Errichtung der „Judenhäuser“

Die Vorbereitung

Trotz der insgesamt sehr dürftigen Quellenlage lassen sich auf Basis der wenigen vorhandenen Dokumente dennoch einige zeitliche Abläufe und Interaktionen zwischen einzelnen kommunalen Behörden, Parteigliederungen und anderen, auch jüdischen Institutionen bei der Errichtung der Wiesbadener Judenhäuser rekonstruieren. Die Überlieferung lässt es allerdings nicht zu, hier klare Entscheidungs- und Hierarchieketten zu ermitteln. Man wird sich vielfach mit Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten abfinden müssen. Möglicherweise gab es solche klaren Strukturen auch gar nicht und viele Maßnahmen beruhten auf Ad-hoc-Entscheidungen oder ergaben sich in einer nur partiell rechtlich kodifizierten Handlungssphäre aus den jeweiligen momentanen Kräfteverhältnissen zwischen den beteiligten Akteuren.

Seit Jahren hatten die Nazis auch in Wiesbaden Daten über die jüdischen Bürger der Stadt gesammelt, die in den folgenden Jahren zur Grundlage ihrer Segregationspolitik wurden. Mit dem Jüdischen Adressbuch wurde 1935 der Anfang gemacht. Darin waren alle damaligen jüdischen Bewohner mit ihrer Adresse eingetragen. Zudem war darin auch ihr jeweiliger rechtlicher Status nach den Nürnberger Gesetzen erfasst, d.h. ob derjenige Voll- oder Halbjude war. Gelistet waren auch Ehepartner, die durch die Heirat zum jüdischen Glauben konvertiert waren. Sogar verwandtschaftliche Beziehungen untereinander konnte man daraus ersehen.
Mit dem Aufbau der sogenannten Gestapo-Kartei wurde diese Datenerfassung dynamisiert, denn darin wurden ab 1938 auch alle Wohnungswechsel festgehalten. Auch wurden die grundlegenden Stammdaten, wie Geburtstag und –ort, Beruf und, sofern die Person erst nach Anlage der Datei nach Wiesbaden gezogen war, ihr Zuzugsdatum notiert. Auch Ehepartner und Kinder mit ihren jeweiligen Geburts- und gegebenenfalls Todesdaten waren darin erfasst. Allerdings muss man heute kritisch anmerken, dass die Angaben nicht immer richtig oder vollständig sind. Ein Grund dafür könnte sein, dass die jüdische Gemeinde diese Datei im Auftrag der Gestapo zu führen hatte und kaum ein eigenes Interesse an einer verlässlichen Datenerhebung haben konnte.
Mit der Volkszählung im Mai 1939 wurden die Daten reichsweit noch einmal auf den neuesten Stand gebracht. Unsicher ist aber bis heute, ob die Daten damals tatsächlich umfassend zur Errichtung einer nationalen Judenliste verwertet werden konnten.[1]

Unabhängig von diesen auf die jüdische Bevölkerung fokussierten Daten verfügten die Polizei und das städtische Wohnungsamt selbstverständlich auch über die Meldedaten der in Wiesbaden lebenden Bevölkerung, und es bedurfte nur der Kombination der verschiedenen Sammlungen, um eine relativ sichere Basis für die geplante Segregationspolitik zu erhalten.[2]

Hatte es 1933 noch etwa 3300 jüdische Bürger/innen, dazu weitere etwa 800 vorübergehend ansässige Bewohner/innen in Wiesbaden gegeben, so war deren Zahl in den folgenden Jahren bis zum Zensus von 1939 durch Umzug, Flucht und Vertreibung auf nur noch 1232 Personen geschrumpft.[3]
Nachdem im April 1938 das neue Mietgesetz in Kraft gesetzt worden war, begann man auch in Wiesbaden mit der Umsetzung der darin formulierten Absichten. Aus dieser Phase sind drei Listen überliefert, die sich mit dem Komplex Judenhäuser befassen.
Yad Vashem O8 - 15 1Yad Vashem O8 - 15 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Judenhausliste „Jüdische Häuser“ aus dem Archiv von Yad Vashem vom Jahresende 1939
Yad Vashem Archives, Record Group O.8, File Number 43.1.

Die vermutlich älteste besteht aus zwölf Seiten und ist dementsprechend auch wesentlich umfangreicher als die zweite, die nur zwei Blätter umfasst. Die erste trägt die wenig sagende, sogar missverständliche Überschrift „Jüdische Häuser“,[4] während die zweite mit dem Titel „Liste über die Anzahl der Häuser u. Wohnungen für die Zusammenlegung der Juden in Wiesbaden“ keinen Zweifel an ihrem Zweck aufkommen lässt.[5] Neben den Anschriften sind auch hier die Gesamtzahl der in den Häusern befindlichen Wohnungen und die davon an Juden vermieteten bzw. untervermieteten Wohnungen aufgeführt.

Judenhäuser Judenhausliste WiesbadenJudenhäuser Liste Wiesbaden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Judenhausliste aus dem Bestand der NSDAP-Ortsgruppe Ost
HHStAW 483 10127 (66, 67)

Die dritte Liste – sie zählt 37 Seiten – trägt den Titel „Wohnungsliste der Juden in Wiesbaden“.[6] Auch bei ihr ist nicht bekannt, wer sie wann erstellte, aber anders als die beiden zuvor genannten umfasste sie, wie im Titel auch schon angekündigt, nicht nur die in Judenhäusern, sondern alle damals in Wiesbaden lebenden Juden, sortiert nach ihren Adressen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohnungsliste der Juden in Wiesbaden – markiert sind die Judenhäuser Bahnhofstr. 25 und 46
Yad Vashem Archiv Record Group O.8, File Number 43.2.

