nach“ stand: „auf Reisen nach Palästina“. Auch war auf der Abmeldung vermerkt, dass die Familie in der Adolfsallee 24 wohnen bleibe.[71]

Die Tatsache, dass Walter Kahn bereits vor dem 30. Januar 1933 Deutschland verlassen hatte, sozusagen aus freiem Willen und aus privaten Gründen gegangen war, spielte in den späteren Entschädigungsverfahren eine nicht unerhebliche Rolle. Man verweigerte ihm eine Entschädigung, obwohl klar war, dass er durch diese frühe Ausreise dem Schicksal der anderen Juden, welches ihm eigentlich gleichermaßen zugedacht war, glücklicherweise knapp entkommen war. Er hatte in diesen Verfahren immer argumentiert, dass die damalige Reise keine endgültige Übersiedlung, sondern eher eine Erkundungsreise gewesen sei:
Da ich Zionist war, war es schon lange mein Wunsch, Palästina aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Die Zeit meiner jährlichen Sommerurlaube reichte fuer eine solche Reise nicht aus. Da lag es also nahe, dass ich dieses Mal, wo ich aus den genannten Gruenden eine längere Abwesenheit aus Wiesbaden plante, Palästina zum Reiseziel waehlte. Die dortigen Verhältnisse waren mir nur oberflächlich bekannt und ich wollte an Ort und Stelle alles selbst sehen. Ich interessierte mich (…) fuer die wirtschaftlichen Bedingungen des Landes und natuerlich auch fuer die berufliche und wirtschaftliche Situation der dortigen Aerzte. Ich bereiste das ganze Land und besuchte die historischen Plaetze und die neuen Ansiedlungen.“[72]

Erst unter dem Eindruck der alarmierenden Nachrichten aus Deutschland über die ersten brutalen Übergriffe gegenüber den Juden nach der „Machtergreifung“ habe er sich entschlossen, die Rückreise erst einmal zu verschieben und die weitere Entwicklung abzuwarten. Auch habe er zu diesem Zeitpunkt noch gehofft, dass es nach einem gewissen zeitlichen Abstand wieder zu einer Aussöhnung mit seiner Frau kommen könne. Er habe auch die Praxis nicht völlig aufgegeben, sondern nur einen ständigen Vertreter eingesetzt. Diese Vertretung hatte seine noch nicht geschiedene Frau Gertrud übernommen, die die Praxis von der Wilhelmstraße in die Adolfsallee 24 in den zweiten Stock verlegte.[73]

Walter Kahn hatte die ersten Monate in Palästina in Hotels oder Pensionen gelebt. Erst im Juli 1933 mietete er in Tel Aviv eine Wohnung und auch erst zu diesem Zeitpunkt meldete er sich in Wiesbaden polizeilich ab. Somit sei die Entscheidung, nicht mehr nach Deutschland zurückzukehren und sich im späteren Israel eine neue Existenz aufzubauen, erst ein halbes Jahr nach dem Machtantritt der Nazis endgültig gefallen.[74] Der Neuanfang in Palästina war auch für einen Arzt zunächst nicht einfach. Erst allmählich konnte er mit seiner 1933 in Tel Aviv gegründeten Praxis wieder ein Einkommen erzielen, das ihm eine ausreichende und angemessene Lebensführung ermöglichte.[75]

Die endgültige Abmeldung aus Deutschland bedeutete zugleich die Heranziehung zur Reichsfluchtsteuer. Zur Sicherung dieser Forderung über 56.244 RM wurden auf seinem Grundeigentum in Deutschland eine entsprechende Sicherungshypotheken eingetragen. Auf das Hausgrundstück in der Faulbrunnenstr. 1, das Walter Kahn noch im Januar 1933 im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben hatte, wurden 16.500 RM und auf seinen Anteil am Haus in der Adolfsallee 24 in zwei weiteren Einträgen die fehlenden 30.000 RM gesichert. Mit dieser Belastung war die Zahlung zugleich zunächst einmal bis Januar 1936 gestundet worden.[76]

Die Dinge wurden aber jetzt dadurch kompliziert, weil die Entscheidung in Palästina zu bleiben, zur Folge hatte, dass seine Frau Gertrud die Scheidung einreichte. Am 14. Februar 1935 wurde diese vor dem Landgericht Wiesbaden rechtskräftig vollzogen.[77]

