
Eigene Aufnahme

Abraham Marcus
Viele der Wiesbadener Judenhäuser lagen in den Villengebieten im Norden der Stadt an dem nach Süden ausgerichteten Hang des Nerobergs, am Bierstadter Hang im Südosten oder aber im städtischen Zentrum entlang der großen Ringstraße und ihren Seitenstraßen. Auch in den Prachtstraßen wie der Adolfsallee und der Bahnhofstraße wurden zumeist großzügige Bauten in jüdischem Besitz, die recht viele Menschen aufnehmen konnten, für diese Zwecke ausgewählt. In den traditionellen Arbeitervierteln, wie dem Westend oder dem Bergkirchenviertel waren solche Ghettohäuser nur in geringer Anzahl zu finden. Und auch das Judenhaus Ludwigstr. 3 stellte topografisch wie auch im Hinblick auf das soziale Milieu der dortigen Bewohnerschaft dieses Viertels eher eine Ausnahme dar.

Mit der Bebauung dieses Gebietes war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begonnen worden, als die Bevölkerung der Stadt geradezu sprunghaft anstieg und viele Zuzügler große Schwierigkeiten hatten, überhaupt eine Wohnung zu finden.[1] Für manche Familie am unteren Rand der Einkommensskala wurde Obdachlosigkeit zum Schicksal. In dieser Situation ergriffen drei Schreiner und ein Fuhrmann die Initiative zu einem frühen Experiment des sozialen Wohnungsbaus. Ein größeres Areal seitlich der Platter Straße sollte von der Stadt angekauft und günstig an potentielle Interessenten in der Arbeiterschaft weitergegeben werden. Das Projekt scheiterte an den städtischen Gremien, die sich, ohne Blick für die sozialen Nöte, statt eines reinen Arbeiterquartiers ein durchmischtes Wohngebiet wünschten: „Wenn der Rentier, der Handelsmann, der Handwerker und der Handarbeiter zusammenwohnen, der eine oben, der andere unten, der dritte im Hinterhaus, so übt sich (…) vernünftige Wohltätigkeit von der einen, neidlose Resignation von der anderen und Sitte von beiden Seiten. Sichern wir unseren Arbeitern diese großen Vorteile.“[2]

StadtA WI F000 Nr. 1162, Urheber unbekannt.
Die erneute Initiative eines Bürgers, des Gemeinderatsmitglieds Ludwig Freytag und seiner Frau, die Bauplätze aufkauften, um sie zum Selbstkostenpreis an Bauwillige weiterzugeben, setzte die ursprünglichen Pläne dann erfolgreich an anderer Stelle um. Noch ein wenig weiter in nordwestlicher Richtung und deutlich abgetrennt von der bisherigen städtischen Bebauung konnte 1862 so ein Areal sehr günstig erworben und an Interessenten abgegeben werden. Im Laufe der folgenden Jahre entstanden auf diesem Areal drei Straßenzüge, wovon einer, die Ludwigstraße, ihren Namen im Gedenken an den Initiator des Projekts, Heinrich Ludwig Freytag, erhielt. Bebaut wurde die Straße beidseitig mit einfachen, kleinen Gebäuden, die durch überbaute Hofzufahrten miteinander verbunden waren. In den Höfen entstanden Hütten, Ställe, Lagerräume und Werkstätten, die aber später oft auch für Wohnzwecke genutzt wurden, denn es waren oft sehr kinderreiche Familien, die in diesen günstigen Wohnstätten eine Bleibe fanden.

StadtA WI F000 Nr. 1163, Urheber unbekannt
Vermutlich war auch das soziale Milieu der Grund dafür, dass dieses Wohngebiet im Volksmund mit „Maria Hilf“ oder einfach „die Hilf“ bezeichnet wurde. Die katholische Kirche, die ebenfalls diesen Namen trägt und eine Verbindung zu dem ebenfalls proletarisch geprägten Bergkirchenviertel schuf, wurde erst gegen Ende des Jahrhunderts errichtet.