Aufgeführt sind zusätzlich deren Geburtsdaten, die Anzahl der Personen in einer Wohnung und die Zahl der Zimmer, die ihnen zur Verfügung standen. Auch sind die maschinenschriftlichen Eintragungen durch handschriftliche ergänzt oder korrigiert, wobei auch hier eine genaue Datierung nicht möglich ist. Die ursprüngliche Aufstellung stammt aber gesichert nicht aus der gleichen Zeit, wie die beiden ersten, sondern kann erst im Zeitraum Winter 1940 bis Sommer 1941 erstellt worden sein. So ist darin z.B. Hugo Strauss als Bewohner der Adelheidstr. 94 genannt, eine Wohnung, die er laut seiner Gestapokarteikarte nur vom 1. November 1940 bis zum 7. August 1941 bezogen hatte. Weshalb diese Liste dennoch von größter Bedeutung ist, sind die Eintragungen auf dem Deckblatt. Es heißt dort mit Bezug auf die Markierung der jeweiligen Häuser mit einem kleinen blauen Kreuz: „= vom Städt. Wohnungsamt Wiesbaden am 10.11.39 (22.1.1940) als jüdisch erklärte Häuser“.[7] Das zweite Datum ist mit großer Wahrscheinlichkeit das, an dem die Vorlage des Wohnungsamtes, von kleinen Veränderungen abgesehen, durch die Partei zur mehr oder weniger offiziellen erklärt wurde. Die zweite Liste trägt nämlich den auf den 24. Januar 1940 datierten Eingangsstempel der Wiesbadener NSDAP-Ortsgruppe Ost.[8] Offensichtlich hatte man in den Tagen zuvor einen zumindest vorläufigen Beschluss über die zu errichtenden Judenhäuser gefasst und die Parteiorganisation davon unterrichtet.
Die mit einem kleinen roten Kreuz markierten Adressen, so erfährt man weiter, waren „am 5. Mai 1939 in jüdischem Besitz gewesene Häuser“. Dieses Datum ist insofern relevant, als alle Häuser, die bis zu diesem Stichtag in jüdischem Besitz waren, für eine Zwangseinweisung infrage kamen, auch wenn sie inzwischen verkauft bzw. arisiert worden waren.[9] Ein kleiner roter Kreis, eine weitere Erläuterung auf dem Deckblatt, kennzeichnete im Folgenden die Häuser, die „evtl frei zu machen“ waren, wobei es sich hier um eine erst später hinzugefügte Zeichenerklärung handelt.

Judenhaus Wiesbaden Bahnhofstr. 46
Die Bahnhofstr. 46, damals noch Nikolasstr. 16, in den zwanziger Jahren
HHStAW 1183 20

Wenngleich die angegebenen Bewohner somit zwar nicht dem Stand von Jahresende 1939 entsprechen, so handelt es sich doch um eine Quelle, die die ursprünglich geplanten Judenhäuser, die dafür zuständige städtische Behörde und sogar den Tag der Beschlussfassung eindeutig benennt.
Ob die Liste, so wie sie vorliegt, aber auch im Wohnungsamt entstanden war, ist damit keineswegs sicher. Die Angaben auf dem Deckblatt beziehen sich nur auf die Häuser als solche, nicht aber auf den übrigen Inhalt der Zusammenstellung. Nicht mehr mit letzter Sicherheit nachvollziehbar ist daher, wer für die Erstellung der Listen verantwortlich war. Während die der Ortsgruppe Ost mit Sicherheit aus geretteten Beständen der NSDAP-Akten stammt, ist das bei den beiden anderen Listen nicht so sicher. Die erste und die dritte Liste sind Teil eines aus mehr als 200 Seiten bestehenden Konvoluts von Dokumenten, die im Archiv von Yad Vashem in Jerusalem aufbewahrt werden und die frühere jüdische Gemeinde Wiesbadens betreffen. Es liegt daher die Vermutung nahe, dass die Dokumente im Büro der örtlichen Verwaltungsstelle der ‚Reichsvereinigung der Juden in Deutschland‘ aufbewahrt, vielleicht sogar entstanden waren und von dort aus den Weg nach Palästina bzw. Israel gefunden haben. Grund für die Vermutung sind weitere Dokumente in der Sammlung. So befinden sich darin auch eine sehr detaillierte Inventarliste des Büros der Verwaltungsstelle in der Bahnhofstr. 25 und weitere Listen mit Anschriften der jüdischen Bewohner der Stadt in den Jahren der Verfolgung. Auch enthält sie einen Prüfbericht des Landesverbands der israelitischen Religionsgemeinden in Hessen aus dem Jahr 1936 und einen Bericht über die finanzielle Lage der Gemeinden des Bezirks aus dem Jahr 1941 und Schreiben, in denen die Bezirksstelle explizit als Absender angegeben ist. Allerdings ist nicht mehr feststellbar, ob es sich dabei um die Originale oder aber um Durchschriften handelt.[10] Als ein weiteres Indiz dafür, dass zumindest ein Teil der Dokumente, so auch die Judenhausliste, nicht von den Nazis stammte, wird man sicher das dortige Fehlen der sonst üblichen Zwangsnamen Israel und Sara deuten können.[11]

Das Judenhaus Hallgarter Str. 6 in einer früheren Ansicht
Mit Genehmigung M. Sauber

Die Vorstellung, die jüdische Gemeinde selbst habe sich aktiv bei der Auswahl der Judenhäuser beteiligt, ist nicht so abwegig, wie es auf den ersten Blick erscheint. Dass die jüdischen Einrichtungen zur Mitarbeit gezwungen waren, ergibt sich schon daraus, dass sie im Auftrag der Gestapo überall die Karteien mit den Umzugsdaten der jüdischen Bewohner pflegen mussten und – wie noch zu zeigen sein wird – sie auch bei den Wohnungszuweisungen unmittelbar involviert waren. In Berlin und auch in anderen Städten gab es dafür eigens eingerichtete sogenannte Wohnungsberatungsstellen der jüdischen Gemeinden. In Wiesbaden war, wie aus einem Schreiben der lokalen „Bezirksstelle der Reichsvereinigung der Juden“ hervorgeht, eine „Jüdische Wohungskommission“ zuständig, allerdings ist nicht bekannt, wie weit ihre Kompetenzen reichten.[12]

In dieser dem Büro der Reichsvereinigung zuzuordnenden Liste sind, anders als in der zweiten kurzen Aufstellung, neben den Adressen nämlich auch Namen aufgeführt, und zwar die der Hauseigentümer, gegebenenfalls der Hausverwalter und in Kurzform auch die von Mietern und ihren Untermietern zum Zeitpunkt der Erstellung der Liste. Man kann daraus zwar nicht auf die Zahl der damaligen Bewohner schließen, weil sich nicht nur die eigenen Kinder, sondern oft auch andere Familienangehörige die Wohnungen mit den Hauptmietern teilten. Auch sind in der Tabelle weitere Spezifika der Wohnungen selbst festgehalten, z. B. in welcher Etage sie gelegen waren, ob im Vorder- oder Hinterhaus und aus wie vielen Zimmern sie jeweils bestanden. Bis auf den Pfennig genau ist zudem die monatliche Miete aufgeführt.
Trotz dieser detaillierten Informationen wirft diese Liste eine Reihe von Fragen auf.

