Siegfried und Maria Lande, Auguste Glass, geb. Lande


Judenhaus Alexandrastr. 6 Wiesbaden, Albert Frank
Das Judenhauses Aexandrastr. 6 heute
Eigene Aufnahme
Judenhaus Alexandrastr. 6, Wiesbaden
Lage des Judenhauses
Judenhaus Alexandrastr. 6, Wiesbaden
Belegung des Judenhauses Alexandrastr. 6

 

 

 

Siegfried Lande kam am 7. September 1942 nur wenige Tage nach der Familie Steinberg in die Alexandrastr. 6. Er, der einstmals so hoch angesehene Wiesbadener Arzt, hatte wie viele andere erfahren müssen, wie dieser Staat in kürzester Zeit in der Lage war, eine bürgerliche Existenz zu vernichten. Dies geschah mit einer solchen Vehemenz, dass auch Dr. Lande am Ende keinen anderen Ausweg mehr wusste, als die Flucht in den Tod anzutreten.[1]

Siegfried Lande, Auguste Lande Popp, Emma Popp, Auguste Lande, Hugo Glaß Glass, Kurt Ludwig Glass, Hugo Glass, Judenhaus Alexandrastr.6, Wiesbaden Juden
Stammbaum der Familie Lande
GDB

Seine Eltern stammten aus dem westpreußischen Nakel, einem kleinen Städtchen im Bezirk Posen. Dort war er am 2. Juli 1864 als Sohn von Mannheim und Ernestine Lande, geborene Peyser, zur Welt gekommen.[2] Die dortige jüdische Gemeinde, die in der zweiten Hälfte des 19. Jh. zeitweise mehr als 1.000 Mitglieder umfasste, die zumeist im Handel und auch in einigen Handwerkssparten tätig waren, löste sich in der folgenden Zeit durch Ab- und Auswanderung zusehends auf. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, als die ehemalige preußische Provinz Polen zugeschlagen wurde und Teil des sogenannten „polnischen Korridors“ bildete, verließen erneut viele Juden ihre Heimat.

Siegfried Lande muss Nakel aber schon viel früher verlassen haben, denn bereits im Wiesbadener Adressbuch von 1890 findet man den ersten Eintrag mit seinem Namen. Nach Abschluss seines Medizinstudiums absolvierte er im dortigen Städtischen Krankenhaus seine Assistenzzeit. Bereits 1891 eröffnete er als Allgemeinmediziner eine Praxis, zunächst in der Langgasse 48. Nach Abschluss einer Facharztausbildung zum Gynäkologen verlegte er diese 1900 in die Taunusstr. 31, wo er nicht nur Privatpatienten behandelte, sondern auch für Kassenpatienten die notwendige Zulassung besaß.

Siegfried Lande, Maria Lande, Judenhaus Alexandrastr. 6, Wiesbaden
Das Rot-Kreuz-Krankenhaus in Wiesbaden
Stadtarchiv Wiesbaden

Als er 1915 seine Frau Maria Popp heiraten wollte, musste er zunächst gegenüber deren Vater, dem evangelischen Standesbeamten Johann Friedrich Wilhelm Albert Popp, versichern, dass er in der Lage sein würde, seine Tochter standesgemäß zu versorgen. Er verfügte damals schon über ein Vermögen von 30.000 Goldmark, so seine spätere Frau im Entschädigungsverfahren. Diese Summe reichte dem Vater augenscheinlich aus, um der Hochzeit seiner Tochter mit einem Ehemann jüdischen Glaubens zuzustimmen.[3] Das Einkommen der beiden war auch weiterhin mehr als auskömmlich, es soll bis 1933 jährlich bei etwa 20.000 RM gelegen haben.[4] Finanzielle Interessen können für Dr. Lande aber kaum das Motiv seiner Berufswahl gewesen sein, denn er übernahm um das Jahr 1908 ehrenamtlich die Leitung des Rot-Kreuz-Krankenhauses an der Schönen Aussicht 41 und übte diese Tätigkeit über 25 Jahre hinweg unentgeltlich aus. Daneben baute er dort auch eine Wöchnerinnenstation auf, die besonders armen Frauen in der ersten Zeit nach der Niederkunft die notwendige Ruhe und Nachsorge sicherte. Auch dieser Aufgabe widmete er sich über 17 Jahre ehrenamtlich und mit großem Engagement. Und dann, 1933, war er quasi über Nacht zum Volksverräter erklärt geworden, durfte die Klinik nicht mehr betreten und seine Wöchnerinnenstation wurde geschlossen.[5]

