Seligmann und Sophie Morgenthau


Juden Judenhaus Wiesbaden Adelheidstr. 94
Die Adelheidstr. 94 heute
Eigene Aufnahme
Adelheidstr 94, Judenhaus, Wiesbaden
Lage des Hauses
Adelheidstr. 94, Judenhaus Wiesbaden
Belegung des Judenhauses

 

 

 

 

 


Das Ehepaar Seligmann und Sophie Morgenthau gehörte zu den Altmietern des Hauses.[1] Sie waren bereits um 1910 dort eingezogen. Zuvor hatten sie am Michelsberg 1 und in der Oranienstraße 42 gewohnt.

Simon Seligmann Morgenthau, Sofie Morgenthau, Florine Bender, Arthur Morgenthau, Stefanie Morgenthau, Otto Morgenthau, Hugo Strauss, Getrude Strauss, Anneliese Morgentau, Judenhaus Adelheidstr. 94, Wiesbaden
Stammbaum der Familien Morgenthau – Strauss
(GDB-PLS)

Seligmann Morgenthau, genannt Simon, stammte aus dem südhessischen Georgenhausen, wo er am 2. Juli 1850 als Sohn von Abraham und Caroline Morgenthau, geborene Schack, zur Welt gekommen war. Seine etwa 14 Jahre jüngere Frau Sophie war am 9. August 1864 in Wittlich in der Eifel geboren worden. Ihre Eltern, Salomon und Marianna Bender, geborene Roos, hatten noch zwei weitere Kinder, den 1862 geborenen Josef und die 1868 geborene Florina, die zuletzt ebenfalls in der Adelheidstr. 94 wohnte.

Simon und Sophie Morgenthau bekamen zwei Söhne, den am 20. September 1885 geborenen Arthur und Otto, der am 19. November 1886 zur Welt kam. Während Otto eine juristische Ausbildung zum Rechtsanwalt absolvierte, blieb Arthur der kaufmännischen Tradition des Vaters verbunden. Er wohnte auch bis 1925 im gleichen Haus wie die Eltern, zog dann aber in das Haus Adelheidstr. 59.

Beide Söhne waren verheiratet, Otto mit Lieselotte Dellheim und Arthur mit Stephanie Kahn. Aus beiden Partnerschaften war jeweils ein Kind hervorgegangen.[2] Am 28. April 1927 wurde Arthur und Lieselotte Morgenthau die Tochter Anneliese und am 14. August 1929 dem Bruder mit seiner Frau der Sohn Carl Heinz Wilhelm geboren.

Simon Morgenthau hatte als Teilhaber der Firmen ‚Jakob Mayer jr.’ in Frankfurt und ‚Bonheim & Morgenthau“’ in Wiesbaden eine recht erfolgreiche Karriere mit dem Handel von Fellen, Fetten, Därmen und Häuten gemacht. Die Wiesbadener Firma hatte ihre Lager im Distrikt Hasengarten, die Büroanschrift war aber in der Stadt am Michelsberg 28.[3] 1932 waren die beiden kleinen Unternehmen, die etwa vier bis acht Beschäftigte gehabt haben sollen, zusammengelegt und auch der Sohn Arthur war als Teilhaber aufgenommen worden.[4]

In der kurzen Zeit nach der Weltwirtschaftskrise, zwischen 1931 und 1935, konnte die Firma trotz aller Widrigkeiten die jährlichen Gewinne kontinuierlich von 2.600 RM auf rund 35.000 RM steigern. Unter dem wachsenden Druck gingen diese bis zur Schließung des Unternehmens Ende Juni 1938 allerdings wieder um die Hälfte zurück.[5]

Sicher konnten mit dem Unternehmen keine großen Reichtümer erworben werden, aber mehr noch als die Vermögensaufstellung,[6] zu deren Abgabe man Morgenthaus im Dezember 1939 nach Anlage der obligatorischen JS-Akte aufgefordert hatte, zeugt die Beschreibung der ehemaligen Wohnung in der Adelheidstr. 94 durch den Sohn Otto im späteren Entschädigungsverfahren von dem gediegenen Wohlstand der Familie.