Auf Basis der genannten Namen lässt sich zunächst eine vage, wegen der Unzuverlässigkeit der in der Gestapokartei festgehaltenen Umzugsdaten der jüdischen Bevölkerung, eine in jedem Fall unsichere Bestimmung des Entstehungszeitraums dieser Zusammenstellung ableiten. Untersucht man nämlich anhand der Einträge in der Gestapokartei, wann die auf der Liste genannten Bewohner in die jeweils genannten Häuser ein- bzw. wieder auszogen, dann findet man bei dem Namen Kessler einen wichtigen Anhaltspunkt. Hugo und Lina Kessler sind in dieser Liste als Untermieter bei Kahn im Kaiser-Friedrich-Ring 80 eingetragen. Dort lebten sie laut dem Eintrag auf ihrer Gestapokarteikarte nur in der Zeit vom 1. Juli bis zum 1. August 1939. Danach zogen sie in die Rauenthaler Str. 3. Nur bei dem Ehepaar Kessler ist ein solcher relativ begrenzter Zeitraum feststellbar. Daraus muss man schließen, dass diese Liste bereits im Sommer 1939, also schon bald nach der Verabschiedung der neuen Mietgesetze, zustande gekommen war.

Dies würde mit einer behördlichen Anordnung korrespondieren, die im Sommer 1939 erlassen worden war und möglicherweise als Datenbasis für diese detaillierte Liste diente. Im Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden hatte man im Paragraph 12 den Gemeindebehörden die Möglichkeit gegeben, Anordnungen über die Anmeldung von Räumen (zu) erlassen, die an Juden vermietet sind oder die für die Unterbringung von Juden nach den Vorschriften dieses Gesetzes in Anspruch genommen werden können.“[13]

Nationalsozialistisches Mietgesetz Wiesbaden Judenhäuser
Wiesbadener Tagblatt vom 2.8.1939

Auch in Wiesbaden hatte es eine solche Anordnung gegeben. Zwar liegt aufgrund der mehr als lückenhaften behördlichen Überlieferung das Original einer solchen Anweisung nicht mehr vor, erhalten geblieben ist aber der Aufruf des Oberbürgermeisters vom 2. August 1939, der bereits am 5. Juli 1939 erlassenen Anordnung zur Anmeldung von jüdischen Mietern, Untermietern und Hauseigentümern bei der zuständigen Baupolizei unbedingt Folge zu leisten. Demjenigen, der die letzte Frist bis zum 10. August verstreichen ließ, wurde eine Strafe von 150 RM bzw. sogar Haft angedroht. Der angegebene Zweck, alle jüdischen Hauseigentümer und Einwohner erfassen zu wollen, konnte allerdings mit den konkreten Anweisungen nicht wirklich erfüllt werden, denn gemeldet werden sollten neben den jüdischen Grundeigentümern nur sämtliche jüdischen Mieter und Untermieter, die „in nichtjüdischen Häusern“ wohnten. Mieter jüdischer Hauseigentümer wären demnach nicht erfasst worden. Dass aber auch diese erfasst werden sollten, ergibt sich aus einem Brief von Sebald Strauss, Eigentümer des späteren Judenhauses Bahnhofstr. 46, an seinen in der Emigration in Bolivien lebenden Sohn Alfred. Darin heißt es: „Sämtliche von Juden bewohnten Räume müssen bis zum 20ten bei der Stadt angemeldet sein.“[14] Zeitlich könnte diese Erhebung somit als Grundlage für die Liste gedient haben, die bei der jüdischen Gemeinde erstellt bzw. verwahrt wurde, denn genau in diesem Zeitraum hatte, wie auf der Gestapokarteikarte notiert, das Ehepaar Kessler die Wohnung gewechselt.
Was allerdings eindeutig dagegen spricht, ist die Anzahl und die jeweilige Größe der in der Aufstellung angegebenen Wohnungen. Während die zweiseitige Liste insgesamt 95 Wohnungen zählt, kommt man bei der Addition der in der anderen Aufstellung genannten Wohnungen auf etwa 300, die allerdings wesentlich kleiner sind und oft nur aus einem oder zwei Zimmern bestanden. Auch wenn diese Liste sehr unübersichtlich gestaltet ist und die angegebene Anzahl nur eine grobe Orientierung sein kann, so müssen diese Angaben doch aus einer späteren Zeit stammen, aus einer Zeit, in der viele Wohnungen bereits aufgeteilt waren, um möglichst viele Mieter aufnehmen zu können. Dies wiederum stimmt dann nicht mit der Anzahl der aufgeführten, namentlich benannten Bewohner überein. Man scheint also auf eine bestehende ältere Liste zurückgegriffen zu haben und später die Anzahl der Wohnungen und die der jeweiligen Zimmer neu überarbeitet zu haben. Ähnlich wie bei der dritten Liste, stammen auch bei dieser Liste zwar die Grunddaten zu den Häusern aus dem Jahr 1939, nicht aber die Angaben zu den Mietern und den Wohnungen.

