Auch wenn anders als in anderen Städten für Wiesbaden nur wenige Quellen erhalten sind, anhand derer sich der Prozess der Umsiedlung rekonstruieren lässt, so kann man doch auch an diesen wenigen Dokumenten erkennen, wer die entscheidenden Akteure waren.
Im folgenden Fall ist nachvollziehbar, wie im Winter 1940/41 Leo Rubinstein mit seiner Frau Margot und seinem Sohn Rolf aus ihrer Wohnung in der Taunusstr. 14, in der die Familie seit etwa zehn Jahren wohnte, erfolgreich herausgedrängt wurden. Da Margot Rubinstein zudem christlich getauft, der Sohn somit nach NS-Jargon Halbjude war, wird offensichtlich, dass diese Vertreibungspolitik vor sogenannten Mischehen keineswegs Halt machte.
Am 16. September erhielt Leo Rubinstein von der Hausverwaltung ein Schreiben folgenden Inhalts:
„In meiner Eigenschaft als Verwalter des Hausgrundstücks Taunusstraße 14, Eigentümer Erbengemeinschaft Engel, sehe ich mich veranlasst, das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die Wohnung im Haus Taunusstraße 14 III Stock zur Auflösung zu bringen.
Ich ersuche Sie deshalb, sich umgehend mit der Vermittlungsstelle des Städtischen Wohnungsamtes in der Dé Laspeestraße in Verbindung zu setzen und sich dort eine andere Wohnung zuteilen zu lassen.
Ich ersuche Sie mir innerhalb der nächsten 8 Tage über das Ergebnis Ihrer diesbezüglichen Bemühungen Kenntnis zu geben. Der Ordnung halber kündige ich Ihnen und Ihrer Ehefrau die Wohnung bereits heute zum nächsten zulässigen Termin.“
Hochachtungsvoll
Schneider“[1]
In diesem Fall scheint die Hausverwaltung die Initiative zum Rauswurf der Rubinsteins aus ihrer Wohnung ergriffen zu haben, das Städtische Wohnungsamt selbst hatte dann nur noch die Aufgabe, den Entmieteten eine neue Wohnung zuzuweisen. Diesem Schreiben war allerdings bereits ein Brief des NSDAP-Kreiswirtschaftsberaters an den Hausverwalter Schneider vorausgegangen, in dem dieser mit unübersehbarem Nachdruck zum Handeln aufgefordert worden war.
„N. S. D. A. P. Kreis Wiesbaden Wiesbaden, der 6.September 1940
Der Kreiswirtschaftsberater
In dem Mietwohngrundstück Taunusstraße 14 wohnt nach getroffenen Feststellungen die jüdische Familie Rubinstein.
Auf Grund des Reichsgesetzes vom 30.4.1939 ersuche ich Sie hiermit das bestehende Mietverhältnis mit dieser Mietpartei bis längstens 30.9.1940 zu lösen und durch Vermittlung des städt. Wohnungsamtes (Delaspeéstraße) einen geeigneten arischen Mieter aus einem jüdischen Hausgrundstück zu übernehmen.
Vollzugsmeldung bitte ich zu erstatten.
Ich setze hierbei voraus, daß das notwendige Verständnis für die durch das obenerwähnte Reichsgesetz erstrebten volksgemeinschaftlichen Gründe vorhanden ist und Sie dessen Bedeutung nicht verkennen.
Falls die jüdischen Mieter der durch die Kündigung bezweckten Absicht Schwierigkeiten entgegensetzen, bitte ich Sie, mich schriftlich zu unterrichten, damit ich die je nach des Falles gebotenen Maßnahmen veranlassen kann.