Da er im Ersten Weltkrieg nicht als Frontkämpfer gedient hatte, wurde ihm auch ohne Übergangszeit noch im April 1933 die Krankenkassenzulassung entzogen. Zwar konnte er seine Privatpraxis noch eine Weile aufrechterhalten, aber die Zahl der Patienten ging sehr schnell und deutlich zurück,[6] da jüdische Ärzte und Gynäkologen im Besonderen mit einer sexuell aufgeladenen denunziatorischen Hetzpropaganda konfrontiert waren, gegen die auch eine jahrzehntelange tadellose Berufausübung nicht ankommen konnte. 1938 verloren alle jüdischen Ärzte die Approbation, als „Krankenbehandler“ durften sie fortan nur noch jüdische Patienten behandeln, so auch Dr. Lande. Kurze Zeit erhielt er noch eine monatliche Rente von 125 RM, die dann auf 75 RM reduziert und zuletzt ganz eingestellt wurde. Da Dr. Lande bereits über 75 Jahre alt war, er somit ohnehin am Ende seiner beruflichen Laufbahn stand, werden ihn die finanziellen Einschränkungen kaum berührt haben, aber welche Missachtung eines geradezu altruistischen Lebenswerks bedeuteten diese Verbote und Herabsetzungen.

Wirtschaftlich war es dem Ehepaar immer gut gegangen, aber Vermögen hatten sie in all den Jahren nicht angehäuft. Abgesehen von den inflationär aufgeblähten Werten der frühen zwanziger Jahre, sind in den Vermögensteuerakten, die bis in das Jahr 1931 erhalten sind, nur Beträge zwischen 3.000 und 4.000 RM angegeben – für einen erfolgreichen Arzt keine bedeutende Summe.[7]

Als sie im März 1940 zur Abgabe einer Vermögenserklärung gezwungen wurden, besaßen Landes noch 2.500 RM, 1.000 RM auf einem Sparkonto und 1.500 RM in Form von Wertpapieren. Welcher Art diese Wertpapiere waren, geht aus dem Formular nicht hervor, aber im März 1941 übersandte man Dr. Lande ein Schreiben, dass er alle Wertpapiere der Preußischen Staatsbank zum Kauf anzubieten habe.[8]

Um in dieser Zeit überleben zu können, musste sich das Paar von einem großen Teil ihres Mobiliars trennen. Akribisch hat Maria Lande nach dem Krieg aufgelistet, welche Werte sie verkaufen mussten und welche Erlöse sie damals dafür erzielen konnten. Insgesamt kam sie auf eine Schadenssumme von mehr als 30.000 RM. Manche Wergegenstände, wie Radios, Schmuck und diverse Möbelstücke, hatten sich die Parteigenossen nach ihren Angaben auch einfach so mitgenommen.[9]