Das spätere Judenhaus Kaiser-Friedrich-Ring 72 in einer alten Aufnahme
Stadtarchiv Wiesbaden

Es gibt, abgesehen von der Detailliertheit, noch weitere Unterschiede zwischen den drei Listen. In den beiden, die vermutlich aus dem Büro der Reichsvereinigung stammen, ist ein weiteres Judenhaus aufgeführt, das in der aus der NSDAP-Ortsgruppe fehlt. Es handelt sich um das Haus Kapellenstr. 26, das der Witwe Franziska Rosenthal gehörte. In der im Konvolut ebenfalls vorhandenen Liste aller Judenhausbesitzer und –verwalter fehlt dann aber sowohl ihr Name als auch die Adresse ihres Hauses.[15] Wieso es nicht in die NSDAP-Liste aufgenommen wurde, ist unklar. Während in der Adlerstr. 30 in der relevanten Zeit kein Jude wohnte, dementsprechend auch niemand daraus deportiert wurde, spielte die Kapellenstr. 26, in dem damals neben der Hausbesitzerin das Ehepaar Leopold und Hedwig Marxheimer lebte, später bei den Deportationen eine nicht unbedeutende Rolle. Immerhin wurden am 1. September 1942 mit Johanna David, Ida Gersohn, Helene Kehrmann, Julius und Moritz Marxheimer fünf Personen von dort nach Theresienstadt deportiert. Sie wird deshalb in die Liste der offiziellen Judenhäuser aufgenommen.
Allerdings fehlt in der Liste des Wohnungsamts die Moritzstr. 25, die sowohl in dem aus dem Jahr 1939 stammenden Dokument der Bezirksverwaltung als auch in der NSDAP-Liste enthalten ist und tatsächlich auch die Funktion eines Judenhauses einnahm. Die Häuser Stiftstr. 14 und 16 sowie die Häuser Wiesbadener Str. 95 und 97 in Schierstein wurden in der NSDAP-Liste zusammengefasst, in den beiden Aufstellungen aus dem Archiv in Yad Vashem sind sie jeweils einzeln aufgeführt.
Die auf der NSDAP-Liste und der älteren Liste aus Yad Vashem genannte Luisenstr. 1 in Schierstein ist in der des Wohnungsamts nicht angeführt. Auch aus diesem Haus wurden später keine jüdischen Bewohner deportiert.

Ein weiterer Unterschied betrifft das Judenhaus in der Wallufer Straße, wobei es sich hier aber offensichtlich um einen Tipp- oder Übertragungsfehler handelt. Auf der Liste der NSDAP und auch auf der vom Wohnungsamt ist das dortige Haus mit der Nummer 13, auf der anderen Liste das mit der Nummer 15 genannt. Da die aufgeführten Personen allerdings tatsächlich Bewohner der Wallufer Str. 13 waren, handelt es sich mit größter Sicherheit um einen Übertragungsfehler bei der Hausnummer. Aber gerade dieser Fehler deutet darauf hin, dass es sich bei dieser im Büro der Reichsvereinigung angefertigten Liste um eine mit kleinen Fehlern behaftete Abschrift einer anderen, vermutlich von der NSDAP oder dem Wohnungsamt vorgelegten Auswahl handeln wird.

Das Judenhaus Nerotal 53
archives.cjh.org/repositories/5/resources/16196

Auch wenn letztlich offenbleiben muss, von wem die Listen ursprünglich stammten und ob es überhaupt so etwas wie eine offizielle Judenhausliste gab, so steht außer Frage, dass die NSDAP am Ende entschied, welche Häuser für die Ghettoisierung genutzt werden sollten. Die Listen enthalten insgesamt zwischen 48 und 50 Adressen, davon drei in Schierstein und drei in Biebrich. 00

Welche Kriterien bei der Entscheidung eine Rolle spielten, stellt ein weiteres Rätsel dar. Jedes plausibel erscheinende Kriterium wird wieder infrage gestellt, weil die Wahl immer auch auf Häuser fiel, bei denen dieses Kriterium völlig ohne Belang war.
Ganz offensichtlich spielte das jüdische Eigentum am jeweiligen Wohngebäude eine entscheidende Rolle bei der Auswahl. Das ist allein schon deshalb logisch, weil man arischen Hausbesitzern die Einweisung von Juden nicht zumuten wollte, dies aufgrund des Mietgesetzes auch gar nicht konnte.
Aber gerade im Hinblick auf die jüdische Eigentümerschaft, die gemeinhin als wesentliches Merkmal eines Judenhauses angesehen wird,[16] wurde diese Regelung zumindest in Wiesbaden nicht konsequent angewendet, wie sich an den beiden Judenhäusern in der Dotzheimer Str. 15 bzw. der Rüdesheimer Str. 16 nachweisen lässt. Diese waren zwar ursprünglich in jüdischem, durch Erbschaft aber seit etwa 15 Jahren in arischem bzw. halbjüdischem Besitz.[17] Zwar gab es für Immobilien, die sich bis zum 5. Mai 1939 in jüdischer Hand befanden, danach aber durch Verkauf arisiert worden waren, eine bereits angeführte Sonderbestimmung, aber die genannten Häuser in Wiesbaden waren von dieser Ausnahmeregelung nicht betroffen, denn sie befanden sich schon viel länger im Besitz der inzwischen nicht mehr jüdischen Eigentümerin.

Auch die Zahl der bereits in den Häusern lebenden jüdischen Mieter scheint nur auf den ersten Blick ein nachvollziehbares Kriterium gewesen zu sein. So gab es im Januar 1940 in der Adelheidstr. 94, der Stiftstr. 14/16 und dem Kaiser-Friedrich-Ring 80 immerhin fünf jüdische Mietparteien, mit weiteren jüdischen Untermietern. Andererseits wurde die Adlerstr. 30 ausgewählt, obwohl dort kein einziger jüdischer Mieter wohnte, und in weiteren sieben Häusern war jeweils gerade eine einzige jüdische Mietpartei gemeldet, wenngleich einige bereits wenige jüdische Untermieter hatten.