Im Vorfeld hatte Walter Kahn – er war gemäß der damaligen Gesetzeslage „schuldig“ geschieden worden – seiner Frau zunächst zu deren finanzieller Absicherung und als Unterhaltsleistung für seine Kinder seine Hälfte am Haus Adolfsallee 24 überschrieben [78] und ihr auch den Nießbrauch am Haus in der Faulbrunnenstraße übertragen. Im Februar 1934 wurde ihr dann auch dieses Hausgrundstück im Grundbuch unter gleichzeitiger Löschung des Nießbrauchrechts als Eigentum übertragen. Frau Kahn, die inzwischen selbst Auswanderungspläne hatte, ließ eine weitere Sicherungshypothek für ihre Reichsfluchtsteuer im Grundbuch auf das letztgenannte Grundstück eintragen. Im Glauben, so ihr Vermögen und damit auch diese Steuer mindern zu können, wurden beide Häuser im Dezember 1935 wieder an ihren ehemaligen Ehemann rückübertragen.[79]

Am 20. April 1936 wurde dann das Haus in der Faulbrunnenstraße für 100.000 RM verkauft, ein Preis, der geringfügig unter dem Einheitswert lag. Das Geld reichte aus, um die noch auf dem Grundstück eingetragene Hypothek einer privaten Gläubigerin zu tilgen und die insgesamt etwa 60.000 RM umfassende Reichsfluchtsteuer der ehemaligen Ehepartner zu begleichen.[80] Die restlichen 20.000 RM wurden Walter Kahn ausgezahlt und von seinem Bruder Fritz über eine holländische Bank nach Tel Aviv transferiert.[81]

Wie bereits angemerkt, verkaufte Walter Kahn im Mai 1936 auch seinen Anteil an der Adolfsallee 24 aus nicht bekannten Motiven an seinen Bruder Ernst zu einem sehr geringen Betrag.

Im Jahr der Scheidung von seiner ersten Frau heiratete Walter Kahn erneut. Am 19. November 1935 ehelichte er die am 21. Juni 1905 in Berlin geborene Lehrerin Margarete Metzenberg. Ob er sie bereits in Deutschland, möglicherweise während seines Aufenthalts in Berlin oder erst in Israel kennen gelernt hatte, ist unbekannt. Auch über ihr weiteres Leben in Israel liegen keine weiteren Informationen vor, aber die Arztpraxis muss ihnen auch weiterhin einen gehobenen Lebensstandard ermöglicht haben Im Oktober 1982 teilte seine zweite Frau Margarete Kahn den deutschen Behörden mit, dass ihr Mann Walter Jehonathan am 26. September 1982 in Tel Aviv verstorben sei.[82]

Gertrud Kahn hatte 1932 zunächst vorläufig, dann gänzlich die Praxis ihres Mannes übernommen und auch die entsprechenden Zulassungen bei den Krankenkassen erwirkt. Aber schon im April 1933 wurden ihr diese wieder entzogen und auch sie wurde auf den Status einer „Krankenbehandlerin“ zurückgestuft. Etwa zu derselben Zeit war ihr und anderen jüdischen Kollegen von Unbekannten auf ihren Praxisschildern ein gelber Fleck aufgeklebt worden. Diese Maßnahmen zeigten bald ihre Wirkung. Die Einnahmen gingen nach ihren Worten „schlagartig“ zurück. Sie habe, nachdem ein anderer jüdischer Kollege nach seiner Festnahme spurlos verschwunden war, in ständiger Furcht gelebt und deshalb die Praxis im Juli 1933 geschlossen. Bis zu ihrer Flucht im Dezember 1935 habe sie kein eigenes Arbeitseinkommen mehr gehabt und von den Erträgen ihres Vermögens leben müssen.