Heil Hitler!
gez. Staab“[2]
Ob die Eigentümer, die Erbengemeinschaft Engel, in irgendeiner Weise in den Vorgang eingebunden waren, lässt sich den Akten nicht entnehmen.[3] Vermutlich hatte Leo Rubinstein noch mit allen Mitteln versucht, die Kündigung der Wohnung zu verhindern, letztlich aber ohne Erfolg. Immerhin konnte er erreichen, dass er noch etwa ein Vierteljahr im Haus bleiben durfte. Dann scheint er sich dem Druck gebeugt zu haben und von sich aus die Wohnung gekündigt zu haben. Am 8. Januar 1941 bestätigte die Hausverwaltung seine erzwungene Kündigung:
„Als Verwalter des Hauses Taunusstr. 14 teile ich Ihnen mit, dass ich die von Ihnen hinsichtlich Ihres Mietverhältnisses in dem vorbezeichneten Hause ausgesprochene Kündigung zum 1.2.cr. annehme.
Die Wohnung ist bereits zu diesem Termin anderweitig vermietet.“
gez. Schneider“[4]
Zum 31. Januar 1941 waren Rubinsteins gezwungen, in die erste Etage des Judenhauses im Nerotal 43 zu ziehen.[5]
Als wesentliche Akteure traten in diesem wie auch in den oben beschriebenen Konfliktfällen – neben den Hausverwaltungen – bisher die verschiedenen Parteigliederungen, vom Blockwart aufwärts bis zur Gauebene, daneben das Wohnungsamt und auch die kommunale Obdachlosenpolizei in Erscheinung, wenngleich klare Verantwortlichkeiten nicht immer zu erkennen sind. In den folgenden drei Dokumenten, die die Umsiedlung von Wiesbadener Juden betreffen, kommt zunächst ein weiterer Akteur ins Spiel: Der Absender dieser Briefe ist in allen drei Fällen die Verwaltungsstelle Wiesbaden der „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“.
Im ersten Brief, der an Hermann Meyer im Cheruskerweg 3 gerichtet und mit 15. Oktober 1942 datiert ist, heißt es:
Wie Ihnen schon mitgeteilt, soll Ihnen die Wohnung Rothschild, Rheinstr. Nr. 81, Gartenhaus II. Stock zugeteilt werden. Wir haben Antrag beim Städt. Wohnungsamt deswegen laufen, sowie das Finanzamt – Vollstreckungsstelle – gebeten, die Räumung der Wohnung Rothschild-Levitta tunlichst zu beschleunigen.
Als Untermieter für Sie ist Herr Idel Rawinsky, z.Zt. Adolfsallee Nr. 30 wohnhaft, vorgesehen.[6]
Waren bisher primär Parteiinstitutionen oder -funktionäre der NSDAP als treibende Kräfte erkennbar, so war offensichtlich auch diese jüdische Einrichtung in den Umsiedlungsprozess einbezogen.
Die „Reichsvereinigung“ war am 4. Juli 1939 auf Grund der „10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ geschaffen worden und trat an die Stelle der 1935 auch schon staatlich verordneten, aber zumindest ansatzweise noch als ein Selbstverwaltungs- und Interessensvertretungsorgan zu bezeichnenden „Reichsvertretung der Juden in Deutschland“.
Die neue „Reichsvereinigung“ hingegen, in der alle deutschen und staatenlosen Juden gemäß den Bestimmungen der Nürnberger Gesetze Zwangsmitglied waren, war faktisch ein Organ des nationalsozialistischen Unterdrückungsapparats. Hatte das Gesetz als Zweck der „Reichsvereinigung“ noch die Förderung der Auswanderung der Juden benannt, so wurde sie in den kommenden Jahren, offiziell zwar dem Innenministerium unterstellt, faktisch zu einem Instrument in den Händen des RSHA, des Reichssicherheitshauptamts, genauer des Referats IV B 4 unter Eichmann, um die Deportationen und die Vernichtung der Juden Deutschland möglichst effektiv und geräuschlos durchzuführen.[7] Über sie hatte das RSHA Zugriff auf die unterschiedlichen Vertretungsebenen bis hinunter zu den jeweiligen Kultusgemeinden, die die konkreten Maßnahmen von der Verteilung der Lebensmittelkarten bis hin zur Überbringung der Deportationsanordnung umzusetzen hatten.