Auch in der Ludwigstr. 3 gab es noch keine jüdischen Bewohner, aber immerhin lag die Gesamtzahl der dort vorhandenen Wohnungen bei 20 – sicher auch ein gewichtiges Argument, dort ein Judenhaus einzurichten. Die Neorostr. 8/10 mit einem jüdischen Mieter und einem Untermieter verfügte immerhin auch über 13 Wohnungen und auch in der Oranienstr. 60 gab es sogar bei gleicher jüdischer Belegung insgesamt 18 Wohnungen. Die Anzahl der Wohnungen scheint zumindest auch ein Kriterium gewesen zu sein, wenngleich auch eine ganze Reihe Häuser benannt wurde, die nur über drei oder zwei Wohnungen, manche sogar nur über eine einzige verfügten. In jedem Fall musste die Nutzung dieser Hausgrundstücke in jüdischem Besitz eine erhebliche Umquartierung, sowohl der dort noch lebenden nichtjüdischen Bewohner als auch der dort einzuquartierenden jüdischen Mieter, zur Folge haben.

Eindeutige und nachvollziehbare Kriterien hatte es also offenbar nicht gegeben, vielmehr scheint auch hier – wie so oft – eher eine bürokratisch organisierte Willkür Grundlage des Handelns gewesen zu sein. Wieso also gerade diese Häuser aus dem im Jahre 1935 noch 400 Häuser umfassenden jüdischen Immobilienbesitz ausgewählt wurden,[18] lässt sich nicht mehr klären.[19]

Judenhäuser Wiesbaden Juden Lage
Lage der Judenhäuser in der Innenstadt

Es mag auch verwundern, dass etwa mit den Anwesen Nerotal 53 und 43, den Villen in der Lanzstr. 6 oder der Blumenstr. 7 etliche Häuser benannt sind, die nach Aussehen, Lage und ursprünglicher Wohnqualität so gar nicht in das Bild der Ghettohäuser passen, wie man sie etwa aus den Filmen über das Warschauer Ghetto kennt. Heute zählen viele dieser Adressen wieder zu den ersten und besten der Stadt.[20]

Judenhäuser Wiesbaden Schierstein
Judenhäuser in Wiesbaden – Schierstein

Anders als in Frankfurt, wo man nach Hebaufs Ansicht versuchte, die Juden aus dem besonders attraktiven Westend zu vertreiben,[21] ist für Wiesbaden ein solches Vorgehen nicht zu erkennen. Wenn man die Adressen im Stadtplan verortet, so sieht man, dass, abgesehen von den Judenhäusern in den Vororten, die gewählten Standorte über den ganzen Innenstadtbereich verteilt waren, vielleicht mit einer leichten Konzentration auf den Kaiser-Friedrich-Ring mit seinen Nebenstraßen, einem Wohngebiet, das zwar nicht zu den bevorzugten Villenlagen gehört, aber auch damals keineswegs als minderwertig angesehen wurde.

Judenhäuser Wiesbaden Biebrich
Judenhäuser in Wiesbaden – Biebrich

Wieso man nicht verstärkt auf die weniger guten Wohnlagen und Gebäude, etwa in den Straßen des Westends, zum Beispiel auf die jüdischen Immobilien in der Blücherstraße, der Helenenstraße oder der Bleichstraße, zurückgegriffen hat, ist nicht nachvollziehbar. Ein jüdisches Ghetto, was es nach den Vorgaben zu verhindern galt, wäre dort auch so noch lange nicht entstanden.

Man muss sich allerdings vor Augen halten, dass von Anbeginn an die Nationalsozialisten sich die spätere Aneignung und Verwertung dieser Immobilien zum Ziel gesetzt hatten und die Zusammenlegung der Juden in diesen Häusern nur als Überbrückung bis zur Auswanderung oder Deportation gedacht war.

 

Um den Überblick über laufende Veränderungen behalten zu können, wurde auf die Möglichkeiten, die das neue Mietgesetz bot, zurückgegriffen. Neue Mietverträge mit jüdischen Mietern und Untermietern bedurften – unabhängig davon, ob der Vermieter jüdisch war oder nicht – ab sofort einer baupolizeilichen Genehmigung. Jede frei werdende Wohnung und zur Untervermietung geeignete Zimmer in einem Haus in jüdischem Besitz waren der Baupolizei unverzüglich zu melden. Zudem wurde für Juden eine Zuzugssperre angeordnet, die aber, wie die Bevölkerungsentwicklung Wiesbadens zeigt, kaum eingehalten worden sein kann.[22]

Interessant ist, dass offensichtlich nicht nur die kommunalen Ämter selbst, sondern auch die NSDAP initiativ geworden war. Möglicherweise zeigt sich hierin wieder die für den NS-Staat so typische Verwaltungsanarchie konkurrierender Akteure, vielleicht handelt es sich aber auch um die gelungene Kooperation von Behörden und Partei, geeint im Ziel, die Juden aus der Volksgemeinschaft herauszudrängen. Die Wohnungsämter verfügten angesichts der Fluktuation möglicherweise nicht immer über aktuelle Daten, die den wirklichen Ist-Zustand erfassten. Die Partei, die mit ihrer hierarchischen Struktur über Zellen- und Blockwarte in jedes Haus hineinreichte, konnte einen solchen aktuellen Zustand relativ leicht feststellen. Allerdings waren auch die Auskünfte, die die Blockwarte nach oben leiteten, nicht immer richtig und auf dem neuesten Stand.