Die erste Station auf ihrer und der beiden Kinder Flucht war die Schweiz, wo sie in Celerina im Engadin in einem kleinen Hotel blieben. Hier warteten sie, bis ihr Anwalt die finanziellen Angelegenheiten geklärt hatte.[83]

Der Oberfinanzpräsident Kassel gestattete ihr unter der Bedingung, dass sie ein Viertel ihrer ausländischen Wertpapiere auf einer deutschen Devisenbank deponiere, den Rest, das waren 33.000 RM, mitnehmen zu dürfen. „Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Auflage zu einer Abgabe an die Deutsche Golddiskontbank zu machen ist, wird abhängig gemacht von der Höhe des, nach Zahlung der Reichsfluchtsteuer, verbleibenden Inlandsvermögens. Entscheidung darüber behalte ich mir vor“, hieß es abschließend in dem Schreiben vom 8. April 1936.[84] Laut Vermerk des Finanzamt Wiesbadens vom 8. Juni 1936 wurde eine Reichsfluchtsteuer in Höhe von 15.200 RM gezahlt worden.

Weder in der Schweiz noch in England, wohin sie im April 1936 weiterreiste, erhielt sie eine Approbation, sodass sie auch dort ihren Beruf nicht ausüben konnte und auch weiterhin auf die Unterstützung ihres früheren Ehemanns angewiesen war. Als Kinderfrau verdiente sie sich manchmal ein geringes Zubrot. Einen großen Teil des Inventars der 5-Zimmer Wohnung in der Adolfsallee 24 konnte sie nach eigenen Aussagen zwar nach England mitnehmen, bzw. durch die Spedition Rettenmayer dorthin verfrachten lassen, was allerdings mit erheblichen Kosten verbunden war.

In Kanada, wohin sie 1949 gelangte, verbesserten sich ihre Lebensumstände nicht entscheidend. Auch hier verdiente sie mit Babysitting und Kinderpflegschaften so wenig, dass sie in all den Jahren nicht zur Einkommensteuer herangezogen wurde.

Immerhin gewährte ihr der deutsche Staat 1956 als Kompensation für den erlittenen Schaden am wirtschaftlichen Fortkommen eine Entschädigung über 25.000 DM, die in einer monatlichen Rente von 500 DM ausgezahlt wurde. Für die Kosten ihrer Auswanderung wurden 1962 (!) noch 1.299 DM gezahlt.[85] Wann Gertrud Kahn in ihrem kanadischen Exil verstorben ist, ist nicht bekannt.

 

Als die NSDAP-Funktionäre das Haus 1940 auf die Liste der Judenhäuser setzten, wohnten als einzige jüdische Bewohner Heinrich und Rosi Grünbaum, geborene Grumbacher, mit ihrer Mutter Emilie Grumbacher dort. In der folgenden Zeit kamen – soweit bekannt – auch keine neuen jüdischen Mieter oder Untermieter hinzu, sodass man bei der Adolfsallee 24 kaum von einem Judenhaus im eigentlichen Sinne sprechen kann.

In dem vierstöckigen Gebäude wohnten in den dreißiger Jahren meist acht Mietparteien und in dem betrachteten Zeitraum, über den die Wiesbadener Adressbücher Auskunft geben, haben bis 1939 die Mieter auch nicht gewechselt.

Genau das mag der Grund dafür gewesen sein, dass aus dem Haus kein Judenhaus werden konnte. Offensichtlich waren die arischen Mieter nicht bereit, ihre schönen Wohnungen zu verlassen, vielleicht auch aus Solidarität mit der Familie Grünbaum, mit der man schon all die Jahre einvernehmlich zusammen gelebt hatte. Das Mietgesetz erlaubte es den Behörden nicht, arische Mieter gegen ihren Willen aus einem Haus zu vertreiben, um dort Juden einzuquartieren, auch dann nicht, wenn es faktisch unter der Verwaltung des Fiskus stand.

 

Veröffentlicht: 11. 06. 2018

Letzte Revision: 28. 12. 2021

 

 

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Anmerkungen:

 

[1] Zu den Details dieses städtebaulichen Kulturdenkmals siehe Kulturdenkmäler in Hessen 2/1 S. 89. Hier ist auch eine Nachzeichnung des Grundrisses vom ersten Obergeschoss abgedruckt.

[2] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 147 Bl. 2202 Innen.