Man bewohnte in der Adelheidstraße 6 Zimmer, Küche und Balkon, darunter ein Herrenzimmer, ein Salon und ein Gästezimmer – alles mit wertvollem Mobiliar und Teppichen ausgestattet. Zusätzlich verfügte man über ein Zimmer für die Hausangestellte, die es auch mindestens bis 1939 noch gab. Eine umfassende Büchersammlung, darunter eine Gesamtausgabe von Goethe wie auch ein vollständige Ausgabe der Mayer’schen Enzyklopädie, machen deutlich, welcher kulturellen Tradition sich die Morgenthaus zugehörig fühlten.[7]

In der Vermögenserklärung Ende 1939 hatte Simon Morgenthau insgesamt Wertpapiere, Konten und Grundbesitz im Wert von etwa 28.500 RM und ein Einkommen von 6.500 RM angegeben.[8] Seinen Bedarf bezifferte er auf monatlich 552 RM, worauf hin man ihm den vorläufigen Freibetrag von 300 RM auf 560 RM erhöhte.[9]

Der Verpflichtung, ein gesichertes, begrenzt verfügbares Konto anzulegen, war Simon Morgenthau ebenfalls im Dezember 1939 nachgekommen. Alle Ein- und Ausgaben, die nicht von dem Freibetrag zu finanzieren waren, mussten nun über dieses Konto bei der Commerzbank Wiesbaden laufen und bedurften der Genehmigung der Devisenstelle.

Seligmann Simon Morgenthau, Sophie Morgenthau, Arthur Morgenthau, Judenhaus Adelheidstr. 94 Wiesbaden
Arthur Morgentau ließ über die Versteierung von Mobiliar seinen Eltern Geld zukommen
HHStAW 519/3 4327 (10)

Möglicherweise war die Devisenstelle durch einen Brief des Auktionators Jäger, der in Wiesbaden beim Raubzug an jüdischem Eigentum an vorderster Front stand, auf Morgenthaus aufmerksam geworden. Arthur hatte, vermutlich um so seine Eltern zu unterstützen, Mobiliar über Jäger versteigern lassen, den ihm zustehenden Betrag von 293,35 RM aber seinen Eltern überlassen wollen. Am 29. November 1939 fragte nun Jäger bei der Devisenstelle Frankfurt nach, ob er diesem Antrag gemäß handeln dürfe, selbstverständlich nach Abzug der ihm zustehenden Gebühren von 76,35 RM. Die Devisenstelle bewilligte die Zahlung von 216,95 RM an Simon Morgenthau, machte allerdings zur Auflage, dass das Geld auf ein gesichertes Konto fließen müsse.[10] Nicht einmal drei Wochen später waren die JS-Akte und das Sperrkonto angelegt.

Schon zuvor – nach Angabe von Otto Morgenthau im Februar 1939 – waren seine Eltern zur Abgabe ihres Schmucks, darunter mehrere Brillantringe, Brillantanhänger und goldene Uhren, und der zwei vollständigen Garnituren Tafelsilber gezwungen worden.[11] Zur Judenvermögensabgabe waren sie mit mehr als 10.000 RM ebenfalls herangezogen worden.[12]

Es war zu diesem Zeitpunk der Familie offenbar klar, dass es inzwischen nicht mehr nur um das Eigentum, sondern um das Leben selbst ging. Wie die Enkelin Anneliese, die Tochter von Arthur Morgenthau und seiner Frau Stefanie, später aussagte, versuchte man seit 1938 wenigstens sie in Sicherheit zu bringen. Am 2. August 1939 verließ sie Deutschland, ganz auf sich gestellt vermutlich mit einem Kindertransport. Sie war zu diesem Zeitpunkt gerade mal 12 Jahre alt. Ihre Eltern und Großeltern sollte sie nicht mehr wiedersehen.

Seligmann Simon Morgenthau, Sophie Morgenthau, Arthur Morgenthau, Otto Morgenthau,Lieselotte Morgenthau,Judenhaus Adelheidstr. 94 Wiesbaden
Deportiertenliste aus dem Archiv Arolsen mit den Namen von Arthur und Lieselotte Morgenthau
https://collections.arolsen-archives.org/archive/70341186/?p=1&s=Arthur%20Morgenthau%20&doc_id=70341186

Arthur Morgenthau war nach der Reichspogromnacht zunächst am 16. November 1938 bis einen Tag vor Weihnachten als „Sch. J.“, Schutzhaftjude, mit der Häftlingsnummer 30463 im KZ Dachau inhaftiert worden.[13] 1940 wurden beide Elternteile dann nach Polen deportiert wo sich ihre Spuren verlieren.