So waren die jüdischen Gemeinden auch bei der Entjudung des Wohnraums nach Barkai praktisch zu Verwaltungszweigstellen der Reichsvereinigung und damit des NS-Staates degradiert worden[8] und hatten – mancherorts sogar mit Hilfe eigens bei ihnen eingerichteter ‚Wohnungsämter‘[9] – in Zusammenarbeit mit den kommunalen Einrichtungen diese Aufgabe zu bewältigen. Immerhin wird das städtische Wohnungsamt hier auch explizit als Akteur benannt. Es hatte offensichtlich die geplanten Umzüge zu genehmigen und zu registrieren.
Auch von einer weiteren staatlichen Stelle, vom Wiesbadener Finanzamt, ist in dem Brief die Rede. Dieses habe die beschleunigte Räumung der Wohnung in der Rheinstr. 81, einem offiziellen Judenhaus, herbeizuführen. Grund dafür ist die Tatsache, dass dieses Haus, das ursprünglich der Jüdin Minna Rottenberg gehört hatte, unter der Kontrolle des Reiches stand, nachdem die ursprüngliche Eigentümerin am 23. Mai 1942 von Wiesbaden aus den Marsch in die Todeslager antreten musste. Die Verwertung des Besitzes der Deportierten oblag den jeweiligen Finanzämtern, die damit wiederum ausgewählte Hausverwaltungen beauftragten.[10].
Ein ähnlich lautender Brief des örtlichen Büros der Reichsvereinigung ging am selben Tag auch an Idel Rawinsky, der zu dieser Zeit noch in der Adolfsallee 30 wohnte.

Yad Vashem Archives Record Group O.8 File Number 43.2 (88)
„Wir teilen Ihnen mit, daß beabsichtigt ist, Ihnen ein Zimmer Rheinstr. Nr. 81, Gartenhaus II. Stock als Untermieter der dort nun verziehenden Eheleute Hermann Meyer, z.Zt. Cheruskerweg 3 wohnhaft, zuzuweisen. Wir beziehen uns deshalb auf die mit Ihnen gehabte Rücksprache; der Antrag für Meyer läuft noch beim Städt. Wohnungsamt, die Wohnung Rothschild-Levitta ist noch vom Finanzamt zu räumen.
Sobald Sie sich mit Herrn Meyer verständigt haben, wollen Sie uns benachrichtigen, damit auch für Sie der Antrag beim Wohnungsamt gestellt wird.“[11]
Die Gründe dafür, dass auch Idel Rawinsky umziehen musste, sind nicht nachzuvollziehen, denn er wohnte bereits in einem der ‚offiziellen’ Judenhäuser. Tatsache ist aber, dass viele Juden in den letzten Monaten wie bloße Gegenstände von einem Haus in ein anderes verschoben wurden. Es könnte allerdings auch Einzelfälle gegeben haben, in denen die örtliche Reichsvereinigung dabei half, näher bekannten Personen oder Familien eine gemeinsame Unterkunft zu verschaffen, wenn sich eine solche Möglichkeit aufgrund der permanenten Fluktuation ergab. Immerhin scheint es zuvor eine Unterredung zwischen Idel Rawinsky und der Verwaltungsstelle gegeben zu haben. Aber das muss offenbleiben, weil nicht geklärt werden kann, von wem im konkreten Fall die Anordnung zum Wechsel ausgegeben worden war.[12]

Yad Vashem Archives Record Group O.8 File Number 43.2 (89)
Das dritte Schreiben in diesem Zusammenhang ging an das Städtische Wohnungsamt, das die Genehmigung zum Abschluss eines Mietvertrages erteilen musste.[13] Ihm wird auch mitgeteilt, dass den neuen Mietern Meyer „voraussichtlich“ noch ein jüdischer Untermieter „zugewiesen“ werden wird, was bedeuten würde, dass dies keiner weiteren Genehmigung bedurfte.