Rheingauer Str 5
Das spätere Judenhaus Rheingauer Str. 5 um 1910. Eingang linke Tür.
Unbekannte Aufnahme

Zur Erfassung der von Juden belegten Wohnungen wurde also unabhängig von der Kommunalbehörde auch von der örtlichen NSDAP-Führung eine Erhebung veranlasst, für die auf der untersten Ebene die jeweiligen Zellenleiter verantwortlich waren. Sie hatten der Ortsgruppenleitung die entsprechenden Daten zu liefern. Zumindest sind deren Meldungen, oft handschriftlich und auf einfachen Zetteln, im Hessischen Hauptstaatsarchiv zu einem großen Teil erhalten geblieben. Die weitgehend aus dem Zeitraum Mai bis Juni 1940 stammenden Notizen der jeweiligen Blockwarte sind an den Ortsgruppenleiter „Pg. Leuthaus“ gerichtet und beinhalten z. T. auch weitergehende Informationen über die Mieter, wie Alter und Beruf, die Höhe des Mietzinses und Angaben über die Ausstattung der jeweiligen Wohnungen. Offensichtlich gab es also keine normierte und formal festgelegte Erhebung, sondern jeder Blockwart konnte je nach eigenem ‚Engagement’ zur Informationsbeschaffung beitragen. Die Zelle 12 Block 03 meldete nur „Fehlanzeige“, sprich: „judenfrei“.[23]

Die Aktion war offensichtlich bereits im Januar 1940 gestartet worden, denn von der Zelle 07, aber nur von dieser, liegt eine sogar sehr umfassende Meldung bereits vom Anfang des Jahres vor.[24] Allerdings schreibt auch der „Pg. Hunger“, Zellenleiter der Zelle 02, am 7. Juni 1940: „Judenwohnungen. Habe ich schon einmal, auf Grund einer Anfrage vom 29. I. 1940 bekanntgegeben !“.[25] Möglicherweise waren die Meldungen verloren gegangen, vielleicht war die Aufforderung damals auch nicht überall angekommen, sodass man nun im Sommer 1940 die Aktion noch einmal neu starten musste.

Die Meldungen sind dann in einer dreiseitigen Liste vom 28. Juni 1940, überschrieben „Betr. Juden im Ortsgruppenbereich“, zellenweise zusammengefasst worden. [26]

In der Sortierfolge der Zellen von 01 bis 12 und der Straßennamen sind alle jüdischen Bewohner mit Vorname – die Zwangsnamen Sara und Israel hat der fleißige Bürokrat in jeder Zeile sorgfältig ausgeschrieben -, Geburtsdatum bzw. Alter, Beruf, Stand und Adresse samt Stockwerk auf fünf eng getippten Seiten aufgelistet.[27]

Mit dieser Zusammenstellung hatte man nun eine genaue Kontrolle über den Aufenthalt der Juden. Jeder Wohnungswechsel musste nach Gesetzeslage gemeldet werden und bedurfte der Genehmigung durch die Behörden. Um später die Deportationslisten zu erstellen, konnte man dann problemlos auf diese Daten zurückgreifen.

Zu erkennen ist, dass sich bereits im Sommer 1940 ein gewisser Konzentrationsprozess auf bestimmte Häuser ergeben hatte. Die wirtschaftliche Not, in die viele Familien durch die Arisierung des Wirtschaftslebens und die damit verbundenen Berufsverbote geraten waren, hatte viele veranlasst, kleinere Wohnungen zu suchen oder mit Familienangehörigen zusammenzuziehen. Ein anderer, wohl nicht minder wichtiger Grund war der, dass man angesichts der Anfeindungen im öffentlichen Leben, die auch vor der Privatsphäre der eigenen Wohnung nicht Halt machten, das Bedürfnis hatte, mit Menschen zusammenzuleben, die das gleiche Schicksal zu ertragen hatten. Ob es in dieser Zeit in Wiesbaden bereits behördlich angeordnete Zwangseinweisungen gab, lässt sich auf Basis dieser Quellen nicht beurteilen.

Die Häuser, in denen bereits eine große Zahl Juden wohnte, waren aus Sicht der Nationalsozialisten natürlich im Besonderen geeignet, die Funktion eines Judenhauses zu übernehmen, denn auf diese Weise waren unnötige Zwangsumsiedlungen und damit mögliche Irritationen in der Bevölkerung zu vermeiden.[28]

Aber sicher ging es bei dieser Erhebung nicht nur darum, den Bedarf zu eruieren. Viel interessanter war es für die Parteigenossen, zu erfahren, welche Wohnungen durch die Umsiedlungen frei werden würden. Dabei hatten sicher einige der Amtsträger in Partei und Verwaltung auch eigene Interessen im Blick. Entsprechend wurden auf diesen Zetteln seitens der Zellen- und Blockwarte auch schon solche weiterführenden Interessen formuliert. So heißt es z. B. in der Meldung der Zelle 07 unter Bezugnahme auf das Haus Bierstadter Straße 32:

Der Hausbesitzer ist Saarrückwanderer, er hat hier eine Eisen- und Kohlefirma in der Humboldstr. (! sic) 5 über 20 Angestellte, hat seine Möbel in einem Pferdestall untergestellt, will in Humboldstr. (! sic) 5 eine Wohnung freimachen d.h. den dort. Mieter in seinem Hause, Bierstadterstr. 32 in der Wohnung der Jüdin, die er bald möglichst los sein möchte, unterbringen.[29]
In der Steubenstr. 16, so wiederum der gleiche Blockwart, würden zwar außer dem jüdischen Ehepaar Altmann noch zwei „arische Herren“ wohnen, dennoch könne man „im Bedarfsfall“ die ganze Wohnung frei machen.[30]

Diese Begehrlichkeiten spiegeln aber auch die Realität des nationalsozialistischen Staates wider, der von Anbeginn an und in zunehmendem Maße mit dem Problem des Wohnraummangels, besonders in den Städten, konfrontiert war, lange bevor die ersten Luftangriffe diese Problematik noch einmal vehement verschärften.[31]

Aufforderung Juden aus Wohnungen zu vertreiben
HHStAW 483 10127 (68)

Die Aufstellung über die jüdischen Bewohner wurde dann, den unmittelbaren Zweck der Wohnraumbeschaffung ausdrücklich erwähnend, am 25. Juli 1940 mit der Bemerkung, „in der Anlage erhalten sie eine Aufstellung über die in meiner Ortsgruppe wohnenden Juden“ vom Ortsgruppenleiter bzw. von dessen Vertreter an die Kreisleitung übermittelt: „Um die Wohnungsnot zu steuern könnte man, wie aus der Liste ersichtlich, die Juden noch zusammenziehen lassen, da es nicht angeht, dass z.B. zwei Juden 6 Zimmer, 1 Küche und 2 Mansarden bewohnen.“[32]