Mit welchen Problemen Anneliese Morgenthau in ihrem englischen Exil zu kämpfen hatte, schilderte sie nach dem Krieg in einem Brief an die Entschädigungsbehörde. Zusätzlich behindert durch eine Schwerhörigkeit hatte sie erhebliche Probleme die fremde Sprache zu lernen und Kontakte zu knüpfen. Von einem Heim zum nächsten, von einer Schule in eine andere und von einer Familie in die nächste wurde sie in den folgenden Jahren verschoben, ohne eine Ausbildung abschließen zu können. Erst durch die Aufnahme in eine jüdische Schule für Gehörgeschädigte, in der sie drei Jahre verblieb, gelang es ihr die englische Sprache und auch eine – wie sie selbst sagte – „bescheidene Schulbildung“ zu erwerben. Eine berufliche Ausbildung blieb ihr allerdings versagt, sodass sie sich nur als Näherin ein sehr dürftiges Einkommen verdienen konnte. 1947 wanderte sie in die USA aus, aber auch hier gelang es ihr nicht mehr die Lebenschancen, die ihr eigentlich von zu Hause aus mitgegeben waren, noch zu realisieren. Aber immerhin hatte sie im Unterschied zu ihren Eltern und Großeltern ihr Leben retten können.[14]

Auch ihrem Onkel Otto Morgenthau war es gelungen, im August 1939 mit seiner Frau Lieselotte und dem etwa zehn Jahre alten Sohn Carl Heinz die Ausreise nach England zu bewerkstelligen.[15] Er führte bis zu diesem Zeitpunkt seit 1920 in Wiesbaden in der Rheinstr. 47 eine zunächst gut gehende Rechtsanwalts- und Notarspraxis. Wegen seines Status als „Frontkämpfer“ durfte er nach 1933 seinen Beruf zunächst noch weiter ausüben, musste aber deutliche Einkommensminderungen in Kauf nehmen. Vor seiner Ausreise nach England verlangte der deutsche Fiskus nahezu die Hälfte seines 1939 noch vorhandenen Vermögens. Da er in England für sich keine berufliche Perspektive sah, ging er mit seiner Familie 1940 in die USA. Aber auch hier fand er in seinem erlernten Beruf keine Beschäftigung und es gelang ihm erst in den späten 50er Jahren eine Stellung mit einem angemessenen Einkommen zu finden.[16]

Dennoch versuchte er auch in den ersten Jahren von Amerika aus seine Eltern und Schwiegereltern finanziell zu unterstützen. Mit dem Datum 26. September 1940 hatte er die Nassauische Landesbank angewiesen jedem Eltern- bzw. Schwiegerelternteil aus seinem Auswandererguthaben 200 RM zukommen zu lassen. Was Ursache für die zeitliche Verzögerung war, ist nicht zu klären, aber erst ein halbes Jahr später, im März 1941, bat die Bank die Devisenstelle Frankfurt um Genehmigung dieser Zahlungen. Diese gab tatsächlich nur eine Woche später ihr Einverständnis, allerdings mit der Auflage, dass das Geld nicht direkt ausgezahlt, sondern nur auf das Sperrkonto eingezahlt werden dürfe.[17] Ob es dann, zusätzlich zum Freibetrag, später den Eltern zu Verfügung gestellt wurde, lässt sich aus den Akten nicht erschließen, ist aber eher unwahrscheinlich. Deutlich wird aber an diesem Fall, wie schwierig es für Verwandte damals war, den Zurückgebliebenen die Unterstützung, auf die viele so dringend angewiesen waren, überhaupt zukommen zu lassen.