Weiter heißt es in dem Brief an das Wohnungsamt:
„Das Haus Cheruskerweg Nr. 3 ist nicht mehr jüdisches Eigentum und soll, da ein anderer Mieter dafür vorgesehen ist, von Meyer, der ohnehin nur den kleinsten Teil des Grundstücks innehat, schnellstmöglichst geräumt werden.“[14]
Zuvor waren aus dem Haus am 23. Mai 1942 Martha Hoff nach Izbica, am 10. Juni Heinrich Leoni nach Lublin und am 1. September Amalie Blühdorn und Henriette Leoni nach Theresienstadt deportiert worden. Dem Einzug des neuen Mieters, des Parteigenossen und Gestapo-Mannes Birkenstock, stand somit jetzt nichts mehr im Wege: Das Haus war judenfrei!

Yad Vashem Archives Record Group O.8 File Number 43.2 (86)
In einem weiteren Brief, verfasst am 8. September 1942, der ebenfalls an das Wohnungsamt gerichtet war und vom Leiter der Bezirksstelle, Herrn Dr. Berthold Guthmann, unterzeichnet ist, wird jetzt auch explizit der Auftraggeber der Umzugsanweisung benannt:
„Wir geben hierdurch davon Kenntnis, dass die Wohnung der Witwe Emma Sara Ernst, geb. Radin; Kellerstrasse Nr. 11 II (3 Zimmer mit Küche, 1 Mansarde und 1 Keller) durch uns, auf Anweisung der Geheimen Staatspolizei, hier, geräumt worden ist, und jetzt leer steht. Die Sachen von Frau Ernst, die sich z. Zt. in Schutzhaft im Polizeigefängnis, hier befindet, wurden bei der Firma L. Rettenmayer hier, eingelagert.“[15]
Es war wohl nicht nur in diesem Fall so, dass die örtliche Gestapo die konkreten Direktiven gab, die jeweilige Geschäftsstelle der Reichsvereinigung die organisatorische Abwicklung vollzog und das Wohnungsamt selbst oft nur die registrierende Behörde darstellte.

Yad Vashem Archives Record Group O.8 File Number 43.2 (82)
Ähnlich könnte man auch bei der Räumung der Judenhäuser Bahnhofstr. 46 und Blumenstr. 7 vorgegangen sein. In einem Schreiben vom 2. Juni 1942 der Geschäftsstelle Wiesbaden der Reichsvereinigung bat die dort angesiedelte „Jüdische Wohnungskommission“ das Städtische Wohnungsamt „um Genehmigung der Umlegung folgender Familien“. Es wurden dann elf Mietparteien aufgeführt, die in den folgenden Tagen das Haus verlassen und in andere Judenhäuser ziehen mussten. Gleiches wurde für neun Mietparteien des Judenhauses Blumenstr. 7 erbeten. Hermann Koerter – muss Koester heißen – sollte im Judenhaus Bahnhofstr. 25 vom zweiten in den dritten Stock und Kurt Lewisohn von der Herderstr. 28 in das Judenhaus Adelheidstr. 94 ziehen. Unterzeichnet war das Schreiben mit „Jüd. W. C.“ – vermutlich Jüdische Wohnungsk(c)ommission.[16] Es ist kaum anzunehmen, dass in diesen beiden Fällen, in denen die SS an der Nutzung der Immobilien interessiert war, die Initiative zur Räumung der Häuser von der Wohnungskommission selbst ausgegangen war.[17]