Auf diesem Listendurchschlag, der im HHStAW in doppelter Ausführung existiert, ist jeweils handschriftlich bei 10 Adressen von gleicher Hand der Vermerk „Judenhaus“ gemacht. Auf dem ersten Durchschlag sind die entsprechenden Bewohner mit einem roten Kreuz markiert und deren Name selbst ist schwarz unterstrichen.[33]

Es handelt sich um die folgenden Adressen:

Judenhaus Wiesbaden NSDAP Ortsgruppe
Ausschnitt aus der Liste der Juden im Ortsgruppenbereich mit der Anmerkung „Judenhaus“.
HHStAW 483 10127 (69)

Adolfsallee 24
Adolfsallee 30
Albrechtstr. 13
Bahnhofstr. 25
Bahnhofstr. 46
Blumenstr. 7
Herrngartenstr. 11
Lortzingstr. 7
Mainzerstr. 2
Mainzerstr. 60

Die hier als Judenhäuser markierten Anschriften waren auch alle auf den Listen vom Dezember 1939 und vom Januar 1940 enthalten, aber umgekehrt handelt es sich nur um knapp ein Viertel der damals notierten Häuser. Der Grund dafür wird sicher darin zu suchen sein, dass es sich hier um die Liste einer Ortsgruppe, nämlich um die der Ortsgruppe Ost handelt, es daher vermutlich weitere solcher Listen gab, die aber nicht mehr auffindbar sind.[34]

Wann, und durch wen diese Eintragungen vorgenommen worden waren, ist nicht mehr zu klären, aber offensichtlich hatte man bei der Kennzeichnung die im Januar erstellte Liste zugrunde gelegt. Auch die jeweiligen Block- und Zellenwarte wussten zu diesem Zeitpunkt schon, welche Häuser den Status eines Judenhauses hatten, denn in der Liste ist beim Haus Albrechtstr. 13 – aber nur da! – neben dem später vorgenommenen handschriftlichen Zusatz bereits vom Zellenwart maschinenschriftlich „ist ein Judenhaus“ vermerkt. Auch der Zellenleiter von Z 09 wusste um den eigentlichen Zweck der Anfrage, wie sich aus der denunziatorischen Meldung bezüglich der Jüdin Martha Harpf ergibt:

„Harpf, Wtw, Alwinenstr. 25, Besitzerin ist ihre Tochter, die mit einem Arier verheiratet ist, aber außerhalb wohnt. Die letztere Sara Harpf habe ich bis jetzt nicht als Jüdin in meinen Meldungen angegeben, da sie sich selbst als Halbjüdin in der Haushaltungsliste eingetragen hat. Nun hat sich aber herausgestellt, dass sie nicht halb, sondern echte Vollblutjüdin ist, die den Schutz des Gesetzes durch ihr Verhalten deutschen Menschen gegenüber, verwirkt hat.
Wenn das Haus ihrer Tochter ist, so muß sie als Vollblutjüdin doch in ein Haus ziehen, das als Judenhaus erklärt ist, zumal sie heute noch Besuche jüdischer Familien aus Mainz empfängt.“
[35]

 

Veröffentlicht: 07. 08. 2018

Letzte Revision: 24. 01. 2026

 

 

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Anmerkungen:

[1] Siehe zur Diskussion darüber die Hinweise unter https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlung_im_Deutschen_Reich_1939. (Zugriff: 30.9.2025).

[2] Leider wurde diese Datei während des Krieges völlig zerstört, sodass auch in der hier vorliegenden Dokumentation nicht auf sie zurückgegriffen werden kann.

[3] Yad Vashem Archiv Record Group M.1.L, File Number 255 (4).

[4] Yad Vashem Archiv Record Group O.8, File Number 43.1 (115 ff.).

[5] HHStAW 483 10127 (66, 67).

[6] Yad Vashem Archiv Record Group O.8, File Number 43.2 (2 ff.)

[7] Die Liste existiert in zweifacher Ausführung, wobei sie jeweils einen unterschiedlichen  Stand der Bearbeitung wiedergeben. Nur auf einem der beiden Exemplare ist das genannte Datum noch lesbar.

[8] HHStAW 483 10127 (66, 67). Rot unterstrichen sind entsprechend die Judenhäuser, die im Bereich der Ortsgruppe Ost lagen.

[9] Kühne, Judenhäuser in Berlin, S. 41, 48.

[10] Yad Vashem Archiv Record Group O.8, File Number 28 (passim).

[11] Eine Anfrage in Yad Vashem zur Herkunft der Dokumente blieb bisher – 23.1.2026 – unbeantwortet.

[12] Zu Berlin siehe Kühne, Judenhäuser in Berlin, S. 46, Zu Wiesbaden Yad Vashem Archiv Record Group O.8, File Number 43.2 (82).

[13] Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden vom 30.4.1939, RGB I, 1939 S. 865 § 12 Abs. 1. In Frankfurt hatte es diese Anordnung zunächst noch nicht gegeben. Dagegen wurde die Anmeldung der jüdischen Mietverhältnisse in Hannover durch das Wohnungsamt bzw. auf Anordnung seines Dezernenten bereits am 14.6.1939 durchgesetzt, in Friedberg gab es nach Buchholz sogar eigens dafür geschaffene Formulare. Siehe dazu Buchholz, Hannoversche Judenhäuser, S. 21, auch Anm. 3.

[14] HHStAW 1183 – 1 (12.7.1939).

[15] Yad Vashem Archives Record Group O.8, File Number 43.1 (126).

[16] So etwa bei Buchholz, Hannoversche Judenhäuser, S. 13 f. und Kwiet, Konrad, Without Neighbors, Daily living in Judenhäuser, in: Jewish Life in Nazi Germany, Dilemas and Responses, hg. Nicosia, Francis R., Scrase, David, 2010, S. 125.