Dass die Eltern weiterer finanzieller Mittel dringend bedurften, ergibt sich aus einem Brief von Simon Morgenthau an die Devisenstelle vom 27. Dezember 1941. Man hatte ihm kurz zuvor den bisherigen Freibetrag von 560 RM auf 400 RM abgesenkt.[18] Er bat nun um die Rücknahme dieser Maßnahme, weil ihm zum einen mit Genehmigung der Preisbehörde die monatliche Miete um 25 RM heraufgesetzt worden war, zum anderen weil er mit dem Freibetrag auch seine Schwägerin, die im Haus lebende Florina Strauss, unterstützen müsse. Bisher habe sie Geld aus dem Auswanderersperrguthaben ihres in Jerusalem lebenden Bruders erhalten, dies sei aber in Folge der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz nun nicht mehr möglich, sodass er „zur Abwendung einer sonst unausbleiblichen Notlage einspringen muss. Auch von anderen Verwandten werden aus dem gleichen Anlass Ansprüche an mich gestellt, denen ich mich letzten Endes nicht entziehen kann“.[19]

Der Bitte wurde nicht entsprochen, stattdessen verlangte man ein paar Monate später eine neue Aufstellung der Kosten für den Lebensunterhalt. Ob eine solche Aufstellung von Simon Morgenthau noch abgeschickt wurde, ist den Akten nicht zu entnehmen. Sie schließt mit der Mitteilung der Devisenstelle an die Commerzbank vom 1. Oktober 1942, dass das Vermögen der „nach dem Osten evakuierten Juden Seligmann Isr. Morgenthau und Frau Stefanie Sara, Wiesbaden, Adelheidstr. 94“ eingezogen sei.[20] Bevor dies geschah, hatte man ihnen noch einen Heimeinkaufsvertrag für 4.260 RM aufgezwungen.[21]

Simon Seligmann Morgenthau, Sofie Morgenthau, Florine Bender, Arthur Morgenthau, Stefanie Morgenthau, Otto Morgenthau, Hugo Strauss, Getrude Strauss, Anneliese Morgentau, Judenhaus Adelheidstr. 94, Wiesbaden
Todesfallanzeige für Seligmann Morgenthau aus Theresienstadt
https://www.holocaust.cz/databaze-dokumentu/dokument/81870-morgenthau-simon-oznameni-o-umrti-ghetto-terezin/

Beide wurden mit dem Transport vom 1. September 1942 nach Theresienstadt verbracht. Eigenartigerweise waren beide mit unterschiedlichen Adressen in der entsprechenden Deportationsliste vermerkt, Sophie mit der der Adelheidstraße, Simon hingegen mit der Adresse der Synagoge in der Friedrichstraße. Wahrscheinlich hatte man bei ihm aber nur die Sammelstelle anstatt der eigentlichen Wohnadresse eingetragen, auf der Gestapo-Karteikarte ist zumindest keine Adressänderung mehr vermerkt.

Simon Morgenthau, inzwischen 94 Jahre alt, überlebte die Tortur nur wenige Tage, er starb am 7. September 1942 in Theresienstadt, seine 78 jährige Frau Sophie nur wenige Wochen später am 2. Dezember 1942.

Stand: 03. 04. 2020

 

 

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Anmerkungen:

[1] Das Aktive Museum Spiegelgasse hat für die Familie Morgenthau ein Erinnerungsblatt herausgegeben, auf dem auch Portraits von Seligmann und Sofie Morgenthau sowie vom Sohn Arthur und seiner Frau Stefanie zu sehen sind, siehe http://www.am-spiegelgasse.de/wp-content/downloads/erinnerungsblaetter/Erinnerungsblatt%20Seligmann%20und%20Sofie%20Morgenthau%20mit%20Sohn%20Arthur%20und%20dessen%20Frau.pdf. (Zugriff: 3.4.2020)

[2] Die Datenbank „Deportierte Juden aus Frankfurt am Main“ (Zugriff: 03. 04. 2020) gibt an, dass Arthur und Stefanie Morgenthau noch einen Sohn gehabt haben sollen, dem im August 1939 die Fluch in die USA gelungen sein soll, wo er als Kaufmann tätig gewesen sein soll. Näherer Angaben zum Namen oder Geburtsdatum werden allerdings nicht gemacht, auch fehlt ein verlässlicher Quellenhinweis.

[3] HHStAW 518 41687 (37).