Der Rückgang des Einkommens aus seiner beruflichen Tätigkeit war, wie den Einkommensteuererklärungen der Jahre bis 1937 zu entnehmen ist, dennoch eklatant. Verdiente Dr. Lande 1927 noch mehr als 4.500 RM, so halbierte sich dieser Ertrag bereits 1933 und erneut im Jahr 1934. Das setzte sich auch in den folgenden Jahren weiter fort. 1937, dem letzten Jahr, in dem er eine solche Steuererklärung abgeben musste, erzielte er gerade noch 242 RM aus seiner ärztlichen Tätigkeit.[10] Hinzu müssen allerdings noch andere Einnahmen, z. B. aus der Verzinsung der Wertpapiere und Rentenzahlungen, gekommen sein, denn im März 1940 gab Siegfried Lande an, im derzeitigen, wie auch im folgenden Jahr ein Einkommen von rund 2.000 RM zu haben. Seine monatlichen Ausgaben bezifferte er auf 300 RM, darunter auch eine Hausangestellte, die monatliche Kosten von 30 RM verursachte. Der entsprechende Freibetrag wurde ihm am 12. März 1942 von der Devisenstelle Frankfurt gewährt.[11]

Obwohl beides Hand in Hand ging, so war vermutlich die soziale Ausgrenzung schwerer zu ertragen als die finanziellen Verluste und Beschränkungen. Maria Lande schrieb in einer eidesstattlichen Erklärung an die Entschädigungsbehörde, dass sie nach 1933 immer wieder die Wohnungen wechseln mussten, weil sie mehrfach „herausgesetzt“ wurden. Dies war vor dem Hintergrund der neuen Mietgesetze bei Juden nahezu problemlos von heute auf morgen möglich.[12] Zwar waren die Adressen auch weiterhin in den bevorzugten Lagen Wiesbadens, so muss das Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit, bei all diesen Umzügen immer mehr abhanden gekommen sein, zumal auch das vertraute Mobiliar immer weiter reduziert, verkauft oder in Lagerhäusern deponiert werden musste. Die Wohnungen lagen zunächst in der Umgebung des Kurviertels, in der Taunusstraße, dann am Adolfsberg 2. Hier mussten sie  am 1. Oktober 1933 wieder ausziehen, fanden aber in der Wilhelmstraße 18 eine Wohnung, die statt 250 RM nur noch 150 RM monatliche Miete kostete. In der dortigen 5-Zimmerwohnung war auch die Praxis eingerichtet.[13] Im März 1936 zogen sie in das Haus Dambachtal 38, wo sie auch die Reichspogromnacht erlebten. Bei allen sonstigen Anfeindungen gab es hier aber auch Menschen, die sich schützend vor sie stellten. So berichtete eine damalige Nachbarin später in einer eidesstattlichen Erklärung:

„Ich habe vier Jahre mit Familie Lande im Haus Dambachtal 38 zusammen gewohnt und habe viel von ihrer Verfolgung miterlebt. Am Tage des 10. November 1938, am Tage des Synagogenbrandes, kamen zwei Parteileute von Bodevich[14]  geschickt, Dr. Lande zu holen. Ich stand gerade vor Landes Tür und sah durch die Scheiben, wie im Zimmer die Schwester von Frau Lande, Frl. Popp, welche seit Jahren in herzlichstem Einvernehmen mit Familie Lande lebte, verstarb. Auf meine Bemerkung, dass sie jetzt nicht die Wohnung betreten könnten, da drinnen jemand im Sterben liege, schrie mich der eine an: Was geht uns die Leich an. Da stellte ich mich mit ausgebreiteten Armen vor die Tür mit dem Rufe: Da gehen Sie erst über meine Leiche. Unter Drohungen gegen mich verließen sie das Haus.“[15]

Vielleicht etwas theatralisch geschildert, aber die Nachbarin hatte mit großer Sicherheit durch ihr Eingreifen die Überführung von Dr. Lande in das KZ Buchenwald verhindert, wo die meisten anderen der damals in Wiesbaden verhafteten Juden verbracht wurden. Aus der Aussage ergibt sich zudem, dass Landes nicht alleine in dieser Wohnung lebten.[16] Seit wann Emma Minna Popp mit ihrer Schwester und deren Mann zusammen lebte, ist allerdings unbekannt.