Anders als etwa im inneren Westend, wo ebenfalls die unteren sozialen Schichten beheimatet waren, wo es darunter aber auch eine große Zahl jüdischer Bürger, besonders ostjüdischer Emigranten, gab, war das in dem neu erschlossenen Wohngebiet kaum der Fall. Noch 1935 wohnte in den drei damals erbauten Straßen nur eine jüdische Familie, und auch deren Identität war, wie noch zu zeigen sein wird, weniger durch ihre konfessionelle als durch ihre soziale Stellung und politische Haltung geprägt.
Es waren einfache Leute, Arbeiter, Hilfsarbeiter und dergleichen, die dort lebten, wie man zum Beispiel anhand der Bewohner des Hauses Ludwigstr. 3 im Jahr 1935 sehen kann. Erstaunlich ist zudem, wie viele Mietparteien in dem eher kleinen Komplex untergekommen waren.

GDB
Umso erstaunlicher ist, dass im Jahr 1923 der jüdische Kaufmann Abraham Israel Marcus, wohnhaft im polnischen Krakau, das Haus Ludwigstr. 3 erwarb.[3] Zum Kauf kam es im Jahr der galoppierenden Hyperinflation in Deutschland, als viele in Not geratene Hausbesitzer auf eine nicht minder große Zahl von Spekulanten trafen, die ihr Vermögen durch den Erwerb einer Immobilie vor dem drohenden Wertverlust zu retten suchten. Auch das Haus in der Ludwigstraße hatte der Vorbesitzer, der Wiesbadener Kaufmann Johann Peter Gangolf, erst im Jahr zuvor erworben und dann bald wieder abgestoßen, vielleicht auch abstoßen müssen. Es ist auch kaum davon auszugehen, dass der neue Eigentümer jemals die Absicht hatte, das Haus selbst zu nutzen. Auch für ihn wird es eine reine Kapitalanlage gewesen sein.
Dennoch bleibt verwunderlich, wie ein polnischer Kaufmann überhaupt auf ein solches Hausgrundstück in Wiesbaden aufmerksam werden konnte. Möglicherweise spielten dabei in Frankfurt lebende Verwandte eine Rolle, die als Antragsteller für eine Grundbuchvormerkung im Jahr 1934 genannt werden.[4] Es handelt sich um den Kaufmann Markus Marcus, wohnhaft in der Straße Hinter der schönen Aussicht 2 und um ein Fräulein Ida Marcus, wohnhaft in der Frankfurter Ostendstr. 4. Wie die beiden miteinander und wie sie wiederum mit Abraham Marcus verwandt waren, der damals in Krakau in der Brzoowasstr. 9 lebte, konnte nicht geklärt werden. Dass es aber eine solche Verbindung gab, kann als gesichert angenommen werden.
In dem Schreiben ging es darum, dass eine auf dem Hausgrundstück Ludwigstr. 3 eingetragene Grundschuld zu Gunsten von Abraham Marcus‘ Frau Pauline über knapp 10.000 Goldmark durch eine Vormerkung für die beiden Antragsteller gesichert werden sollte. Nicht bekannt sind die Hintergründe dieser Maßnahme. War Abraham Marcus in finanziellen Schwierigkeiten geraten oder ging es darum, das Kapital vor dem erstarkenden NS-Staat zu schützen? Die beiden Antragsteller selbst waren offenbar selbst in finanziellen Schwierigkeiten, da ihnen damals Armenrecht gewährt wurde. Beide waren laut Eintragungen in den Frankfurter Adressbüchern im Handel mit Silberwaren aktiv, aber zumindest inzwischen wenig erfolgreich.
Über die Eigentümerschaft an der Immobilie im Laufe der folgenden Jahre liegen widersprüchliche Angaben vor. In den Wiesbadener Adressbüchern der Jahre 1925 bis 1930 ist kein Name des Eigentümers eingetragen, sondern nur, dass dieser „auswärts“ wohnhaft sei. Die Verwaltung oblag in den ersten Jahren dem jüdischen Hausverwalter Majer Sussmann, ging aber etwa ab 1918 an Bewohner im Hinterhaus über, die aber vermutlich, wie etwa die Putzfrau D. Jung, keine besondere Qualifikation für diese Aufgabe hatten. Ab 1931 bis 1933 ist dann ein Kaufmann M. Hirsch als Eigentümer des Hausgrundstücks in den Adressbüchern eingetragen. Dies ist insofern sehr verwirrend, als ab 1934 wieder „Marcus Erben“ in den Büchern zu lesen ist, obgleich selbiger zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht verstorben bzw. ermordet worden war.

Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 64 Bl. 962 Innen
Wann die Immobilie dann aus welchem Grund unter Zwangsverwaltung gestellt wurde, ist dem Aufhebungsbeschluss dieser Maßnahme vom 21. Juni 1939 nicht zu entnehmen.[5] Man kann nur vermuten, dass Abraham Marcus seinen steuerlichen Verpflichtungen in Wiesbaden nicht nachkam bzw. nachkommen konnte. Bei einem Zwangsversteigerungstermin erhielt am 29. Mai 1941 der Kaufmann Adolf Müller aus Wiesbaden mit seinem Gebot von 18.550 RM den Zuschlag. In der Grundbuchakte ist in diesem Zusammenhang noch festgehalten, dass der Oberbürgermeister der Stadt „als Entjudungsstelle“ sich die „Genehmigung des Zuschlags und die Erhebung einer Abgabe zugunsten des Reichs vorbehalten“ habe.[6]
Die Genehmigung wurde erteilt, und am 27. Januar 1942 wurde der Erwerb des Hauses durch den neuen Eigentümer im Grundbuch eingetragen.[7] Auch das Judenhaus Ludwigstr. 3 gehörte somit zu den wenigen Ghettohäusern, die sich in arischem Besitz befanden. Wenn der Eigentumswechsel damals zustande kam, obwohl der Erwerb solcher Immobilien eigentlich während des laufenden Krieges untersagt war, so ist schon das bemerkenswert und ruft notwendigerweise Spekulationen über den Käufer und seine besondere Stellung im NS-Machtapparat hervor. Noch erstaunlicher ist, dass dies alles in einer Phase geschah, in der die Judenhäuser endgültig zu Sammelstellen für die anstehenden Deportationen wurden. Und wenn auch in den früheren Jahren das Haus kaum jüdische Bewohner beherbergte, so wurde es zuletzt für mehr als zehn Personen die letzte Station vor ihrer Deportation in den Osten. Es gehört schon eine gewisse Skrupellosigkeit dazu, in dieser Phase ein solches Haus per Zwangsversteigerung zu erwerben.
Wie den Bewohnern der Ludwigstr. 3, so gelang es auch dem ehemaligen Eigentümer und seiner in Polen lebenden Familie zum größten Teil nicht, diesem Schicksal zu entkommen.
Abraham Marcus war am 8. Oktober 1878 in Krakau geboren worden.[8] Aus seiner 1906 dort geschlossenen Ehe mit Pessel Szpvinca Pauline Licht, geboren im Oktober 1887 im polnischen Jaroslaw,[9] waren sechs Kinder hervorgegangen, über die aber außer den groben Lebensdaten nahezu nichts bekannt ist. Vier der Kinder und auch die Eltern wurden Opfer der Shoa, nur zwei gelang die Flucht. Sie lebten nach dem Krieg in Israel, von wo aus sie die amtliche Todeserklärung für ihre umgebrachten Verwandten beantragten. Dank dieser Akte sind zumindest ein paar wenige Informationen über diese polnische Familie mit Verbindungen nach Wiesbaden erhalten geblieben.
Offensichtlich wussten aber selbst die Geschwister, die überlebt hatten, nur wenig über ihre nahen Verwandten. Wo sie jeweils gelebt und welche Berufe sie ausgeübt hatten, wird in der dünnen Akte nicht erwähnt. Vermutlich kannten sie nicht einmal die genauen Geburtsdaten von einigen ihrer Geschwister, denn bei dreien sind nur die Geburtsmonate, nicht aber die Tage angegeben.
Die beiden, die überlebt hatten, waren Necha und Josef. Necha, am 2. Januar 1914 – wie alle anderen Geschwister auch – in Krakau geboren, war die drittälteste Tochter von Abraham und Pauline Marcus, Josef, geboren am 8. Juni 1923, deren letztes Kind. Als die Geschwister 1953 ihren Antrag stellten, lebte er in Jerusalem, sie in Tel Aviv.