[4] HHStAW 518 836 (59). Wann die Firmen gegründet wurden, war bei den Steuerämtern nach dem Krieg nicht mehr bekannt, es soll aber nach deren Auskunft vor 1924 gewesen sein. Im Mai 1937 wurden die Firmen wieder getrennt und die Firmentätigkeit von ‚Bonheim & Morgenthau’ etwa ein Jahr später eingestellt. Am 23.10.38 wurde sie endgültig abgemeldet. Der Wiesbadener Ernst Bonheim, der 1914 nach dem Tot seines Vaters in die Geschäftsführung des Unternehmens eingestiegen war, war ebenfalls jüdischer Abkunft und teilte daher auch das Schicksal seiner Geschäftspartner. Nach der Reichspogromnacht wurde auch er am 10.11.1938 verhaftet und nach Buchenwald verbracht, nach etwa vier Wochen aber wieder entlassen. Seine anschließende Emigration nach Holland, wo bereits einige seiner Verwandten lebten, war, wie in vielen anderen Fällen, vermutliche die Bedingung für seine Entlassung gewesen. Nach dem Einmarsch der deutschen Truppen in Holland lebte er bis zum Kriegsende im Untergrund und war auf die Unterstützung der Verwandten angewiesen. 1949 ist er dort im Exil verstorben. Siehe zu seiner Person HHStAW 518 51341 (9).

[5] HHStAW 518 41687 (90).

[6] HHStAW 519/3 4327 (3).

[7] Die Auflistung der einzelnen Einrichtungsgegenstände umfasst mehrer Seiten, siehe HHStAW 518 836 (8-11).

[8] HHStAW 519/3 4327 (3). Aus der Aufstellung geht nicht deutlich hervor, ob das angegebene Einkommen „im letzten Jahr“ sich auf das Jahr 1938 oder 1939 bezieht. Für das Folgejahr 1940 rechnete er nur noch mit einem Einkommen von 900 RM.

[9] HHStAW 519/3 4327 (1, 7).

[10] HHStAW 519/3 4327 (9, 10).

[11] HHStAW 518 836 (8-11).

[12] HHStAW 518 836 (19).

[13] So die Angaben der IRK, siehe HHStAW 518 41687 (29, 30). Allerdings gibt es keine Hinweise darauf, dass die Eltern oder die Großeltern selbst versucht hätten, ins Ausland zu entkommen.

[14] HHStAW 518 41687 (37-38).

[15] HHStAW 518 836 (12) Anders als Otto Morgenthau in seiner eidesstattlichen Erklärung gemachten Zeitangabe nannte seine Nichte Anneliese das Jahr 1940 als Zeitpunkt für dessen Auswanderung, vermutlich hatte er aber erst zu diesem Zeitpunkt Kontakt mit seiner Nichte aufgenommen, siehe HHStAW 518 836 (37).

[16] Siehe zu seiner Biographie und seinem beruflichen Werdegang auch Faber, Rolf, Rönsch, Karin, Wiesbadens jüdische Juristen. Leben und Schicksal von 65 jüdischen Rechtsanwälten, Notaren, Referendaren, Beamten und Angestellten, Wiesbaden 2011, S. 156 f. Otto Morgenthau verstarb am 23.2.1973 in Ohmaha, Nebraska.

[17] HHStAW 519/3 4327 (11).

[18] HHStAW 519/3 4327 (12).

[19] HHStAW 519/3 4327 (13). Mit dieser Verordnung wurde nicht mehr in Deutschland lebenden Staatsbürgern die Staatsbürgerschaft und auch das Eigentum entzogen. Siehe dazu genauer oben das Kapitel „Der große Raub“.

[20] HHStAW 519/3 4327 (15).

[21] HHStAW 518 4238 (29, 51, 62) Diese Verträge, die den Opfern suggerierten, sie würden in Theresienstadt in eine Art Altenheim mit umfassender Betreuung und Versorgung kommen, dienten dem RSHA und der SS dazu, bevor der Fiskus sich des Eigentums der Deportierten bemächtige, ebenfalls an einen Teil der Beute zu gelangen. Die Schätzungen gehen dahin, dass auf diese Weise bis zu 400 Mio. RM in die Hände des RSHAs gelangten, Zum Vorgehen siehe Benz, Wolfgang, Theresienstadt. Eine Geschichte von Täuschung und Vernichtung, München 2013 S. 37 f. und Hans Günther Adler, Theresienstadt 1941 – 1945, Das Antlitz einer Zwangsgemeinschaft, Tübingen 1960, S. 62, 109, 712.