Siegrfried Lande, Maria Lande, Auguste Glass, Judenhaus Wiesbaden, Alexandrastr. 6
Das Wohnungsamt Wiesbaden meldet der Devisenstelle den Umzug von Siegfried Lande in das Judenhaus Alexandrastr. 6
HHStAW 519/3 3318 (12)

Ein Vierteljahr nach deren Tod zog vermutlich in das freigewordene Zimmer die Schwester von Siegfried Lande, die Witwe Auguste Glass, geborene Lande. Sie teilte fortan bis zu ihrem Tod das Schicksal ihres Bruders und dessen Frau. Gemeinsam gingen sie auch am 7. September 1940 in das Judenhaus Alexandrastr. 6.[17] Wieso sie nach immerhin vier Jahren aus dem Haus wieder auszogen oder ausziehen mussten, ist nicht bekannt. Vor dem zeitlichen Hintergrund läge eine Zwangsumsiedlung in ein Judenhaus eigentlich nahe. Aber eine solche scheint es nicht gewesen zu sein, denn Maria Lande schrieb in dem bereits erwähnten Brief, dass sie „buchstäblich auf der Straße gestanden“ hätten, wenn ihnen nicht der „menschenfreundliche Verwalter des Hauses Alexandrastr. 6 zwei Dachkammern“ überlassen hätte.[18] Dieser „menschfreundliche Verwalter“ war Albert Frank, der Vater der Eigentümerin Lizzie Spier, selbst Jude und ebenfalls Bewohner des Hauses. Er hatte die drei Obdachlosen aufgenommen, die vermutlich aus ihrer bisherigen Wohnung herausgeworfenen worden waren. In diesen Dachkammern verbrachten sie zusammen die letzten gemeinsamen Monate, die zumindest wohl hauptsächlich durch die Sorge um die Schwester bzw. Schwägerin Auguste Glass geprägt waren.

Wie ihr Bruder war auch sie in Nakel, am 5. Dezember 1862, geboren worden. Am 26. August 1883 hatte sie Hugo Glass geheiratet, der ebenfalls aus Nakel stammte. Er war bereits im Alter von 60 Jahren am 22. September 1914 in Berlin Charlottenburg verstorben.[19] Aus dem Sterbeeintrag, in dem der Verstorbene als Rentier bezeichnet wird, geht nicht hervor, welchen Beruf er einmal ausübte. Aber offensichtlich gehörte die Familie dem eher wohlhabenden Berliner Bürgertum an, sodass beide Söhne die Möglichkeit zu einer akademischen Ausbildung und sogar zur Promotion hatten. Der erstgeborene Julius Ernst, geboren am 27. Juli 1884 im oberfränkischen Kösten, wurde Arzt und heiratete am 30. Dezember 1916 in Hamburg die aus einer Arztfamilie stammende Susanna Alsberg.[20] Dem am 13. April 1887 ebenfalls in Kösten geborenen Sohn Kurt Ludwig Glass wurde ein Jurastudium ermöglicht, das auch er mit einer Promotion abschloss. Er heiratete am 11. November 1916 in Berlich Schöneberg Luisa Salz, die am 22. Juni 1891 in Posen geboren worden war.[21] Er muss zuletzt auch in Wiesbaden gewohnt haben, bevor ihm mit seiner Frau und den beiden Söhnen Günter Hugo und Werner Julius noch rechtzeitig die Flucht nach Lateinamerika gelang. Am 25. März 1952 ist Dr. Kurt Ludwig Glass in Santiago de Chile verstorben.[22] Julius Ernst Glass war nach Angaben seines Bruders im Jahre 1951 damals bereits kinderlos verstorben.[23]