[3] Die Eltern von Jakob II und Josef Kahn waren Jonathan Kahn und seine Frau Sarah Gallinger, die am 26.9.1784 in Gauwersweiler in der Pfalz geboren worden war. Das Paar hatte noch die Tochter Regine, geboren am 8.5.1833 in Partenheim. Sie war mit Meir Löwenthal aus Wiesbaden-Schierstein verheiratet und war die Mutter von 5 Kindern. Sie verstarb am 7.4.1908 in Wiesbaden. Siehe Datenbank Jüdische Bürger Wiesbadens des Stadtarchivs Wiesbaden.

[4] HHStAW 518 18004 (57, 105) 1887 wurde die Firma in das Handelsregister eingetragen, ebd. (147).

[5] HHStAW 685 343 (32).

[6] Information von Wolfhard Klein aus Jugenheim.

[7] Die Geburtsangaben verdanke ich ebenfalls Wolfhard Klein. Max Kahn blieb ledig und wurde ein bedeutender Weinhändler in Wiesbaden. Emilie Kahn wohnte später auch in Wiesbaden, heiratete am 12.5.1881 den Kaufmann Jakob Mayer, geboren am 27.11.1853 in Böchingen / Pfalz und zog mit ihm nach Frankfurt. Karolina, verheiratete Simon und wohnhaft in Mainz, wurde ein Opfer der Shoa. Am 27.9.1942 wurde sie über Darmstadt nach Theresienstadt deportiert, wo sie am 16.2.1943 ermordet wurde, siehe https://yvng.yadvashem.org/nameDetails.html?language=en&itemId=11634696&ind=1. (Zugriff: 27.12.2021)

[8] Zu diesem Familienzweig und besonders zu Aurelie Kahn siehe das entsprechende Kapitel in den Erarbeitungen zum Judenhaus Adolfsallee 30.

[9] Ida Deutsch war am 20.1.1868 geboren worden. Die Geburtsdaten wurden vom Grabstein der Familie Kahn auf dem Jüdischen Friedhof an der Platter Straße Abt. Br übernommen.

[10] Geburtsregister Wiesbaden 389 / 1891.

[11] Geburtsregister Wiesbaden 1377 / 1892.

[12] Geburtsregister Wiesbaden 568 / 1889

[13] Geburtsregister Wiesbaden 954 / 1898.

[14] Zu den folgenden biographischen Angaben siehe HHStAW 518 18004 (20 f.).

[15] Erbschein im Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 147 Bl. 2202 Innen (24). Das Todesdatum der Mutter Ida ist nicht bekannt. Es spricht aber einiges dafür, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits ebenfalls gestorben war, denn sie wird auf dem Erbschein nicht erwähnt. Es heißt im zugehörigen Grundbucheintrag vielmehr: „…den Erben der Eheleute Eduard Kahn und Ida, geb. Deutsch, …“, eine Formulierung, die den vorausgegangenen Tod von Ida Kahn nahelegt.

[16] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 147 Bl. 2202 Innen. Auch hier ist die Mutter nicht erwähnt. Obwohl sie ursprünglich als Miteigentümerin des Wohngrundstückes im Grundbuch vermerkt war.

[17] https://www.ancestry.de/family-tree/person/tree/118507316/person/200182973222/facts. (Zugriff: 27.12.2021)

[18] HHStAW 518 18004 (53).

[19] HHStAW 518 18004 (147 f.).

[20] HHStAW 518 18004 (103).

[21] HHStAW 518 18004 (26).

[22] HHStAW 518 18004 (148).

[23] Zu den gesamten Vorgängen siehe HHStAW 518 18004 (106, 148 f.).

[24] HHStAW 518 18004 (47, 103).

[25] Ob dies noch gelang, ist nicht bekannt Helene Weinstein ist unter den Opfern im Gedenkbuch des Bundesarchivs nicht verzeichnet.

[26] HHStAW 518 18004 (29) Allein für die Transferverluste wurde später im Entschädigungsverfahren die Summe von 36.342 DM gewährt, ebd. (20, 117). Eine Einreise in die USA sei wegen der gültigen Quoten für ihn nicht in Frage gekommen, ebd. (50).

[27] Siehe dazu HHStAW 518 18004 (19) Die Kosten für die Schiffskarten beliefen sich auf 136 brit. Pfund, daneben fielen erhebliche Kosten für den von der noch heute existierenden Wiesbadener Firma Rettenmayer organisierten Transports des Umzugsgutes an. Welche Summen damals allein diese Firma am Exodus der jüdischen Bürger aus Wiesbaden verdiente, wäre eine eigene Untersuchung wert.

