
Eigene Aufnahme

Das Haus in der Rüdesheimer Str. 16 wurde in die vorliegende Dokumentation über die Judenhäuser Wiesbadens nur der Vollständigkeit wegen aufgenommen. Das Haus ist in der von der NSDAP erstellten und im Januar 1940 an die Ortsgruppe Süd weitergeleiteten Liste aufgeführt.[1] Das Haus verfüge über insgesamt 11 Wohnungen, so ist dort festgehalten, von denen 3 von jüdischen Parteien besetzt seien. In der Zusammenstellung der „als jüdisch erklärten Häuser“ – gemeint sind die Judenhäuser, wie sich aus der Zeichenerklärung ergibt – des Städtischen Wohnungsamtes vom 10. November 1939 ist das Haus dagegen nicht aufgeführt. Und auch in anderen Listen, in denen Bezug auf Ghettohäuser genommen wird, sucht man diese Adresse vergeblich. Es wurde auch nicht eine einzige Person aus diesem Haus deportiert.
Der Grund dafür, dass das Haus nicht mehr seinem gedachten Zweck zugeführt werden konnte, war zum einen der unklare rechtliche Status seiner Eigentümer, zum anderen deren finanzielle Lage. Gerade in dem Zeitraum, in dem die Judenhäuser eingerichtet wurden, waren diese gezwungen, sich von dieser Immobilie zu trennen.
Das Haus gehörte ursprünglich zum Besitz der aus Wiesbaden-Bierstadt stammenden jüdischen Familie Abraham,[2] die dort ein Manufakturwarengeschäft betrieb, das von einem der Söhne, von Siegmund, weitergeführt wurde. Drei andere Söhne, Gustav Theodor, Julius und Leopold, gründeten mit der „Nassauischen Wollwarenfabrik“ in der Stadt Wiesbaden dagegen ein eigenes Unternehmen, das bis in die Krisenjahre am Ende der Weimarer Republik auch recht erfolgreich agierte. Gustav Abraham, verheiratet mit Anna Messerschmidt, die nach NS-Kategorien arisch war, hatten in den frühen Zwanzigerjahren neben anderen Immobilien auch das Haus in der Rüdesheimer Straße erworben. Dem Paar wurden zwei Söhne, Erich und Bernhard, geboren, die entsprechend als „Halbjuden“ galten. Nach dem Tod von Gustav Abraham am 19. März 1925 ging auch diese Immobilie in der Rüdesheimer Straße an die Erbengemeinschaft Abraham über, die – um noch einmal den NS-Jargon zu bemühen – aus einer Arierin und zwei Halbjuden bestand, wobei den Söhnen jeweils drei Achtel des Vermögens zugesprochen worden waren. Das Haus war somit nicht in jüdischem, sondern – wenn man das, um den Irrsinn der NS-Rassenlehre auf die Spitze zu treiben, rein mathematisch betrachten will – zu fünf Achteln und somit mehrheitlich in arischem Besitz.
Vermutlich wussten die Herren in den entsprechenden Amtsstuben mit dieser diffizilen Rechtslage nicht umzugehen. Vielleicht sahen die NSDAP-Funktionäre primär die Tatsache, dass „jüdisches Blut“ irgendwie im Spiel war, und setzten das Haus auf ihre Liste, während die Beamten der städtischen Behörde hier eher Komplikationen befürchteten und das Haus von ihrer Liste strichen.
Bevor in dieser Sache eine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte, kam es angesichts der hohen Verschuldung der Familie Abraham zur Zwangsversteigerung der Immobilie, die schon seit geraumer Zeit unter Zwangsverwaltung stand. Am 29. Januar 1940 fand die Versteigerung statt und genau vier Wochen später fand im Amtsgericht Wiesbaden die Verteilung des Erlöses unter den Gläubigern statt.[3] Der Einheitswert des Hausgrundstücks war 1935 auf 66.900 RM festgelegt worden,[4] mit ihrem Gebot von 76.000 RM erhielt eine Frau Lang aus Wiesbaden dann den Zuschlag.[5]
Nach dem Ende der NS-Gewaltherrschaft wurde von den Erben, die Söhne hatten die Zeit im australischen Exil überlebt, Anna Abraham war in Wiesbaden geblieben, ein Rückerstattungsantrag gestellt.[6] Im Januar 1951 kam es zu einem Vergleich, laut dem gegen eine gewisse Summe die Neueigentümerin das Hausgrundstück behalten durfte,[7] was aus Sicht der Erbengemeinschaft vermutlich schon deshalb als sinnvoll angesehen wurde, weil mit dem Versteigerungserlös damals die aufgelaufenen Schulden getilgt werden konnten. Auch hatte das Gebäude die Kriegsjahre nicht unbeschädigt überstanden.
Anna Abraham hatte seit 1934 zunächst noch mit ihrem Sohn Bernhard im zweiten Stock in der Rüdesheimer Str. 16 gewohnt. Ob sie dort während der gesamten Kriegsjahre bleiben konnte, ist nicht bekannt. Adressbücher sind von 1938 bis 1948 nicht mehr erschienen und die Einwohnermeldeunterlagen der Stadt wurden durch Kriegseinwirkungen vernichtet. Im ersten Nachkriegsadressbuch ist sie mit der Adresse Dotzheimer Str. 15 eingetragen, dem inzwischen zurückerstatteten zweiten ehemaligen Judenhaus der Abrahams.
Aber 1938 wohnte in der Rüdesheimer Str. 16 zumindest auch eine Jüdin, nämlich Johanna Rosenthal. Ihr gelang jedoch noch vor Beginn der Deportationen in Wiesbaden die Flucht zu ihrer Tochter nach Argentinien. Damit beherbergte das ursprünglich als Ghettohaus vorgesehene Gebäude ab diesem Zeitpunkt keine jüdischen Bewohner mehr.
Veröffentlicht: 03. 07. 2026
Anmerkungen:
[1] HHStAW 483 10127 (66, 67).
[2] Das Schicksal der Familie Abraham ist umfassend im Kapitel über das Judenhaus Dotzheimer Str. 15, das ihr ebenfalls gehörte, dargestellt, weshalb hier auf weitere Ausführungen verzichtet wird.
[3] HHStAW 519/2 2087 (o.P.).
[4] Stadtarchiv Wiesbaden WI/3 983.
[5] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 109, Bl. 1643, Innen (157, 159).
[6] Ebd. (179).
[7] Ebd. (193).