Laut dem Eintrag auf der Gestapo-Karteikarte war Auguste Glass am 22. Mai 1939 von Berlin-Charlottenburg nach Wiesbaden gekommen und bei ihrem Bruder im Dambachtal 38 eingezogen. In Berlin war sie noch zur Judenvermögensabgabe herangezogen worden, die später vom Finanzamt Wiesbaden reduziert wurde. Statt der ursprünglich veranlagten 3.250 RM wurde ihr hier die Zahlung der 5. Rate erlassen, sodass sie insgesamt 2.600 RM zahlen musste.[24] Man hatte sie aber – wie üblich – im März 1939 gezwungen, allen Schmuck und die Edelmetalle bei der Städtischen Pfandleihanstalt zu einem unangemessenen Preis abzuliefern.[25]

Dennoch war Auguste Glass nicht völlig verarmt, wie man aus der Sicherungsanordnung vom 7. März 1940 schließen kann. Sie besaß zu diesem Zeitpunkt noch ein Vermögen von 5.000 RM und gab an, 1939 noch ein Einkommen von 2.750 RM erzielt zu haben. Die Quelle dieser Einkünfte ist nicht angegeben.[26]

Als sie in die Wohnung ihres Bruders einzog, war Auguste Glass vermutlich bereits ernsthaft leidend. In einem Brief ihres Bruders an die Devisenstelle Frankfurt vom September 1941 schrieb er, dass er seit längerer Zeit alle Angelegenheiten seiner Schwester regle. Diese sei an Krebs im letzten Stadium erkrankt. Schon im April hatte er die Devisenstelle gebeten, den Freibetrag seiner Schwester von 200 auf 300 RM zu erhöhen, da sie durch einen Oberschenkelhalsbruch, von dem sie sich nicht mehr erholen sollte, völlig hilflos geworden sei und dringend fremder Hilde bedürfe, was mit erheblichen Kosten verbunden sei. Die gleiche Bitte musste er später erneut vortragen, da die zusätzlichen Mittel immer nur für ein Vierteljahr gewährt wurden.[27]
Auguste Glass verstarb am 16. Oktober 1941 in der Alexandrastr. 6 nach langem, schweren Leiden.[28]

Nachdem Siegfried Lande die Devisenstelle Frankfurt über den Tod seiner Schwester informiert hatte, teilte diese wiederum der Dresdner Bank mit, dass die Sicherungsanordnung solange bestehen bleibe, bis geklärt sei, welche Erbansprüche bestehen würden. Obwohl die bisherigen Auszahlungen über das gesicherte Konto bei der Dresdner Bank gelaufen waren, behauptete die Bank jetzt, „dass auf den obigen Namen bei uns kein Konto geführt wird und auch die Erben der Rubrizierten nicht bekannt (seien)“.[29] Was mit dem verbliebenen Geld auf dem Konto geschah, kann man nur erahnen.

Siegfried Lande hatte sich zeitlebens in den Dienst kranker Menschen gestellt. Als er es beruflich nicht mehr konnte, kümmerte er sich zunächst um die kranke Schwägerin, dann um die Schwester. Welche Missachtung und Herabsetzung er, eine auch vom Gesicht her bekannte Persönlichkeit in Wiesbaden, in der Öffentlichkeit zu ertragen hatte, zeigt eine kleine Episode, von der eine Zeitzeugin aus unmittelbarem Erleben später berichtete. Im März 1943, bei einem Gang durch die Niederwaldstraße, sei ihm aus dem ersten Stock eines Hauses von einer Frau bewusst eine Kanne Wasser über den Kopf geschüttet worden. Wie viele Verletzungen solcher oder ähnlicher Art wird es alltäglich gegeben haben, wenn er den gelben Stern tragend durch die Straßen ging und allein dadurch zum willfährigen Objekt des Hasses und der Demütigung wurde. Wie zermürbt, hoffnungslos muss er gewesen sein, als man ihn wenige Tage nach diesem Ereignis am 31. März 1943 aufforderte, sich für die Deportation bereit zu machen.