Wie sehr die Bezirksstelle in die Organisation der Umsiedlungsmaßnahmen eingebunden war, zeigt auch ein Schreiben, dessen Absender, da überklebt, nur zu vermuten ist. Allerdings ist die Adresse Unterlindau 23 in Frankfurt erkennbar. Die dortige, in der Reichspogromnacht im Inneren verwüstete Synagoge, war eines der wichtigsten Zentren jüdischer Kultur in Frankfurt und nach der Auflösung der Jüdischen Gemeinde von Wiesbaden der Ort, an dem Dr. Berthold Guthmann mit einigen anderen bis zu seiner eigenen Deportation deren Abwicklung organisierte. Eigentlich waren er und seine Familie sowie die Ehepaare Straus und Goldstein im Hermesweg tätig, aber Berthold Gutmann besaß auch Büroräume in der Unterlindau 23, wie seine Tochter Charlotte berichtete: „In Frankfurt konzentrierte sich mein Vater hauptsächlich auf seine Konsulenten-Büroarbeit in den Unterlindau-Büroräumen. Es gab ihm ein wenig »freie Luft«, denn er konnte aus der bedrückenden Atmosphäre des Hermesweglagers heraus. Er fuhr weiter in unregelmäßigen Abständen nach Wiesbaden, wo sein Büro im Parterre unseres Hauses bis zu unserer Deportation für die in »Mischehe« lebenden Klienten und Gemeindemitglieder verfügbar war. Es gab noch laufend Verhandlungen beim Wohnungsamt, beim Arbeitsamt, beim Finanzamt und Versuche bei der Gestapo, verhaftete Klienten und Freunde vor dem ihnen zugewiesenen Schicksal zu bewahren. Es war ausnahmslos deprimierendste Tätigkeit. Und letzten Endes aussichtslos. Er konnte den Klienten und Freunden Trost zusprechen. Aber helfen konnte er niemandem mehr, nicht den Klienten, nicht dem eigenen Vater, nicht seiner engsten Familie, nicht sich selbst.“[18]
Es liegt nahe, dass das folgende Schreiben vom 27. Juni 1942 an die Gestapo in Frankfurt von Dr. Berthold Guthmann stammt, zumal es mit dem Kürzel „Dr. G/Ms“ gezeichnet ist.[19] In dem Schreiben wird genauestens aufgeführt, wie viele Juden, Mischlinge und Personen in nicht privilegierten Mischehen nach Stand 26. Juni 1942, d.h. nach der großen Deportation vom 10. Juni, noch in Wiesbaden lebten. Es waren 424 – 144 davon männlichen und 280 weiblichen Geschlechts. Ihnen standen 428 Wohnräume zur Verfügung, somit für jeden etwa ein Zimmer. Bei zwanzig handelte es sich um Mansardenzimmer.
Abschließend heißt es: „Nach Verhandlungen mit dem Wohnungsamt werden in aller Kürze von den oben genannten Wohnungen zunächst 24 Wohnungen mit ca. 80 Zimmern freigemacht.“
Vor dem Hintergrund dieses Briefes muss man annehmen, dass auch die beiden umfassenden, 18 bzw. 14-seitige Listen über den freigewordenen Wohnraum nach der Deportation vom Juni 1942 im Büro der Wohnungskommission entstanden ist. Sie gehören zu den wichtigsten Dokumenten, die über die Wohnsituation der in der ersten Hälfte des Jahres1942 noch in Wiesbaden lebenden Jüdinnen und Juden Auskunft geben.[20] Aufgeführt sind die Namen aller damals deportierten, die Adresse samt Stockwerksangabe und die Zahl der Wohnräume, die ihnen dort bisher zur Verfügung standen, einmal sortiert nach den Anschriften, im anderen Fall nach den Namen der ehemaligen Mieter. In der zweiten Liste sind zudem die Mieten und auch die Mitbewohner angegeben.Da auch die Mansardenräume extra ausgewiesen sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Liste die Grundlage für das Schreiben an die Gestapo vom 26. Juni darstellte..