[28] Kanada war als Staat des Commonwealth am 10. September 1939 an der Seite Großbritanniens in den Krieg eingetreten.

[29] Siehe zu den Angaben den eigenhändig verfassten Lebenslauf von Fritz Kahn vom 25.4.1959, den er ihm Entschädigungsverfahren einbrachte, HHStAW 518 18004 (49-51), siehe auch ebd. 37 zur Entschädigung bzw. Rückerstattung, bei der es letztlich zu einem Vergleich kam.

[30] Stadtarchiv Wiesbaden WI/3 983.

[31] Es ist der Recherche von Philipp Kratz zu verdanken, dass dieser Skandal zumindest von der Geschichtswissenschaft aufgearbeitet wurde, siehe Kratz, Erich Mix. Bis der Fall auch politisch aufgearbeitet wurde und man sein Portrait aus der Galerie der ehemaligen Oberbürgermeister im Rathaus entfernte, gingen noch einige weitere Jahre ins Land. Erst 2014 wurde der Leiche des 1971 verstorbenen SS-Standartenführers und Gauamtsleiters für Kommunalpolitik das Privileg entzogen, in einem Ehrengrab der Stadt auf dem Südfriedhof  gebettet zu sein. Die folgende Darstellung um Enteignung und Rückerstattung des Grundbesitzes von Fritz Kahn folgt den Recherchen von Philipp Kratz, dessen verdienstvoller Arbeit über Erich Mix allerdings weit umfassender angelegt ist. Siehe bezüglich des Falles Fritz Kahn ebd. besonders S. 6-9.

[32] HHStAW Abt. Z 460 Nr. 2WiK4335, zit. nach Kratz, Erich Mix, S. 7.

[33] HHStAW 518 18004 (18).

[34] Der tatsächliche damalige Wert des Grundstücks ist kaum mehr sicher zu sagen. Laut Kratz war er 1929 auf 134.000 RM geschätzt worden, 1935, lag der Einheitswert allerdings bei nur noch 50.000 RM und kurz vor der Enteignung im Jahr 1937 bei 75.000 RM. Zur ersten Angabe siehe Kratz, Erich Mix, S. 8, die folgenden Daten Stadtarchiv Wiesbaden WI/3 983.

[35] HHStAW Abt. Z 460 Nr. 2WiK4335, zit nach Kratz, Erich Mix, S. 8.

[36] Protokoll des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 19.2.1953, StadtAW StVV 354, zit. nach Kratz, Erich Mix, S. 9.

[37] RGBl. vom 5.7.39 S. 794, Kopie in HHStAW 518 18004 (53).

[38] HHStAW 518 18004 (92).

[39] HHStAW 518 19088 (16).Siehe zu Ernst Kahn auch den Artikel von Rolf Faber in Faber / Rönsch, Wiesbadens jüdische Juristen, S. 113 f.

[40] Siehe HHStAW 518 18004 (49 f.); die Angaben zur Firma sind dem Handelsregisterauszug ebd. (57 f.) zu entnehmen. In einem Brief an das Finanzamt Wiesbaden teilte er allerdings mit, dass er bereits zum 31.12.1928 aus der Firma ausgestiegen sei, HHStAW 685 343 (64).

[41] HHStAW 518 18607 (4) Geburtsurkunde.

[42] HHStAW 518 19088 (88), zur Gründung der Praxis in Frankfurt siehe ebd. (72).

[43] Siehe dazu das Kapitel zu Julie Blumenthal.

[44] HHStAW 518 19088 (17).

[45] HHStAW 518 19088 (16).

[46] HHStAW 518 19088 (12).

[47] Schon 1933 hatte sich trotz Übernahme der Klienten von Dr. Hajum das Einkommen gegenüber 1932 wieder halbiert, siehe HHStAW 685 343 die Einkommensteuererklärungen 1931 (89), 1932 (103), 1933 (113).

[48] HHStAW 685 343 (118, 120).

[49] HHStAW 518 19088 (16).