Es war die Zeit, in der man auch die Juden der Vernichtung preisgeben wollte, die bisher durch ihre Ehe mit einem nichtjüdischen Partner mehr oder weniger geschützt waren. Siegfried Lande gehörte zu den weniger Geschützten, da er – kinderlos – in einer „nichtprivilegierten Mischehe“ lebte. Allein in der Woche bevor Dr. Lande seine Deportationsaufforderung erhielt, hatten in Wiesbaden drei andere Juden in der gleichen Situation ihrem Leben ein Ende gesetzt. Am 25. März waren Fanny Birlenbach, geborene Marx, verheiratet mit Friedrich Birlenbach, am 27. März Julius Hallheimer, verheiratet mit der protestantischen Elisabeth Hallheimer, geborene Ludwig, und am 28. März Leo Lesem, verheiratet mit der katholische Klara Agnes, geborene Koch, freiwillig aus dem Leben geschieden. Am 3. April folgte noch die inzwischen von ihrem Mann geschiedene Jüdin Johanna Hansen, geborene Langenbach. [30]

Siegfried Lande nahm sich in der Nacht zum 1. April 1943 das Leben: „Durch die Verfolgung und unausgesetzten Schmähungen und Bedrohungen beschlossen wir, aus dem Leben zu scheiden und bereiteten diesbezüglich alles vor. Als mein Mann den Befehl erhielt sich anderen tags zu stellen und wir wussten, welch furchtbares Schicksal ihn erwartete, nahm er sich durch Veronal und einer tödlichen Morphiumspritze das Leben. Vorher bat er mich am Leben zu bleiben, um ihn zur letzten Ruhe zu geleiten, da es das öfters vorgekommen war, dass sterbende Menschen noch verschleppt wurden.[31]

Die Umstände seines Todes wurden im Rahmen des späteren Entschädigungsverfahrens auch in einer eidesstattlichen Erklärung von einer Nachbarin geschildert: „Ich habe jahrelang Dambachtal 38 neben Familie Lande gelebt und habe alle Bedrohungen und Verfolgungen miterlebt. Als am Vorabend seines Todes die Nachricht kam, dass Herr Lande sich am Morgen bei der Gestapo stellen sollte, äußerte Herr Lande zu mir: ‚Jetzt ist es so weit, jetzt muss ich gehen!’ Wir verblieben noch bis Abends 11 Uhr beisammen, dann ging ich nach Hause um Früh wieder zu kommen. In dem Augenblick, als wir das Zimmer betraten, hatte Herr Lande in den Armen seiner Frau ausgeatmet. Ich kann unter Eid aussagen, dass Herr Lande nicht eines natürlichen Todes gestorben ist.“[32]

 

Siegfried Lande, Maria Lande, Siegfried Lande, Judenhaus Wiesbaden, Alexandrastr. 6
Maria Lande 1952 in ihrer Wohnung in der Taunusstr. 64
(c) H.J. Fink

Maria Lande hat nach dem Tod ihres Mannes Wiesbaden verlassen, wann genau, ist nicht bekannt. Ende des Jahres 1945 kam sie nach eigenem Bekunden völlig mittellos zurück. Sie lebte in den ersten Jahren als Untermieterin in einem Zimmer in der Taunusstr. 64, später in einem Altenheim in Biebrich. Unterstützung erhielt sie zunächst von der Städtischen Betreuungsstelle, seit 1947 bekam sie eine Rente von 200 Mark und einen kleinen Betrag von der Unterstützungskasse der Ärztekammer, der aber immer weiter abgesenkt wurde. Zuletzt, ab 1950, betrug dieser 30,- DM im Monat. Auf das Geld habe sie aber – wie die Kammer betonte – weder einen gesetzlichen, noch einen vertraglichen Anspruch.[33]

 

Veröffentlicht: 20. 11. 2017

Letzte Veränderung: 22. 01. 2021

 

 

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Anmerkungen:

 

[1] Zu Siegfried und Maria Lande hat das Aktive Museum Spiegelgasse ein Erinnerungsblatt herausgegeben, siehe http://www.am-spiegelgasse.de/wp-content/downloads/erinnerungsblaetter/EB-Siegfried-Marie-Lande.pdf. (Zugriff: 18.11.2017).