HHStAW 469/33 3005 (5)
Von Zlata, dem ältesten Kind, das im Oktober 1907 zur Welt gekommen war, weiß man, dass sie mit einem Josef Stern verheiratet war und – so ist dem Fragebogen zu entnehmen – zwei Kinder gehabt haben soll, deren Namen aber nicht bekannt sind.[10] Dieser Eintrag ist nicht von den Antragstellern selbst, sondern später mit Bleistift von unbekannter Hand in dem Formular vorgenommen worden. Ob die Angabe richtig ist, bleibt offen. Gleiches gilt für den Hinweis auf ihr angebliches Schicksal. Es heißt da, sie seien am 4./5. August 1944 im Schwarzen Meer ertrunken. Zeugen hätten diese Angabe bestätigt. Wer die Zeugen waren und wo und wann sie die Aussage machten, ist wiederum nicht vermerkt. Wenn aber die Angaben zutreffend sind, dann war es ihnen offenbar zunächst gelungen, sich der Verfolgung im Generalgouvernement zu entziehen und sich auf die Flucht ins sichere Ausland zu begeben. Wenn sie dann tatsächlich tragischerweise im Schwarzen Meer ertranken, dann könnte das vielleicht auf dem Weg nach Palästina gewesen sein, wo Zlata dann auf ihre Geschwister gestoßen wäre. Aber das sind reine Mutmaßungen ohne eindeutige Indizien.
Die übrige Familie ereilte ihr Schicksal in Tarnow, einer traditionell jüdisch geprägten Stadt, etwa 80 km östlich von Krakau gelegen, in der Juden fast die Hälfte der Einwohner stellten. Es gab dort zunächst auch kein Ghetto, sondern sie hatten ihre Wohnstätten überall in den Straßen und dominierten auch das dortige Wirtschaftsleben..

Unklar ist, wann sich Abraham Marcus mit seiner Frau und seinen, sich noch in Polen befindlichen Kindern nach Tarnow begeben hatte. Waren sie dorthin geflohen oder wurden sie möglicherweise auch zwangsweise dorthin umgesiedelt, als die deutschen Besatzer in Vorbereitung auf die Massendeportationen aus dem Altreich und Österreich in den Ghettos des Generalgouvernements Platz für die ankommenden Juden schufen und die polnischen Juden in den Osten des Landes abgeschoben wurden.
Dank einer Aussage des ursprünglich polnischen Rabbi Majer Bodner, der nach dem Krieg in Bad Nauheim lebte, ist zumindest das Schicksal von Abraham Marcus bekannt. Er sei, so der Zeuge, am 23. Juni 1942 in Tarnow von einem SS-Mann erschossen worden. Rabbi Bodner gab an, bei diesem Mord selbst zugegen gewesen zu sein.[11] Wenn auch die genauen Abläufe dieses einen Mordes von dem Rabbi nicht geschildert wurden, so sind die historischen Hintergründe aber inzwischen bestens bekannt.

Der Todestag von Abraham Marcus fällt in die Zeit, in der im Rahmen der ‚Aktion Reinhard‘ in Tarnow ein unglaubliches Blutbad stattfand.[12] Insgesamt wurden im Zuge dieser berüchtigten Aktion im Laufe von eineinhalb Jahren 1,8 Millionen polnische Juden in den Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka ermordet. Am 11. Juni 1942 begann in Tarnow die sogenannte „Aussiedlungsaktion“ – ein Begriff, der die Deportation der versammelten Juden in das Vernichtungslager Belzec verschleiern sollte –, die sich über eine Woche hinzog. Ausgeführt wurde sie von etwa 800 zumeist bewaffneten Männern, darunter SS-Leute aus einem nahegelegenen SS-Lager, der Sicherheitspolizei und auch die „grüne Polizei“ der Polen war zum Mittun herangezogen worden.

Am Tag zuvor waren alle Juden aufgefordert worden, ihre Arbeitsausweise von der Sicherheitspolizei abstempeln zu lassen. Dabei wurden Listen erstellt, mit denen am folgenden Tag Trupps die Stadt durchkämmten und die Jüdinnen und Juden ergriffen, die deportiert werden sollten. Sie wurden gezwungen, sich mit wenigen Habseligkeiten auf dem Marktplatz, dem Rynek, zu versammeln, um von dort aus zum Bahnhof und den bereitstehenden Zügen nach Belzec gebracht zu werden. Die gesamte Aktion beschränkte sich aber nicht nur darauf, die Menschen zu sammeln, um sie abends auf den Transport in den Tod zu schicken, sondern es gab daneben auch die „örtliche Aussiedlung“, ein makabrer Begriff, ein zynischer Euphemismus für die Massenexekutionen unmittelbar vor Ort. Auch in den folgenden Tagen durchsuchten die SS-Leute und die vom Sicherheitsdienst erneut die Häuser, um nach denjenigen zu suchen, deren Arbeitspapiere ohne Stempel und daher zuvor auch nicht auf den Listen registriert worden waren. In diesen Tagen verwandelten die deutschen Besatzer mit ihren Hilfskräften den Marktplatz in eine Todeszone. Willkürlich wurden einzelne oder auch ganze Gruppen der dort kauernden Menschen niedergemetzelt. Fuhren mit Sand mussten anschließend herbeigeschafft werden, um das ganze Blutbad zu überdecken. Aber nicht nur auf dem Rynek wurde gemordet. Da die Juden überall in der Stadt lebten, wurden sie von oft völlig alkoholisierten SS-Leuten und ihren Helfershelfern aus den Wohnungen gezerrt und unmittelbar vor den Häusern erschossen oder sogar mit Äxten erschlagen. In diesen Tagen wurden 12 000 Jüdinnen und Juden, d.h. 40 Prozent der damals in Tarnow lebenden Juden, umgebracht, 8 000 in Belzec und 4 000 im Zuge der „örtlichen Aussiedlung“.