[50] HHStAW 518 19088 (66, 67, 71), zum Haavara-Abkommen generell siehe oben.

[51] Diese war zunächst im Grundbuch als Sicherungshypothek des Deutschen Reiches eingetragen worden, wurde aber dann gelöscht, was man auch später bei der Entschädigungsbehörde zumindest als Indiz für deren Zahlung anerkannte. Siehe dazu Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 147 Bl. 2202 Innen (46, 57, 64, 76) und HHStAW 518 19088 (84) Es kam 1958 in diesem Punkt zu einem Vergleich.

[52] HHStAW 518 10988 (9), zumindest wurde dieser Vermögensverlust im Entschädigungsverfahren geltend gemacht.

[53] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 147 Bl. 2202 Innen (67 f., 70) Siehe zu dem Vorgang auch unten den Abschnitt zu Walter Kahn.

[54] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 147 Bl. 2202 Innen (92). Mindestens bis 1938/39 hatte die Hausverwaltung der im Haus im vierten Stock wohnende Tischler O. Wilde innegehabt., siehe WAB 38/39.

[55] HHStAW 483 10127 vom 8.7.1941.

[56] Die Antwort des Finanzamts Wiesbaden auf eine Anfrage des Hessischen Finanzministers vom 30.5.1949 suggeriert eine solche Übereignung. Es heißt dort das Haus sei am 1.4.1942 an das Deutsche Reich überführt worden, siehe HHStAW 519/2 2094.

[57] HHStAW 518 18607 (5) Josef hat am 27.6.1954 in den USA die Studentin Varga Jegorsky (?) geheiratet. Eine von ihm bei der Entschädigungsbehörde eingeforderte Unterstützung für sein Studium blieb ihm versagt. Ohne zu berücksichtigen, dass es normalerweise für den Sohn eines angesehenen Steueranwalts problemlos gewesen wäre, ein von den Eltern finanziertes Studium zu absolvieren, wurde ihm beschieden, dass auch in Deutschland ein solches Studium unabhängig von der Flucht Geld gekostet hätte und deswegen die Finanzierung desselben in den USA in keinem Zusammenhang zu den staatlichen Verfolgungsmaßnahmen des NS-Staates stände. Ebd. (16, 33).

[58] HHStAW 518 19088 (20) und HHStAW 518 18607 (5).

[59] HHStAW 518 19088 (91).

[60] HHStAW 518 19088 (52).

[61] HHStAW 518 18015 (17, 18) Geburtsurkunde und Heiratsurkunde. Der unsägliche Informant der Auskunftei Blum beschrieb im späteren Entschädigungsverfahren ihre Eltern als „vermögend“, sie selbst als „eine sehr hübsche, nette und umgängliche Frau und brachte man ihr auch volles Vertrauen entgegen.“. Fälschlicherweise gab er zudem an, sie sei die Frau des Juristen (!) Dr. Walter Kahn. Ebd. (43).

[62] HHStAW 518 18015 (33).

[63] HHStAW 685 367 (142), Angabe in der Einkommensteuererklärung von 1932.

[64] Zu den biographischen Angaben zu Gertrud Kahn siehe den von ihr für das Entschädigungsverfahren verfassten Lebenslauf HHStAW 518 18015 (27 f.). Zu Eva siehe den Eintrag in der ‚DB Jüdische Bürger des Stadtarchivs Wiesbaden’

[65] HHStAW 518 18743 Bd. 2 (2).

[66] HHStAW 685 367

[67] Homeyer, Fritz, Deutsche Juden als Bibliophilen und Antiquare, Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo Baeck Instituts 10, Tübingen 1963 S.67 ff, die Liste der Mitglieder S.128 f. Der Name der Gesellschaft geht auf die im 15. Jh. lebende Familie Soncino zurück, der der erste Druck des Talmud und der ersten vollständigen hebräischen Bibel zu verdanken ist.

[68] HHStAW 685 367 (136). Der Antrag auf Befreiung von der Reichsfluchtsteuer wurde übrigens am 23.1.1932 abgelehnt, da die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes nicht im Interesse Deutschland liege oder aus Gründen erfolge, die ein volkswirtschaftliches Interesse rechtfertigen würden. Ebd. (101).

[69] HHStAW 685 367 (102, 103. 116, 122).