[2] ‚Datenbank Jüdische Bürger des Stadtarchivs Wiesbaden’. Laut Heiratsurkunde von Siegfried Lande war auch sein Vater Arzt. Er wird in der Urkunde als „Geheimer Sanitätsrat Dr. med. Manheim Lande“ bezeichnet. Möglicherweise lebten die Eltern inzwischen getrennt oder aber Ernestine Lande war bereits seit längerem verstorben. Im besagtem Dokument heißt es nämlich bezüglich Manheim Lande: „zuletzt wohnhaft in Wiesbaden“, zu Ernestine Lande „zuletzt wohnhaft in Nakel“, ihrem Heimatort. HHStAW 518 796 Bd. 1 (28).

[3] HHStAW 518 796 Bd. 1 (49), die Heiratsurkunde siehe ebd. (28). Die Mutter von Maria Popp, die mit vollem Namen Liddy Auguste Maria hieß, war Auguste Maria Popp, geborene Beyer. Die Eheschließung fand am 4.4.1915 statt und wurde vom Brautvater in seiner Funktion als Standesbeamter selbst vollzogen.

[4] HHStAW 518 796 Bd. 1 (49).

[5] HHStAW 518 796 Bd. 1 (23a).

[6] HHStAW 518 796 Bd. 1 (49).

[7] HHStAW 685 429 Vermögensteuerakten passim.

[8] HHStAW 519/3 3318 (3) und 518 796 Bd.1 (44).

[9] HHStAW 518 796 Bd. 1 (37-42). Die Entschädigungsbehörde lehnte es ab, für die „Verschleuderung“ des Mobiliars Entschädigung zu leisten, da diese Schäden nur in einem „mittelbaren Zusammenhang mit den Verfolgungsmaßnahmen“ gestanden hätten !!!

[10] HHStAW 685 429 passim. Siehe dazu auch die Zusammenstellung des Finanzamts Wiesbaden vom 18.12.1937 für den gesamten Zeitraum 1931 bis 1936, HHStAW 685 429 (o.P.). In dem Formular, das vermutlich an den Oberfinanzpräsidenten in Kassel gerichtet war, eine Adresse ist allerdings nicht angegeben, war auch eine Beurteilung des Antragsstellers abzugeben. Bei den meisten der aufgefunden Formularen ist der vorgefertigte Satz: „Der Steuerpflichtige ist insofern als steuerlich  – zuverlässig [gestrichen] – unzuverlässig – zu betrachten als er“ und dann handschriftlich eingefügt „Jude ist“. Bei Siegfried Lande hat der Bearbeiter abweichend vom Usus das „unzuverlässig“ gestrichen und eingefügt „als Gegenteiliges nicht bekannt geworden ist.“ Er ergänzte noch, dass keine Verdachtsmomente wegen steuerlicher Vergehen vorliegen würden.

[11] HHStAW 519/3 3318 (3, 7). Eine weitere Aufstellung der monatlichen Lebenshaltungskosten aus dem Jahr 1942 ist als Faksimile auf dem Erinnerungsblatt des Aktiven Museums Spiegelgasse wiedergegeben, siehe http://www.am-spiegelgasse.de/wp-content/downloads/erinnerungsblaetter/EB-Siegfried-Marie-Lande.pdf. (Zugriff: 18.11.2017).

[12] Siehe dazu ausführlich oben „Wohnungspolitik des NS-Staates“.

[13] HHStAW 685 429 (97).

[14] Gemeint ist der „ebenso sadistische wie korrupte Leiter des Wiesbadener ‚Juden-Referats’ der Gestapo, Walter Bodewig“ – so die Charakterisierung dieser Person in Meinl / Zwilling, Legalisierter Raub, S. 175. Es werden hier mehrere Maßnahmen von Bodewig aufgeführt, bei denen sich dieser gerade bei Aktionen gegen sogenannte Mischehen persönlich bereicherte.