[17] Beide Häuser waren ursprünglich im Besitz des Juden Gustav Abraham. Er selbst war aber bereits 1925 verstorben und hatte die Häuser an seine arische Frau und die gemeinsamen Kinder vererbt. Zwar war die Heirat mit Anna Messerschmidt nach jüdischem Ritus vollzogen worden, seine Frau hatte auch als Religionszugehörigkeit in der Heiratsurkunde „israelitisch“ angegeben, war aber nach den Kategorien des Nazi-Staates eine Arierin und die beiden Söhne waren demgemäß Halbjuden. Im Jüdischen Adressbuch von 1935 ist Anna Messerschmidt zwar verzeichnet, in den Korrekturen ist allerdings vermerkt: „streichen, da Arier“. Fälschlicherweise steht der gleiche Eintrag auch bei dem Sohn Bernhard, obwohl er nach NS-Terminologie eigentlich „Halbjude“ war. Siehe HHStAW 483 10127 (59 ff).

[18] Siehe Jüdisches Adressbuch von 1935, S. 154 ff.

[19] Auch Buchholz weist im Hinblick auf die Auswahl in Hannover darauf hin, dass hier der jüdische Besitz und die hohe Zahl jüdischer Mieter die einzigen Gemeinsamkeiten der Häuser waren. „Hinsichtlich Bauweise und den damit verbundenen Unterbringungsmöglichkeiten, hinsichtlich Heizung und sanitärer Ausstattung hatten die Gebäude ebenso wenig miteinander gemein wie hinsichtlich ihrer Vergangenheit und ihrer vorherigen Nutzung.“ Buchholz, Hannoversche Judenhäuser, S. 94.

[20] Anders dagegen in Kleve. Hier hatte die Gestapo-Leitstelle Düsseldorf dem Landrat mitgeteilt, dass der jüdische Wohnraum durch Zusammenlegung mehrerer jüdischer Familien in einer Wohnung besser ausgenutzt werden soll. „Dabei ist es als selbstverständlich vorauszusetzen, daß den Juden nur die ungesundesten und schlechtesten Wohnungen belassen bleiben.“ Kwiet, Schrei, wenn du kannst, S. 154.

[21] Hebauf, Renate, Gaußstraße 14. Ein „Ghettohaus“ in Frankfurt am Main, Frankfurt o.J., S. 91.

[22] Wiesbadener Tagblatt vom 2.8.1939.

[23] HHStAW 483 10127 (88).

[24] HHStAW 483 10127 (96).

[25] HHStAW 483 10127 (78).

[26] HHStAW 483 10127 69. Es handelt sich hier um einen Durchschlag, nicht um das Original.

[27] HHStAW 483 10127 (33 f )

[28] „Um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden, muß das Ausscheiden der Juden aus deutschen Wohnungen … planmäßig durchgeführt werden.“ Selig, Jüdisches Schicksal, S. 30 (Zit. nach Kwiet, Nach dem Pogrom, , S. 632.

[29] HHStAW 483 10127 (96).

[30] HHStAW 483 10127 (96).

[31] So schreibt Haerendel in ihrer Analyse der NS-Wohnungspolitik über den Mangel: Die Abkehr von der öffentlichen Bezuschussung großer Mietshausbauprojekte sowie die Bevorzugung von Eigenheim und Siedlung zeigten hier [in den Städten – K.F.] am deutlichsten ihre Auswirkungen: Ende 1935 wiesen die Großstädte mit 10,5 Prozent des Wohnungsbestandes den höchsten Fehlbedarf auf; in den Mittel- und Kleinstädten lag er bei 10,0 Prozent, auf dem Land aber nur bei 6,8 Prozent. Insgesamt schätzte man zu diesem Zeitpunkt die Zahl der Haushaltungen ohne eigene Wohnung auf 1,5 Millionen, die damit um mehr als ein Drittel gegenüber 1933 (1,1 Millionen) angewachsen war. Während der folgenden Jahre gelang es zunächst, den Fehlbedarf auf diesem Stand einzufrieren, während die Wohnungsproduktion ihr höchstes Niveau in der nationalsozialistischen Ära erreichte. 1936/37 lag der Reinzugang … zwischen 310 000 und 320 000 Wohnungen jährlich. Diese kurze Hochphase reichte jedoch nicht aus, um das angestaute Defizit zu mindern, und schon seit 1938 machte sich der Einbruch im zivilen Bausektor durch die nochmals forcierte Aufrüstung bemerkbar.“ Haerendel, Wohnungspolitik im NS, S. 851.

[32] HHStAW 483 10827 (68).

[33] Ebenfalls mit gleicher Hand sind in beiden Durchschlägen Notizen zu Kündigungen, Auswanderungen usw. geschrieben.

[34] Die hier aufgeführten Adressen befinden sich alle in einem östlich der Adolfsallee gelegenen Bereich, keines der von dieser Trennlinie westlich gelegenen Judenhäuser ist genannt, was die Vermutung zu bestätigen scheint. Die Zahl der Wiesbadener Ortsgruppen ist nicht ganz klar. In der Broschüre „10 Jahre N.S.D.A.P. – Kreis Wiesbaden. 1926 – 1936, 1926, S. 53 werden 18 Ortsgruppen aufgeführt, darunter aber auch die Vororte wie Rambach, Frauenstein, Dotzheim usw. In der eigentlichen Innenstadt gab es danach die Ortsgruppen Mitte, Nord, Ost, Süd, Südend, Südwest, Waldstraße, West und Westend. Axel Ulrich vom Wiesbadener Stadtarchiv verdanke ich den Hinweis auf ein Dokument, das die Zahl der Ortsgruppen für den hier relevanten Zeitpunkt 1941 wiedergibt, ohne allerdings die Ortsgruppen genauer zu bezeichnen. Zur Vorbereitung der „Skagerak-Feier“ am 31. Mai 1941 im Rathaus wurde eine Aufstellung der einzuladenden Gäste verfasst, wo neben vielen anderen aus Militär, Partei und Politik „26 Ortsgruppenleiter (davon 5 Ratsherren)“ aufgeführt sind. Die Zahl hatte sich also offensichtlich vergrößert, allerdings ist es eher unwahrscheinlich, dass sich im Innenstadtbereich Wesentliches an der Struktur verändert hat. Siehe Stadtarchiv Wiesbaden WI/2 3810.

[35] HHStAW 483 10827 (84) (Hervorhebung K.F.)