Zwei Seiten aus der Liste über den freigewordenen Wohnraum nach der Deportation vom 10. Juni 1942
Yad Vashem Archives Record Group O.8 File Number 45 M.7
Betrachtet man den Vorgang der Umsiedlung der jüdischen Bürger hier in Wiesbaden noch einmal zusammenfassend im Hinblick auf die damit befassten Akteure, so kann man auch auf der Basis der sehr dürftigen Quellenlage erkennen, dass es hier, wie andernorts im Reich auch, des Zusammenspiels verschiedener Institutionen und Organe bedurfte. Allem Anschein nach hatte zumindest hier in Wiesbaden die NSDAP bis in die untersten Parteigliederungen eine führende Rolle inne. Genauso waren aber auch „Mischinstitutionen“ des neuen Parteistaats, die Gestapo[21] und die Wirtschaftsberater auf Kreis- und Gauebene wie auch die traditionellen staatlichen Institutionen wie Finanzämter, Wohnungsämter und Polizei, hier i.B. die Obdachlosenpolizei, auf unterschiedlichen Ebenen involviert bzw. initiativ tätig. Letztlich waren aber auch die einfachen Volksgenossen an diesem Prozess beteiligt, weil sie mit ihren Begehrlichkeiten das Handeln des Apparats als die Umsetzung des Volkswillens legitimierten. Auch Hausbesitzer und -verwalter waren einbezogen, insofern sie die Kündigungen auszusprechen und durchzusetzen hatten.
Nicht zu leugnen ist aber auch, dass die Vertreter der ehemaligen jüdischen Gemeinde zwangsweise bei diesem Vorgang eine zentrale Rolle spielten. Sie lieferten die notwendigen Informationen und organisierten mit dem städtischen Wohnungsamt die Umsetzung der Wohnungswechsel und Zwangseinweisungen.
Veröffentlicht: 06. 12. 2017
Letzte Revision: 31. 01. 2026
Anmerkungen:
[1] HHStAW 518 28775 I (38 g).
[2] Ebd. (38 c).
[3] Auch wenn der Name Engel die Vermutung, es könnte sich um jüdischen Besitz handeln, nahelegt, so ist das Haus Taunusstr. 14 aber in keiner entsprechenden Liste geführt.
[4] Ebd. (38 j), „cr“ steht für „currentis“ = des laufenden Jahres.
[5] Ebd. (38 l).
[6] Yad Vashem Archives Record Group O.8 File Number 43.2 (211-213).
[8] Buchholz verweist in diesem Zusammenhang auf die Rolle, die die Kölner Kultusgemeinde gespielt hat. So habe diese bereits vor Bekanntgabe des „Gesetzes über die Mietverhältnisse mit Juden“ die Gemeindemitglieder gebeten, „von sich aus von der freiwilligen Umschichtung aus nichtjüdischen in jüdische Häuser Gebrauch zu machen. Dieser Anregung“, so zitiert Buchholz das Rundschreiben der Kölner Kultusgemeindevorstands weiter, sei „leider nur in geringem Ausmaß Folge geleistet“ worden. Im Weiteren werden in diesem Rundschreiben Richtlinien über „den unter den heutigen Verhältnissen zuzubilligenden Wohnraum“, die das „Höchstmögliche dessen darstellen, was in Zukunft von Juden in Köln an Wohnraum beansprucht werden kann“, bekannt gemacht. Das Schreiben schließt mit der Mahnung: „Es liegt bei dem Verantwortungsgefühl der Kölner jüdischen Bevölkerung, daß die zu treffenden Maßnahmen in den Händen der Synagogen-Gemeinde freiwillig und reibungslos durchgeführt werden. Geschieht das nicht und wird meiner Bitte nicht in geeigneter Form entsprochen, sind Zwangsmaßnahmen der Behörde, die Härten mit sich bringen werden, unvermeidbar!“ Buchholz, Hannoversche Judenhäuser, S. 17 f.
[9] Barkai, „Entjudung“, S. 182. Ob es auch in Wiesbaden ein solches Wohnungsamt gab, konnte nicht geklärt werden. Vermutlich hatte aber die in Quellen genannte „Wohnungskommission“ hier eine ähnliche Funktion.