[15] HHStAW 518 796 Bd. 1 (89). Auch Frau Lande bestätigte später in einer eigenen eidesstattlichen Erklärung den Vorgang: „Im Jahr 1938, am 10. November, als die Judengesetze ihren Höhepunkt erreicht hatte, sollte mein Mann schon einmal von der Gestapo geholt werden und nur dem klugen, tapferen Verhalten einer Mitbewohnerin hatten wir es zu verdanken, dass es uns noch einmal verschonte.“ Ebd. (23).

[16] Im Eintrag des Sterberegisters wird Emma Minna Popp, geboren am 3.11.1876, ledig, als Geschäftsinhaberin bezeichnet. Sie starb am 10.11.1938 an einer Herzmuskelentzündung. Siehe Sterberegister Wiesbaden 1938 / 1774.

[17] Dieses Datum ist in den jeweiligen Gestapo-Karteikarten eingetragen. In einem Brief von Dr. Lande an die Devisenstelle Frankfurt vom 19.9.1941 nennt er selbst allerdings den 5.9.1940 als Umzugsdatum, siehe HHStAW 519/3 1996 (11).

[18] HHStAW 518 796 Bd.1 (23).

[19] Sterberegister Berlin Charlottenburg 547 / 1914.

[20] Heiratsregister Hamburg 269 / 1916. Die Eltern der Braut waren das jüdische Arztehepaar Albert und Ida Alsberg, geborene Heymann. Susanna war am 11.6.1885 in Hamburg geboren worden.

[21] Heiratsregister Berlin Schöneberg 492 / 1916. Die Eltern der Frau waren Julius und Aurelie Salz, geborene Neufeld.

[22] HHStAW 518 54271 (48). Günter Hugo Glass lebte in den 50er Jahren in den USA, während Werner Julius Glass in Santiago de Chile geblieben war, ebd. (49, 5).

[23] HHStAW 518 54271 (2, 5).

[24] HHStAW 518 54271 (54). Schon in Berlin war sie mit den Zahlungen in Verzug geraten, weshalb man ihr zusätzliche Gebühren und Zinsen berechnete, ebd. (8).

[25] HHStAW 518 54271 (3).

[26] HHStAW 518 54271 (39).

[27] HHStAW 519/3 1996 (7, 8, 9).

[28] Sterberegister Wiesbaden 1762 / 1941.

[29] HHStAW 519/3 1996 (13, 14, 15, 16).

[30] Wanderungsbewegung der Juden in der Stadt Wiesbaden vom 1. Januar 1934 an, Stadtarchiv Wiesbaden WI/2 2225.Siehe dazu die Eintragungen im Sterberegister 1943 / 700, 726, 716 und 789.

[31] HHStAW 518 796 Bd. 1 (23). Eintrag im Sterberegister WI 1943 / 776. Als Todeszeitpunkt ist hier 7.00 Uhr morgens eingetragen. https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&tx_dlf%5Bid%5D=https%3A%2F%2Fdigitalisate-he.arcinsys.de%2Fhstam%2F925%2F2939.xml&tx_dlf%5Bpage%5D=278&cHash=79e61dc3023ccb38a93437dbaa52ea47. (Zugriff: 18.11.2017).

[32] HHStAW 518 796 Bd. 1 (73). Der letzte Satz war deshalb von Bedeutung, weil Maria Lande nach dem Krieg nachweisen musste, dass ihr Mann durch die nationalsozialistische Verfolgung in den Tod getrieben worden war. Hätte sie diesen Nachweis, untermauert durch Zeugenaussagen, nicht erbringen können, dann wäre ihr die Entschädigung für den „Schaden an Leben“ ihres Mannes versagt geblieben.

[33] HHStAW 518 796 Bd.1. (50, 51).