[70] HHStAW 685 367 (127) Zumindest teilt Ernst Kahn dies im Auftrag seines Bruders dem Finanzamt Wiesbaden am 29.9.1932 mit. Den 1. Wohnsitz wolle er aber in Wiesbaden behalten.

[71] HHStAW 685 367 (135).

[72] HHStAW 518 18743 (68).

[73] HHStAW 518 18015 (27).

[74] HHStAW 518 18743 (10, 72).

[75] Die Entschädigungsbehörde ging in ihrer Berechnung davon aus, dass das etwa im Jahr 1950 der Fall gewesen war. Zu diesem Zeitpunkt verdiente er nach Angaben der israelischen Steuerbehörden wieder 1500 Pfund, was einem damaligen deutschen Jahreseinkommen von etwa 15.000 DM entsprach. In den Jahren zuvor hatte das Einkommen aber nur –schwankend – 10 bis 60 Prozent davon betragen. Siehe dazu 518 18743 10, 15, 18). In der Bescheinigung des Finanzministeriums des Staates Israel vom 24.1.1956 heißt es: „No income tax in this country before the year of assesment 1941/42.“

[76] HHStAW 685 367 (172,174,179).

[77] HHStAW 518 18015 (18) Eintrag auf der Heiratsurkunde.

[78] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 147 Bl. 2202 Innen. Auflassung am 28.12.1934, Eintragung am 1.3.1935.

[79] Für das Haus Adolfsallee 24 siehe Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 147 Bl. 2202 Innen. Auflassung am 9.12.1935, Eintragung am 26.2.1936, für die Faulbrunnenstr. 1 siehe HHStAW 518 18015 (82).

[80] Die hier knapp zusammengefasste Darstellung des Vorgangs um die Faulbrunnenstr. 1, der viele Aktenseiten füllt und mit der verschiedene Gerichte bis zum Obersten Rückerstattungsgericht in Nürnberg und sogar die Menschenrechtskommission des Europarats in Strassburg befasst waren, war deshalb so problematisch, weil zum einen von beiden ehemaligen Ehepartnern auf Entschädigung für die Reichsfluchtsteuer geklagt wurde und von Gertrud Kahn zudem auf Entschädigung für den entgangenen Nießbrauch des Hauses und auch auf dessen Rückerstattung. Walter Kahn hatte eine solche Rückerstattung selbst nicht verfolgt. Eine zentrale Frage bei den Entschädigungsverfahren war zudem, ob Walter Kahn Deutschland freiwillig, auf Grund seiner zionistischen Gesinnung oder als Verfolgter des Nazi-Regimes verlassen hatte. Siehe dazu i. B. HHStAW 518 18015 (120-125).

[81] HHStAW 518 18743 (42, 43).

[82] HHStAW 518 18743 (59) Heiratsurkunde, (57) Sterbeurkunde. Nach dem Ende der Naziherrschaft kam es wegen des Verkaufs des Hausanteils Adolfsallee 24 von Walter Kahn an seinen Bruder im Jahr 1936 zu einer Auseinandersetzung zwischen den Erben der Gebrüder Walter und Erich Kahn vor dem Amt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung. Die geschiedene Ehefrau Gertrud Kahn beanspruchte die Rückerstattung der ursprünglich ihrem Mann bzw. ihr selbst gehörenden Haushälfte. Nach dem Tod von Ernst Kahn war diese Hälfte im Grundbuch der Stadt Wiesbaden auf den Namen seiner Witwe Paula Kahn überschrieben worden. Zwar wurde ein Vergleich getroffen, durch den Gertrud Kahn wieder in Besitz der von ihr geforderten Haushälfte gelangte,[82] aber die Hintergründe für diesen damaligen Verkauf, der, so kann man angesichts des Preises vermuten, eher fiktiven Charakter gehabt hatte, wurden auch in diesem Verfahren nicht publik gemacht. Im November 1952 wurde das ehemalige Judenhaus für 50.000 DM an ein rheingauer Ärztepaar verkauft. Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 147 Bl. 2202 Innen (106).

[83] HHStAW 518 10015 (69).

[84] HHStAW 518 18015 (15).

[85] HHStAW 518 18015 (45, 56, 167).