Abraham Marcus war sehr wahrscheinlich ein Opfer dieser „örtlichen Aussiedlung“, hatte sich vielleicht noch einige Tage verstecken können, sodass er erst eine Woche nach dem eigentlichen Massaker erschossen wurde. Diejenigen, die überlebt hatten und noch nicht deportiert worden waren, wurden dann im Sommer in das neu errichtete Ghetto gezwungen. Im Herbst fanden dann weitere Deportationen statt, denen dann die übrigen Familienmitglieder zum Opfer fielen.
David Moses, das zweite Kind, war im August 1909 geboren worden und mit einer Lea Hager verheiratet. Auch sie sollen ein Kind gehabt haben, das mit ihnen zusammen am 15. November 1942 nach Belzec deportiert wurde.[13] Auf demselben Transport soll sich auch die ledige Schwester Golda, geboren am 4. Juni 1915, befunden haben.[14]
Aron, geboren im August 1917,[15] wurde zuletzt zusammen mit seiner Mutter am 2. September 1943 nach Auschwitz verbracht und ermordet.

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Die beantragte Todeserklärung, die ursprünglich an das Amtsgericht Wiesbaden gerichtet war, konnte so ohne Weiteres nicht ausgestellt werden, da für Opfer, die keinen inländischen Wohnsitz hatten, das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig war.[16] Einfachheitshalber trat dieses die Durchführung der Feststellung dann aber doch an die Wiesbadener Stelle ab. Am 14. April 1954 wurde dann das amtliche Todesdatum von Abraham Marcus auf den 23. Juni 1942 festgesetzt, für die übrigen Familienmitglieder, über die keine genaueren Informationen vorlagen, wurde das Kriegsende, somit der 8. Mai 1945, zum amtlichen Todestag.[17]
Das arisierte Hausgrundstück selbst wurde, wie auch das gesamte Vermögen des damaligen Erwerbers Adolf Müller, von der Militärregierung nach dem Ende des Krieges gesperrt. Im Mai 1955 kam es dann zu einem Vergleich zwischen Müller und den überlebenden Nachkommen, laut dem diese gegen Zahlung auf ihren Anspruch auf Rückerstattung des Hauses verzichteten.[18]
Veröffentlicht: 15. 04. 2026
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Anmerkungen:
[1] Siehe auch im Folgenden Denkmaltopographie – Kulturdenkmäler in Hessen, Wiesbaden, Bd. 2.1, S. 322-328.
[2] Ebd. S. 322.
[3] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 64 Bl. 962 Innen. Die Auflassung erfolgte am 19.1.1923 und die Eintragung ins Grundbuch am 7.4.1923.
[4] Ebd. (1).
[5] Ebd. (23).
[6] Ebd. (25).
[7] Ebd. (o.P.).
[8] HHStAW 469/33 3905 (4)
[9] Ebd. (3).
[10] Ebd. (5).
[11] Ebd. (12).
[12] Siehe zu den Ereignissen in Tarnow im Sommer 1942 den Vortrag von Agnieszka Wierzcholska, der auf Youtube unter https://www.youtube.com/watch?v=6wXN3SzxFdI zu hören ist. (Zugriff 10.02.2026).
[13] HHStAW 469/33 3905 (8).
[14] Ebd. (6).
[15] Ebd. (7).
[16] Ebd. (13).
[17] Ebd. (25, 26).
[18] Grundbuch der Stadt Wiesbaden Bd. 64 Bl. 962 Innen (48).