[10] HHStAW 519/2 2082. Das Ehepaar Rothschild war zuvor vermutlich in die Friedrichstraße 33, verbracht worden, zumindest war es am 1.9.42 von hier aus nach Theresienstadt deportiert worden. Die formale Aneignung des Hauses von Minna Rottenberg war ein längerer Prozess. Am 20.11.42 schrieb die Gestapo an das RSHA und bat um die Feststellung, dass das Vermögen der Jüdin Minna Rottenberger dem Reich verfallen sei. Am 6.11.44, also zwei Jahre später, bat das Finanzamt Wiesbaden das Amtsgericht, die Eigentumsübertragung zu Gunsten des Reichs abschließend im Grundbuch vorzunehmen. Zu diesem gesamten Komplex der Enteignung siehe das Kapitel „Der große Raubzug“, zum konkreten Fall des Judenhauses Rheinstr. 81 siehe das Kapitel unten.
[11] Yad Vashem Archives Record Group O.8 File Number 43.2 (88).
[12] Vermutlich wird es grundsätzlich in Wiesbaden nicht anders gewesen sein als etwa in Friedberg / Hessen. Hier, so zeigt Adler, Der verwaltete Mensch, S. 46, gab die Gestapo den Befehl, die Kultusgemeinde hatte in Absprache mit dem Bürgermeister bzw. dem Wohnungsamt diesen dann umzusetzen. Am Ende, des Briefes der Friedberger Kultusgemeinde an den Bürgermeister, auf den sich Adler bezieht und in dem die einzelnen Maßnahmen dargelegt werden, heißt es: „Abschrift dieses Schreibens ergeht an die Geheime Staatspolizei Bad Nauheim, die uns heute fernmündlich die Auflage zur Lösung der Wohnungsfrage erteilte.“
Adler gibt auch die Schilderung einer Mitarbeiterin der Jüdischen Gemeinde Berlins wieder, die mit der Durchführung der Umsiedlungen betraut war. Sie schreibt, dass der Vorstand der Gemeinde „in der berechtigten Annahme“ zur Mitarbeit bereit war, weil man glaubte, viele Härten mildern zu können. Zu diesem Zweck waren dort „Wohnungsberatungsstellen“ geschaffen worden, die die Aufgabe hatten, denen, die ihre Wohnung hatten aufgeben müssen, ein angemessenes Quartier zu finden. Siehe auch Kühne, Judenhäuser in Berlin, S. 45 f.
[13] Yad Vashem Archives Record Group O.8 File Number 43.2 (86).
[14] Ebd.
[15] Yad Vashem Archives Record Group O.8 File Number 43.2 (86). Hervorhebung K.F. Emma Ernst wurde am 26.9.1942 zunächst nach Ravensbrück, dann im Oktober 1942 weiter nach Auschwitz deportiert, wo sie laut Gedenkbuch des Bundesarchivs bereits am 9.10.1942 ermordet wurde.
[16] Yad Vashem Archives Record Group O.8 File Number 43.2 (82).
[17] Siehe dazu https://moebus-flick.de/die-judenhaeuser-wiesbadens/bahnhofstr-46/ und https://moebus-flick.de/die-judenhaeuser-wiesbadens/blumenstrasse-7/.
[18] Opfermann, Hermesweg 3, S. 411.
[19] Für das Kürzel „Ms“ gibt es allerdings keine sinnvolle Erklärung.
[20] Yad Vashem Archives Record Group O.8 File Number 43.1 (31-44) und (60-77).
[21] Die Gestapo war per Gesetz vom 30.11.1933 in Preußen zu einem selbstständigen Zweig der inneren Verwaltung geworden und stellte somit – auch wenn sie räumlich, wie z.B. in Frankfurt, im gleichen Haus residierte – einen selbstständigen Teil des Polizeiapparats dar. Siehe dazu Eichler, Judenreferat, S. 237 f.

